Titel: | Polytechnische Rundschau. |
Fundstelle: | Band 324, Jahrgang 1909, S. 589 |
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Polytechnische Rundschau.
Polytechnische Rundschau.
Elektrische Rangierlokomotiven-Drehkrane.
Sollen elektrische Lokomotiven auf ausgedehnten Verschiebebahnhöfen verwendet werden,
wo infolge der zahlreichen Luftweichen eine Oberleitung verwickelt und kostspielig
werden würde, so empfiehlt sich die Verwendung von Akkumulatoren. Vielfach kann der
Verwendungsbereich derartiger Lokomotiven durch das Aufsetzen eines Drehkranes
erweitert werden. Die Kranausrüstung dient alsdann gleichzeitig dazu, das
Adhäsionsgewicht der Lokomotive zu vermehren. Die Felten und
Guilleaume Lahmeyer Werke Frankfurt a.M. haben in Verbindung mit der Düsseldorfer Maschinenbau-Aktien-Gesellschaft vorm. I.
Losenhausen für Friedrich Krupp A.-G. einen 30
t schweren Rangierlokomotiven-Drehkran geliefert. Der mechanische Teil dieses
Fahrzeuges wiegt etwa 16000 kg, die Akkumulatorenbatterie etwa 12000 kg. Die Länge
des Fahrzeuges über die Buffer beträgt 6500 mm, der Radstand 2500 mm und die
Ausladung des wagerechten Kranarmes 5050 mm von Mitte Lokomotive aus. Die beiden
Achsen des Fahrzeuges werden je durch einen Haupstrombahnmotor von 30 PS
Stundenleistung mittels doppelter Zahnradübersetzung 1 : 16 angetrieben. Die
Motoren werden mittels eines Reihenparallelfahrschalters gesteuert und verleihen dem
Kran bei einer Fahrgeschwindigkeit von 1 m/Sek. 4000 kg Zugkraft am Zughaken. Die
elektrische Ausrüstung der Kranes besteht aus einem Hubmotor, der 5 PS bei etwa 1000
Umdrehungen i.d. Min. und einem Schwenkmotor der 2,5 PS bei etwa 1100 Umdrehungen
i.d. Min. leistet. Die Steuerung beider wird durch einen einzigen Hebel bewirkt, der
in der jeweiligen der Arbeitsbewegung entsprechenden Richtung bewegt wird und
hierbei die beiden Walzen eines Doppelkontrollers steuert.
Die Akkumulatorenbatterie ist in zwei zu beiden Seiten des drehbaren Führerhauses
angeordneten Kasten aus Eisenblech untergebracht und besteht aus 180 Elementen. Ihre
Kapazität beträgt 148 Amp./St. bei einstündiger und 184 Amp./St. bei zweistündiger
Entladung. Mit dieser Energie kann der Lokomotivkran auf gerader und wagerechter
Strecke 160 t etwa 2½ St. und 20 t etwa 10 St. lang schleppen. [Elektrische
Kraftbetriebe und Bahnen 1909, S. 272–273].
Pr.
Heißdampflokomotiven.
In einem ausführlichen Bericht gibt die Generaldirektion der italienischen
Staatsbahnen Versuchsergebnisse bekannt, die bei Probefahrten mit allen neuen
Lokomotiven dieser Bahn erzielt wurden.
Solche Versuche wurden mit den von der Berliner Maschinenbau
A.-G. vorm. Schwartzkopff gelieferten ¾gekuppelten
Heißdampfschnellzuglokomotiven, Gruppe 640, ausgeführt. Die zu den Versuchen
verwendete Kohle bestand aus einem Gemisch von gleichen Teilen Newport-Kohle und
Kohlenbriketts von folgender Zusammensetzung:
Newport-Kohle
Briketts
mittlerer Heizwert WE.
7730
7415
Aschengehalt v.H.
6,5
8,5
flüchtige Bestandteile „
25
16
Auf der Strecke Florenz-Chiusi wurden mit der Zwillingsheißdampflokomotive und mit
einer Verbund-Naßdampflokomotive derselben Bauart, Gruppe 630, Vergleichsfahrten
ausgeführt, die folgendes Ergebnis hatten.
No.
Ge-schwin-digkeit.km/st.
Kessel-über-druckatm.
Tem-peraturimSchieberkasten°C
In-dizierteGe-samt-LeistungPSi.
In-dizierteZugkraftkg.
ZugkraftamTender-hakenkg.
LeistungamTender-hakenPSc.
Leistungmit 1
qmHeiz-flächePSi.
Naßdampflokomotive:
1
73
15,5
–
736
2722
1600
432
5,89
2
74
15,5
–
744
2714
1600
440
5,96
3
72,5
14,5
–
676
2535
1460
392
5,41
4
71,5
14,0
–
665
2528
1360
360
5,32
5
58,5
15,0
–
697
3244
1920
416
5,58
6
46
15,2
–
746
4380
3040
518
5,96
Heißdampflokomotive.
1
55
11,3
315
824
4045
2783
567
7,60
2
61
11,0
320
809
3581
2150
486
7,47
3
67
11,5
305
848
3417
2260
560
7,82
4
72
11,0
310
856
3210
1942
518
7,90
5
66,5
11,4
310
836
3394
2152
530
7,72
6
61
11,1
320
1029
4554
3045
688
9,50
Der Wasserverbrauch auf 1 tkm mit Lokomotive war bei der Naßdampflokomotive 0,230 kg,
bei der Heißdampflokomotive 0,174 kg, der Kohlenverbrauch war entsprechend 0,0326
kg- und 0,0243 kg. Der Kesseldruck war bei der Naßdampflokomotive 16, bei der
Heißdampflokomotive 12 Atm., der Kessel dieser Lokomotive war dementsprechend
weniger angestrengt. Der Wasserverbrauch ist um 32 v.H. und der Kohlenverbrauch um
50 v.H. kleiner als bei der Naßdampflokomotive (s. auch D. P. J. 1908, S. 446 und
1909, S. 46). (Zeitschr. d. Ver. deutsch. Ing. 1909, S. 979 bis 989).
W.
Eisenbetonschwellen für Straßenbahnen.
Für Straßenbahnen ist ein möglichst starres Gleis erforderlich, um nicht durch die
Schwingungen der Schienen den Zusammenhang des Straßenkörpers zu gefährden.
In beschotterten und gepflasterten Straßen werden zurzeit die Schienen auf einem
teilweise elastischen Unterbau von Packlage und Kleinschlag oder auf einem starren
Bettungskörper von Zementbeton verlegt. Bei dieser einfachen Anordnung läßt sich
eine Lockerung des angrenzenden Straßenkörpers sowie eine schlechte Höhenlage des
Gleises nicht immer ganz vermeiden. Es werden daher auch für den Straßenbahnbau
Querschwellengleise empfohlen, da die Querschwellen die bei dem Ueberrollen der
Räder entstehenden Biegungsmomente gut aufnehmen und infolge der Vermehrung des
Gewichtes durch die Schwelle und die auf den Schwellen lastende Straßendecke eine
ruhige Gleislage sichern. Als Material für die Schwellen eignet sich besonders
Eisenbeton, da er gegen Fäulnis und Verwitterung geschützt ist. Bei sorgfältiger,
fabrikmäßiger Herstellung erhält man Schwellen gleicher Güte, deren Verlegung eine
schnelle Bauweise gestattet. Auf der staatlichen Straßenbahn von Dresden–Mickten
nach Kötzschenbroda ist im Jahre 1908 eine 850 m lange Probestrecke mit
Eisenbetonquerschwellen verlegt worden.
Die von Köpke und Bloß
entworfene Schwelle ist der Eisenbetonschwelle der Italienischen Staatsbahn
nachgebildet, wobei einige Verbesserungen angewendet sind. Die 1800 mm lange
Schwelle ist 200 mm breit und 130 mm hoch. Der Querschnitt besteht aus einem unteren
40 mm hohen und 200 mm breiten Rechteck und einem 200 bezw. 60 mm breiten und 90 mm
hohen Trapez.
An der Stelle des Schienenlagers erweitert sich dieser Querschnitt auf 250 mm Länge
zu einem vollen 200 mm breiten und 130 mm hohen Rechteck. Hierdurch erhält man für
die Schiene eine 200 mm breite und 250 mm lange Lagerfläche. In diese sind zwei sich
schräg gegenüberstehende 100 mm hohe Holzdübel einbetoniert, die in der Form einer
quadratischen abgestumpften Pyramide oben 40 mm und unten 60 mm breit sind, so daß
ein Herausziehen der Dübel aus der Schwelle unmöglich ist. Die Schienenunterkante
liegt noch 80 mm über der Schwellenoberkante. Der Zwischenraum wird durch einen 200
mm breiten und 250 mm langen Holzklotz ausgefüllt, der als elastisches Zwischenlager
der Schiene dient. Die 175 mm langen Schwellenschrauben sind durch diesen Klotz
hindurchgeführt und in die Dübel fest eingeschraubt.
Die Bewehrung der Schwelle besteht aus sieben unteren und vier oberen Rundeisen von 6
mm , die untereinander durch 4 mm starke Rundeisenbügel verbunden sind. Jede
Schwelle wiegt 95 kg und enthält 4,7 kg Eisen. Der Beton besteht aus 1 t Zement und
2½ t Sand und Feinschlag bis 11 mm Korngröße. Die Schwellen sind auf einem Bett von
160 mm hoher Packlage und 60 mm hoher Kleinschlagschicht verlegt. Sie werden nach
ihrer Lagerung durch die Gegendrücke der Bettung wie ein Balken auf zwei Stützen mit
zwei Kragenden auf Biegung beansprucht. Als Stützen gelten die Schienenlager, die
die Raddrücke übertragen. Wegen des Momentenwechsels ist eine doppelte Bewehrung
erforderlich. Das aufzunehmende Biegungsmoment beträgt in der Mitte – 9900 cmkg, am
Schienenlager + 18000 cmkg. Aus Versuchen wurde für diese Beanspruchung noch eine 3-
bis 4fache Sicherheit ermittelt. Für die bei Vollbahnen auftretenden Biegungsmomente
von 50000 cmkg ist eine Schienenhöhe von 16 cm erforderlich. Die Schwellen kosteten
6 Mk. für das Stück oder rd. 150 Mk. für das cbm Eisenbeton. (Bloß) [Beton u. Eisen 1909, Seite 205–208].
Dr.-Ing. P. Weiske.
Messung geringer Wassergeschwindigkeiten.
An Stelle des zurzeit angewendeten Woltmannschen Flügels
mit seinen vielfachen Ergänzungen, dessen Eichung wegen der notwendigen häufigen
Wiederholungen umständlich und kostspielig ist, und dessen Verwendung außerdem bei
geringen Wassergeschwindigkeiten viel Zeit beansprucht, empfiehlt es sich, die Pitot-Darcysche Röhre zu benutzen. Da diese bei
geringen Geschwindigkeitshöhen, also geringen Geschwindigkeiten des Wassers nicht
genau genug ist, so wird ein Heber verwendet, welcher durch eine Oelfüllung einen im
Verhältnis n=\frac{1}{1-\gamma} vergrößerten Maßstab herstellt,
wenn das spezifische Gewicht des Wassers = i und dasjenige des Oeles = γ gesetzt
wird. Die Grundform dieses Hebers zeigt Fig. 1 Der
W-förmige Heber erhält im mittleren Scheitel 2 eine
Oelfüllung, während in die beiden Seitenscheitel i und 3 der zu messende Unterschied
h zweier Wasserstände oder Geschwindigkeitshöhen in
eine für das Auge des Beobachters bequeme Höhe mittels einer Luftpumpe hochgesaugt
wird. Bei der dargestellten Stellung der Hähne b und
c, wo also das Verbindungsrohr 4 leer bleibt, ist
die Bedingung für das Gleichgewicht:
Textabbildung Bd. 324, S. 590
Fig. 1.
nh . 1 – nh . γ = h .
1,
also
n=\frac{1}{1-\gamma} und
\gamma=\frac{n-1}{n}
Die Gleichung liefert also zugleich einen Anhalt zur Bestimmung des spezifischen
Gewichtes γ derjenigen Flüssigkeit, welche ermöglicht, ein bestimmtes
Vergrößerungsverhältnis w hervorzubringen. Am bequemsten ist n = 10; hierfür ist es notwendig, Petroleum und Rüböl ungefähr im
Verhältnis von 1 : 6 zu mischen.
Textabbildung Bd. 324, S. 590
Fig. 2.
Textabbildung Bd. 324, S. 590
Fig. 3.
Für den praktischen Gebrauch erhält der Heber die in Fig.
2 dargestellte Konstruktion, bei welcher die einander entsprechenden
Schenkel 1 und 3 des besseren Ablesens wegen unmittelbar nebeneinander liegen und
welche sowohl zum Messen großer Geschwindigkeiten ohne Vergrößerung, als auch zum
Messen kleiner Geschwindigkeiten verwendbar ist. Zunächst werden die Hähne d und f geschlossen, g und i geöffnet und mit
je einem Trichter besetzt, während die Hähne b und c die Stellung A erhalten
(s. Fig. 3). Darauf wird durch den Trichter über dem
Hahn g solange Wasser aufgegossen, bis es alle Luft aus
dem Apparat verdrängt hat und in dem Trichter über dem Hahn i hochsteigt. Darauf wird der Hahn g
geschlossen und der Trichter über dem Hahn i mit Oel
gefüllt. Indem man dann den Hahn d oder f vorsichtig öffnet, kann man das Oel unter der Wirkung
des äußeren Luftdruckes in den Scheitel 2 des Hebers hineinbringen. Bei der
Hahnstellung A zieht der eine der beiden Hähne d oder f, wenn er
vorsichtig geöffnet wird, beide Oelspiegel in etwa gleiche Höhe hinunter, wenn
genügend Oel nachgefüllt wird, daß der Oelscheitel nicht etwa abreißen kann. Wenn
das geschehen ist, schließt man den Hahn i und bringt
die Hähne b und c in die
Stellung B. Dadurch wird der Oelscheitel von den
Scheiteln 1 u. 3 abgeschlossen, die Vergrößerung also ausgeschaltet. Aus den
Schenkeln 1 und 3 kann man dann durch Oeffnen die Hähne d,
f und g alles Wasser ablassen. Ueber dem
Hahn g wird, wenn gemessen werden soll, der Schlauch
der Luftpumpe angesetzt, womit die Wasserstände in der üblichen Weise hochgesaugt
werden. Ist ihr Unterschied h zu klein, um an der
Teilung unmittelbar abgelesen werden zu können, so bringt man die Hähne b und c in die Stellung
G oder C1 und liest an dem Scheitel 2 das n Fache des Höhenunterschiedes ab. (Danckwerts) (Zentralblatt der Bauverwaltung 1909, S. 88
bis 91).
H.
Die Abschreibungsfrage in Industriebetrieben.
Die gesetzlichen Bestimmungen über Abschreibungen, ihre Art und Größe sind sehr
allgemein gehalten und nicht zahlreich.
Mittelbar finden sie sich in den §§ 39 und 40 des Handelsgesetzbuches, die von der
Pflicht des Kaufmanns handeln, eine Inventur nach gewissen regelmäßig
wiederkehrenden Zeiträumen vorzunehmen, und unmittelbar im § 81 des
Handelsgesetzbuches, Absatz 3: „Anlagen und sonstige Gegenstände, die nicht zur
Weiterveräußerung, vielmehr dauernd zum Geschäftsbetriebe der Gesellschaft
bestimmt sind, dürfen ohne Rücksicht auf einen geringeren Wert zu dem
Anschaffungs- oder Herstellungspreis eingesetzt werden, sofern ein der Abnutzung
gleichkommender Betrag in Abzug gebracht wird.“ Dieser zwar gesetzlich nur
für Aktiengesellschaften festgelegte Grundsatz wird auch in anderen Geschäften
heutzutage befolgt, die einen Anspruch auf Zuverlässigkeit erheben. Wie man sieht,
ist seitens des Gesetzgebers über Art und Größe der Abschreibung nichts festgelegt,
diese sind ganz dem freien Ermessen der leitenden Persönlichkeiten überlassen. Nun
erfolgt eine Entwertung der fraglichen Teile durch die verschiedensten Ursachen: sie
ist nicht nur bedingt durch den infolge des Betriebes unausbleiblichen Verschleiß,
sondern auch durch Bruch, sei er nun durch Materialfehler oder Unvorsichtigkeit der
Arbeiter herbeigeführt, durch Aenderung des Fabrikationsverfahrens, Erlöschen von
Patenten und Lizenzen, Betriebseinstellung oder -Erschwerung infolge des
Konjunkturrückgangs, Elementarereignisse, soweit der durch sie entstandene Schaden
nicht durch Versicherung gedeckt werden konnte, Wechsel in der Mode u. dgl. m.
Treten wir nun der Frage nach der Art und Größe der Abschreibungen näher, und
betrachten zunächst einmal beispielsweise das Maschinenkonto, das in industriellen
Betrieben einen Hauptteil der Bestandswerte zu bilden pflegt, so muß man für dieses
sagen, daß eine 20 bis 25jährige Lebensdauer der dieses Konto bildenden Teile eine
Ausnahme sein wird, meist wird sie erheblich niedriger sein und man darf im
Durchschnitt wohl mit etwa 10 Jahren rechnen. Dabei ist aber besonders zu beachten,
daß wirklich nur bestandvermehrende Anschaffungen als Zugänge- auf diesem Konto
verbucht werden dürfen, während nicht nur alle laufenden Reparaturen, sondern auch
der Ersatz für vorzeitig außer Dienst gestellte Teile über Unkosten verbucht werden
müssen. Selbst Vergrößerungen der Maschinen kann man nicht im vollen Umfange als
Zugänge betrachten, da sie häufig mit dem Ende der Lebensfähigkeit der ganzen
Maschine selbst fast wertlos werden. Daß alle Abgänge gesondert verbucht werden
müssen, sollte eigentlich gar nicht erwähnt zu werden brauchen; es geschieht hier
doch, da es trotz der Selbstverständlichkeit so häufig unterbleibt. Ganz ähnlich
sind natürlich Werkzeug–, Modell–, Gerätekonto usw. zu behandeln, um auf jeden Fall
die Entstehung zu hoher, nicht vertretbarer Buchwerte zu verhindern. Nichts sagen
läßt sich vom gesetzlichen Standpunkte gegen das Vorgehen, die Abschreibungen zu weit zu treiben,
also insbesondere die Werte auf 1 M. abzuschreiben, wie es von mancher Seite
geschieht. Nur ist hier einerseits der Widerstand der Steuerbehörde zu
berücksichtigen, anderseits kann sich auch nicht jede Firma eine derartig hohe
Abschreibung mit Rücksicht auf die Marktlage gestatten, denn sie beschränkt nicht
nur den Gewinn des betreffenden Jahres, sondern sie führt auch zur Erhöhung des bei
der Vorkalkulation einzusetzenden Unkostenzuschlags und erschwert dadurch den
Wettbewerb mit anderen weniger reichlich rechnenden WerkenDieser Standpunkt des Verfassers muß als
unhaltbar bezeichnet werden. Es ist hier der Unterschied zwischen der nach
Lage der Dinge unbedingt erforderlichen und der nach Schluß des
Rechnungsjahres tatsächlich erfolgenden Abschreibung außer acht gelassen.
Erstere ist von vornherein gegeben, sie ist meist durch die Leitung der
Gesellschaft als Mindestwert der Abschreibung gekennzeichnet, und bildet
daher unbestritten einen Teil der Unkosten. Letztere dagegen muß, insoweit
sie in ihrem Umfange über die erstere hinausgeht, aus dem Reingewinn
bestritten werden, und kann daher nie zur Erhöhung der Unkosten beitragen,
wie sie in der Vorkalkulation bei Bestimmung des Herstellungswertes einer
Ware benutzt werden..
Was die Form der Abschreibung anbelangt, so nimmt man diese entweder vom Neu- bzw.
Anschaffungswert vor, oder – und das dürfte der praktisch häufigere Fall sein – vom
Buchwert. Wenn auch nicht ohne weiteres entschieden werden soll, welches von beiden
Verfahren das richtigere ist, so muß man sich doch darüber klar werden, daß bei
gleichem Prozentsatz das erstere zu einer erheblich rascheren Abschreibung auf den
untersten Wert, den Altmaterialerlös, führt, d.h. also, wenn man das zweite
Verfahren wählt, so muß man im gleichen Falle bei Abschreibung vom Buchwert einen
nicht unerheblich größeren Prozentsatz nehmen, als das bei Abschreibung vom Neuwert
nötig wäre. In der Praxis ist man sich in den seltensten Fällen hierüber klar,
ebenso wie die Tatsache, daß man bei Abschreibung vom Buchwerte niemals auf
gänzliches Verschwinden des betr. Postens gelangen kann, häufig unbekannt ist. In
den Veröffentlichungen der Aktiengesellschaften, finden wir nun für Abschreibungen
im allgemeinen die folgenden Werte:
Wohngebäude
0,5– 2
v.H.
Fabrikgebäude
1 – 2,5
„
Grundeigentum
0,5– 5
„
Straßen und Wege
1 – 2
„
Wasserleitungen
5 –10
„
Gasleitungen
5 –20
„
Maschinen
5 –25
„
Transmissionen
1 – 5
„
Inventar
10 –30
„
Werkzeuge
10 –30
„
Modelle
20 –30
„
Fuhrwerk
5 –15
„
Mobiliar
10 –30
„
Untersucht man diese Zahlen nach den dargelegten Grundsätzen, so ergibt sich, daß sie
im allgemeinen gar nicht so hoch sind, als man zunächst anzunehmen geneigt ist. Für
Wohngebäude müßte z.B. die nur selten anzutreffende mit 2 v.H. vom Buchwerte
bemessene Abschreibungsquote mindestens die Regel werden; bringt sie doch erst nach
200 Jahren eine praktisch vollkommene Entwertung. Für Fabrikbaulichkeiten müßte man
mindestens 5 v.H. Abschreibung vom Buchwerte verlangten, die erst nach etwa 70
Jahren eine Entwertung bis zum Altmaterialerlös herbeiführt. Das geschieht aber kaum
in 5 Fällen von hundert. Meist würde ein derartiges Vorgehen der betr.
Werksverwaltung von den Aktionären als eine Schwächung der Gewinnausschüttung
angesehen werden. Und doch ist in unserer raschlebigen Zeit eine Abschreibung
in der geschilderten Höhe nur in Ausnahmefällen eine stille Reserve, jedenfalls aber
niemals, wenn nicht gleichzeitig große Summen für Instandhaltung und Reparaturen
ausgegeben und über Unkosten verbucht werden. Für das Maschinenkonto ergibt die
nähere Untersuchung, daß erst bei einer Abschreibung von 25 V.H. vom Buchwerte nach
10 Jahren ein Restbuchwert von reichlich 5 v.H. des Neuwertes herbeigeführt ist,
d.i. etwa der Altmaterialerlös von Werkzeugmaschinen. Ein solcher Prozentsatz ist
also keineswegs als außerordentlich hoch, sondern im besten Falle als vorsichtig
anzusehen; in der Praxis aber wird man ihm kaum begegnen, in ihr ist die Zahl: 10
v.H. vom Buchwert fast zur Regel geworden. Ganz ähnlich liegen die Verhältnisse auch
für die anderen Konten, Geräte, Werkzeuge und Modelle, und es dürfte die Tatsache,
daß die in der Praxis vielfach üblichen Abschreibungswerte sich bei näherer
Untersuchung als viel zu niedrig herausstellen, nicht zum wenigsten darauf
zurückzuführen sein, daß die Vornahme der Abschreibungen vom jeweiligen
Restbuchwerte nur schwer erkennen läßt, wann eine gänzliche Entwertung des betr.
Produktionsmittels eingetreten sein wird. Eine derartige Unklarheit ist bei der
Abschreibung vom Anschaffungs- oder Herstellungswerte gänzlich ausgeschlossen, ein
Umstand, der sehr zugunsten dieses Verfahrens spricht. Aus den ganzen Erwägungen ist
aber jedenfalls eins als unbedingt erforderlich zu entnehmen: In Abschreibungsfragen
sollte das so vielfach übliche Arbeiten nach Schema F
vollkommen ausgeschlossen sein. Am einfachsten und dabei richtigsten läßt sich diese
Arbeit dadurch erledigen, daß man sogen. Inventarienbücher anlegt und in ihnen auf
jedes einzelne Stück, Maschine, Werkzeug oder Gerät, diejenige Summe abschreibt, die
auf Grund der besonderen, gerade auf dieses Stück sich beziehenden Ueberlegungen
richtig erscheint. In der Bilanz findet sich dann die Summe dieser einzelnen Zahlen
als Gesamtabschreibung. (Levin). [Zeitschrift für
Werkzeugmaschinen und Werkzeuge 15. XII. 1908. 15. III. 25. III. 1909].
F. Mbg.
Wasserkraftanlagen der Nevada-California Power Company.
In mustergültiger Weise hat die Nevada-California Power Company den Ausbau der
Wasserkraft des Bishop Creek in Angriff genommen. Dieser Fluß, welcher bei der
gleichnamigen Stadt in den Owens-River mündet, entspringt in den mit ewigem Schnee
bedeckten Gipfeln der Sierra Nevada, die hier 4000 bis 4350 m Höhe erreichen. Beim
Ausbau der Wasserkraft des Bishop Creek ist mit der Anlage eines am Unterlauf
gelegenen Kraftwerkes von 6000 KW Leistung begonnen worden. Dieses nutzt ein Gefälle
von 320 m Höhe aus, welches durch ein hölzernes Oberwassergerinne und eine
unmittelbar daran anschließende eiserne Druckleitung gewonnen wird, und sein
Ablaufgraben bildet den Oberwasserkanal für ein weiteres, als Werk 5 bezeichnetes
Kraftwerk, welches am tiefsten gelegen ist, und mit 115 m Gefälle arbeitet. Dieses
Kraftwerk ist im Laufe des Jahres 1907 mit 3000 KW Leistung errichtet worden. Sein
Ablaufgraben mündet unmittelbar in den Bishop Creek. Zur vollständigen Ausnutzung
der Wasserkraft dieses Flusses werden gegenwärtig weitere Anlagen am Oberlaufe
erbaut. Das Kraftwerk 2 hiervon, das am weitesten vorgeschritten ist, erhält 7500 KW
Leistung und 273 m Gefälle, wovon bereits zwei Maschinengruppen mit 2500 KW Leistung
im Betriebe sind. Nach Fertigstellung dieses Werkes soll der Bau einer weiteren
Anlage, Werk 3, mit gleichfalls 7000 KW Leistung und 230 m Gefälle in Angriff
genommen werden. Zur Sicherung des Betriebes dieser Werke während der wasserarmen
Jahreszeit werden an den drei Quellbächen des Bishop Creek Talsperren angelegt, von
denen die größte 12200000 cbm Inhalt erhält, und deren Abflüsse in einen
Regulierbecken, ebenfalls einer Talsperre von 140000 cbm Inhalt gesammelt werden. Da
die Talsperren von dem untersten Kraftwerk 5 etwa 25 km entfernt sind, so bleibt
zwischen den bereits genannten Kraftwerken immer noch Raum genug für die Anlage
weiterer Werke, die das vorhandene große Gefälle ausnützen können. Im ganzen können
etwa 25000000 cbm Wasser angestaut werden, mit denen schon mit den fest geplanten
Kraftwerken No. 2 bis 5 insgesamt 45 000000 KW/St, erzeugt werden können. Die
Anlagen haben durch die vor kurzem erfolgte Erschließung ausgedehnter Bergbaugebiete
im Staate Nevada erhöhte Bedeutung erlangt. Ihr Absatzgebiet ist auch dieser
Bergwerksbezirk mit den Städten Goldneid, Tanopah, Blair, Rhyolite und Bullfrog in
Nevada. (The Engineering Record 1909 I S. 256 bis 258.
H.
Zuschrift an die Redaktion.
(Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.)
In dem Aufsatz Heft 27, Seite 428 über Separatorscheiben „Patent Riensch“ ist gesagt worden, daß die Ausführung
des Abfall-Wasser-Reinigers durch die Maschinenbau-Aktiengesellschaft Breitfeld Danek & Co.-Prag erfolgt.
Diese Maschinenfabrik hat lediglich das Ausführungsrecht für Oesterreich und Ungarn,
sowie auch Italien; für Deutschland, Rußland, Schweden und Norwegen habe ich das
Ausführungsrecht erworben und die Separatorscheiben „Patent Riensch“ wesentlich verbessert. Die
Verbesserungen stehen ebenfalls unter Schutz. (Vgl. u.a. Deutsche Patentschrift No.
211 829 u. 211 830.)
Hochachtungsvoll
Wilhelm Wurl,
Maschinenfabrik, Weißensee-Berlin.