Titel: | Die Tätigkeit des Königlichen Materialprüfungsamtes der Technischen Hochschule zu Berlin im Betriebsjahr 1908. |
Fundstelle: | Band 325, Jahrgang 1910, S. 73 |
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Die Tätigkeit des Königlichen
Materialprüfungsamtes der Technischen Hochschule zu Berlin im Betriebsjahr
1908.
Die Tätigkeit des Königlichen Materialprüfungsamtes der Technischen
Hochschule zu Berlin usw.
Bezüglich der Aufgaben des Amtes sei auf den vorjährigen Bericht verwiesen. Die
dort erwähnten Verhandlungen über Erweiterungen des Arbeitsgebietes durch Uebernahme
von Untersuchungen und schiedsrichterliche Entscheidungen in Textilfragen schweben
noch. Verhandlungen über Mittel und Wege, um eine wirksame chemische Kontrolle der
Gummihüllen für isolierte Leitungsdrähte herbeizuführen, stehen dicht vor dem
Abschluß.
Auf dem Gebiete der mechanischen Prüfung von Weichgummisorten wurden Dauerversuche
mit verschiedenen Gummisorten in einer nach den Anregungen von Martens von der Firma L.
Schopper in Leipzig gebauten Dauerversuchsmaschine ausgeführt, ferner
Zugversuche auf der Maschine von Schopper-Daten. Sie
erstrecken sich auf den Einfluß der Probenform (ring- und stabförmige Zerreißprobe),
sowie der Zusammensetzung und des Vulkanisierungsgrades auf die
Festigkeitseigenschaften. Die Ergebnisse sind in den „Mitt.“ Heft IV
veröffentlicht.
Die ebenfalls bereits erwähnten Dauerversuche mit Flußeisen sind fortgeführt. Ueber
die hierbei gemachten Erfahrungen bezüglich der Erwärmung der Probestäbe durch
elektrische Oefen sowie der Messung der Wärme mittels Thermoelemente ist ein Bericht
angekündigt.
Für die Erwärmung der Probestäbe über 400° hinaus hat sich, da die Stäbe bei der
Bauart der verwendeten Oefen im Luftbade erhitzt werden, bislang die eintretende
starke Verzunderung der Staboberfläche hindernd in den Weg gestellt. Diese
Verzunderung erschwert die nach dem Arbeitsplan für die Dauerversuche vorgesehene
Messung der Längen- und Querschnittsänderung nach bestimmten Lastwechselzahlen,
weswegen vor der Hand die Versuche nur bis 400° regelrecht durchgeführt wurden. Es
sind indessen Arbeiten im Gange, um auch über die Schwierigkeiten der höheren
Erwärmungen hinwegzukommen.
Die als Kraftmesser an den Dauerversuchsmaschinen verwendeten Meßdosen haben sich
auch im abgelaufenen Jahre als durchaus betriebssicher erwiesen. An 13 von 20
Maschinen sind noch die ersten Dosenbleche (Messingblech von 0,35 mm Dicke mit
aufgeklebter Paragummischeibe von 1 mm Dicke) nun bereits 2½ Jahre im Betrieb, was
etwa einer Gesamtzahl von 8-10 Millionen Anstrengungen entspricht.
Unter den Arbeiten der Abteilung für Metallprüfung seien genannt:
1. Prüfungen von sechs Festigkeitsmaschinen, Bauart Losenhausen, Mohr & Federhaff, Martens,
sowie einer Röhrenpresse nach Koenen auf Richtigkeit der
Kraftanzeige, ferner einer Presse der Aktiebolaget
Alpha, Stockholm für Kugeldruckproben nach Brinell.
Außerdem wurde eine Betonstampfmaschine, Bauart Schmidt,
D. R. P. 193956 und 194710, Hersteller Max Hasse &
Co., Berlin, zum Einstampfen der Probewürfel für
Druckversuche untersucht.
Die Maschine soll die beim Einstampfen von Hand verbleibenden Ungleichmäßigkeiten
verringern. Ihre Grundaufgaben bestehen darin, die Fallhöhe des Stampfers, den Ort
der Stampf schlage und deren Zahl genau festzulegen. Die Maschine erfüllte die
gestellten Anforderungen.
Zur Prüfung von Festigkeitsprobiermaschinen sind auch in diesem Jahr wieder fünf
Kontrollstäbe für Belastungen von 10 bis 100 t an andere Anstalten und Werke
abgegeben.
2. Unter den im vorjährigen Bericht erwähnten wissenschaftlichen Arbeiten sind die
umfangreichen Versuche mit Fichtenholz zur Ermittlung des Einflusses des Standortes
und des Wildschälens, sowie die Untersuchungen des mit Zuckerlösung getränkten
Holzes zum Abschluß gekommen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist in Aussicht
genommen.
3. Allgemeines Interesse verdienen die neu aufgenommenen Festigkeitsversuche mit
Eisenkonstruktionen, auf Antrag und für Kosten des Vereins Deutscher Brücken- und
Eisenbaufabriken. Ueber die bisher zum Abschluß gebrachten Reihen haben wir bereits
an anderer Stelle berichtet (s. D. p. J. 1909, S. 449). Weitere Berichte werden
folgen.
Die zur Prüfung ganzer Konstruktionen erforderlichen großen Kraftleistungen bedingen
die Aufstellung einer neuen Prüfungsmaschine; der Verein hat daher beschlossen, dem
Amt die Mittel zur Beschaffung einer 3000 t-Maschine für Zug und Druck zur Verfügung
zu stellen.
4. Unter den Untersuchungen mit im Betriebe gebrochenen Konstruktions- und Bauteilen
auf Güte des Materials und Bruchursache seien hervorgehoben die Versuche mit
a) einer beim Anfahren gegen einen Wagen gebrochenen
Automobilvorderachse. Das Material zeigte geringe und ungleichmäßige Dehnung
(12,6 bis 20,3 v. H.) und war besonders empfindlich gegen stoßweise
Beanspruchung. Durch Glühen wurden die Eigenschaften des Materials nicht
verbessert;
b) einer gebrochenen Eisenbahnwagenachse, die an der
Bruchstelle durch einen eingeschlagenen Stempel verletzt war. Aus den Versuchen
konnte geschlossen werden, daß die Entstehung des Bruches durch den
eingeschlagenen Stempel eingeleitet und sein Fortschreiten dann dadurch
begünstigt worden ist, daß das Material im verletzten Zustande gegen Stoß
empfindlich war;
c) einer angeblich infolge zu hoher Beanspruchung durch
Riemenzug gebrochenen Transmissionswelle. Die Festigkeitseigenschaften des
Materials genügten nicht den Anforderungen, die man an Wellenmaterial aus
Flußeisen stellen darf;
d) dem Material eines gebrochenen Dampfzylinders auf Festigkeit
und Sprödigkeit. Wegen seiner geringen Festigkeit konnte das Eisen im Vergleich
zu den Vorschriften für die Lieferung von Eisen und Stahl, aufgestellt vom
Verein Deutscher Eisenhüttenleute, und zu den Vorschriften für Lieferung von
Gußeisen, aufgestellt vom Verein Deutscher Eisengießereien, nicht als guter
Zylinderguß bezeichnet werden. Die ermittelten Durchbiegungen waren
ausreichend; Sprödigkeit lag nicht vor.
e) Eisenfeilen einer eingestürzten Dachkonstruktion. Die
Knotenbleche erwiesen sich als Schweißeisen von geringer Festigkeit und Dehnung.
Auf einer Seite waren sie stark verrostet und zeigten hier Einhiebe, wie sie
beim Losschlagen von Kesselstein in Dampfkesseln entstehen. Einige Stellen
zeigten grauweißen Belag, dessen chemische Zusammensetzung derjenigen von
Kesselstein entsprach. Diese Beobachtungen führten zu dem Gutachten, daß zu dem
Knotenblech altes Kesselblech aus Schweißeisen verwandt worden sei.
5. Im Auftrage der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin wurden eingehende
Versuche zur Prüfung und Begutachtung des unter D. R. P. 187899 patentierten „Thermit-Verfahrens“ zum Nachspannen von
Schrägstäben angestellt. Das Verfahren dient zum Nachspannen schlaff
gewordener Stäbe in Eisenkonstruktionen durch Stauchen der örtlich erhitzten Stäbe
mittels Spannschrauben, um hierdurch das umständliche Auswechseln dieser Stäbe zu
vermeiden. Die außerhalb der Stauchstelle erzeugten Zugspannungen werden bei der
Arbeitsausführung mit einem Spannungsmesser, Bauart Manet-Rabut gemessen.
Die Untersuchungen erstrecken sich auf Prüfung des Spannungsmessers auf Richtigkeit
der Anzeige, Ausführung von Nachspannungen an Schrägstäben und Ermittelung des
Einflusses des Stauchens auf die Eigenschaften des Materials. Sie haben ergeben, daß
mit dem untersuchten Verfahren das Nachspannen von schlaffen Stäben sich in bequemer
Weise ausführen läßt. Der benutzte Dehnungsmesser zeigte die Dehnungen außerhalb der
Stauchstelle mit hinreichender Genauigkeit an, um danach die im Stab erzeugte
Zugspannung zu berechnen. Die Festigkeitseigenschaften des Materials waren bei den
Versuchen durch das Erhitzen und Stauchen an der Stauchstelle nicht nennenswert
verändert worden. Bei Flußeisenstäben hatte die Festigkeit etwas zu- und die Dehnung
etwas abgenommen; bei Schweißeisenstäben war umgekehrt die Festigkeit um ein
geringes herunter- und die Dehnung heraufgegangen, das Material war aber keineswegs
spröde geworden.
6. Für Zugversuche bei niederen Wärmegraden hat
folgendes Verfahren sich gut bewährt. Der Probestab wird in der Zerreißmaschine von
einem Gefäß umschlossen, das mit einer gesättigten wässerigen Lösung gefüllt ist,
die bei einem bestimmten Kältegrad gefriert und deren Temperatur während der ganzen
Dauer dieses Gefriervorganges konstant bleibt.
Angewendet wurden nach Ostwald-Luther: Natriumchlorid
und Kaliumnitrat (NaCl und KNO3) für etwa – 24 C°,
Natriumnitrat (NaNO3) für etwa – 12 C° und
Kaliumnitrat (KNO3) für etwa – 3 C°.
Die Abkühlung des Gefäßes mit der Lösung erfolgte mittels flüssiger Kohlensäure. Die
Stabwärme wurde mit einem an die Probe angelegten Kupferkonstantenelemente
gemessen.
Für zwei verschiedene Chargen Elektrostahl sind folgende Werte gefunden:
σ
S
σ
B
δ
I. Bei Zimmerwärme
4050
7640
16,2
– 3 C°
3980
7670
17,6
– 12 C°
4180
7870
17,2
– 24 C°
4300
7910
15,4
II. Bei Zimmerwärme
4180
7540
15,3
– 3 C°
4150
7800
16,4
– 12 C°
4340
7820
15,1
– 24 C°
4390
7930
15,7
Streck- und Bruchgrenze σS und σB
nahmen mit der Kälte um weniges zu, die Dehnung δ hat
sich nicht wesentlich geändert.
7. Zugversuche bei höheren Wärmegraden (s. D. p. J. 1909, S. 563) ergaben:
a) für Resistin
bei
250
C°:
σ
S
= 2390,
σ
B
= 4820
kg/qcm,
δ
= 32,2
v. H
„
300
„
„
= 2280,
„
= 4500
„
„
= 37,5
„
„
350
„
„
= 1880,
„
= 3770
„
„
= 49,5
„
„
400
„
„
= 1550,
„
=3050
„
„
= 67,7
„
b) für Bronze
Zimmerwärme:
σ
S
= 2410,
σ
B
= 5560
kg/qcm,
δ
= 19,8
v. H.
100 C°
„
= 2480,
„
= 5040
„
„
= 29,8
„
200 „
„
= 2200,
„
= 3790
„
„
= 35,1
„
320 „
„
= 470,
„
= 1340
„
„
= 112,8
„
c) für Elmorekupfer, einem Kupferhohlzylinder von 0,2 cm Wandstärke in der Längsachse
entnommen,
Fall I:
bei
Zimmerwärme:
σ
S
= 1840,
σ
B
= 2820
kg/qcm,
δ
= 31,0
„
120 C°
„
= 1600,
„
= 2350
„
„
= 26,1
„
133 „
„
= 1530,
„
= 2290
„
„
= 20,7
Fall II:
bei
Zimmerwärme:
σ
S
= 2630,
σ
B
= 3130
kg/qcm,
δ
= 21,0
„
120 C°
„
= 2000,
„
= 2500
„
„
= 4,0
„
133 „
„
= 1970,
„
= 2420
„
„
= 2,5
Außerdem wurden Stahlguß und Proben aus Kupferrohren wiederholt nach den
Materialvorschriften der deutschen Kriegsmarine bei 200 C° geprüft. Die verlangten
Festigkeitseigenschaften genügten nicht immer, insbesondere wurde bei Kupferproben
die vorgeschriebene Streckgrenze (Spannung, bei der die bleibende Dehnung 0,2 v. H.
der Meßlänge nicht überschreitet) von 400 kg/qcm bei 200 C° vielfach nicht erreicht.
8. Zur Feststellung der Härteunterschiede von Neusilberblechen von nur 0,08–0,32 cm
Dicke dienten Eindruckversuche mit einer Kugelspitze aus gehärtetem Stahl, deren
Krümmungshalbmesser 0,32 cm betrug. Um einen Vergleich mit dem Kugeldruckverfahren
nach Brinell zu haben, wurden gleichzeitig an dem
stärksten Blech von 0,32 cm Dicke Kugeldruckproben nach Brinell ausgeführt. Mit den Kugelspitzen wurden je nach den Blechstärken
Härtezahlen von 83–114 gefunden. Die Brinell-Probe
ergab kleinere Werte.
9. Zur Feststellung des Unterschiedes im Verhalten von zwei Sorten Druckknöpfen,
deren Federn bei der einen Sorte aus Phosphorbronzedraht, bei der anderen Sorte aus
Messingdraht von 0,05 cm hergestellt war, wurde der Haftwiderstand der beiden
Knopfsorten im Anlieferungszustande und nach voraufgegangener Dauerbeanspruchung
sowie die Zugfestigkeit der beiden Drahtsorten ermittelt.
Die Ergebnisse sprechen zugunsten des Bronzedrahtes, der auch die größten
Festigkeiten zeigte.
10. Zugversuche mit Deltametall in Rundstangen ergaben:
bei
1,5
cm
⌀
σ
S
= 4270,
σ
B
= 5190
kg/qcm,
δ
= 13,2
v. H.
„
2,0
„
„
„
= 3840,
„
= 4900
„
„
= 14,7
„
„
2,5
„
„
„
= 3060,
„
= 4300
„
„
= 28,1
„
und vergleichende Drehversuche an geschmiedeten und gepreßten
Deltametallstäben von 1,8 × 1,2 cm Querschnitt:
für das geschmiedete Material
G = 390000, σP = 950, σS = 1470, σB = [1470] kg/qcm
für das gepreßte Material
G = 365000, σP = 630, σS = 1140, σB = [1 140] kg/qcm.
11. Neu aufgenommen sind die Prüfung von Feilen zur Ermittlung ihrer Schnittfähigkeit
und Dauerhaftigkeit. Als Maßstab dient die Feststellung der Beziehung zwischen dem
abgearbeiteten Spangewicht und der Anzahl der geleisteten Feilenhübe bis zum
Stumpfwerden der Feilen.
12. Auf inneren Wasserdruck sind neben Ton- und Zementrohren, Gummischläuchen,
spiralgewalzten Rohren und Rohrverbindungen auch Asphaltpapprohre geprüft, die
als Ersatz für Tonrohre dienen sollen. Rohre von 10 cm lichtem ⌀, 0,9 cm
Wandstärke und 4,0 kg Gewicht bei 1,0 m Baulänge hielten 7,7–16,8 at.
Die spiralgewalzten Rohre von 2'' lichtem ⌀ und 0,09 cm Wandstärke brachen bei
108–119 at stets an der Lötstelle.
Die Rohrverbindungen, Krümmer-, ⊤-, ⋏- und ⊹- Stücke von 1–3'' lichtem ⌀ zeigten
stets Undichtheiten (bei 97,5–150 at) in den Ecken.
13. An Brennapparaten, „Autokauter“, lötkolbenartige Instrumente, die für
tierärztliche Zwecke zum Ausbrennen von Wunden bestimmt sind, wurde der während der
Benutzung auftretende Druck im Apparat ermittelt. Der Apparat wurde nach vorgelegter
Gebrauchsanweisung mit Aether in Betrieb gesetzt. Die Brenndauer betrug bei 61 ccm
Aetherfüllung etwa 30 Minuten; der Druck stieg allmählich auf 4,8–5,5 at an.
14. An Material für Zahnräder sind folgende Härtezahlen nach Brinell ermittelt: Vulkanfibre = 7,2, Rohhaut = 8,2, Unica-Papierstoff =
11,4 und Gußeisen = 145. Bei Buchslabenmatrizen verschiedener Dicke für
Setzmaschinen, angeblich aus gleichem Material, wuchs mit abnehmender Dicke die
Härte und das spez. Gewicht.
15. Drei Rauchröhren für Lokomotivkessel-Ueberhitzer, System Schmidt, von 428,6 cm Länge und 13,3 cm äußeren Durchmesser, von denen das
eine glatt und an einem Ende 60 cm lang auf 11,3 cm eingezogen war, während die
beiden anderen an einem Ende 55 cm lang gewellt waren und sich nur in der Wandstärke
unterschieden, die innerhalb des gewellten Teiles 4 und 3 mm betrug, wurden auf ihr
elastisches Verhalten unter Druckbeanspruchung untersucht. Die Verkürzungen der
Rohre verhielten sich bei den gleichen Belastungen etwa wie 1 : 1,5 : 3. Die
Belastungen, bei denen unaufhaltsames Ausknicken eintrat, betrugen 31000, 15000 und
8800 kg.
16. An einer explosionssicheren Steckdose war festzustellen, ob beim Oeffnen oder
Schließen des stromführenden Kontaktes der vorliegenden Bauart Funken entstehen, die
ein die Dose umgebendes explosives Benzin-Luft-Gemisch zur Explosion bringen. Das
Oeffnen und Schließen des Kontaktes wurde in einem zu diesem Zweck besonders
hergestellten, luftdicht verschließbaren und mit dem explosiven Gasgemisch gefüllten
Kasten vorgenommen. Das Gemisch wurde vor Erschöpfung seiner Zündfähigkeit immer
wieder ergänzt. Die Versuche wurden mit Gleichstrom ausgeführt. Die Spannung
zwischen den stromführenden Teilen betrug 220 Volt. Während der Daueruntersuchung
wurde der Kontakt der Steckdose 5378 mal geöffnet und geschlossen, wobei in keinem
Falle Explosion des die Dose umgebenden Benzin-Luftgemisches eintrat. Die
Schnelligkeit des Oeffnens und Schließens der Steckdose hatte keinen Einfluß.
17. Belastungsproben mit Treppenläufen aus Kunststeinstufen, 1,3; 1,52; 1,54 und 1,6
m freitragend, lieferten Bruchlasten von 7340; 11470; 9480 und 8000 kg.
Bei einer beiderseits aufliegenden Treppe mit 2,725 m Spannweite wurde bei 47400 kg
noch kein Bruch erreicht. Eine im Bau befindliche Treppe, für die von der Baupolizei
1000 kg/qm
Tragfähigkeit gefordert war, blieb bei 1360 kg/qm Belastung rißfrei.
Unter den Arbeiten der Abteilung für Baumaterialprüfung dürften die folgenden
allgemeines Interesse verdienen.
1. Ziegelsteine, einem eingestürzten Neubau entnommen, wiesen im Mittel nur 25 kg/qcm
Druckfestigkeit auf.
2. Um über das Erhärten von Kalkmörtel im Mauerwerk aus Ziegelsteinen und
Kalksandsteinen, sowie über das Haften des Mörtels an den Steinen Aufschluss zu
erlangen, wurden auf dem Grundstücke des Amtes zwei Mauern errichtet, die eine aus
Kalksandsteinen, die andere aus Ziegelsteinen, und nach verschiedenen Zeiten
Mörtel-Proben vom Rande und aus der Mitte der Fuge entnommen.
Der Kohlensäuregehalt war nach drei Jahren bei beiden Mauern annähernd der gleiche
(7–8 v. H. am Rande und 0,7–0,8 v. H. in der Mitte). Dagegen war der Mörtel in den
Mauern aus Ziegelsteinen feuchter als in der aus Kalksandsteinen (im Mittel 5,5 :
1,9 v. H.). Infolgedessen ließen sich auch die Ziegelsteine etwas leichter aus dem
Mörtelbett abheben, als die Kalksandsteine. Am Rande war die Erhärtung des Mörtels
in beiden Mauern etwa 3 cm tief fortgeschritten.
3. Versuche mit Bürgersteigplätten aus Zementbeton (Zementplatten, Betonplatten,
Granitoidplatten usw.) führten das Königliche Polizei-Präsidium zu Berlin zur
Aufstellung folgender Bedingungen für die Lieferung und Prüfung von
Bürgersteigbelegplatten:
1. Die Platten sollen quadratisch sein und 35 cm Seitenlänge
haben. Zur gradlinigen Abgrenzung dieser diagonal zur Straßenrichtung zu
verlegenden Platten sind fünfeckige Platten – sogenannte Bischofsmützen – von 50
cm Grundlinie und 50 cm Höhe (bis zur Spitze) zu verwenden. Die sonst noch
notwendigen Paßplatten dürfen nicht unter 25 und nicht über 50 cm Seitenlänge
haben. Platten von dreieckiger Form sind unzulässig. Die Stärke der Platten muss
mindestens 6,5 cm und darf nicht über 8 cm betragen. Ihre Form muss durchweg
voll und scharfkantig sein.
2. Die Platten sollen entweder durchweg aus fein gebrochenem,
hartem Naturgestein (Granit, Grünstein usw.) und bestem Zementmörtel oder aus
einer ebensolchen Decklage von mindestens 3 cm Stärke und aus einer mindestens
3,5 cm starken Grundlage aus Steingruß- oder Kiesbeton bestehen. Die eventl.
Decklage der Platten soll mit der Grundlage innig und fest verbunden sein, sodaß
beim Zerschlagen eine Trennung dieser Lagen voneinander nicht eintritt.
3. Die für die Decklage der Platten verwendeten Natursteine
können entweder von ein und derselben Art und Farbe oder von mehreren
Gesteinarten sein. Im letzteren Falle muß ihr Mischungsverhältnis stets dasselbe
bleiben, so daß die Ansicht (Farbe) der Plattenoberflächen eine gleichmäßige
ist. Ihre Körnung darf höchstens 20 mm betragen. Die Lagerung der Steinstückchen
soll eine möglichst dichte sein.
4. Die Platten sind unter einem gleichmäßig verteilten Druck
von mindestens 160 kg/qcm herzustellen.
5. Die Oberflächen müssen glatt und ebengeschliffen sein und
die Steinstruktur auf der ganzen Oberfläche zeigen.
6. Die zur Verwendung kommenden Platten müssen mindestens 8
Wochen alt sein und in sich vollständig abgebunden haben.a) Die Platten müssen sämtlich mit dem deutlich
erkennbaren, patentamtlich geschützten Warenzeichen der Fabrik auf der
Lagerfläche versehen sein.b) Die Wasseraufnahme der trockenen Platten bis
zur Sättigung darf nicht mehr als 2,5 v. H. des Trockengewichtes der
Platten betragen.c) Das spezifische Gewicht der trockenen Platten darf
nicht unter 2,550 sein.d) Der Dichtigkeitsgrad des Decklagenmantels soll nicht
weniger als 0,925 betragen.e) Die Biegefestigkeit der Platten soll bei einer
Stützweite von 30 cm nicht unter 50 kg/qcm sein.f) Die Abschleifbarkeit soll nach dem Bauschinger-Verfahren bei 50 qcm
Schleiffläche, 30 kg Belastung (einschl. des Eigengewichts) und 440
Umdrehungen nicht mehr als 0,20 ccm auf 1 qcm betragen.g) Der Materialverlust soll bei Einwirkung eines
Sandstrahlgebläses auf eine Kreisfläche von 28 qcm einer trockenen
Platte während 2 Minuten mit 3 at Dampfdruck 0,25 ccm auf das qcm Fläche
nicht übersteigen.
4. Zerstörungen eiserner Verschraubungen und Eisenblechummantelungen in Berührung mit
Kalkmörtel durch starke Rostbildung konnten auf den hohen Gehalt des Mörtels an Gips
(15 v. H.) zurückgeführt werden.
5. Die amtliche Abnahme des Normensandes in der Freienwalder
Schamottefabrik Henneberg & Co. zu
Freienwalde ergab, daß der aufgespeicherte Normensand den Vorschriften hinsichtlich
des Siebrückstandes und Gehaltes an abschlämmbaren Bestandteilen entsprach. Zum
ersten Male seit der Einführung der amtlichen Kontrolle der Normensanderzeugung
wurde im verflossenen Betriebsjahre von einer Abnehmerin Klage wegen mangelhafter
Beschaffenheit des Normensandes erhoben. Sie gab Veranlassung die Normensande
verschiedener, seit 1901 erfolgter Lieferungen an das Amt durch Zug- und
Druckversuche an Mörteln aus 3 Teil Sand und 1 Teil Zement zu vergleichen. Hierbei
ergaben die Mittel folgende Grenzwerte: Zugfestigkeit nach 7 Tagen 23,7–26,6, nach
28 Tagen 30,4–34,0 kg/qcm; Druckfestigkeit entsprechend 249–270 und 387–409 kg/qcm.
Auf Grund der Ergebnisse dieser Prüfung wird in Zukunft eine Probe Normensand jeder
Abnahme mit dem in dem Amt zu den laufenden Prüfungsarbeiten verwendeten Normensande
vergleichend geprüft werden.
6. Urteile über den Einfluss des Feuchtigkeitsgehaltes des Kalkmörtels auf dessen
Kohlensäureaufnahme bestätigen die früher gemachte Beobachtung, daß zeitweise
angefeuchteter Kalkmörtel mehr Kohlensäure aufnimmt als trocken gebliebener. Dabei
war es ohne Einfluß, ob der Mörtel alle 7 Tage oder alle 14 Tage oder alle Monate
benetzt wurde. Im Durchschnitt wies der angefeuchtete Mörtel nach einem Jahre 6,2 v.
H., der unbenetzt gebliebene 4,7 v. H. Kohlensäure auf.
(Schluß folgt.)