Titel: | Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau. |
Autor: | G. Schultheis |
Fundstelle: | Band 325, Jahrgang 1910, S. 202 |
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Neuere Patente aus dem
Hebemaschinenbau.
Vierter Vierteljahresbericht 1909 der Klasse 35 b.
Von Dipl.-Ing. G.
Schultheis.
(Fortsetzung von S. 779, Bd. 324,
1909.)
Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau.
1. Patent Nr. 213978 vom 2. März 1909 ab giltig. Rudolf
Fischer in Bremen.
Standanzeiger für fahrbare
Drehkrane. (Fig. 1.)
Gegenstand des Patentes ist ein Mechanismus, der dem Führer eines Drehkranes
jederzeit automatisch den jeweiligen Stand des Auslegers im Drehungskreis, den
Winkel des Auslegers mit der Fahrbahn und endlich die Entfernung der festen Rolle
von der Fahrbahn, senkrecht gegen dieselbe gemessen, anzeigt.
Zentrisch um den Mittelzapfen des Drehkranes liegt eine feste Kettenscheibe a, eine zweite gleich große Kettenscheibe b ist an der drehbaren Plattform des Kranes befestigt,
jedoch leicht drehbar um ihre eigene Achse. Beide Scheiben sind durch eine endlose,
spielfrei und gespannt montierte Kette verbunden. Die Drehung der Scheibe b wird auf eine dem Führer bequem sichtbare
Standanzeigescheibe e übertragen, die sich unter
einem am Lagerbock in der Kranlängsachse befestigten, daher stillstehenden Zeiger
z hinwegdreht. Auf der Scheibe e sind zwei parallel zur Fahrbahn laufende Linien g eingezeichnet, deren Abstand in demselben Verhältnis
zur Spurweite des Krangleises steht, wie der Radius der Zeigerscheibe e zur Ausladung des Kranes.
Diese beiden Linien g bleiben infolge der
planetenähnlichen Drehung der Scheibe b um die feste
Scheibe a ständig parallel der Kranfahrbahn, wie auch
der Ausleger stehen mag. Da der Zeiger in der Längsachse des Kranes verbleibt, so
zeigt sich der beschriebene Drehungswinkel in dem Stellungsunterschied des Zeigers
z zu den Linien g auf
der Scheibe e.
Bringt man auf der Scheibe im maßstäblichen Verhältnis zur Spurweite und parallel zu
den Linien g z.B. eine Meterteilung n an,
so kann man die Entfernung der Kopfrolle von der Kranbahn, im Grundriß gemessen,
unmittelbar an der Scheibe ablesen.
Die vorliegende patentierte Konstruktion erfüllt mit verhältnismäßig einfachen
Mitteln ihren Zweck und kann namentlich bei hängenden Drehkranen einen sicheren
Schutz gegen hier leicht mögliches Anschlagen der Ausleger gegen Portalstützen oder
Gebäudewände gewähren.
Textabbildung Bd. 325, S. 203
Fig. 1.
Textabbildung Bd. 325, S. 203
Fig. 1a.
Textabbildung Bd. 325, S. 203
Fig. 1b.
2. Patent Nr. 215267 vom 19. Sept. 1908 ab giltig. David
Parry in Dowlais, England.
Selbsttätig wirkende Greifzange für
Hebezeuge. (Fig. 2 u. 3.)
Gegenstand des Patentes ist eine Greifzange, bei welcher die Zangenschenkel durch
eine Sperrvorrichtung offen gehalten und erst beim
Aufsetzen auf den zu hebenden Körper selbsttätig
ausgelöst werden.
Zu diesem Zweck ist die Zange an beiden Schenkeln, aber auf verschiedenen Seiten, mit
je einer Auslösevorrichtung versehen. Dieselbe besteht aus einer Stange b, die unten in eine Oese von Dreieckform ausläuft und
oben vermittelst Bolzen, die die Verbindung mit der Zugkette herstellen, in einem
Langschlitz beweglich ist. Zur Führung der Stange ist dicht über der Oese am oberen
Zangenschenkel noch ein Ring h fest angebracht,
innerhalb dessen sich die Stange frei bewegen kann. Die Oesen klinken sich in
Sperrhaken c ein, die an dem unteren Zangenschenkel senkrecht unter den Stangen b montiert sind.
In unbelastetem Zustand der Zange hängen die Oesen in den Haken c, und die Zangenschenkel bleiben offen. Wird die Zange
über den zu hebenden Gegenstand herabgelassen, bis die wagerechten Teile der
Zangenschenkel auf den Gegenstand aufstoßen, so senken sich infolge Entlastung der
Hubketten die Stangen b und klinken sich aus, wobei die
geneigten Teile der Oesen über die Rückenfläche der Sperrhaken hinweggleiten. Durch
Anziehen der Hubketten gleiten die Oesen außen seitlich an den Haken vorbei,
die oberen Bolzen f legen sich gegen die Begrenzung der
Schlitze, so daß nunmehr das Fassen der Zange eintritt.
Soll abgesetzt werden, so wird die Zange wieder so weit gesenkt, bis sich die
wagerechten Teile der Zangenschenkel gegen den Block abstützen und die Oesen der
Stangen b sich über die Sperrhaken schieben, nach innen
fallen und sich einklinken beim Wiederanziehen der Hubketten.
Die Konstruktion ist primitiv und in ihrer Wirkung wahrscheinlich unzuverlässig.
3. Patent Nr. 215268 vom 20. Nov. 1908 ab giltig. Maschinenbau-Anstalt Humbold in Kalk bei Cöln.
Zweikettenselbstgreifer. (Fig. 4 u. 5.)
Die vorliegende Konstruktion eines Zweikettenselbstgreifers sucht ein sicheres und
möglichst weites Oeffnen der Greiferschaufeln
herbeizuführen, um ein vollständiges Entleeren einerseits und ein volles Füllen
andererseits zu gewährleisten, ohne den üblichen Schließweg zu vergrößern.
Die in Dreieckform geschnittenen Schildbleche G des
Greifergestelles tragen oben die feststehende Traverse der Flaschenzugrollen und die
Führung der beweglichen Traverse; letztere ist, wie auch sonst üblich, mittelst
Zugstangen Z mit den inneren Gelenkpunkten 2 der Schaufeln S
verbunden.
Neu an der Konstruktion ist aber die Anordnung zweier in den Gelenkbolzen 1 der Schildbleche drehbar gelagerten zweiarmigen
Hebeln H, welche mit ihrem einen Arm vermittelst der
Lenker L mit dem Entleerungsseil E, mit dem anderen Arm durch die Gelenkbolzen 2 mit den inneren Drehpunkten der Schaufeln S und den Zugstangen Z
verbunden sind. Endlich stehen noch die äußeren Drehpunkte 4 der Schaufeln vermittelst der Hebel H1 kreuzweise mit den Gelenkpunkten 3 der doppelarmigen Hebel H in Verbindung.
Wird das Entleerungsseil E festgehalten, das Schließseil
A nachgelassen, so greift das Gewicht des Greifers
an den Drehzapfen 1 der zweiarmigen Hebel H an und erzeugt ein Drehmoment im Sinne des Oeffnens.
Die Hebel H1 schieben
das äußere Ende der Schaufeln weit nach außen, wodurch vollständiges Entleeren und
umgekehrt volles Füllen erreicht wird. Am Schlusse der Greifperiode nimmt die
Schließbewegung der Schaufeln langsam ab, während die Schließkraft steigt.
Textabbildung Bd. 325, S. 203
Fig. 2.
Textabbildung Bd. 325, S. 203
Fig. 3.
Abgesehen von den vielen Gelenken erreicht die Konstruktion mit sehr einfachen,
leicht derb und kräftig auszubildenden Teilen den beabsichtigten Zweck.
4. Patent Nr. 216077 vom 24. Dez. 1907 ab giltig. Hermann Proetel in Saßnitz, Rügen.
Ausgleichsvorrichtung für in
senkrechter Ebene schwingende Kranausleger. (Fig.
6.)
Textabbildung Bd. 325, S. 204
Fig. 4.
Textabbildung Bd. 325, S. 204
Fig. 5.
Auslegerkrane mit veränderlicher Ausladung müssen meist der Bedingung genügen, daß
beim Einziehen des Auslegers mit oder ohne Last letztere bezw. der leere Haken sich
in horizontaler Ebene bewegt. Um aber zum wagerechten Lastbewegen in radialer
Richtung nur die Arbeit zu leisten, die sich aus den Reibungswiderständen des
Triebwerkes und aus dem Heben und Senken des Auslegers ergibt, müssen Hubwindwerk
und Auslegereinziehwerk in einem bestimmten Abhängigkeitsverhältnis stehen, derart,
daß die Lasttrommel beim Aufwinden des Auslegers gerade so viel Kette abwickelt, der
Lasthaken also um den gleichen Betrag sinkt, um den der Auslegerkopf steigt.
Textabbildung Bd. 325, S. 204
Fig. 6.
Das hier vorliegende Patent bringt nun eine andere rein konstruktive Ausführung
dieses längst bekannten und in die Praxis umgesetzten Gedankens.
Auslegereinziehwerk und Hubwindwerk sind hier unabhängig von einander. Das eine Ende
I des Lastrollenflaschenzuges wickelt sich auf die
Hubtrommel auf, das andere freie Ende II läuft
vermittelst Flaschenzug oder direkt zu einem mit dem
Ausleger fest verbundenen Kurvenstück, auf welchem es sich tangential auf-
und abwickelt. Wird mittels des Kopfseiles III der
Ausleger gehoben, so bewegt sich auch gleichzeitig das fest mit ihm verbundene
Kurvenstück, und es findet ein Nachlassen des Seilzuges II statt, so daß die Last sich gegenüber dem steigenden Ausleger senkt und
durch geeignete Formgebung der Kurve die Last in annähernd wagerechter Ebene stehen
bleibt. Das Kurvenstück kann auch vermittelst eines Getriebes mit dem Ausleger
zwangläufig verbunden sein.
Die Konstruktion ist einfach und erfüllt ihren Zweck.
5. Patent Nr. 216763 vom 15. Aug. 1908 ab giltig, Benrather
Maschinenfabrik A.-G. in Benrath bei Düsseldorf.
Blockzange. (Fig. 7 u. 8.)
Um Blöcke von verschieden großem Querschnitt mit ein und derselben Zange fassen zu
können, werden bei dem hier vorliegenden Patent die beiden Zangenschenkel unabhängig
von der Hub- und Schließvorrichtung einander genähert oder umgekehrt entfernt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 7 erfolgt die
Einstellung der Zange auf verschiedene Weiten vermittels der Stange g, an welche die Enden von zwei Druckstangen e angeschlossen sind, die ihrerseits die Drehpunkte der
Zangenschenkel mit der Stange g verbinden. In einem
Längsschlitz der letzteren ist der Verbindungspunkt der Zugstangen i geführt, die bei h an
den Zangenschenkeln angreifen und die an der Stange l
wirkende Hub- und Schlußkraft auf letztere überträgt.
Somit erfolgt, wie eingangs erwähnt, die Verstellung der Maulweite der Zange durch
die Stange g unabhängig von der an der Stange l angreifende Hub- und Schließvorrichtung.
Textabbildung Bd. 325, S. 204
Fig. 7.
A größte Zangenöffnung; B kleinste;
C Schild.
Textabbildung Bd. 325, S. 204
Fig. 8.
Bei kreuzweise übereinander gelegten Zangenschenkeln (Fig.
8) läßt sich dieselbe Wirkung durch Verschieben der
Zangenschenkeldrehpunkte b in Längsschlitzen erzielen.
Zur Einstellung der Zangenschenkel auf verschiedene Weiten dient ein mit Gewicht
belasteter Hebel. Letzterer greift an der Drehachse einer Schwinge h an, deren Enden durch Lenker c mit den Zangenschenkeldrehpunkten verbunden sind. Bei der engsten
Stellung der Zange fallen die Endpunkte der Schwinge mit der Längsachse der Schlitze
zusammen. Das Schließen und Oeffnen der Zange erfolgt in bekannter Weise durch die
bei l angreifenden Zugstangen m.
Die Konstruktion löst in ausgezeichneter und dabei sehr einfacher Weise die
berechtigte Forderung, die Zangenschenkel unabhängig von dem Schließmechanismus auf
verschiedene Weiten einstellen zu können.
(Schluß folgt.)