Titel: | Automobile Bodenbearbeitung. |
Autor: | S. Herzog |
Fundstelle: | Band 325, Jahrgang 1910, S. 439 |
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Automobile Bodenbearbeitung.
Von Ingenieur S. Herzog.
Automobile Bodenbearbeitung.
Stets zunehmende „Landflucht“ der arbeitenden Bevölkerung zwingt die
Groß- und Kleinlandwirtschaft immer mehr und mehr, sich der Maschinenkraft zu
bedienen, welche heute in vielfacher Form und mit verschiedenen Kraftquellen Eingang
in die landwirtschaftlichen Betriebe gefunden hat. Vor allem war es der Pflug,
welcher dazu anreizte, die Maschinenkraft dem Landwirt dienstbar zu machen. Fowler, Howard und deren Jünger haben nach dieser
Richtung Ersprießliches geleistet. Ihren Arbeiten ist es zuzuschreiben, daß die
Baumwollplantagen in Aegypten und andern Ländern, die großen Getreidegebiete
Ungarns, Rußlands, Amerikas usw. ein Erträgnis liefern, welches in gleich
wirtschaftlicher Weise mit dem animalischen Betrieb nie zu erreichen ist.
Im Laufe der Zeit haben die Kraftpflüge manche Wandlungen durchgemacht. Aus dem
Zweimaschinen Dampfsystem hat sich das elektrische auf gleicher Grundlage beruhende
Pflugsystem entwickelt, bis beide Arbeitsarten durch die Entwicklung der Lokomobile
und insbesondere durch jene des Automobilismus gefährliche Gegner in Form der
Trajektoren erhielten.
Die Entwicklung der Automobiltechnik insbesonders führte bald dazu, Pflugmaschine und
Kraftwagen zu einem Ganzen zu vereinigen. Damit war gegeben, die Pflugarbeit durch
rotierende Werkzeuge auszuführen. Die Werkzeuge wurden auf einer rotierenden Trommel
angeordnet, welche vom Wagenmechanismus aus betätigt wird. Die Werkzeuge selbst
sitzen fest auf der Trommel. Hierin liegt nun ein Kardinalfehler dieser Maschinen,
welcher sich darin äußert, daß die Zerkleinerung bis zur Pulverung des Erdmateriales
getrieben wird. Gepulverter Boden backt aber nach dem ersten Naßwerden zusammen und
gährt nicht mehr, erfüllt also eine unbedingte Forderung für ein wirtschaftliches
Bodenerträgnis nicht mehr.
Nun sind solche Grabmaschinen ebenso wie Wendepflüge für alle Boden- und Saatarten
mit gleichem Erfolg zu verwenden. Winterbrache erfordert eine ganz grobe,
Sommergetreide eine mittlere und Sommerhackfrüchte eine weitgehende Krümmelung des
Bodens. Damit ist die Hauptforderung nach einem Universalpflug gegeben, daß er für
alle Boden- und Saatarten ohne irgend welche Aenderung des Systems verwendbar sein
muß. Die Bearbeitungsart und der Bearbeitungszweck sollen ausschließlich für die
eigentlichen Arbeitswerkzeuge, bezw. für die Form der Hacken, bestimmend sein,
letztere selbst müssen ohne weiteres in einfacher Weise und sehr schnell wie ohne
Verwendung besonderer Werkzeuge oder Fachkenntnis auswechselbar sein.
Es ist leicht zu begreifen, daß der Kraftverbrauch solcher Pflugmaschinen mit festen
Werkzeugen ein sehr großer ist, insbesonders deshalb, weil die Arbeitskurve der
Werkzeuge in diesem Fall spitz ausläuft. Die Werkzeuge müssen die Furche durch
Hacken herstellen und am Fuße der Furchenwand die Arbeit abbrechen. Obwohl von den
Werkzeugen eine gewisse Starrheit gefordert werden muß, müssen dieselben
andererseits doch sehr nachgiebig sein, um beim Auftreffen auf harte im Boden
liegende Körper nicht zu brechen oder durch dieselben in ihrer Bewegung aufgehalten
zu werden, was einer Bremsung der gesamten Arbeitstätigkeit gleichkommt.
Damit ist aber die Aufgabe einer allen Anforderungen entsprechenden Maschine noch
nicht erschöpft. Sie muß weiter die Fähigkeit besitzen, Wendepflüge zu ziehen,
d.h. als Traktor zu wirken. Hieraus ergibt sich von selbst, daß sie auch als
Lastwagen auf der Straße und im Felde zur Fortbewegung von Wagen und sonstigen
fahrbaren Gerätschaften benutzt werden sollte, wobei selbstverständlich die hierbei
entwickelte Fahrgeschwindigkeit eine entsprechend große sein muß.
Die große Zahl von Maschinen, welche heute im landwirtschaftlichen Betrieb Verwendung
finden, legt endlich den Gedanken nahe, die Kraft eines Maschinenpfluges in
einfacher Weise auch zu ihrem Antrieb ausnutzen zu können.
Aus diesen Erwägungen heraus ist die Konstruktion des Universal-Landbau-Motorwagens,
System König, entstanden, welche von der A.-G. St. Georgen, Maschinenfabrik, Zürich geschaffen
wurde und im Nachstehenden beschrieben ist.
Als Kraftquelle für den automobilen Pflug kann jeder selbständige Motor verwendet
werden. In erster Linie werden hierfür Verbrennungsmotoren in Frage kommen, in
zweiter Linie Elektromotoren. Mit Rücksicht auf die Gefährlichkeit von
Benzin-Motoren wird für den landwirtschaftlichen Betrieb kleineren Maßstabes,
welcher sich auf wenig bildungsfähige Arbeitskräfte stützen kann, die zukünftige
Antriebsquelle solcher automobilen Pflüge in den Rohölmotoren zu suchen sein, welche
bei äußerst reduzierter Betriebsgefahr sich durch Billigkeit und Einfachheit des
Betriebes, welcher keiner besonderen Ueberwachung und Wartungskenntnisse bedarf,
auszeichnen. Diese Rohölmotoren traten von dem Augenblick an in den Vordergrund, als
es der A.-G. St. Georgen, Zürich, gelungen war, Diesel-Motoren von 5 PS Leistung an in so kompendiöser
und einfacher Form zu bauen, daß ihrer Ausnutzung als Wagenmotoren nichts mehr im
Wege steht. Es ist selbstverständlich, daß zum Antrieb des automobilen Pfluges auch
ein Elektromotor in Frage kommen kann, welchem der Strom von einem Mastanschluß
mittels flexiblen Kabels zugeführt wird. Die Art des Motors hat auf die übrige
konstruktive Durchbildung oder auf die Arbeitsweise des Pfluges keinen Einfluß.
Bei dem in Fig. 1–3
dargestellten Pflug erfolgt der Antrieb durch einen vierzylindrigen 32
PS-Benzinmotor A, welcher vom Wagengetriebe und
Pfluggetriebe abkuppelbar und als stationärer Motor zum Antrieb aller Arten von
Arbeitsmaschinen benutzbar ist. Diese Abkuppelbarkeit und doppelte Verwendbarkeit
ist natürlich bei jeder Art selbständiger Wagen-Motoren zulässig.
Von dem Motor werden mittels Wechselgetriebe B zwei
Hauptgeschwindigkeiten bezw. zwei Hauptbewegungen abgenommen, von welchen die eine
auf die beiden Hauptfahrräder C zur automobilen
Bewegung des Pfluges, die andere zur Hervorbringung der Pflügearbeit weitergeleitet
werden. Letztere Bewegung kann wieder unterteilt werden in eine solche zur
Betätigung der eigentlichen Pflugwerkzeuge, welche in ihrer Gesamtheit durch die am
rückwärtigen Teil des Pfluges angeordnete Arbeitstrommel D repräsentiert werden, und in eine solche zum Antrieb einer am Pflug
seitlich angeordneten Vorgelegeriemenscheibe E, von
welcher die Betätigung sonstiger landwirtschaftlicher Maschinen erfolgen kann.
Zur Fahrbewegung des Pfluges ist besonders zu bemerken, daß es infolge des
eingebauten Differentials möglich ist, den Pflug um eines der beiden Hauptfahrräder
an Ort und Stelle, d.h. um eines der letzteren als Drehpunkt, zu wenden. Hierdurch wird
erreicht, daß beim Antritt der nächstfolgenden Gegenfahrt die Fahrbahn bezw.
Arbeitsbahn, genau nur um die Arbeitstrommelbreite seitlich verschoben ist. Es sind
also keinerlei komplizierten und zeitraubenden Kehrmanöver auszuführen, um knapp
neben der letzten aufgeworfenen Arbeitsfurche zurückfahren zu können, sondern die
äußerste Furche der Gegenwart reiht sich in der normalen Furchenentfernung an jene
dem Drehpunkt der Pflugwendung zunächst gelegenen an.
Diese weitgehendste Manövrierfähigkeit des Pfluges findet ihren effektiven Ausdruck
in gleichmäßiger Pflüge- arbeit auf dem ganzen Terrain, ihren ökonomischen in Zeit-
und Kraft- (Brennstoff-) Ersparnis.
Textabbildung Bd. 325, S. 440
Fig. 1.
Textabbildung Bd. 325, S. 440
Fig. 2.
Mit dem Pflug können vier Hauptfahrgeschwindigkeiten erreicht werden, nämlich 0,8,
1,5–2, 3–4 und 7 km in der Stunde. Letztere Geschwindigkeit kommt bei der
Fortbewegung des automobilen Pfluges auf der Straße von und zur Arbeitsstelle in
Anwendung. Es ist naheliegend, daß in letzterem Fall (d.h. bei hochgezogener
Arbeitstrommel) der Pflug auch als Traglastwagen oder Lastenzugwagen verwendet
werden kann, ohne daß eine besondere Ummontierung oder Umschaltung des
Pflugmechanismus nötig wäre. Zu diesem Zweck ist der Pflug rückwärts mit einem
federnd und puffernd angeordneten Zughaken F
versehen.
Die Verwendung der niedrigsten der oben angegebenen Fahrgeschwindigkeiten ist im
allgemeinen zu den Ausnahmen zu zählen und kommt nur beim Arbeiten in sehr schwerem
Boden und Furchentiefen von 40–45 cm in Betracht. Die normale Pfluggeschwindigkeit
in mittelschwerem Boden beträgt bei einer Arbeitstiefe von etwa 30 cm 1,5–2 km (z.B.
bei dem ungarischen Humusboden). Die Arbeitsgeschwindigkeit von 3–4 km kommt
beim „Schälen“ und bei sandigem, ganz losem Boden (z.B. in Aegypten) in
Anwendung. Durch entsprechende Drosselung der Gaszufuhr zum Motor (Einschaltung von
Widerstand beim elektrischen Motor) sind natürlich weitere
Geschwindigkeitsvariationen, welche durch die Bodenbeschaffenheit erforderlich
werden, möglich.
Die Hauptbedeutung kommt dem Verhältnis der Geschwindigkeit der Arbeitstrommel zur
Geschwindigkeit der fortschreitenden Fahrbewegung zu. Die Wertzahl dieses
Verhättnisses bleibt bei gegebener Fahrgeschwindigkeit konstant; doch kann innerhalb
dieser Konstanz der Schollenstärke entsprechend das Uebersetzungsgetriebe durch
Auswechlung (Variierung) der Kettenräder G geändert
werden. Je nachdem in schwerem, halbschwerem oder leichtem Boden gearbeitet wird,
kann die Umlaufzahl der Arbeitstrommel von 30–90 variiert werden. Die Festlegung des
vorgenannten Uebersetzungsgetriebes erfolgt im allgemeinen durch die Fabrik (für
bestimmte normale oder bekannte Bodenarten), so daß für gewisse Bodenarten unter
Zugrundelegung eines einzigen Modelles eine ökonomische Massenfabrikation
durchführbar ist, welche ihren Ausdruck in der Billigkeit des Pfluges findet. Im
allgemeinen steht die Höhe der Umlaufzahl der Arbeitstrommel im umgekehrten
Verhältnis zur Schollengröße. Je kleiner letzterer ist, desto rascher wird die
Arbeitstrommel laufen können.
Die Bewegungsübertragung auf die Arbeitstrommel erfolgt, wie bereits angedeutet,
durch zwei Kettenvorgelege H und J, von welchen eines auf einer in der hinteren Achse
gelagerten Welle K arbeitet. Von dieser wird die
Bewegung mittels eines weiteren Kettentriebes J auf die
Arbeitstrommel übertragen. Da hier demnach drei Kettenräder L ausgewechselt werden können, ist die Variationsmöglichkeit eine so
weitgehende, daß die Arbeit des Pfluges jeder Bodenbeschaffenheit angepaßt werden
kann.
Der Kühler M des Benzinmotors ist besonders groß gewählt
worden (etwa 28–30 qm Kühleroberfläche), da die Fahrgeschwindigkeit eine geringe
ist. Die normale Umlaufzahl des Motors beträgt 800, die ihr entsprechende Umlaufzahl
der Riemenscheibe, welche zum Antrieb anderer Arbeitsmaschinen dient, 300.
Wechselgetriebe und Differentialgetriebe zeigen normale Ausführung, jedoch mit
besonderer Verstärkung.
Das Wagengestell ruht auf drei Rädern. Das Vorderrad N ist in einer Gabel um 180° drehbar und wird mittels Handrad O und Schneckengetriebe P
betätigt. Die Ausbalanzierung des gesamten Wagengewichtes ist derart durchgeführt,
daß das Vorderrad nahezu vollständig entlastet ist und fast nichts zu tragen hat.
Die Lagerung der Vorderachse erfolgt im Wagengestell mittels senkrechter Feder Q. Das Vorderrad ist auf seinem Umfang mit einer
umlaufenden Rippe R versehen, welche zur leichteren
Geradführung des Pfluges dient.
Textabbildung Bd. 325, S. 441
Fig. 3.
Das Wagengestell ruht mittels zweier pfannenartigen Uebergreifungen S auf den beiden Außenschenkeln der gekröpften
Hinterradwelle T. Diese beiden Schenkel sind
durchbohrt; in der einen Schenkelbohrung ist die Antriebswelle für die
Arbeitstrommel, in der anderen jene für einen Düngerapparat U gelagert. Die Hinterradachse und die Arbeitstrommelwelle sind durch zwei
seitliche Rohrversteifungen V zu einem festen
Rahmengestell verbunden. Die Arbeitstrommelwelle W ist
als Rohr ausgebildet, auf Welchem die ebenfalls als Rohr ausgebildete Trommelnabe
X mittels Kugellager Y
läuft.
Die beiden Hinterräder haben einen Durchmesser von 1400 mm und eine Breite von 450
mm, welche einem Flächendruck auf die Radmantelprojektion von 25 kg/qdm entspricht.
Dieser geringe Flächendruck ist ein besonderes Kriterium des automobilen Pfluges.
Mit Rücksicht auf die allgemeine Beschaffenheit des Ackerbodens muß für die
Trajektoren überhaupt ein möglichst geringer Flächendruck gefordert werden, eine
Forderung, welche bei den bisher üblichen Pflugmaschinen bisher nur in geringem Maße
erfüllt worden ist. Die Räder sind seitlich durch Blechabdeckungen Z abgeschlossen, damit das aufgepflügte Erdmaterial
nicht mitgewälzt wird, was einer Kraftvergeudung gleich kommen würde.
Die Mantelflächen A1 der
Räder sind mit entsprechend geformten Rippen B1 versehen, zwischen welchen in bestimmten
peripheralen Abständen Löcher C1 zur Aufnahme von Bolzen vorgesehen sind. Bei
normalem Boden und auf der Straße schließen die Kopfflächen der Bolzen mit den
Rippenflächen ab, während bei Bearbeitung von rutschigem, stark berieseltem und
sumpfigem Terrain Bolzen mit über die Rippenflächen hinausragenden Köpfen verwendet
werden. Für die Radbreite sind vier Bolzen D1 vorgesehen, welche mittels eines gemeinsamen
durchgehenden Splintes E1 gesichert sind. Je nach der Bodenbeschaffenheit werden mit Rücksicht auf
Kraftersparnis Variationen in der Bolzenzahl für die Radbreite vorgenommen. Die
Radrippen, welche starker Abnutzung ausgesetzt sind, werden durch aufgenietete
Flacheisen gebildet, um leicht ersetzt werden zu können. Wie bereits erwähnt, kann
der ganze Pflug um ein Hinterrad als Drehpunkt gewendet werden.
Das Gerippe der Arbeitstrommel besteht aus der vorerwähnten rohrförmigen Nabe und
zwei seitlich angeordneten, gepreßten Kuppelböden E,
welche durch vier Rohrwellen G1, G2, G3, G4 versteift sind. Letztere dienen zur Aufnahme der
Hacken-(Arbeitszeug-)ringe H1 und sind selbst untereinander in ihrer gegenseitigen Lage durch einen im
Mittelabstand der Kuppelböden angeordneten Versteifungsring J1 gesichert.
Das Agens der Pflugwirkung der auf der Trommel sitzenden Werkzeuge ist die
Fliehkraft. Die vorerwähnten Versteifungswellen (Hackenwellen) sind drehbar
gelagert. Die Hacken K1
sind auf den Wellen federnd gelagert, damit sie der jeweiligen Beanspruchung
entsprechend für sich nachgeben können. Dies ist notwendig, damit, wenn eine Hacke
z.B. auf einen Stein haut, nicht die ganze Welle, bezw. Hackenreihe, gebremst wird.
Diese Nachgibigkeit ist sowohl nach rückwärts wie nach vorne notwendig, weil sonst
beim Auftreffen der Hacke auf ein Hindernis die Trägheitskräfte versuchen würden,
die Welle zu tordieren. Diese Nachgibigkeit wird nun durch zwei Punktgelenke L1 (Kippgelenke)
bewirkt, welche theoretisch wie praktisch durch die beiden Innenkanten bezw. vier
Innenpunkte eines Halblagers gebildet werden, zu welchem der Hackenunterteil
ausgebildet ist. Die Rückführung der Hacke in seine Normallage nach ausgeführter Kippbewegung in der
einen oder anderen Richtung erfolgt durch eine um die Welle gelegte (gewundene)
Spiralfeder M1, welche
zugleich als Fixierungsmittel der Hacke an der Welle überhaupt dient.
Die gegenseitige Entfernung der auf einer Welle sitzenden Hacken wird durch auf der
Welle spiralförmig fortlaufenden Kerbwindungen festgelegt, in welche sich die
Windungen der Spiralfedern hineinlegen. Je nach der Anzahl der Windungen, mit
welchen die Spiralfedern um die Welle gelegt sind, wird die Entfernung der
nebeneinander angereihten Hacken vergrößert oder verkleinert.
Der als Preßstück hergestellte Hackenstiel hat die Form zweier paralleler Arme,
welche von dem vorerwähnten Halb-(Kipp-)lager ausgehen. Diese Hebel sind mit
Fixierungslöcher versehen, in welche das zweite Ende der Spiralfeder eingehängt
wird, so daß je nach Wahl der Entfernung des Einhängeloches vom Halblager die Feder
mehr oder weniger gespannt wird. Zwischen beiden Hebelarmen ist ein Distanzstück
eingefügt, welches zugleich als Führung des bolzenförmigen Federträgers für die
eigentliche Hacke (Arbeitszeug) dient. Die um den Federträger gelegte Spiralfeder
hat die Aufgabe, die Hacke gegen ihre beiden übereinander angeordneten, durch Bolzen
gebildete Stützpunkte zu drücken, so daß auch hier ein Zweipunktgelenk entsteht. Die
Stärke der Feder ist durch die Schollengröße, bezw. durch den Grad der
Bodenzerkleinerung gegeben (stärkere Federn in festerem Boden, der stark zerkleinert
v/erden soll). Diese Feder, welcher keine weitere Aufgabe obliegt, als die Hacke in
ihre Normallage zurückzuführen, muß sehr lang sein, um der Hacke einen großen
Schwingungsweg zu ermöglichen, damit sie unbeschädigt über Baumwurzeln streifen
kann. Letzteres wird ermöglicht, durch Ausschwingen der Hacke um ihren unteren
Stützpunkt in ihre äußerste Lage. Da auch hier wieder als Schwingungsdrehpunkte,
bezw. Schwingungsachsen, die Inneneckpunkte, bezw. die Innenkanten, der beiden
Stielhalblager dienen, kann nicht nur ein Ausweichen der Hacke in ihrer
Schwingungsebene, sondern auch senkrecht und schief zu derselben erfolgen. Mit
anderen Worten: Die Hacke ist derart beweglich, als wäre sie nur in einem einzigen
Punkte frei aufgehängt. Oben ist die Hacke mit einem entsprechend bemessenem
Gegengewicht ausgerüstet, welches die Hacke verhindert, bei hoher Umlaufzahl der
Arbeitstrommel soweit ihre äußerste Lage zu überfliegen, daß sie nachher nicht mehr
in den Boden eingreift. An den Ersatz des Gegengewichtes etwa durch eine Spiralfeder
kann nicht gedacht werden, da sonst ein zu starkes Aufwerfen (Schleudern) der
Schollen eintreten würde. Grundbedingung ist, daß während des ganzen Hackenweges ein
weicher, nachgibiger Druck wirkt. Eine weitere Wirkung der Hackenfedern besteht
darin, daß sie den aus dem Boden kommenden, mit Erde gefüllten Hackenkopf durch die
fortwährend wechselnde Federwirkung in rüttelnder Bewegung erhalten und dadurch von
den mitgerissenen Erdklumpen befreien.
Vorn am Hackenkopf ist ferner noch ein zweizinkiger, mit hakenförmig umgebogenen
Zinken versehener Vorschneider angeordnet, welcher dem Schlag der Hacke vorauseilend
die Oberflächenschicht des Bodens faßt und sie in den Furchengraben hinunterreißt,
wo sie durch den nächsten Hackenwurf überdeckt wird. Man erhält dadurch neben dem
groben Hackenhieb eine weitergehende Zerkleinerung der Oberflächenschicht, was
deshalb von Wichtigkeit ist, weil dabei das in ihr befindliche verfilzte Wurzelzeug
auseinandergerissen wird. Letztere Vorrichtung ist notwendig, wenn das
„Schälen“ unterbleibt.
Von dem Hackenwerkzeug ist das Schälwerkzeug verschieden, welches die Aufgabe hat,
den Boden auf geringe Tiefe nach Art des Schälpfluges zu zerreißen. Es wird wie
die Hacke eingesetzt und benutzt dieselben Kippunkte wie diese. In der Hauptsache
besteht dieses Werkzeug aus einem Messer, welches in den Boden hauend denselben
zerschneidet und eine kleine Pflugschar trägt, welche, soweit der Schnitt reicht,
den Boden in kleine Brocken zerreißt. Eine mit diesem Werkzeug ausgerüstete
Arbeitstrommel ist nichts anderes als ein in lauter kleine Elemente zerlegter Pflug,
welcher gleichzeitig ein Zerhacken des Bodens bewirkt.
Auf einer Welle können 16–24 Werkzeuge aufgereiht werden. Das Entfernen oder
Auswechseln der Werkzeuge ist ohne Lösung von Schrauben und ohne weitere
Hilfswerkzeuge durchführbar. Der Durchmesser der Trommel beträgt 1050 mm, die durch
sie bewirkte Hackbreite 2200 mm.
Um ein Schlagen der Hacken zu vermeiden, muß die Bewegung der Hackenwellen reguliert
werden, d.h. jede Fliehkraft, welche nach erfolgtem Hacken noch zur Geltung kommt,
muß dann sofort eliminiert werden. Dieser zu eliminierenden Fliehkraft gesellt sich
zum Teil noch die Schwerkraft bei. Von der Reguliegrung muß verlangt werden, daß sie
im richtigen Augenblick die Hacke losläßt, die später unten zurückspringende Hacke
einfängt, festhält und insbesondere verhindert, daß sie in das Trommelinnere fällt.
Diese Regulierwirkung wird durch ein mittels Kurvennocken betätigtes Klinkenwerk
erzielt. Besondere Anschläge verhindern überdies ein Ueberschlagen der Hacken.
Die Arbeitstrommel ist mittels Gabeln aufgehängt und kann mittels Kurbeltrieb vom
Führersitz oder von der Seite aus gehoben und gesenkt werden.
Das gesamte Wagengewicht, welches auf die Hinterradachse ausbalanziert ist, beträgt
3,5 t.
Werden die Fahrbewegung und die Trommelbewegung ausgekuppelt, so kann der Wagen als
Antriebsmechanismus für Arbeitsmaschinen verwendet werden, wobei der Antrieb mittels
Riemenscheibe von der an der linken Wagenseite fliegend angeordneten Riemenscheibe
aus erfolgt. Ueberdies kann der automobile Pflug, wie bereits früher erwähnt, als
Lastwagen und endlich als Traktor für die Betätigung von Einzelpflügen Verwendung
finden.
Mit einem Mann als Bedienung und etwa 6–10 kg Benzin-Verbrauch f. d. Stunde (300 g f.
d. PS-Stunde) können in hügeligem oder ebenem Lande bearbeitet werden:
Als Schälmaschine
etwa
5–10
cm
tief
0,50–1,00
ha/Std.
„ Hack- u. Wendemaschine
„
15–20
„
„
0,25–0,50
„
„ „
„
21–25
„
„
0,22–0,40
„
„ „
„
26–33
„
„
0,20–0,30
„
bei ganz trockenem sehr hartem Lehmboden,
wo Wendepflüge versagen
„
15–20
„
„
0,20–0,30
„
als Hack- od. Schälmaschine für Reihenkulturen
„
5–10
„
„
0,50–1,00
„
Gegenüber den bisherigen Systemen mit zwei Lokomobilen, welche die Pflüge zwischen
sich hin- und herziehen (bezw. an Stelle der Lokomobile elektrische
Antriebsmaschinen) und den Traktoren, welche einen oder mehrere Pflüge hinter sich
herziehen, hierzu eines gewissen großen Selbstgewichtes bedürfen, daher in weichem
Terrain leicht versagen, ergibt sich ohne weiteres der Vorteil rotierender
Pflugmaschinen, namentlich dann, wenn sie, wie im vorliegenden Falle, infolge ihrer
Arbeitstätigkeit sich in der Fahrrichtung selbst weiter arbeiten. Aus diesem Umstand
heraus ist der geringe Kraftbedarf bezw. die verhältnismäßig geringe Motorstärke
gegenüber der Pflugleistung zu erklären. Die weiteren Forderungen, daß die einzelnen
Werkzeuge allseitig beweglich sind, ihre Arbeitstätigkeit selbst in den weitesten
Grenze regulierbar ist, sowie eine der Bodenbeschaffenheit entsprechende, sich selbsttätig
einstellende Nachgiebigkeit aller Teile (Verhinderung des mitrailleusenartigen,
gefährlichen Hintenhinausfliegens der Schollen und Steine) werden von dem
beschriebenen automobilen Pflug ohne weiteres erfüllt.
Zu bemerken ist noch, daß die Maschinen in einfacher Weise mit einer
Düngevorrichtung versehen werden kann, wodurch es möglich ist, zugleich mit der
Bearbeitung des Bodens eine weitgehende Verteilung und Zerkleinerung des
Düngematerials herbeizuführen.