Titel: | Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau. |
Autor: | Georg Schultheis |
Fundstelle: | Band 325, Jahrgang 1910, S. 585 |
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Neuere Patente aus dem
Hebemaschinenbau.
Zweiter Vierteljahresbericht 1910 der Klasse 35 b.
Von Dipl.-Ing. Georg
Schultheis,
Berlin.
(Fortsetzung von S. 411 d. Bd.)
Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau.
1. Patent Nr. 220589 vom 23. Juli 1908 ab giltig. Adolf
Bleichert & Co. in Leipzig-Gohlis.
Aus zwei oder mehreren fahrbaren
Laufkatzenkranen mit einseitig überhängenden Traggerüsten bestehende
Verladeanlage. (Fig. 1 und 2.)
Verladekrane mit Laufkatzenbetrieb erfordern zum Transport sperriger Lasten
portalartig gebaute Stützgerüste, damit die Lasten hindurchtreten können; wenn aber
mittels zweier zusammenarbeitender Krane lange und schwere Gegenstände befördert
werden sollen, so ist dies nur zwischen den beiden Stützpfeilern innerhalb der
Spannweite möglich.
Letzterer Uebelstand wird durch das vorliegende Patent dadurch behoben, daß die
Traggerüste der zum paarweisen Zusammenarbeiten bestimmten Kranen einseitig überhängend ausgebildet und gegeneinander
gerichtet montiert sind (Fig. 1).
Jeder Kran kann für sich allein arbeiten und Massengüter oder dergl. fördern; beide
zusammen aber können sperrige Lasten von doppelt so großem Gewicht als die Tragkraft
des einzelnen Kranes beträgt ungehindert über die ganze Laufkatzenbahn bewegen.
Desgl. können Stücke von großem Gewicht und kleinen Abmessungen ohne Anwendung
langer und schwerer Traversen gehoben und verfahren werden, sobald die Laufgestelle
der Stützen unsymmetrisch ausgebildet werden (Fig.
2). Die Katzenbahnen können in diesem Falle auf ein sehr geringes Maß
einander genähert werden.
Die Konstruktion setzt gut durchgebildete Stützen und sorgfältige Berechnung
der Stabilitätsverhältnisse voraus; sie ermöglicht in verhältnismäßig einfacher
Weise ein gutes Zusammenarbeiten zweier Krane bei voller Ausnutzung der ganzen
Katzenbahn.
Textabbildung Bd. 325, S. 585
Fig. 1.
Textabbildung Bd. 325, S. 585
Fig. 2.
2. Patent Nr. 221391 vom 3. April 1909 ab giltig. J. Pohlig,
Akt.-Ges. und J. B. Jacobsen in
Cöln-Zollstock.
Seilbefestigung für
Seilverladebrücken. (Fig. 3 und 4.)
Seilbahnkrane mit hochklappbarem Ausleger bieten hinsichtlich einer sachgemäßen
Führung des hier als Katzenbahn dienenden Tragseiles beim Hochziehen des Auslegers
erhebliche konstruktive Schwierigkeiten. Das Tragseil muß entspannt und dann um eine
Scheibe geführt werden, deren Durchmesser sehr groß gehalten werden muß. Um diese
Nachteile zu umgehen, wird gewöhnlich das Tragseil nicht bis zum Endpunkt des
Auslegers, sondern nur bis zum Gelenkpunkt des letzteren durchgeführt, von hier geht
die Katzenbahn vermittels einer Ueberlaufzunge in eine feste Tragschiene über.
Textabbildung Bd. 325, S. 585
Fig. 3.
Textabbildung Bd. 325, S. 585
Fig. 4.
Das vorliegende Patent ermöglicht das Tragseil bis zum Endpunkt des Auslegers
durchzuführen und die Länge der Ausladung beliebig von einem Maximum bis auf
Null zu verändern, ohne das Tragseil irgend wie ungünstig zu beeinflussen; oder
es kann vermittels dieser Konstruktion das Tragseil gespannt werden, so daß Gewichte
überflüssig werden.
Der Ausleger besteht aus zwei Strebenpaaren a und b, deren Kopfenden mittels einer Traverse – an der auch
das Tragseil befestigt ist – gelenkig verbunden sind. Die Fußpunkte der Streben
tragen Rollen c, die an senkrechten Bahnen des
Stützgerüstes entlang laufen und durch Ketten, Seile oder Schraubenspindeln einander
genähert oder voneinander entfernt werden.
Durch diese Spreizbewegung der Auslegerstreben wird die Ausladung beliebig verändert;
bei ausgeschobenem Ausleger das Seil gleichzeitig gespannt, ohne daß letzteres
gebogen wird. Der Ausleger kann auch in seinem Stützgerüst verschiebbar angeordnet
werden, wesentlich bleibt, daß das Tragseil an dem vorderen Teil des Auslegers
befestigt ist und durch die Bewegung desselben nicht gebogen wird.
Die Konstruktion umgeht in vortrefflicher Weise die oben angegebenen Schwierigkeiten
und stellt eine wesentliche Vereinfachung der sonst üblichen Ausführung dar.
3. Patent Nr. 221392 vom 25. April 1909 ab giltig. Wilhelm
Pützer in Düsseldorf.
Entriegelungsvorrichtung für
Laufkatzen mit nur einem Windenseil. (Fig.
5 und 6.)
Das Patent erstreckt sich auf eine Laufkatze mit gemeinsamem Hub- und Fahrseil, bei
der die Hub- bezw. Fahrbewegung derart verriegelt ist, daß wahlweise nur die eine
der beiden Bewegungen möglich ist.
Textabbildung Bd. 325, S. 585
Fig. 5.
Textabbildung Bd. 325, S. 585
Fig. 6.
Heben und Senken der Last findet bei verriegeltem Fahrwerk, Fahren der Katze bei
verriegeltem Hubwerk statt. Die Feststellvorrichtung des Fahrwerkes besteht in einer
Lasche l, die durch eine Feder m kraftschlüssignach oben gegen die Fahrbahn gedrückt wird. Eine am Kopf der Lasche
angebrachte Klinke k legt sich gegen einen Anschlag u am Fahrbahnträger und ist nur in der angegebenen
Drehrichtung beweglich. In dieser Stellung der Katze kann gehoben werden.
Textabbildung Bd. 325, S. 586
Fig. 7.
Der Lasthaken besteht aus zwei nicht miteinander verbundenen Flacheisen und ist lose
drehbar um seinen Gelenkbolzen. Auf letzterem sitzt, gleichfalls lose drehbar, ein
Sperrad mit angegossenem Daumenrad, dessen Bewegung durch eine zwischen den
Katzenschilden fest montierten Sperrklinke g nur nach
einer Richtung, und zwar entgegengesetzt dem Uhrzeiger möglich ist. Wird die Last
gehoben, so gelangt die Kugel g gegen die untere
Anschlagfläche des Hakens und dreht denselben zur Seite. Diese Drehung des Hakens
wird vermittels einer zwischen den Schenkeln des Hakens gelagerten Klinke f auf das Sperrad übertragen und bewegt letzteres um
einen Zahn vorwärts. Die Kugel steigt weiter, gleitet über die Spitze des Hakens und
gelangt nach einer oberen zweiten Gleitfläche s des
Hakens, dreht denselben abermals zur Seite und vermittels der Vorschubklinke f das Sperrad um einen weiteren Zahn vorwärts.
Gleichzeitig trifft mit diesem Zahn ein Anschlag der Mitnehmerscheibe e auf einen Bolzen o an
der Lasche l und zieht letztere herunter, wodurch das
Katzenfahrwerk entriegelt und die Katze sich in Bewegung setzt. Das Lastseil sinkt
im ersten Augenblick um eine kurze Strecke bis die Kugel sich im Haken fängt; die
Windentrommel dreht sich in derselben Richtung weiter und bewirkt jetzt
Katzenfahren.
An der Endladestelle trifft die Katze auf einen Anschlag, die Kugel hebt sich aus dem
Traghaken, trifft auf die Gleitfläche s, dreht die
Sperradscheibe um einen Zahn weiter und steigt so lange, bis sie durch die
halbkreisförmige Ausbuchtung der Hakengabel hindurchgleitet, diese in
Anfangsstellung zurückdreht, ohne einen Einfluß auf die Sperradscheibe zu äußern.
Die Last kann nunmehr frei gesenkt werden.
Die Patentschrift gibt noch eine weitere Konstruktion desselben Prinzips an, auf
deren Wiedergabe hier verzichtet wird, da derartige Konstruktionen unzuverlässig in
ihrer Wirkung sind. Die Steuerungsteile rosten, der ganze Mechanismus gestaltet sich
äußerst kompliziert, so daß diese Konstruktionen keinerlei Bedeutung für den
modernen Kranbau besitzen. Viel rationeller ist die Anordnung eines eigenen
elektrisch betriebenen Katzenfahrwerkes, das auch Heben und Fahren zu gleicher Zeit
gestattet (vergl. D. p. J. 1910, Heft 15, S. 233).
4. Patent Nr. 222567 vom 3. Juni 1909 ab giltig. Märkische
Maschinenbauanstalt Ludwig Stuckenholz, A.-G. in Wetter a. d. Ruhr.
Verladevorrichtung mit
Hebemagnet. (Fig. 7.)
Verladekrane, bei welchen das mittels eines Magneten angehobene Ladegut über eine
Schurre dem Transportgefäß zugeführt wird, erfordern außer der Hubbewegung des
Magneten auch eine Horizontal- oder Drehbewegung des letzteren. Da der Magnet, das
Transportgefäß und die Schurre auf der Laufkatze selbst montiert sind, so ist die
wagerechte Bewegung des Magneten allein konstruktiv unbequem zu erreichen. Die hier
patentierte Konstruktion umgeht in einfacher Weise diese Schwierigkeit dadurch, daß
die zum Beladen dienende Schurre nicht wie sonst üblich starr, sondern einesteils
drehbar an der Führung des Transportgefäßgerüstes, andererseits durch einen Hebel
e lösbar mit dem Füllmagneten verbunden ist. Die
Schurre ändert daher mit der Bewegung des Magneten ihre Stellung. Wird der mit
Material beladene Magnet hochgezogen, so nimmt er etwa auf halber Höhe die Schurre
mit hoch, bis diese sich in Arbeitsstellung befindet und nun das Material in das
Transportgefäß abrutschen kann.
Die Konstruktion ermöglicht ein schnelleres Beladen des Transportgefäßes und ist
einfach und zweckmäßig.
5. Patent Nr. 223522 vom 27. Mai 1909 ab giltig. Siemens-Schuckert-Werke G. m. b. H. in Berlin und Gebr. Körting A.-G. in Linden bei Hannover.
Fördervorrichtung zum Heben und
seitlichen Fortbewegen von Lasten. (Fig. 8
und 9.)
Oben genannten Firmen ist eine Rollenkonstruktion patentiert, welche den direkten
Uebergang der Hubbewegung in die Einziehbewegung einer Last bewirkt und überall da
zur Anwendung kommen kann, wo kleine, schnell zu bewegende Lasten gefördert werden
sollen. Fig. 8 stellt z.B. die Fördervorrichtung zur
Bekohlung eines Schiffes dar, ein Fall des an sich sehr ausgedehnten
Anwendungsgebietes.
Textabbildung Bd. 325, S. 586
Fig. 8.
Der Kohlenkorb ist an zwei Lastseilen S1 und S2 aufgehängt, welche über je eine Rolle A und B geführt sind.
Rolle A dient ausschließlich als Hubrolle und ist wie jede
gewöhnliche Rolle frei drehbar. Das über Rolle A
laufende Hubseil S1
wird durch Maschinenkraft angezogen, während das Seil S2 der Rolle B von Hand lose nachgezogen wird. Hat die Last ihre höchste Stellung I erreicht, so wird das Seil S2 festgehalten und Seil S1 nachgelassen; die
Last schwingt um Rolle B und würde in Stellung II gelangen, wenn nicht das Seil S2 auf diesem Wege
etwas nachgelassen würde, um die Last direkt auf Deck vor der Einschüttöffnung
abzusetzen.
Textabbildung Bd. 325, S. 587
Fig. 9.
Rolle B kann in unbelastetem Zustand frei herumlaufen,
wird aber in belastetem Zustand selbsttätig festgestellt, so daß also, wenn der
Seilzug S1 aufhört zu
wirken, Rolle B sofort stillsteht und jetzt als
Fixpunkt für die Pendelbewegung dient. Das Seil S2 ist um die Rolle B
1½mal geschlungen, wird das ablaufende Trum etwas nachgelassen, so gleitet das
Seil über die feststehende Rolle B und die Last kann
auf dem Boden abgesetzt werden.
Das selbsttätige Stillsetzen der Rolle B nach Beendigung
der Hubbewegung ist durch die Konstruktion der Rolle gewährleistet und aus Fig. 9 ersichtlich. Die Rolle ist mittels
Rotgußbüchse auf ihrer Achse frei drehbar, letztere ist ah beiden Enden in
Vierkantbüchsen in dem Rollenrahmen verschiebbar gelagert und durch Federn
unterstützt. An dem unteren Teil des Rollenrahmens sind feststehende Bremsflächen
f angebracht, gegen welche sich entsprechende
Bremsflächen an der Rolle B bei der durch Belastung des
Seiles S2 eintretenden
Vertikalverschiebung legen, wodurch die Rolle selbsttätig festgestellt ist. Tritt
Entlastung ein, so wird die Rolle durch die Federn gehoben und die Bremsflächen
getrennt. Die Patentzeitschrift gibt noch eine andere, aber kompliziertere
Konstruktion der Pendelrolle an.
Die Konstruktion erfüllt zwar den Zweck, die Rolle B in
dem Augenblick festzubremsen, wo die Hubbewegung aufhört, macht aber den
Bedienungsmann am Seil S2 nicht überflüssig, der dann ebensogut das Seil festhalten kann, wenn die
Hubbewegung beendet ist. Sorgfältige Ausführung, gute Schmierung und Schutz gegen
Rost sind Bedingung für einwandfreies Funktionieren der Rolle B.