Titel: Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau.
Autor: Georg Schultheis
Fundstelle: Band 325, Jahrgang 1910, S. 585
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Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau. Zweiter Vierteljahresbericht 1910 der Klasse 35 b. Von Dipl.-Ing. Georg Schultheis, Berlin. (Fortsetzung von S. 411 d. Bd.) Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau. 1. Patent Nr. 220589 vom 23. Juli 1908 ab giltig. Adolf Bleichert & Co. in Leipzig-Gohlis. Aus zwei oder mehreren fahrbaren Laufkatzenkranen mit einseitig überhängenden Traggerüsten bestehende Verladeanlage. (Fig. 1 und 2.) Verladekrane mit Laufkatzenbetrieb erfordern zum Transport sperriger Lasten portalartig gebaute Stützgerüste, damit die Lasten hindurchtreten können; wenn aber mittels zweier zusammenarbeitender Krane lange und schwere Gegenstände befördert werden sollen, so ist dies nur zwischen den beiden Stützpfeilern innerhalb der Spannweite möglich. Letzterer Uebelstand wird durch das vorliegende Patent dadurch behoben, daß die Traggerüste der zum paarweisen Zusammenarbeiten bestimmten Kranen einseitig überhängend ausgebildet und gegeneinander gerichtet montiert sind (Fig. 1). Jeder Kran kann für sich allein arbeiten und Massengüter oder dergl. fördern; beide zusammen aber können sperrige Lasten von doppelt so großem Gewicht als die Tragkraft des einzelnen Kranes beträgt ungehindert über die ganze Laufkatzenbahn bewegen. Desgl. können Stücke von großem Gewicht und kleinen Abmessungen ohne Anwendung langer und schwerer Traversen gehoben und verfahren werden, sobald die Laufgestelle der Stützen unsymmetrisch ausgebildet werden (Fig. 2). Die Katzenbahnen können in diesem Falle auf ein sehr geringes Maß einander genähert werden. Die Konstruktion setzt gut durchgebildete Stützen und sorgfältige Berechnung der Stabilitätsverhältnisse voraus; sie ermöglicht in verhältnismäßig einfacher Weise ein gutes Zusammenarbeiten zweier Krane bei voller Ausnutzung der ganzen Katzenbahn. Textabbildung Bd. 325, S. 585 Fig. 1. Textabbildung Bd. 325, S. 585 Fig. 2. 2. Patent Nr. 221391 vom 3. April 1909 ab giltig. J. Pohlig, Akt.-Ges. und J. B. Jacobsen in Cöln-Zollstock. Seilbefestigung für Seilverladebrücken. (Fig. 3 und 4.) Seilbahnkrane mit hochklappbarem Ausleger bieten hinsichtlich einer sachgemäßen Führung des hier als Katzenbahn dienenden Tragseiles beim Hochziehen des Auslegers erhebliche konstruktive Schwierigkeiten. Das Tragseil muß entspannt und dann um eine Scheibe geführt werden, deren Durchmesser sehr groß gehalten werden muß. Um diese Nachteile zu umgehen, wird gewöhnlich das Tragseil nicht bis zum Endpunkt des Auslegers, sondern nur bis zum Gelenkpunkt des letzteren durchgeführt, von hier geht die Katzenbahn vermittels einer Ueberlaufzunge in eine feste Tragschiene über. Textabbildung Bd. 325, S. 585 Fig. 3. Textabbildung Bd. 325, S. 585 Fig. 4. Das vorliegende Patent ermöglicht das Tragseil bis zum Endpunkt des Auslegers durchzuführen und die Länge der Ausladung beliebig von einem Maximum bis auf Null zu verändern, ohne das Tragseil irgend wie ungünstig zu beeinflussen; oder es kann vermittels dieser Konstruktion das Tragseil gespannt werden, so daß Gewichte überflüssig werden. Der Ausleger besteht aus zwei Strebenpaaren a und b, deren Kopfenden mittels einer Traverse – an der auch das Tragseil befestigt ist – gelenkig verbunden sind. Die Fußpunkte der Streben tragen Rollen c, die an senkrechten Bahnen des Stützgerüstes entlang laufen und durch Ketten, Seile oder Schraubenspindeln einander genähert oder voneinander entfernt werden. Durch diese Spreizbewegung der Auslegerstreben wird die Ausladung beliebig verändert; bei ausgeschobenem Ausleger das Seil gleichzeitig gespannt, ohne daß letzteres gebogen wird. Der Ausleger kann auch in seinem Stützgerüst verschiebbar angeordnet werden, wesentlich bleibt, daß das Tragseil an dem vorderen Teil des Auslegers befestigt ist und durch die Bewegung desselben nicht gebogen wird. Die Konstruktion umgeht in vortrefflicher Weise die oben angegebenen Schwierigkeiten und stellt eine wesentliche Vereinfachung der sonst üblichen Ausführung dar. 3. Patent Nr. 221392 vom 25. April 1909 ab giltig. Wilhelm Pützer in Düsseldorf. Entriegelungsvorrichtung für Laufkatzen mit nur einem Windenseil. (Fig. 5 und 6.) Das Patent erstreckt sich auf eine Laufkatze mit gemeinsamem Hub- und Fahrseil, bei der die Hub- bezw. Fahrbewegung derart verriegelt ist, daß wahlweise nur die eine der beiden Bewegungen möglich ist. Textabbildung Bd. 325, S. 585 Fig. 5. Textabbildung Bd. 325, S. 585 Fig. 6. Heben und Senken der Last findet bei verriegeltem Fahrwerk, Fahren der Katze bei verriegeltem Hubwerk statt. Die Feststellvorrichtung des Fahrwerkes besteht in einer Lasche l, die durch eine Feder m kraftschlüssignach oben gegen die Fahrbahn gedrückt wird. Eine am Kopf der Lasche angebrachte Klinke k legt sich gegen einen Anschlag u am Fahrbahnträger und ist nur in der angegebenen Drehrichtung beweglich. In dieser Stellung der Katze kann gehoben werden. Textabbildung Bd. 325, S. 586 Fig. 7. Der Lasthaken besteht aus zwei nicht miteinander verbundenen Flacheisen und ist lose drehbar um seinen Gelenkbolzen. Auf letzterem sitzt, gleichfalls lose drehbar, ein Sperrad mit angegossenem Daumenrad, dessen Bewegung durch eine zwischen den Katzenschilden fest montierten Sperrklinke g nur nach einer Richtung, und zwar entgegengesetzt dem Uhrzeiger möglich ist. Wird die Last gehoben, so gelangt die Kugel g gegen die untere Anschlagfläche des Hakens und dreht denselben zur Seite. Diese Drehung des Hakens wird vermittels einer zwischen den Schenkeln des Hakens gelagerten Klinke f auf das Sperrad übertragen und bewegt letzteres um einen Zahn vorwärts. Die Kugel steigt weiter, gleitet über die Spitze des Hakens und gelangt nach einer oberen zweiten Gleitfläche s des Hakens, dreht denselben abermals zur Seite und vermittels der Vorschubklinke f das Sperrad um einen weiteren Zahn vorwärts. Gleichzeitig trifft mit diesem Zahn ein Anschlag der Mitnehmerscheibe e auf einen Bolzen o an der Lasche l und zieht letztere herunter, wodurch das Katzenfahrwerk entriegelt und die Katze sich in Bewegung setzt. Das Lastseil sinkt im ersten Augenblick um eine kurze Strecke bis die Kugel sich im Haken fängt; die Windentrommel dreht sich in derselben Richtung weiter und bewirkt jetzt Katzenfahren. An der Endladestelle trifft die Katze auf einen Anschlag, die Kugel hebt sich aus dem Traghaken, trifft auf die Gleitfläche s, dreht die Sperradscheibe um einen Zahn weiter und steigt so lange, bis sie durch die halbkreisförmige Ausbuchtung der Hakengabel hindurchgleitet, diese in Anfangsstellung zurückdreht, ohne einen Einfluß auf die Sperradscheibe zu äußern. Die Last kann nunmehr frei gesenkt werden. Die Patentschrift gibt noch eine weitere Konstruktion desselben Prinzips an, auf deren Wiedergabe hier verzichtet wird, da derartige Konstruktionen unzuverlässig in ihrer Wirkung sind. Die Steuerungsteile rosten, der ganze Mechanismus gestaltet sich äußerst kompliziert, so daß diese Konstruktionen keinerlei Bedeutung für den modernen Kranbau besitzen. Viel rationeller ist die Anordnung eines eigenen elektrisch betriebenen Katzenfahrwerkes, das auch Heben und Fahren zu gleicher Zeit gestattet (vergl. D. p. J. 1910, Heft 15, S. 233). 4. Patent Nr. 222567 vom 3. Juni 1909 ab giltig. Märkische Maschinenbauanstalt Ludwig Stuckenholz, A.-G. in Wetter a. d. Ruhr. Verladevorrichtung mit Hebemagnet. (Fig. 7.) Verladekrane, bei welchen das mittels eines Magneten angehobene Ladegut über eine Schurre dem Transportgefäß zugeführt wird, erfordern außer der Hubbewegung des Magneten auch eine Horizontal- oder Drehbewegung des letzteren. Da der Magnet, das Transportgefäß und die Schurre auf der Laufkatze selbst montiert sind, so ist die wagerechte Bewegung des Magneten allein konstruktiv unbequem zu erreichen. Die hier patentierte Konstruktion umgeht in einfacher Weise diese Schwierigkeit dadurch, daß die zum Beladen dienende Schurre nicht wie sonst üblich starr, sondern einesteils drehbar an der Führung des Transportgefäßgerüstes, andererseits durch einen Hebel e lösbar mit dem Füllmagneten verbunden ist. Die Schurre ändert daher mit der Bewegung des Magneten ihre Stellung. Wird der mit Material beladene Magnet hochgezogen, so nimmt er etwa auf halber Höhe die Schurre mit hoch, bis diese sich in Arbeitsstellung befindet und nun das Material in das Transportgefäß abrutschen kann. Die Konstruktion ermöglicht ein schnelleres Beladen des Transportgefäßes und ist einfach und zweckmäßig. 5. Patent Nr. 223522 vom 27. Mai 1909 ab giltig. Siemens-Schuckert-Werke G. m. b. H. in Berlin und Gebr. Körting A.-G. in Linden bei Hannover. Fördervorrichtung zum Heben und seitlichen Fortbewegen von Lasten. (Fig. 8 und 9.) Oben genannten Firmen ist eine Rollenkonstruktion patentiert, welche den direkten Uebergang der Hubbewegung in die Einziehbewegung einer Last bewirkt und überall da zur Anwendung kommen kann, wo kleine, schnell zu bewegende Lasten gefördert werden sollen. Fig. 8 stellt z.B. die Fördervorrichtung zur Bekohlung eines Schiffes dar, ein Fall des an sich sehr ausgedehnten Anwendungsgebietes. Textabbildung Bd. 325, S. 586 Fig. 8. Der Kohlenkorb ist an zwei Lastseilen S1 und S2 aufgehängt, welche über je eine Rolle A und B geführt sind. Rolle A dient ausschließlich als Hubrolle und ist wie jede gewöhnliche Rolle frei drehbar. Das über Rolle A laufende Hubseil S1 wird durch Maschinenkraft angezogen, während das Seil S2 der Rolle B von Hand lose nachgezogen wird. Hat die Last ihre höchste Stellung I erreicht, so wird das Seil S2 festgehalten und Seil S1 nachgelassen; die Last schwingt um Rolle B und würde in Stellung II gelangen, wenn nicht das Seil S2 auf diesem Wege etwas nachgelassen würde, um die Last direkt auf Deck vor der Einschüttöffnung abzusetzen. Textabbildung Bd. 325, S. 587 Fig. 9. Rolle B kann in unbelastetem Zustand frei herumlaufen, wird aber in belastetem Zustand selbsttätig festgestellt, so daß also, wenn der Seilzug S1 aufhört zu wirken, Rolle B sofort stillsteht und jetzt als Fixpunkt für die Pendelbewegung dient. Das Seil S2 ist um die Rolle B 1½mal geschlungen, wird das ablaufende Trum etwas nachgelassen, so gleitet das Seil über die feststehende Rolle B und die Last kann auf dem Boden abgesetzt werden. Das selbsttätige Stillsetzen der Rolle B nach Beendigung der Hubbewegung ist durch die Konstruktion der Rolle gewährleistet und aus Fig. 9 ersichtlich. Die Rolle ist mittels Rotgußbüchse auf ihrer Achse frei drehbar, letztere ist ah beiden Enden in Vierkantbüchsen in dem Rollenrahmen verschiebbar gelagert und durch Federn unterstützt. An dem unteren Teil des Rollenrahmens sind feststehende Bremsflächen f angebracht, gegen welche sich entsprechende Bremsflächen an der Rolle B bei der durch Belastung des Seiles S2 eintretenden Vertikalverschiebung legen, wodurch die Rolle selbsttätig festgestellt ist. Tritt Entlastung ein, so wird die Rolle durch die Federn gehoben und die Bremsflächen getrennt. Die Patentzeitschrift gibt noch eine andere, aber kompliziertere Konstruktion der Pendelrolle an. Die Konstruktion erfüllt zwar den Zweck, die Rolle B in dem Augenblick festzubremsen, wo die Hubbewegung aufhört, macht aber den Bedienungsmann am Seil S2 nicht überflüssig, der dann ebensogut das Seil festhalten kann, wenn die Hubbewegung beendet ist. Sorgfältige Ausführung, gute Schmierung und Schutz gegen Rost sind Bedingung für einwandfreies Funktionieren der Rolle B.