Titel: | BLOCKEINRICHTUNGEN FUER EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN. |
Autor: | Robert Edler |
Fundstelle: | Band 326, Jahrgang 1911, S. 437 |
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BLOCKEINRICHTUNGEN FUER EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN
OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN.
Von Ing. Robert Edler,
K. K. Professor, Wien.
(Fortsetzung von S. 420 d. Bd.)
EDLER: Blockeinrichtungen für eingleisige Bahnstrecken ohne
Zwischenblockstellen.
Vor allem ist es wichtig, nachzusehen, ob nicht etwa Stromteilungen
(Stromverzweigungen) durch unbeabsichtigte oder unzulässige Parallelschaltung von
Blockfeldern eintreten können. Dies ist bald festgestellt; denn man hat nur zu
untersuchen, ob eine Leitung, welche beim Blocken eines Blockfeldes benutzt wird,
tatsächlich nur mit einem einzigen anderen Blockfelde verbunden ist. So sieht man
z.B. (vgl. Tab. 3), daß die Leitung L1, welche beim Blocken von A1 benutzt wird, nur noch bei der Freigabe
von E2 vorkommt; eine
Stromteilung ist also nicht möglich. Ebenso arbeiten die Blockfelder E1 (Blockung) und Z1 (Freigabe), bezw.
E2 und Z2, sowie A.2 und E1 ganz einwandfrei
zusammen (dabei kommen die Leitungen a, bezw. b, bezw. L3 in Betracht).
Bei der Blockung von Z1
jedoch gelangt die Leitung L3 zur Verwendung, welche einerseits nach E1 im Blockwerke S1 und anderseits nach A2 in der Station S2 führt. Es würde also beim Blocken von
Z1, der Strom
gleichzeitig das Einfahrsignal E1 in S1 und das Ausfahrsignal A2 in S2 entblocken, was ganz untunlich ist, und überdies
wegen der Parallelschaltung eine nur fragliche Wirkung auf A2 in S2 zustande kommen ließe, weil der Widerstand der
Leitung zwischen S1 und
S2 den Strom für
die Entblockung von A2
voraussichtlich in unzulässiger Weise schwächen würde.
Ebenso würde beim Verschlusse von Z2 eine Stromteilung von E2 nach A1 stattfinden (Leitung L1).
Man muß also, um die genannten Uebelstände zu vermeiden, beim Blocken von Z1 die beiden
Elektromagnetspulen m3
(E1) von L3 oder von R abtrennen, was mit Hilfe eines besonderen
Kontakthebels an Z1
geschieht. Ebenso müssen beim Blocken von Z2 die Elektromagnetspulen m4 von L1 oder R getrennt
werden. Es ist im wesentlichen gleichgültig, ob diese nothwendige Unterbrechung an
L3 bezw. L1 oder an R erfolgt. Immerhin geben wir aber der unmittelbaren
Unterbrechung der Leitung (L3 bezw. L1)
den Vorzug, weil dann die Rückleitung R bei allen
Blockfeldern in ganz gleicher Weise anzuschließen ist (Ruhekontakt des obersten
Kontakthebels).
Für die Schaltung wird also die folgende Tabelle 4 maßgebend sein:
Zu dieser Tabelle ist nur in Erinnerung zu bringen, daß x und y (vgl. Fig.
3) jene Kontakte bedeuten, welche die Verschlußlage der Blockfelder A1 bezw. A2 überprüfen, und daß
K1 und K2 die
gemeinschaftliche Induktorklemme (Körper) darstellt.
Die zugehörige Schaltung ist in Figur 4 angegeben,
welche mit Tabelle 4 in jeder Beziehung übereinstimmt.
Diese Schaltung erfüllt alle jene Bedingungen, welche für die Sicherung der Fahrt der
Gegenzüge maßgebend sind, vorausgesetzt, daß die Blockeinrichtungen einwandfrei
arbeiten, und daß die Handhabungen an den Blockwerken in der vorgeschriebenen
Reihenfolge durchgeführt werden. Letztere ist übrigens bei richtig funktionierenden
Blockwerken zwangsweise festgelegt und kann vom Beamten nicht willkürlich geändert
werden.
Nur ein einziger Fall ist möglich, in welchem eine Verwirrung entstehen könnte, ohne
daß jedoch dabei eine unmittelbare Gefahr eintreten würde. Es könnten nämlich
Textabbildung Bd. 326, S. 438
Tabelle 4. Station S1, Station S2,
1. Kontakthebel; 2. Kontakthebel; 3. Kontakthebel; Feste Verbindungen
zufällig beide Zustimmungsblockfelder Z1 und Z2 gleichzeitig bedient werden, was allerdings nur
bei Außerachtlassung der elementarsten Verkehrsvorschriften denkbar wäre. Denn wenn
z.B. der Beamte in S1
einen Zug nach S2
abzusenden wünscht und dies durch Klingelsignale oder mit Hilfe des Morsetelegraphen
der Station S2
bekanntgibt, so kann man es wohl nur als gröbste Ungehörigkeit bezeichnen, wenn der
Beamte in S1 auch
gleichzeitig die Erlaubnis für die Fahrt eines Gegenzuges (von S2 nach S1) erteilt. Außerdem
müßte diese Erlaubnis, welche durch Bedienung von Z1 zu geben wäre, genau zu derselben Zeit erteilt
werden, wie die Zustimmung zu der zuerst beabsichtigten und vereinbarten Zugfahrt
von S1 nach S2, um den Fall möglich
zu machen, daß beide Ausfahrtblockfelder A1 und A2 gleichzeitig entblockt werden.
Textabbildung Bd. 326, S. 438
Fig. 4.
Station S1; Station S2.
Eine unmittelbare Gefahr wird aber auch in diesem Falle nicht eintreten, weil ja die
Zustimmungsblockfelder auf die Stellhebel der Ausfahrsignale A S1 und A
S2 einwirken und dieselben bei Erteilung
der Zustimmung festlegen. Ueberdies verrät sich ja auch in der Station S2 der ungehörige
Vorgang des Beamten der Station S1 durch die ganz unerwartete Entblockung des
Blockfeldes A2.
Das Ergebnis der Pflichtvergessenheit des Beamten in S1 wäre also die Entblockung beider
Ausfahrtblockfelder bei gleichzeitiger Festlegung beider Ausfahrsignal-Stellhebel
durch die Zustimmungsblockfelder, so daß schließlich doch keinem Zuge das Fahrsignal
erteilt werden kann. Nur wenn beide Zustimmungsblockfelder versagen und daher die
Ausfahrsignalhebel nicht verschließen würden, wäre die Umstellung beider
Ausfahrsignale von „Halt“ auf „Frei“ denkbar. Sie würde aber auch vom
Beamten in S2 dieselbe
Pflichtvergessenheit erfordern wie beim Beamten in S1.
Es kann wohl mit vollem Recht als ausgeschlossen bezeichnet werden, daß zwei
Beamte zugleich sich dasselbe Vergehen gegen die einfachsten Verkehrsvorschriften
zuschulden kommen lassen, und daß zu gleicher Zeit auch noch zwei Blockeinrichtungen
versagen (und zwar beim Blocken vollkommen unverschlossen bleiben, obwohl die Ströme
unbedingt vorhanden sein müssen). Man wird daher von irgendeiner Gefahr kaum reden
können.
Immerhin ist die Unordnung im Blockbetriebe, welche bei der erwähnten
vorschriftswidrigen Handhabung (in S1) entstehen würde. Grund genug, um solche
Vorkommnisse womöglich ganz zu vermeiden. Dies kann in einfachster Weise durch die
beiden Tellerkontakte t1 und t2
geschehen, welche bei der Blockung der Zustimmungsblockfelder Z1 und Z2 geöffnet werden und
dadurch den Stromweg für die Entblockung des Ausfahrsignales A1 bezw. A2 unterbrechen. Es kann dann nur bei entblocktem
Zustimmungsblockfeld das Ausfahrsignal derselben Station frei werden (vgl. Fig. 4).
Es gibt übrigens noch ein weiteres Hilfsmittel, um einen vollkommen geregelten
Blockbetrieb zu erzwingen, und zwar ist dies die Beigabe eines Schiebers, der die
Blockeinrichtungen jeder Station voneinander abhängig macht (Fig. 5). Die Bewegung dieses Schiebers nach links
oder rechts (je nach der Fahrtrichtung) überträgt man dabei zweckmäßig einem Knebel,
der außerdem zur Herstellung oder Unterbrechung von Kontakten herangezogen werden
kann. Ein selbsttätiger Schieber empfiehlt sich nicht, weil derselbe die
Blockstangen belastet und sie eventuell in ihrer freien Bewegung hindert, so daß
leicht ein Versagen eines Blockfeldes eintreten kann. Wenn auch dabei keine Gefahren
auftreten, so ist doch die eventuell vorkommende Störung an und für sich unangenehm;
sic vermag die
glatte Abwicklung des Verkehrs wesentlich zu beeinträchtigen.
Textabbildung Bd. 326, S. 439
Fig. 5.
Station S1; Station S2.
Der Schieber ist vorteilhaft so einzurichten, daß er nur dann bewegt werden kann,
wenn beide Signalblockfelder (A und E) geblockt sind, und daß das Zustimmungsblockfeld (Z) jener Station, welche den angemeldeten Zug annimmt,
nur dann verschlossen werden kann, wenn der Knebel und daher auch der Schieber in
jener Lage steht, welche der betreffenden Fahrtrichtung entspricht. Man kann dabei
zweckdienlich durch einen vom Knebel betätigten Kontakt u dafür sorgen, daß auch in der Abfahrtstation der Knebel in der richtigen
Lage stehen muß, weil sonst das Ausfahrtblockfeld nicht frei werden könnte.
Bei Verwendung eines derartigen Schiebers wird die Ueberprüfung durch die Kontakte
x und y (vgl. Fig. 3 und 4) ganz
entbehrlich. Anderseits wird der Schieber in beiden Stationen schon bei der ersten
Blockoperation in seiner richtigen Lage festgelegt, nämlich in der
Bestimmungsstation durch das geblockte Zustimmungsfeld Z, und in der Abfahrtstation durch das entblockte Ausfahrtblockfeld A. Um dabei in der Bestimmungsstation eine möglichst
sichere Festhaltung des Schiebers zu bewirken, empfiehlt es sich, die
Zustimmungsblockfelder Z mit dem Verschlußwechsel
auszurüsten, so daß der provisorische Verschluß des Schiebers schon beim
Niederdrücken des Blocktasters Z eintritt. Dieser
selbsttätige Verschluß muß dann zwangläufig durch den normalen Blockverschluß
ersetzt werden. Eine solche Vervollständigung des Zustimmunsblockfeldes ist deshalb
empfehlenswert, weil die unmittelbare Ueberprüfung der richtigen Blockung des
Zustimmungsblockfeldes ohne Vermehrung der Zahl der Leitungen und Blockfelder nicht
möglich ist. Man könnte zwar die demnächst vorzunehmende Entblockung des
Einfahrtsignales mit Hilfe eines Tellerkontaktes an der Riegelstange des
Zustimmungsfeldes von dem richtig vollzogenen Verschlusse desselben abhängig machen.
Dann wäre aber ohne Vermehrung der Leitungszahl die Einschaltung der Wecker
(Klingeln) nicht derart möglich, daß die Klingelsignale jederzeit anstandslos
abgegeben werden könnten.
Beim Ausfahrtblockfeld der Abfahrtstation ist keine weitere Ueberprüfung der
Entblockung erforderlich, da ja bei ungenauer Schieberstellung oder bei mangelhafter
Wirkung dieses Blockfeldes während der Entblockung der Verschluß des Ausfahrsignales
bestehen bleibt, so daß dem Zuge kein Fahrsignal gegeben werden kann.
Textabbildung Bd. 326, S. 439
Fig. 6.
Um das Zusammenarbeiten der Blockwerke vollkommen klar zu machen, sind in Fig. 6 die einzelnen Blockvorgänge für die Fahrt
eines Zuges von S1 nach
S2 in schematischer
Darstellung angedeutet. Man erkennt daraus und aus der Schaltung Fig. 5, daß die Reihenfolge der Blockvorgänge
vollkommen zwangsweise festgelegt ist, und daß durch die Anordnung des Schiebers in
S1 und S2 die vollständige
Blockung der Signale erzwungen wird. Zugleich erhöht der Verschlußwechsel beim
Ausfahrtblock die Sicherheit in erheblichem Maße.
(Fortsetzung folgt.)