Titel: BLOCKEINRICHTUNGEN FÜR EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN.
Autor: Robert Edler
Fundstelle: Band 326, Jahrgang 1911, S. 507
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BLOCKEINRICHTUNGEN FÜR EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN. Von Ing. Robert Edler, K. K. Professor, Wien. (Fortsetzung von S. 474 d. Bd.) EDLER: Blockeinrichtungen für eingleisige Bahnstrecken ohne Zwischenblockstellen. Nach den vorstehenden ausführlichen Erläuterungen wird man wohl der Anordnung (Fig. 14) den Vorzug vor der ursprünglichen Anordnung von Natalis (Fig. 13) einräumen müssen, da die hinzugefügten Ergänzungen – die übrigens auch noch nachträglich vorgenommen werden können – die Sicherheit des Betriebes ganz wesentlich zu erhöhen vermögen. In der Fig. 14 ist bei dem Blockwerk der Station S2 ein Schlüsselkontakt angedeutet, welcher dazu dient, die Signalblockleitung L zu unterbrechen, um, falls erforderlich, den Beamten der Station S1 daran zu hindern, weitere Züge von S1 nach S2 abzusenden. Dies wird ganz einfach dadurch erreicht, daß der Beamte in S2 mit Hilfe eines Schlüssels einen Kontakt öffnet, so daß in S1 das Blockfeld A1 nicht mehr geblockt und daher auch keinem weiteren Zuge das Fahrsignal für die Richtung S1S2 erteilt werden kann. Selbstverständlich muß der Beamte in S2 die Station S1 mittels Klingelsignalen von dem Widerruf der Zustimmung in Kenntnis setzen und kann dann die Zustimmung für die Gegenfahrt von S1 verlangen. Trotz der großen Vollkommenheit der Schaltung (Fig. 14) verdient noch eine Möglichkeit Erwähnung, weil sie bedenklich werden kann. Textabbildung Bd. 326, S. 507 Fig. 15. Die Aufforderung zur Erteilung der Zustimmung wird mit Hilfe der Gleichstromwecker ZZ auf der Zustimmungsleitung L1 bewirkt, während die beiden anderen Wecker, welche in der Signalblockleitung L eingeschaltet sind, für die erforderlichen Ankündigungen und Rückmeldungen gelegentlich der Herstellung und Auflösung von Signalverschlüssen benutzt werden. Zu allen diesen Weckersignalen dient intermittierender Gleichstrom, welcher an der zur Hälfte abgeschnittenen Schleifhülse des Induktors abgenommen wird. Es ist nun nicht ausgeschlossen, daß bei Mängeln am Induktor von der Gleichstromklemme auch Wechselströme abfließen, die in den Jeweilig eingeschalteten Wechselstromblockwerken unerwartete und unzulässige Wirkungen hervorbringen und unter Umständen heillose Verwirrungen oder gar ernste Gefahren verursachen können. Die erwähnten Mängel am Induktor können z.B. dadurch entstehen, daß sich die beiden Schleiffedern für Gleichstrom und für Wechselstrom bezw. deren Zuleitungen oder Klemmen berühren, oder daß sich der Anschlag der Gleichstromfeder (vergl. Fig. 15) gelockert hat, so daß letztere „durchfallen“ kann und die Stromimpulse beider Richtungen abnimmt. In beiden Fällen gelangen beim Niederdrücken des Gleichstrom-Wecktasters die Wechselströme in die Leitungen. Es ist daher nothwendig, zu untersuchen, ob bei derartigen Störungen, die ja gewiß nicht häufig, aber doch ab und zu vorkommen mögen, nicht etwa Gefahren oder mindestens Störungen des normalen Blockbetriebes eintreten können. Bezüglich der Weckersignale, welche mit Hilfe der Wecker ZZ auf der Zustimmungsleitung L1 abgegeben werden, ist keine besondere Gefahr zu befürchten, weil nur bei der Aufforderung zur Erteilung der Zustimmung eine Veranlassung besteht, auf dieser Leitung Klingelsignale abzusenden. So hat z.B. in der Stellung der Blockwerke nach Fig. 14 die Station S1 keine Veranlassung, auf der Zustimmungsleitung L1 nach S2 zu läuten, sondern nur die Station S2, wenn sie die Zustimmung für eine Fahrt von S2 nach S1 verlangt. Sollten aber dabei Wechselströme infolge eines Fehlers am Induktor J2 (in S2) in das Blockfeld Z1 gelangen, so hat dies keine nachteiligen Folgen, weil Z1 ohnehin entblockt ist. Der Beamte in S2 wird überdies auf den Fehler seines Induktors aufmerksam, – wenigstens solange die Signalblockfelder sich in der Ruhelage befinden, – in dem der Wecker Z in S2 nicht mitläutet, da er wie alle Wecker infolge stärkerer Anspannung der Abreißfeder nur auf Gleichstromstöße, nicht aber auch auf Wechselströme anspricht. Sobald aber die eine oder andere Station die Zustimmung benutzt und das Blockfeld A1 oder A2 geblockt hat, können infolge der Unterbrechung der Zustimmungsleitung L1 im Tellerkontakt t1 oder t2 ohnehin keine Ströme abgesendet werden. Nur wenn (vgl. Fig. 14) bei entblocktem Zustimmungsfeld Z1 Klingelströme abgesendet werden, könnte bei einem Fehler am Induktor J1 in S1 in der anderen Station S2 das verschlossene Zustimmungsblockfeld Z2 frei werden. Dies wird jedoch kaum unbemerkt bleiben, weil der Beamte in S2 das Zustimmungsfeld Z2 frei werden sieht, ohne daß er dies verlangt hat; er kann und wird dann sofort dieses Blockfeld Z2 wieder verschließen und sich mit der Gegenstation S1 behufs Aufklärung des Vorfalles ins Einvernehmen setzen. Man kann übrigens, wenn man ein derartiges Vorkommnis ganz ausschließen will, an der Sperrstange des Zustimmungsfeldes einen Kontakt v1 bezw. v2 anbringenin der Fig. 14 S. 473 nicht eingezeichnet., der die Entsendung von Klingelströmen auf der Zustimmungsleitung L1 nur dann zuläßt, wenn das Zustimmungsblockfeld verschlossen ist (wie z.B. Z2 in Fig. 14). Dann sind alle Gefahren und Störungen durch Mängel am Indiktor ausgeschlossen, wenigstens soweit sie die Weckersignale auf der Leitung L1 betreffen. Was nun die Klingelsignale anlangt, welche gelegentlich der Blockung oder Freigabe eines Signalblockfeldes auf der Leitung L gewechselt werden, so mag folgendes hinzugefügt werden: Wenn z.B. die Station S1 (vgl. Fig. 14) nach S2 auf der Leitung L läutet, so können bei einem Fehler am Induktor J1 in S1 die unzulässig abgesendeten Wechselströme je nach der Stellung des Schiebers in S2 und des Zustimmungsfeldes Z2 entweder das Ausfahrtblockfeld A2 oder das Einfahrtblockfeld E2 zu ungehöriger Zeit frei machen. Beides kann bedenklich werden und ist natürlich in derselben Weise auch in der Station S1 möglich, wenn S2 nach S1 läuten will. Es wird sich dagegen auch kein anderes Hilfsmittel finden lassen (weil ja die Leitung L nicht unterbrochen werden darf), als die Verlegung dieser Wecker samt den zugehörigen Wecktasten in eine besondere Weckerleitung. Sache einer sorgfältigen Erwägung wird es sein, zu entscheiden, ob man sich mit der Möglichkeit einer Störung oder Gefahr abfinden will, um eine dritte Leitung zu ersparen, oder ob man nicht lieber im Interesse voller Sicherheit die Kosten für die dritte Leitung als das geringere Uebel ansieht. Textabbildung Bd. 326, S. 508 Fig. 16. Ein gerechter Vergleich der Schaltungsarten I (Fig. 5) II (Fig. 8) und III (Natalis, Fig. 14) verlangt es übrigens, darauf hinzuweisen, daß Mängel an der Gleichstromklemme des Induktors auch bei den Schaltungen (Fig. 5 und 8) ungehörige und unter Umständen gefährliche Entblockungen der Signalverschlußfelder A1 E1 A2 E2 beim Betätigen der Weckereinrichtungen nach sich ziehen können, und daß daher auch bei diesen beiden Schaltungsanordnungen die Hinzufügung einer dritten Leitung (Weckerleitung) ernstlich zu erwägen ist, um allen Möglichkeiten gründlich vorzubeugen. Auch die einfache Schaltung (Fig. 12), welche der prinzipiellen Anordnung der Signalverschlüsse von Natalis entspricht, aber nebst der Zustimmungsleitung L1 für jede Fahrtrichtung eine besondere Leitung (L2 und L3) erfordert, läßt die Möglichkeit einer gefährlichen Verschlußlösung zu, falls ein Induktor an der Gleichstromklemme die erwähnten Mängel zeigt. Allerdings läßt sich die Schaltung (Fig. 12) im Sinne der Fig. 16 durch Beigabe eines Schiebers (wie in Fig. 14) ebenfalls ganz wesentlich verbessern, und überdies ermöglichen die Kontakte α1 und β1 bezw. α2 und β2 eine verläßliche Ueberprüfung der richtig erfolgten Blockung von Z1 und Z2. Die Verhinderung jeder Störung und Gefahr infolge von Mängeln an der Gleichstromklemme des Induktors könnteaber wieder nur durch Hinzufügung einer besonderen Weckerleitung erreicht werden. Es wären dann sogar vier Leitungen nothwendig, während die Schaltung (Fig. 14) einschließlich der Weckerleitung nur drei Leitungen verlangt. Die Schaltung (Fig. 16) hätte jedoch den schwerwiegenden Vorteil für sich, daß alle Blockvorgänge vollkommen zwangläufig durchgeführt werden müssen, und daß man sich nicht auf die Wirkung des Verschlußwechsels an den Zustimmungsblockfeldern verlassen muß wie bei Fig. 14. Den grundsätzlichen Nachteil der Anordnung von Natalis, nämlich die Sperrung des Ausfahrsignals lediglich durch die Wirkung der Selbstverschlußklinke h (vergl. Fig. 10), finden wir aber auch bei der Schaltungsanordnung (Fig. 16) wieder. (Fortsetzung folgt.)