Titel: | BLOCKEINRICHTUNGEN FÜR EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN. |
Autor: | Robert Edler |
Fundstelle: | Band 326, Jahrgang 1911, S. 507 |
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BLOCKEINRICHTUNGEN FÜR EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN
OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN.
Von Ing. Robert Edler,
K. K. Professor, Wien.
(Fortsetzung von S. 474 d. Bd.)
EDLER: Blockeinrichtungen für eingleisige Bahnstrecken ohne
Zwischenblockstellen.
Nach den vorstehenden ausführlichen Erläuterungen wird man wohl der Anordnung
(Fig. 14) den Vorzug vor der ursprünglichen
Anordnung von Natalis (Fig.
13) einräumen müssen, da die hinzugefügten Ergänzungen – die übrigens auch
noch nachträglich vorgenommen werden können – die Sicherheit des Betriebes ganz
wesentlich zu erhöhen vermögen.
In der Fig. 14 ist bei dem Blockwerk der Station S2 ein Schlüsselkontakt
angedeutet, welcher dazu dient, die Signalblockleitung L zu unterbrechen, um, falls erforderlich, den Beamten der Station S1 daran zu hindern,
weitere Züge von S1
nach S2 abzusenden.
Dies wird ganz einfach dadurch erreicht, daß der Beamte in S2 mit Hilfe eines Schlüssels einen
Kontakt öffnet, so daß in S1 das Blockfeld A1 nicht mehr geblockt und daher auch keinem weiteren Zuge das Fahrsignal
für die Richtung S1–S2 erteilt werden kann.
Selbstverständlich muß der Beamte in S2 die Station S1 mittels Klingelsignalen von dem Widerruf der
Zustimmung in Kenntnis setzen und kann dann die Zustimmung für die Gegenfahrt von
S1 verlangen. Trotz
der großen Vollkommenheit der Schaltung (Fig. 14)
verdient noch eine Möglichkeit Erwähnung, weil sie bedenklich werden kann.
Textabbildung Bd. 326, S. 507
Fig. 15.
Die Aufforderung zur Erteilung der Zustimmung wird mit Hilfe der Gleichstromwecker
ZZ auf der Zustimmungsleitung L1 bewirkt, während die
beiden anderen Wecker, welche in der Signalblockleitung L eingeschaltet sind, für die erforderlichen Ankündigungen und
Rückmeldungen gelegentlich der Herstellung und Auflösung von Signalverschlüssen
benutzt werden. Zu allen diesen Weckersignalen dient intermittierender Gleichstrom,
welcher an der zur Hälfte abgeschnittenen Schleifhülse des Induktors abgenommen
wird. Es ist nun nicht ausgeschlossen, daß bei Mängeln am Induktor von der
Gleichstromklemme auch Wechselströme abfließen, die in den Jeweilig eingeschalteten
Wechselstromblockwerken unerwartete und unzulässige Wirkungen hervorbringen und
unter Umständen heillose Verwirrungen oder gar ernste Gefahren verursachen
können.
Die erwähnten Mängel am Induktor können z.B. dadurch entstehen, daß sich die beiden
Schleiffedern für Gleichstrom und für Wechselstrom bezw. deren Zuleitungen oder
Klemmen berühren, oder daß sich der Anschlag der Gleichstromfeder (vergl. Fig. 15) gelockert hat, so daß letztere
„durchfallen“ kann und die Stromimpulse beider Richtungen abnimmt. In
beiden Fällen gelangen beim Niederdrücken des Gleichstrom-Wecktasters die
Wechselströme in die Leitungen.
Es ist daher nothwendig, zu untersuchen, ob bei derartigen Störungen, die ja
gewiß nicht häufig, aber doch ab und zu vorkommen mögen, nicht etwa Gefahren oder
mindestens Störungen des normalen Blockbetriebes eintreten können.
Bezüglich der Weckersignale, welche mit Hilfe der Wecker ZZ auf der Zustimmungsleitung L1 abgegeben werden, ist keine besondere Gefahr zu
befürchten, weil nur bei der Aufforderung zur Erteilung der Zustimmung eine
Veranlassung besteht, auf dieser Leitung Klingelsignale abzusenden. So hat z.B. in
der Stellung der Blockwerke nach Fig. 14 die Station
S1 keine
Veranlassung, auf der Zustimmungsleitung L1 nach S2 zu läuten, sondern nur die Station S2, wenn sie die
Zustimmung für eine Fahrt von S2 nach S1 verlangt. Sollten aber dabei Wechselströme infolge
eines Fehlers am Induktor J2 (in S2) in
das Blockfeld Z1
gelangen, so hat dies keine nachteiligen Folgen, weil Z1 ohnehin entblockt ist. Der Beamte in
S2 wird überdies
auf den Fehler seines Induktors aufmerksam, – wenigstens solange die
Signalblockfelder sich in der Ruhelage befinden, – in dem der Wecker Z in S2 nicht mitläutet, da er wie alle Wecker infolge
stärkerer Anspannung der Abreißfeder nur auf Gleichstromstöße, nicht aber auch auf
Wechselströme anspricht. Sobald aber die eine oder andere Station die Zustimmung
benutzt und das Blockfeld A1 oder A2
geblockt hat, können infolge der Unterbrechung der Zustimmungsleitung L1 im Tellerkontakt t1 oder t2 ohnehin keine Ströme
abgesendet werden. Nur wenn (vgl. Fig. 14) bei
entblocktem Zustimmungsfeld Z1 Klingelströme abgesendet werden, könnte bei einem Fehler am Induktor J1 in S1 in der anderen
Station S2 das
verschlossene Zustimmungsblockfeld Z2 frei werden. Dies wird jedoch kaum unbemerkt
bleiben, weil der Beamte in S2 das Zustimmungsfeld Z2 frei werden sieht, ohne daß er dies verlangt hat;
er kann und wird dann sofort dieses Blockfeld Z2 wieder verschließen und sich mit der Gegenstation
S1 behufs
Aufklärung des Vorfalles ins Einvernehmen setzen.
Man kann übrigens, wenn man ein derartiges Vorkommnis ganz ausschließen will, an der
Sperrstange des Zustimmungsfeldes einen Kontakt v1 bezw. v2 anbringenin
der Fig. 14 S. 473 nicht
eingezeichnet., der die Entsendung von Klingelströmen auf der
Zustimmungsleitung L1
nur dann zuläßt, wenn das Zustimmungsblockfeld verschlossen ist (wie z.B. Z2 in Fig. 14). Dann sind alle Gefahren und Störungen durch
Mängel am Indiktor ausgeschlossen, wenigstens soweit sie die Weckersignale auf der Leitung L1 betreffen.
Was nun die Klingelsignale anlangt, welche gelegentlich der Blockung oder Freigabe
eines Signalblockfeldes auf der Leitung L gewechselt
werden, so mag folgendes hinzugefügt werden:
Wenn z.B. die Station S1
(vgl. Fig. 14) nach S2 auf der Leitung L läutet, so können bei einem Fehler am Induktor J1 in S1 die unzulässig abgesendeten Wechselströme je nach
der Stellung des Schiebers in S2 und des Zustimmungsfeldes Z2 entweder das Ausfahrtblockfeld A2 oder das
Einfahrtblockfeld E2 zu
ungehöriger Zeit frei machen. Beides kann bedenklich werden und ist natürlich in
derselben Weise auch in der Station S1 möglich, wenn S2 nach S1 läuten will. Es wird sich dagegen auch kein
anderes Hilfsmittel finden lassen (weil ja die Leitung L nicht unterbrochen werden darf), als die Verlegung dieser Wecker samt
den zugehörigen Wecktasten in eine besondere Weckerleitung. Sache einer sorgfältigen
Erwägung wird es sein, zu entscheiden, ob man sich mit der Möglichkeit einer Störung
oder Gefahr abfinden will, um eine dritte Leitung zu ersparen, oder ob man nicht
lieber im Interesse voller Sicherheit die Kosten für die dritte Leitung als das
geringere Uebel ansieht.
Textabbildung Bd. 326, S. 508
Fig. 16.
Ein gerechter Vergleich der Schaltungsarten I (Fig. 5) II (Fig. 8) und III (Natalis, Fig. 14)
verlangt es übrigens, darauf hinzuweisen, daß Mängel an der Gleichstromklemme des
Induktors auch bei den Schaltungen (Fig. 5 und 8) ungehörige und unter Umständen gefährliche
Entblockungen der Signalverschlußfelder A1
E1
A2
E2 beim Betätigen der
Weckereinrichtungen nach sich ziehen können, und daß daher auch bei diesen beiden
Schaltungsanordnungen die Hinzufügung einer dritten Leitung (Weckerleitung)
ernstlich zu erwägen ist, um allen Möglichkeiten gründlich vorzubeugen.
Auch die einfache Schaltung (Fig. 12), welche der
prinzipiellen Anordnung der Signalverschlüsse von Natalis entspricht, aber nebst der
Zustimmungsleitung L1
für jede Fahrtrichtung eine besondere Leitung (L2 und L3) erfordert, läßt die Möglichkeit einer
gefährlichen Verschlußlösung zu, falls ein Induktor an der Gleichstromklemme die
erwähnten Mängel zeigt. Allerdings läßt sich die Schaltung (Fig. 12) im Sinne der Fig.
16 durch Beigabe eines Schiebers (wie in Fig.
14) ebenfalls ganz wesentlich verbessern, und überdies ermöglichen die
Kontakte α1 und β1 bezw. α2 und β2 eine verläßliche
Ueberprüfung der richtig erfolgten Blockung von Z1 und Z2. Die Verhinderung jeder Störung und Gefahr infolge
von Mängeln an der Gleichstromklemme des Induktors könnteaber wieder nur durch
Hinzufügung einer besonderen Weckerleitung erreicht werden. Es wären dann sogar vier
Leitungen nothwendig, während die Schaltung (Fig.
14) einschließlich der Weckerleitung nur drei Leitungen verlangt. Die
Schaltung (Fig. 16) hätte jedoch den schwerwiegenden
Vorteil für sich, daß alle Blockvorgänge vollkommen zwangläufig durchgeführt werden
müssen, und daß man sich nicht auf die Wirkung des Verschlußwechsels an den
Zustimmungsblockfeldern verlassen muß wie bei Fig.
14. Den grundsätzlichen Nachteil der Anordnung von Natalis, nämlich die
Sperrung des Ausfahrsignals lediglich durch die Wirkung der Selbstverschlußklinke
h (vergl. Fig. 10),
finden wir aber auch bei der Schaltungsanordnung (Fig.
16) wieder.
(Fortsetzung folgt.)