Titel: | BLOCKEINRICHTUNGEN FÜR EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN. |
Autor: | Robert Edler |
Fundstelle: | Band 326, Jahrgang 1911, S. 534 |
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BLOCKEINRICHTUNGEN FÜR EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN
OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN.
Von Ing. Robert Edler,
K. K. Professor, Wien.
(Schluß von S. 523 d. Bd.)
EDLER: Blockeinrichtungen für eingleisige Bahnstrecken ohne
Zwischenblockstellen.
V.
Bei allen bisher entwickelten Lösungen der vorliegenden Aufgabe war in jeder der
beiden Stationen S1 und
S2 ein besonderes
Blockfeld für das Ausfahrsignal (A und A2) sowie für das
Einfahrsignal (El und
E2) angenommen. Der
Umstand, daß für eine bestimmte Zugfahrt in der einen Station nur das
Ausfahrblockfeld (z.B. A1 in S1), in
der anderen Station nur das Einfahrblockfeld (z.B. E2 in S2) benutzt wird, während die Signalblockfelder für
die Gegenfahrt dabei gar nicht zur Verwendung kommen, führt zu dem Gedanken, ob es
nicht möglich sein sollte, in jeder Station mit nur einem
einzigen Signalblockfeld auszukommen. Diese Möglichkeit besteht nun
tatsächlich, und man kann A1 und E1
bezw. A2 und E2 zu je einem
Signalblockfeld verschmelzen, wenn man nur dafür sorgt, daß durch Knebel in
Verbindung mit Schiebern und Kontakten die Freigabe und der Verschluß des richtigen
Signals verbürgt wird. Es wird dann nothwendig, bei einigen Blockoperationen die
Stellung der Schieber in beiden Stationen durch mechanische Verschlußeinrichtungen
oder durch elektrische Abhängigkeiten (Kontakte,) zu überprüfen. Dies läßt sich, wie
noch eingehend zu zeigen sein wird, in einigen Fällen dadurch erreichen, daß man die
Blockwerke nicht synchron arbeiten läßt, sondern daß zuerst das fremde
Blockfeld frei geworden sein muß, bevor das eigene Blockfeld Strom erhält und
verschlossen werden kann.
Textabbildung Bd. 326, S. 534
Fig. 20.
In Fig. 20 ist die Art und Weise des
Zusammenarbeitens der Blockwerke schematisch dargestellt. Es bedeuten dabei A E1 und A E2 die
Signalverschlußfelder für die Ausfahrt und Einfahrt, während Z1 und Z2 die Zustimmungsfelder darstellen. Das geblockte
Signalfeld A E1 (bezw.
A E2) hält beide
Stellhebel (für die Ausfahrt und für die Einfahrt) unter Verschluß, während bei
Entblockung des Signalfeldes beide Signalstellhebel elektrisch frei werden. Trotzdem
kann immer nur einer der beiden Stellhebel ganz entriegelt und auf Fahrt gezogen
werden, weil mit Hilfe eines Knebels, der zum Antrieb eines Schiebers dient und
gleichzeitig Kontakte schließt bezw. öffnet, stets nur einer der beiden Stellhebel
frei gemacht werden kann (vergl. Fig. 21). Der
erwähnte Schieber ist dabei derartig von den Blockfeldern abhängig gemacht, daß das
Signalblockfeld nur dann entblockt und geblockt werden kann, wenn der Schieber in
einer seiner beiden Endstellungen (Einfahrt oder Ausfahrt) steht, während das
Zustimmungsblockfeld überhaupt nur dann verschlossen werden kann, wenn sich der
Schieber (in der Bestimmungsstation) in der Stellung „Einfahrt“ befindet.
Dabei sorgen
Knebelkontakte in der Abfahrtstation dafür, daß dort der Schieber auf
„Ausfahrt“ stehen muß, wenn der Stromkreis für den Verschluß des
Zustimmungsfeldes der Bestimmungsstation geschlossen sein soll.
Der Blockbetrieb wird sich demnach z.B. für eine Zugfahrt von S1 nach S2 in folgender Weise abspielen (vergl. Fig. 20 und 21):
1. Der Beamte in S1
stellt den Knebel auf „Ausfahrt“ (nach rechts) und läutet auf einer
besonderen Weckerleitung nach S2, um so die Ertheilung der Zustimmung von S2 zu verlangen.
2. Der Beamte in S2
stellt den Knebel auf „Einfahrt“ (nach rechts) und drückt den Blocktaster des
Zustimmungsfeldes Z2
nieder, wobei er zugleich die Induktorkurbel dreht. Da das Zustimmungsblockfeld Z2 mit der
Selbstverschlußklinke (Verschlußwechsel) versehen ist, so wird der Verschluß des
Schiebers in S2 schon
durch das Niederdrücken des Blocktasters Z2 bewirkt und die vollständige Ausführung des
Blockverschlusses an Z2
erzwungen. Der Strom geht nun vom Induktor J2 aus und gelangt zuerst auf der Leitung L1 nach S1, wo er mittels des
Umschalters u1 zunächst
die richtige Lage des Schiebers überprüft, dann zum Signalblockfeld A E1 gelangt und über
a unmittelbar die Rückleitung erreicht. Erst wenn
A E1 ordnungsgemäß
entblockt wurde und mittels der hochspringenden Riegelstange den Schieber in S1 richtig gesperrt
hat, findet der Strom vom Elektromagneten m1 des Signalfeldes A
E1 in S1 seinen weiteren Weg zur Leitung L2 und auf derselben
zurück nach S2, um hier
zum Elektromagneten m3
zu gelangen und das Zustimmungsfeld Z2 ordnungsgemäß zu verschließen. Damit ist die erste
Blockoperation beendet; beide Schieber sind in der richtigen Lage gesperrt und in
S1 ist das
Ausfahrsignal entblockt, während in S2 das Zustimmungsfeld Z2 verschlossen ist.
3. In der Station S1
kann jetzt das Ausfahrsignal auf Fahrt gestellt werden, so daß der Zug ausfahren
kann. Nach Rückstellung des Signales hinter dem ausgefahrenen Zug drückt der Beamte
in S1 den Blocktaster
A E1 nieder,
wodurch folgender Stromkreis geschlossen wird: Vom Induktor J1 durch den Elektromagneten m1 des Signalfeldes A E1 zum Knebelkontakt
u1 und in die
Leitung L1, weiter nach
S2 und zum Kontakt
x2 am Blockfeld Z2, um den früher
hergestellten richtigen Verschluß dieses Blockfeldes zu überprüfen, sodann nach A E2 (Elektromagnet m4) und endlich zur
Rückleitung.
Dadurch wird in der Abfahrtstation S1 das Ausfahrsignal geblockt und in der
Bestimmungsstation S2
das Einfahrsignal entriegelt. Dies ist aber infolge der Wirkung des
Ueberprüfungskontaktes x2 an Z2 nur
möglich, wenn vorher die erste Blockoperation vollständig korrekt ausgeführt war.
Der Zwang für die vollständige Blockung von A E1 in S1 ist aber dadurch erreicht, daß sowohl die
Riegelstange als auch die Druckstange von A E1 auf den Schieber einwirkt. Letzterer kann also nur
bei vollständig durchgeführtem Blockverschluß wieder frei beweglich werden. Zur
Gewährleistung möglichst großer Sicherheit wird man überdies das Ausfahrsignal
mit der magnetischen Flügelkupplung und der Hebelsperre versehen.
4. Der Zug kann, da mittlerweile das Einfahrsignal in S2 auf Fahrt gezogen worden war, in die
Station S2 einfahren,
wobei er auch die zweckmäßig in das Blockwerk eingebaute elektrische
Druckknopfsperre (Auslösevorrichtung) ausgelöst hatte. Nach Rückstellung des
Einfahrsignales kann dann der Blocktaster A E2 in S2 niedergedrückt werden (hiebei wird zugleich die
Auslösevorrichtung wieder mitverschlossen), so daß dann folgender Strom weg zustande
kommt: Vom Induktor J2
über den Verbindungsdraht b zum Zustimmungsblockfeld
Z2 (Elektromagnet
m3) und über γ zunächst unmittelbar zur Rückleitung. Dadurch wird
Z2 wieder frei, die
hochspringende Riegelstange von Z2 schaltet den Kontakt γ um, derart, daß der Strom jetzt auch zum Elektromagneten m4 des
Signalverschlußfeldes A E2 gelangen und letzteres wieder sperren kann. Die vollständige Blockung
von A E2 ist deshalb
erzwungen, weil sowohl die Riegelstange als auch die Druckstange von A E2 in den Schieber
eingreift und letzteren erst nach korrekter Ausführung des Blockverschlusses von A E2 freigibt.
Damit ist die Ruhestellung wieder erreicht, und es kann jetzt die Fahrt eines
Gegenzuges oder eines Folgezuges in analoger, bezw. in derselben Weise eingeleitet
werden.
In Fig. 20 sind die Stromwege∾ für die einzelnen
Blockvorgänge für beide Fahrtrichtungen schematisch angedeutet. Es handelt sich
jetzt noch darum, die Stromwege symbolisch durch Formeln darzustellen und daraus die
Schaltung selbst abzuleiten.
Verhältnismäßig einfach wird die Schaltung der beiden Zustimmungsfelder Z1 und Z2, weil dieselben
immer nur für eine Fahrtrichtung benutzt werden, während die Signalblockfelder A E1 und A E2 bei beiden
Fahrtrichtungen zur Verwendung kommen, so daß Knebelumschalter herangezogen werden
müssen, um die richtige Stromführung zu erzwingen.
Aus Fig. 20 läßt sich folgende Tabelle der
Verbindungen ableiten:
Station S1
Station S2
A E1
Z1
Z2
A E2
Richtung S1–S2
u1
→
→
u2
Freigabe
u1 m1
a
–
b m3 γ
x2 m4 R
Blockung
W1 m1 u1
–
L2 m3 RW2
L2
γ m4 RW2 b
Richtung S2–S1
u1
←
←
u2
Freigabe
x1 m1 R
a m2
β
–
u2 m4
δ
Blockung
β m1 RW1 a
L4 m2 RW1
L3
–
W2 m4 u2
Zunächst ist zu erkennen, daß für die bei der Blockung erforderlichen Verbindungen
w1a w1L3
w2L1
w2b je ein Druckstangentaster erforderlich ist. Die
übrigen Verbindungen lassen sich einfacher in folgender Weise zusammenstellen:
Station S1
Station S2
A E1
Z1
Z2
A E2
u1
→
→
u2
u_1\,m_1\,\frac{\alpha}{W_1}
–
\frac{b}{L_2}\,m_3\,\frac{\gamma}{R}
R\,m_4\,\frac{x_2}{\gamma}
u1
←
←
u2
R\,m_1\,\frac{x_1}{\beta}
\frac{a}{L_4}\,m_2\,\frac{\beta}{R}
–
u_2\,m_4\,\frac{\delta}{W_2}
Die beiden Zustimmungsblockfelder
Z1 und Z2 sind also mit je
zwei Druckstangentastern zu versehen; dazu kommt noch für die oben erwähnten
Verbindungen W1
L3 bezw. W2
L1 je ein
Druckstangenkontakt. Ferner ist an jedes Zustimmungsfeld noch je ein
Druckstangenkontakt und ein Tellerkontakt anzuhängen, um die Verschlußlage von Z1 bezw. Z2 überprüfen zu
können. Diese Doppelkontakte sind mit x1 bezw. x2 bezeichnet. Endlich sind noch die Tellerkontakte
β bezw. γ
erforderlich, um die richtige Auflösung des Verschlusses von Z1 und Z2 bei der Wiederblockung des Einfahrsignals
überprüfen zu können.
Jedes der beiden Zustimmungsblockfelder Z1 und Z2 ist daher mit vier Druckstangentastern und zwei
Tellerkontakten auszurüsten.
Um nun die Schaltung der beiden Signalfelder
A E1 und A E2 zu ermitteln, hat
man zu bedenken, daß zunächst beim Signalfeld A E1 in der Station S1 für die Fahrtrichtung S1–S2 die Verbindung u1
m1 und für die
Fahrtrichtung S2–S1 die Verbindung R m1 dauernd bestehen
muß. Diese Forderung kann leicht dadurch erfüllt werden, daß man den Knebelkontakt
an der Achse mit m1
verbindet, sodann den rechten Kontakt mit L1 und den linken Kontakt mit R in Verbindung bringt; u1 ist eben gemäß Fig.
20 mit L1 zu
verbinden, falls es sich um die Fahrtrichtung S1–S2 handelt.
Der so bestimmte Knebelkontakt u1 ist also nach folgendem Symbol zu schalten:
R\,L_1
\vee
m_1
Analog ergibt sich in der Station S2 ein Knebelumschalter u2 nach dem
Schaltungssymbol:
L_3\,R
\vee
m_4
Je nach der Fahrtrichtung ist weiters bei der Freigabe des
Signalfeldes A E1 der
Elektromagnet m1 mit
a oder mit x1 zu verbinden, während bei der Blockung je nach der
Fahrtrichtung die Verbindung m1
W1 oder ml
β herzustellen ist. Man gelangt zu der entsprechenden
Schaltung, wenn man für die Freigabe den Hilfskontakt y1 und für die Blockung den Hilfskontakt
z1 benutzt und
diese beiden Hilfskontakte je nach der Fahrtrichtung mit Hilfe von Knebelkontakten
mit a oder x1, bezw. mit W1 oder β verbindet. Es
ergeben sich dann folgende Symbole für die Schaltung:
m_\,\frac{y_1}{z_1}
x_1\,\alpha
\vee
y_1
\beta\,\W_1
\vee
z_1
Das erste Symbol stellt einen Druckstangentaster am
Blockfeld A E1 dar,
während die beiden anderen Symbole die Schaltung zweier Knebelumschalter
wiedergeben, die mit dem Knebelkontakt u1 zu kuppeln sind.
Beim Signalblockfeld ist außerdem noch der weiter oben erwähnte Druckstangenkontakt
für die Verbindung W1
a erforderlich, und weiters der Tellerkontakt a,
welcher gemäß den oben angeführten Erwägungen dazu bestimmt ist, die Ueberprüfung
der Sperrung des Schiebers bei der Freigabe des Ausfahrtblockes zu ermöglichen.
Das Signalblockfeld A E1
ist demgemäß mit zwei Druckstangenkontakten und einem Tellerkontakt zu versehen. Der
Knebel wirkt nach den vorläufigen Erwägungen auf drei Umschalter ein.
In analoger Weise ist natürlich auch das Signalfeld A
E2 in der Station S2 einzurichten.
Man kann also nach den bisherigen Schlußfolgerungen nachstehende Tabelle der
Verbindungen entwerfen. Es werden dann nur noch einige Ergänzungen hinzuzufügen
sein, um eine möglichst einfache, dabei aber vollkommen entsprechende Schaltung zu
erzielen (vergl. auch Fig. 20 und 21).
Textabbildung Bd. 326, S. 536
Station S1; Station S2;
Druckstangen-Kontakte; Teller-Kontakte; Knebel-Kontakte
In dem vorstehenden Schaltungsentwurf sind vier Leitungen
enthalten; es sind dabei aber bei der Fahrtrichtung S1–S2 gemäß Fig. 20 nur
die Leitungen L1 und
L2, bei der
Fahrtrichtung S2–S4 nur die Leitungen
L3 und L4 in Verwendung.
Die Leitungen L1 und L3 sind sowohl bei der
Freigabe als auch bei der Blockung erforderlich, während die Leitungen L2 und L4 nur für die Blockung
benutzt werden. Daher sind letztere im Ruhezustande der Blockwerke an einem Ende
isoliert (und zwar an den Druckstangenkontakten von Z2 bezw. Z4).
Die Leitung L2 ist
jedoch im Ruhezustande auch am anderen Ende (bei a am
Tellerkontakt A E1)
isoliert, und ebenso ist L4 bei δ an A
E2 isoliert. Da nun für eine bestimmte
Zugfahrt stets nur das Zustimmungsblockfeld in der Bestimmungsstation zur Wirkung
kommt, während das Zustimmungsfeld in der Abfahrtstation überhaupt nicht benutzt
wird und infolge der mechanischen Verschlusse am Schieber auch gar nicht bedient
werden kann, und weil anderseits niemals beide Signalblockfelder A E1 und A
E2 zu gleicher Zeit entblockt sein können,
kann niemals gleichzeitig die Verbindung der Leitungen L2 und L4 an den Tellerkontakten α und δ zustande kommen.
Diese Erwägungen rechtfertigen es, daß man die beiden Leitungen L2 und L4 in eine
gemeinschaftliche Leitung L0 zusammenzieht.
Es sind daher für die einwandfreie Abwicklung der Blockvorgänge drei Leitungen, nämlich L1
L3
L0 erforderlich und
hinreichend. Für den Austausch der Weckersignale ist am zweckmäßigsten eine
besondere Weckerleitung vorzusehen, weil man sich dadurch vor unbeabsichtigten und
unter Umständen gefährlichen Verschlußlösungen bei eventuellen Mängeln an der
Gleichstromklemme des Induktors sicher schützen kann.
Selbstverständlich kommt noch eine gemeinschaftliche Rückleitung zwischen S1 und S2 hinzu (eventl.
Erdleitung).
Textabbildung Bd. 326, S. 537
Fig. 21.
In Fig. 21 ist die im Vorstehenden entwickelte
Schaltung dargestellt, und es soll jetzt nur noch gezeigt werden, in wie weit
dieselbe den Bedingungen bezüglich der Betriebssicherheit entspricht. Wir wählen zu
diesem Zwecke wieder die Fahrt eines Zuges von S1 nach S2.
Zuerst wird in der Station S1 der Knebel in die Stellung „Ausfahrt“ (nach rechts) umgelegt.
Dadurch ist das Niederdrücken von Z1 unmöglich gemacht, so daß irrthümliche
Fehlblockungen ausgeschlossen sind, da auch der Blocktaster A E1 gesperrt ist. Sodann gibt der Beamte
in S1 ein vereinbartes
Weckersignal nach S2,
um den Zug anzumeiden („anzubieten“).
Falls der Beamte in S2
den angebotenen Zug annimmt, drückt er den Blocktaster Z2, was jedoch nur möglich ist, wenn
vorher der Knebel in S2
auf „Einfahrt“ (nach rechts) umgelegt wurde. Der an Z2 angebrachte Verschlußwechsel
(Selbstverschluß) hält den Schieber und Knebel sofort in der richtigen Lage fest und
erzwingt die Blockung von Z2, wobei folgender Stromweg benutzt wird:
Von W2
(Wechselstromklemme des Induktors J2) zum dritten Kontakthebel an Z2 und in die Leitung
L1 sodann in der
Station S1 über den
Knebelkontakt u1,
Welcher die richtige Lage des Schiebers und Knebels in S1 unzweifelhaft überprüft, zum Signalfeld
A E1 (Elektromagnet
m1) und über v1
α zur Rückleitung. Das Signalfeld A E1 wird dadurch
entblockt (Fenster A E1
wird weiß) und die aufsteigende Riegelstange sperrt den Schieber in der
richtigen Lage. Gleichzeitig wird der Tellerkontakt a
umgeschaltet und der Strom gelangt dann nicht mehr zur Rückleitung, sondern in die
Leitung L0 und sodann
in der Station S2 zum
Zustimmungsfeld Z2
(Elektromagnet m3) und
beim zweiten Kontakthebel von Z2 zur Rückleitung (Induktorkörper J2). Dadurch erfolgt
der Verschluß von Z2
und die Festlegung des Schiebers und Knebels in S2 in richtiger Lage.
Sobald der Zug die Station S1 verlassen hat, und das Ausfahrsignal wieder auf Halt zurückgestellt
wurde, kann A E1
geblockt werden. Durch das Zusammenarbeiten der Druckstange und der Riegelstange von
A E1 wird dabei die
ordentliche Ausführung des Blockverschlusses erzwungen. Der Strom nimmt folgenden
Weg: Von W1
(Wechselstromklemme des Induktors J1 in der Station S1) zum Knebelkontakt z1, dann über m1 zum Knebelkontakt u1 und in die Leitung
L1 weiter nach x2 am Zustimmungsfeld
Z2, dessen korrekte
Verschlußlage hiemit überprüft wird, weiter zum Knebelkontakt y2 und über m4 (Blockfeld A E2) zum Knebelkontakt
u2 und dann zur
Rückleitung. Dadurch wird AE1 wieder geblockt (Fenster wird rot) und A
E2 wird für die Einfahrt frei (Fenster wird
weiß). Der Schieber in S1 wird wieder frei beweglich; dagegen wird der Schieber in S2 zum zweitenmale
gesperrt, indem die Riegelstange von A E2 von unten her in den Schieber eintritt. Es möge an
dieser Stelle die Bemerkung hinzugefügt werden, daß sich nach dem Freiwerden des
Schiebers in der Station S1 zwar dort der Knebel nach links umlegen und der Druckknopf des
Blockfeldes Z1
niederdrücken läßt, daß aber doch eine Stromsendung deshalb unmöglich ist, weil die
Leitung L3 am
Knebelumschalter u2 in
S2 unterbrochen
ist. Diese Stromunterbrechung bleibt solange bestehen, bis der Zug, auf den sich die
obigen Blockvorgänge beziehen, in der Station S2 eingefahren und dort durch das wieder geblockte
Signal (Blockfeld A E2
Einfahrt) gedeckt ist. Es sei noch besonders hervorgehoben, daß die Lage des
Schiebers in S2 (für
Einfahrt) überprüft ist durch den Druckstangen- und Tellerkontakt x2 am Zustimmungsfeld
Z2; es ist also
auch die Unterbrechung der Leitung L3 am Knebelumschalter u2 überprüft.
Trotz des Umstandes, daß der Schieber in S1 wieder frei beweglich wurde, bevor noch die erste
Zugfahrt ganz beendet ist, erscheint somit jede Gefahr ausgeschlossen, und es könnte höchstens als
Uebelstand empfunden werden, daß beim Niederdrücken des Blocktasters Z1 der Verschlußwechsel
(Selbstverschluß) zur Wirkung kommt, so daß damit eigentlich schon alle weiteren
Blockoperationen für den nächsten Zug (Fahrtrichtung S2–S1) unabänderlich festgelegt wären. Man darf jedoch
nicht vergessen, daß das Niederdrücken des Blocktasters Z1 nur dann möglich ist, wenn der Beamte
in S1 zuerst den Knebel
von „Ausfahrt“ auf „Einfahrt“ umgelegt hatte. Eine irrthümliche
Betätigung von Z1 zur
unrichtigen Zeit erscheint daher genügend wirksam verhindert, da der Beamte in S1 nur dann eine
Veranlassung hat, den Knebel von „Ausfahrt“ auf „Einfahrt“ umzulegen,
wenn ihm von der Station S2 ein Zug angeboten wird. Es genügt daher zur Hintanhaltung aller
Behinderungen bei der Blockbedienung die Vorschrift zu berücksichtigen, daß die
Knebel solange in der jeweiligen Lage stehen bleiben sollen, bis die Fahrt eines
Gegenzuges angeboten wird. Man kann übrigens durch Weglassen des Verschlußwechsels
an den Zustimmungsfeldern Z1 und Z2 jede
Fehlbedienung der Blockwerke gänzlich unmöglich machen. Allerdings kann man dann auf
einen sicheren Verschluß des Schiebers in der Station S2 nur unter der Voraussetzung rechnen,
daß Z2 beim Blocken
zuverlässig arbeitet. Jedoch kann selbst bei einer Störung an Z2 keine Gefahr
entstehen, weil die Ueberprüfung bei x2 und am Knebelumschalter y2 volle Sicherheit verbürgt.
Es sind jetzt noch die letzten Handhabungen und Wirkungen an den Blockwerken für die
noch nicht beendete Zugfahrt S1–S2 zu beschreiben.
Der Zug fährt in die Station S2 ein und beseitigt durch Befahren eines Schienenkontaktes (isolierte
Schiene) die elektrische Druckknopfsperre, so daß nach Rückstellung des
Einfahrsignals das Blockfeld A E2 bedient werden kann. Der Zwang für die
vollständige Ausführung dieses Blockverschlusses ist wieder durch die gleichzeitige
Wirkung der Sperrstange und Druckstange von A E2 erreicht. Es kommt dabei folgender Stromweg zur
Verwendung:
Vom Induktor J2
(Wechselstromklemme W2)
zum zweiten Druckstangenkontakt an A E2, dann über b nach Z2, durch den
Elektromagneten m3
(Fenster wird weiß) zum Tellerkontakt y und zur
Rückleitung. Es wird also zunächst Z2 entblockt, wodurch die eine Sperrung des Schiebers
wieder aufgehoben wird. Sodann findet der Strom nach Umschaltung des Tellerkontaktes
γ seinen Weg weiter zum Knebelkontakt z2, ferner über den Elektromagneten m4 (Blockfenster A E2 wird wieder rot)
zum Knebelumschalter u2
und zur Rückleitung.
Nach vollständig durchgeführter Blockung von A E2, welche wie ersichtlich nur nach Entblockung von
Z2 eintreten kann,
ist auch der Schieber in der Station S2 wieder frei beweglich geworden, und damit ist der
Ruhezustand aller Blockeinrichtungen wieder erreicht. Es kann jetzt für einen
Folgezug (S1–S2) oder für einen
Gegenzug (S2–S1) die ganze Reihe
der Blockoperationen in derselben bezw. in analoger Weise durchgeführt werden.
* * *
Allen angeführten Lösungen der Aufgabe ist die Eigenthümlichkeit gemeinsam, daß die
erste Blockoperation für einen zweiten Zug
(Ertheilung der Zustimmung) erst dann vorgenommen werden kann, wenn die letzte Blockoperation für den ersten Zug (Wiederblockung
des Einfahrsignals) erledigt ist.
Bei sehr lebhaftem Verkehr ist es aber mindestens eine sehr große Annehmlichkeit,
wenn die Vereinbarung der zweiten Zugfahrt und die Ertheilung der Zustimmung zu
derselben schon zu einer Zeit erfolgen kann, wo der erste Zug noch unterwegs ist.
Natürlich muß dabei unbedingt dafür gesorgt werden, daß trotzdem die zweite Zugfahrt
erst beginnen kann, wenn die erste Zugfahrt ganz beendet ist und wenn die
erforderlichen Blockverschlusse wieder hergestellt sind.
Ferner ist es sehr erwünscht, durch entsprechende Anordnung der Blockwerke dafür zu
sorgen, daß eine ertheilte Zustimmung zurückgegeben werden kann, solange sie nicht
benutzt wurde, d.h. solange das Ausfahrsignal nicht auf Fahrt gestellt wurde. Der
Wunsch nach Erfüllung dieser Möglichkeit wird begreiflich, wenn man bedenkt, daß
öfters eine Aenderung der Zugfolge im letzten Augenblick vereinbart bezw. verfügt
werden muß, um einen verspätet eintreffenden Vorrangzug (internationalen Schnellzug)
zuerst abzufertigen. Auch bei Irrtümern in der Ertheilung der Zustimmung ist die
Möglichkeit, dieselbe noch vor der Zugfahrt zurückzugeben, sehr erwünscht.
Es möge einer demnächst folgenden Abhandlung vorbehalten bleiben, die Einrichtungen
der Blockwerke eingleisiger Bahnen ohne Zwischenblockposten zu entwickeln, welche
auch diesen letzteren verwickelteren Bedingungen gerecht werden.