Titel: | POLYTECHNISCHE RUNDSCHAU. |
Fundstelle: | Band 326, Jahrgang 1911, S. 573 |
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POLYTECHNISCHE RUNDSCHAU.
Polytechnische Rundschau.
Die Abmessungen unserer neuesten Linienschiffe, über
die in der Presse vielfach unrichtige Angaben verbreitet waren, veröffentlicht der Nauticus 1911. Die Wasserverdrängung
der Schiffe „Ostfriesland“, „Thüringen“, „Helgoland“ und
„Oldenburg“ beträgt 22 800 Tonnen, also um 3900 Tonnen mehr, als die der
„Nassau“-Klasse, und um 1500 Tannen mehr als in den aus englischer Quelle
stammenden Veröffentlichungen angegeben. Die Länge beträgt 166,5 m, die Breite 28,5
m, der Tiefgang 8,2 m. Die Bewaffnung besteht aus zwölf 30,5 cm-Geschützen in 6
Doppeltürmen, vierzehn 15 cm-Schnellfeuerkanonen, vierzehn 8,8
cm-Schnellfeuerkanonen und sechs Torpedolancierrohren. Die Schiffe sollen bei einer
indiziertem Maschinenleistung von 28000 PS eine Geschwindigkeit von 20,5 Knoten
erreichen. Der Antrieb erfolgt durch drei Kolbenmaschinen.
Auch die über unseren neuesten Panzerkreuzer „Moltke“ in der Presse
aufgetauchten Angaben entsprechen nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Die Länge
des Schiffes beträgt nach Nauticus 186 m, die Breite 29,5 m, der Tiefgang 8,2 m, die
Wasserverdrängung 23 000 Tonnen, Bewaffnung zehn 28 cm-Geschütze in fünf
Doppeltürmen, zwölf 15 cm Schnellfeuerkanonen, zwölf 8,8 cm Schnellfeuerkanonen und
vier Torpedolancierrohren. Die Geschwindigkeit beträgt 25½ Knoten bei einer
indizierten Maschinenleitsung von 50000 PS. Das Schiff ist mit Parsons-Turbinen
ausgestattet. Der normale Kohlenvorrat betrügt 1000 Tonnen. Die
Deplacementsvergrößerung des „Moltke“ gegenüber dem letzten in die Flotte
eingestellten Panzerkreuzer „von der Tann“ berägt 4000 t. Die Bewaffnung an
schwerer und mittlerer Artillerie ist um je zwei Geschütze verstärkt, die leichte
Artillerie dafür um zwei Geschütze vermindert.
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Ueber Erfinderschutz vor der Anmeldung veröffentlicht
Rechtsanwalt Dr. Joe Oppenheimer in den „Mittheilungen vom Verband Deutscher
Patentanwälte“ sehr interessante Ausführungen.
Es kommt in der Praxis häufig vor, daß Erfinder den Gegenstand ihrer Erfindung
dritten Personen vorführen oder auseinandersetzen, bevor dafür ein Patentschutz
nachgesucht ist. Wenn diese dritten Personen auf Grund der ihnen gemachten
Mittheilungen die Erfindung selbst ausnutzen oder von anderen Personen ausnutzen
lassen, oder auch durch fahrlässiges Handeln ein vorzeitiges Bekanntwerden der
Erfindung verursachen, machen sie sich dadurch strafbar und dem Erfinder gegenüber
schadenersatzpflichtig. Die Erfindung ist ein Rechtsgut auch schon vor der
Anmeldung, Dabei ist es ganz gleichgültig, ob das Anvertrauen der Erfindung auf
schriftlichem oder bloß auf mündlichem Wege geschehen ist. In bestimmten Fällen (§
18 des Wettbewerbgesetzes) ist gegen derartige Handlungen auch ein strafrechtlicher
Schutz eingeführt, der in viel höherem Maße abschreckend zu wirken pflegt als die
bloße Gefahr, einer Untersagung oder Schadenersatzklage. Der Schadenersatz kann
sich für den, der unbefugt eine ihm anvertraute Erfindung verwertet, recht
verhängnisvoll gestalten. Wenn die Person, der der Erfinder seine Idee mitgetheilt
hat, eine Veröffentlichung verschuldet, und damit die Ertheilung eines Schutzes
verhindert wird, so kann der Geschädigte den ihm durch die Ausführung durch andere
Firmen entgangenen Gewinn unter Umständen voll in Anspruch nehmen. Das ist besonders
für diejenigen Fälle wichtig, in denen der Verletzer die Erfindung selbst ausbeutet.
[Mittheilungen vom Verband Deutscher Patentanwälte, Nr. 3.]
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Ueber die Erzeugung von Wasserstoff aus Wassergas machte
im Verein zur Beförderung des Gewerbefleißes Herr Dr. A. Frank zu Charlottenburg
interessante Angaben.
Das Wassergas besteht theoretisch aus 50% Kohlenoxyd und 50% Wasserstoff. Praktisch
ergeben sich aber bei der technischen Herstellung neben 50% Wasserstoff nur etwa 40%
Kohlenoxyd, dazu an Beimengungen 5% Kohlensäure, 4,5% Stickstoff und 0,5%
Sauerstoff. Gelegentlich von Versuchen, reinen Kohlenstoff, eventuell auch
Diamanten, aus dem Kohlenoxyd des Wassergases mit Hilfe von Kalziumkarbid
darzustellen, welcher Prozeß sich bekanntlich nach der Formel
Ca C2 + CO = CaO + 3C
vollzieht, gelangte Redner zu der interessanten, unerwarteten
Entdeckung, daß das Kalziumkarbid nicht nur das C0, sondern auch die übrigen
Beimengungen des Wassergases mit Ausnahme des Wasserstoffs chemisch bindet. Auf
dieser Beobachtung fußend, wurden vom Vortragenden im Jahre 1905 Patente zur
Gewinnung von reinem Wasserstoff aus Wassergas angemeldet.
Da mit dem bei diesem Verfahren gewonnenen Graphit im allgemeinen nicht viel
angefangen werden konnte, weil es an Verwendungsgebieten fehlte, der große Aufwand
an Karbid und die Beseitigung der oben erwähnten Nebenbestandtheile also zu
kostspielig erschien, ging man zunächst dazu über, den größten Theil des Kohlenoxyds
durch Kupferchlorür zu entfernen, wodurch ein rohes Wasserstoffgas von etwa 89 bis
90% Wasserstoffgehalt erzielt wurde, welches dann durch Passieren über Kalziumkarbid
usw. in Kombination mit anderen Reagentien in ein nahezu reines Wasserstoffgas von
99 bis 99,3% Gehalt übergeführt wurde.
Dieses Verfahren erschien noch nicht einfach und vortheilhaft genug, weshalb der
Vorschlag gemacht wurde, die Beseitigung der sämtlichen fremden Beimengungen durch
Kompression und Abkühlung bezw. durch Verflüssigung dieser Bestandtheile zu
bewirken.
Im Verein mit Professor v. Linde in München wurde dann ein technisches Verfahren
ausgearbeitet, das auf obigem Prinzip beruht und gute Resultate lieferte. [Journal
für Gasbeleuchtung, 10. Juni 1911.]
Zum 50 jährigen Bestehen der Wärmeschutz-Industrie.
Es war im Jahre 1861, als der Spinnereibesitzer Fritz
Pasquay im damaligen Vasselonne, heutigem Wasselnheim im Elsaß, angeregt durch das Studium der
epochemachenden Versuche des französischen Physikers Péclet über Wärmeabgabe und Wärmedurchlässigkeit der verschiedensten Körper, welche
im Jahre vorher veröffentlicht worden waren, auf den Gedanken kam, die Seidenabfälle seiner Bourretteseide-Spinnerei zu Zöpfen
zu verflechten und zur Isolierung von Dampfund
Wasserleitungen gegen Wärmeverluste zu benutzen. Rasch brach sich die neue Erfindung
Bahn. Wenn man auch vorher schon Stroh, Lehm und Stroh, eventuell auch mit Asche und
Sägespänen vermischt, auf Dampfleitungen auftrug, so geschah dies in den meisten
Fällen, um eine übergroße Erwärmung der Arbeitsraume und das Verbrennen der Finger
zu verhüten; in den seltensten Fällen war man sich bewußt, daß man auch Wärme, d.h.
Kohle damit sparen könne. Pasquay zeigte als der erste
durch Zahlen, welche er später durch eigene Versuche belegte, wie überaus wichtig
vom wirthschaftlichen Standpunkt aus die gute Isolierung der Dampfleitungen sei.
Seine Veröffentlichungen und unablässigen Versuche, die von seinen
Geschäftsnachfolgern, der Firma E. & C. Pasquay in
Wasselnheim, fortgesetzt wurden, haben dazu beigetragen, daß in den
folgenden Jahrzehnten der Wärmeschutzfrage ein immer mehr wachsendes Interesse
entgegengebracht wurde und insbesondere durch die Verwendung von Kieselgur sowie von
Korkabfällen eine bedeutende Industrie sich entwickelte. Zahllos waren bald die
Kieselgurkompositionen und Korkpräparate, welche den Markt überschwemmten; wieder
ist es das Verdienst Pasquays, durch seine Versuche an einem (zum ersten Mal auf der
„Frankfurter Patent-Ausstellung“ 1881 vorgeführten) eigens dazu
hergestellten Apparate den äußerst geringen Wert der Mehrzahl dieser neuen Produkte
gezeigt und immer wieder durch Zahlen darauf hingewiesen zu haben, wie wertvoll eine
wirklichgute Isolierung und wie verkehrt es sei, bei
deren Auswahl lediglich nach dem Anschaffungspreis zu entscheiden. Diese Versuche,
welche Pasquay lange Zeit allein ausgeführt hat (später fingen einige größere Firmen
ebenfalls an, solche Versuche anzustellen), führten ihn aber auch dazu, sein eigenes
Isolierverfahren zu verbessern. Die Seidenzöpfe und Seidenpolster, welche den weitaus besten Wärmeschutz
gewährten, hatten den Uebelstand, auf Dampfleitungen von höherer Spannung bald zu
verkohlen und wertlos zu werden. Es mußte daher ein Mittel gefunden werden, die
Seide vor der zu hohen Temperatur zu schützen. Theoretische Erwägungen, verbunden
mit langen Versuchen, führten zur Erfindung des verschiedentlich verbesserten Pasquayschen Weißblechluftmantels, welcher zwischen der
heißen Fläche und der Seide eingeschoben wird. Obwohl die verwendete Kombination
etwas ganz Neues darstellte, wurde derselben damals die Patentfähigkeit
abgesprochen; ein Fall, der in der Geschichte der Erfindungen nicht einzig
dasteht.
Trotz der unbestreitbaren, im In- und Ausland anerkannten Vortheile der Pasquayschen
Seidenisolierung verhielten sich die staatlichen Verwaltungen lange ablehnend. Erst
als in den letzten 10–12 Jahren amtliche Versuche der Seidenisolierung ihre
Ueberlegenheit beglaubigten, gingen auch die Behörden von ihrem vielfach geübten
Standpunkt, bei Vergebung von Isolierungen das „Billigste“ zu bevorzugen, ab;
heute dürfte, zumal bei Heizungsanlagen, die Seide kaum mehr übergangen werden.
Fünfzig Jahre sind seit Begründung der
Wärmeschutzindustrie durch Fritz Pasquay vergangen. In
diesen 50 Jahren sind die Ansprüche an eine gute Isolierung sehr gestiegen: damals
Dampfleitungen mit höchstens 4–5 Atm. Dampfdruck, entsprechend Temperaturen von
140–150% heute 10–14 Atm. Dampfspannung und Temperaturen bis 360° und mehr; damals
meist kurze Leitungen von 10–15 m Länge, heute gewaltige Fernleitungen von Tausenden
von Metern Länge. All diesen steigenden Ansprüchen ist die Firma Fritz Pasquay,
jetzt E. & C. Pasquay in Wasselnheim, gerecht geworden; sie hat es verstanden,
die Seidenisolierung sowohl für Kalt- und Warmwasserleitungen wie für
hochüberhitzten Dampf haltbar und mit dem höchsten Grad von Wirthschaftlichkeit
anzuwenden. – Während man in früheren Zeiten glaubte mit einer Isolierung auskommen
zu können, welche 60–65 v. H. Wärmeersparnis verwirklichte (manche sog.
„Isolierfirmen“, deren Spezialität die „billigen“ Isolierungen
sind, liefern auch heute nichts Besseres), wendet heute Pasquay Isoliermethoden an,
welche den Wärmeverlust des unbekleideten Rohres um 90–94 v. H. zu verringern
imstande sind. Daß eine solche Isolierung wesentlich teurer zu stehen kommt als eine
solche, die bloß 60–80 v. H. Nutzeffekt ergibt, liegt auf der Hand; doch sind sich
alle einsichtigen Dampfanlagenbesitzer heute klar darüber, daß der höhere
Anlagepreis durch die weit größere Kehlenersparnis bald gedeckt wird. In einer
interessanten Abhandlung „Wärmeschutz im Dampfbetrieb“, welche die Firma
Pasquay Interessenten zur Verfügung stellt, und welche durch ihre sachliche
Behandlungsweise des Stoffes die Anerkennung auch von Konkurrenten gefunden hat,
finden sich ausführliche Einzelheiten aus Theorie und Praxis des Wärmeschutzes,
dieser Industrie, welche nunmehr auf ein halbes Jahrhundert zurückblickt, und der zu
wünschen wäre, daß sie auf der wissenschaftlichen Grundlage, auf welcher se fußt,
nach allen Seiten ausgebaut werden möge.
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Die Entscheidung des Preisgerichts für Fischereimotore in
dem vom Deutschen Seefischereiverein im August 1908 ausgeschriebenen Wettbewerb ist
jetzt erfolgt.
Es waren folgende Preise ausgesetzt worden:
a) Für die besten ausgeführten Motoren mit Zubehör:
Klasse 1, für kleine Motor ew von 4 bis 10 Bremspferdestärken:
1. Preis 10000 M,
2. Preis 6000 M,
3. Preis 2000 M,
Klasse 2, für größere Motoren von 20 bis 30 Bremspferdestärken:
1. Preis 20000 M,
2. Preis 10000 M,
b) Für die besten ausgeführten Winden:
1. Preis 2000 M,
2. Preis 1000 M.
Die zum Preiswettbewerb angemeldeten Motoren der 1. Klasse sind nach Bestehen einer
Vorprüfung in Fischereifahrzeuge eingebaut, während eines Jahres im praktischen
Fischereibetrieb erprobt und endlich einer Schlußprüfung durch eine technische
Kommission des Preisgerichts unterzogen worden.
Die von dem Deutschen Seefischereiverin und von dem Verein Deutscher
Motorfahrzeug-Industrieller berufenen Preisrichter hatten in ihrer Sitzung vom 25.
Februar 1911 unter Vorbehalt der Beschlußfassung über die Motoren der 2. Klasse und
der Winden, deren Prüfungszeit erst im Frühjahr 1911 ablief, folgende Entscheidung
bezüglich der Motoren der 1. Klasse getroffen. Es wurde zuerkannt:
Der erste Preis von 10000 M der Gasmotorenfabrik Deutz zu Cöln für einen
Gleichdruck-Petroleummotor System Brons von 8 Pferdestärken.
Der zweite Preis von 6000 M der Maschinenbau-Aktiengesellschaft vormals Ph. Swiderski
zu Leipzig-Plagwitz für einen Rohöl-Glühhaubenmotor von 6 Pferdestärken.
Der dritte Preis von 2000 M der Kieler Maschinenbau-Aktiengesellschaft vormals C. Daevel in Kiel
für einen Petroleum-Glüihthaubenmotor von 8 Pferdestärken.
Ueber die Zuerkennung der Preise für die Motoren der zweiten Klasse und für Winden
wurde in der Sitzung vom 20. Juni d. J. wie folgt bestimmt:
Es wurde zuerkannt: Ein Preis von 10000 M der Gasmotorenfabrik Deutz zu Cöln-Deutz
für einen Gleichdruck-Petroleummotor, System Brons, von 24 Pferdestärken, nachdem
dieser Motor in der zweiten Klasse allein in den Wettbewerb trat, also ein erster
Preis nicht gegeben werden konnte.
Der erste Preis von 2000 M der Eisengießerei und Maschinenfabrik Achdelis Söhne zu
Geestemünde für eine Grundschleppnetzwinde in einem Nordsee-Motorfischkutter.
Der zweite Preis von 1000 M dem Schlossermeister Theuring zu Elbing für eine
Srurrwadenwinde in einem Ostsee-Motorfischkutter.
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Eine automatische Zündungsumsteuerung für Magnetdynamos von
Verbrennungskraftmaschinen ist von der Firma Robert
Bosch in Stuttgart konstruiert worden. (Fig. 1 bis 7.) In Fig. 1 ist die
Stromstärke der Magnetdynamo während einer Umdrehung dargestellt. Von dem Diagramm
können dabei nur die schattierten Theile nutzbar gemacht werden. Der Pfeil 1 bezeichnet die Vorwärts-, Pfeil 2 die
Rückwärtsdrehrichtung des Motors bezw. des Magnetdynamo. Bei normalem Vorwärtsgang
erfolgt Frühzündung in Punkt a (Fig. 2), welche je nach
dem Gang des Motors automatisch bis zum b verstellt
werden kann.
Punkt a in Fig. 1 ist die
entsprechende Lage der Magnetwelle zur Kurbelstellung a
in Fig. 2. Bei
Umkehrung der Drehrichtung der Maschine im Sinne des Pfeils 2 wird die Vorzündung in
Spätzündung a1
verwandelt; dieselbe erfolgt also nicht mehr während der Kompressions- sondern
während der Expansionsperiode. Ganz ähnlich würde es sein, wenn man. wie in Fig. 3 geschehen, die
Zündung nach a a1 in
den oberen Totpunkt verlegen würde. In diesem Falle würde bei automatischer
Zündmomentverstellung der Zündpunkt nur auf Spätzündung verstellt werden können. Man
kann das vermeiden, wenn man, wie in Fig. 4, den Zündmoment
für Rückwärtsgang gegenüber seiner Lage den Vorwärtsgang um den Kurbelwinkel 2α symmetrisch zum O T
versetzt. Der Verstellungswinkel 2β für die
Magnetdynamo beträgt bei Viertaktmaschinen die Hälfte des an der Kurbelwelle
gemessenen Winkels 2α bei Zweitaktmaschinen dagegen
würde Winkel α gleich Winkel β sein. Man erhält die Winkelverstellung 2 für Rückwärtsgang, indem man
die Pole des Induktors um 2β verdreht. Die Magnetwelle
trägt eine Scheibe d (Fig. 7) mit einem Hebel
e, der im f schwingbar
gelagert ist und sich bei g gegen eine Feder stützt.
Wenn von Vorwärts- und Rückwärtsdrehrichtung übergegangen werden soll, so wird der
Strom unterbrochen, so lange i über h schleift. Wenn man nun die Bogenlänge von i + h dem Winkel 2β entsprechend ausführt, so erfolgt die Zündung
vorwärts und rückwärts in gleichem Zeitpunkt, und die automatische Winkelverstellung
ändert sich in beiden Fällen gegen den O T hin. [Revue
de Mecanique, Mai 1911.]
Textabbildung Bd. 326, S. 575