Titel: | ZUSCHRIFTEN AN DIE REDAKTION. |
Fundstelle: | Band 326, Jahrgang 1911, S. 668 |
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ZUSCHRIFTEN AN DIE REDAKTION.
(Ohne Verantwortlichkeit der
Redaktion.)
Zuschriften an die Redaktion.
In den Heften 27–34 behandelt Herr Prof. Edler in
sehr eingehender Weise die Streckenblockeinrichtungen für eingleisige Bahnstrecken
und erwähnt dabei eine Schaltung, die der Unterzeichnete vor etwa 15 Jahren
entwickelt hat und die u.a. in D. p. J. 1896, S. 157, von Herrn Oberingenieur Kohlfürst beschrieben wurde. Es sei daher gestattet,
zu der vergleichenden Kritik des Herrn Prof. Edler über
die verschiedenen Systeme einiges beizutragen. Herr Prof. Edler beschränkt sich in seinem Aufsatz auf Bahnstrecken ohne
Zwischenblockstellen; d. U. möchte aber das Vorhandensein von Zwischenblockstellen
gleich mit in Erwägung ziehen.
Man kann die angegebenen Anordnungen in zwei Gruppen teilen:
1. In die von dem Unterzeichneten angegebene Schaltung, bei der
die eingleisige Bahn stets für beliebig viele Züge einer Richtung frei ist, und
bei der eines der beiden Zustimmungsfelder blockiert, das andere frei ist,
und
2. in solche Anordnungen, bei denen vor dem Ablassen eines jeden Zuges die Zustimmung der Endstation einzeln
erteilt werden soll. In diesem Fall müssen daher die Zustimmungsfelder beider
Stationen im Ruhezustand entblockt sein; denn nach Ankunft eines Zuges an der
Endstation soll der Zustand der Blockfelder in beiden Stationen symmetrisch der
gleiche sein.
Ich möchte die letztgenannte Betriebsweise an einem Beispiel illustrieren, um daran
die erforderlichen Ergänzungen für Bahnen mit Zwischenblockstellen zu entwickeln:
Der Beamte der Endstation gibt die Zustimmung an die Abfahrtstation und macht sich
dabei gleichsam einen Kreidestrich (rotes Blockfenster), nach Einfahrt eines Zuges
löscht er den Kreidestrich wieder aus (der Blockverschluß wird wieder aufgelöst).
Bei einer Bahn mit Zwischenblockstellen würde der Beamte der Endstation sich so
viele Kreidestriche machen müssen, als er Einfahrterlaubnisse gegeben hat für
gleichzeitig zwischen den Endstationen sich befindende Züge. Es wären daher an jeder
Endstation so viele Zustimmungsblockfelder erforderlich, als Blockstrecken vorhanden
sind, und es müßte jedesmal bei Einfahrt eines Zuges eines dieser Blockfelder (z.B.
das zuletzt geblockte) wieder entblockt werden. Eine derartige Anordnung fällt daher
nicht ganz einfach aus und erfordert wahrscheinlich eine Vermehrung der
Signalleitungen. Ungünstig ist bei dieser Anordnung, bei der beide Zustimmungsfelder
im Ruhezustand frei sind, daß man gleichzeitig den beiden Beamten der Endstation das
Verfügungsrecht über dieselbe Strecke gibt. Bei gleichzeitiger Benutzung dieses
Rechtes sind daher Störungen unausbleiblich. Bei der Anordnung des Unterzeichneten
besitzt jeweilig nur einer der Beamten das Verfügungsrecht, und es bleibt seinem
freien Willen überlassen, dasselbe an die andere Station abzugeben. Es ist zwar
nicht zu verkennen, daß bei der Entwicklung der unter 2 genannten Schaltungen viel
Scharfsinn angewendet ist, und daß besonders die Vorkehrungen, welche getroffen
wurden, um den symmetrischen Endzustand der Blockfelder zu erreichen und Störungen
dabei vorzubeugen, Anerkennung verdienen, aber je schwerer die Vorgänge zu verstehen
sind, desto leichter werden auch Fehler sich einschleichen können, und desto
schwieriger wird es für den Betriebsbeamten, den Sinn der einzelnen Operationen zu
verstehen. Der Unterzeichnete würde weniger komplizierte Anordnungen vorziehen, bei
denen die Blockapparate möglichst in der ursprünglichen einfachsten Betriebsweise
benutzt werden und stets dieselben Blockfelder elektrisch zusammen arbeiten.
Auch die Blockierung eines Signal- oder Fahrstraßenschiebers durch die Freigabe eines Blockfeldes sollte vermieden werden.
Ich kann von diesem Vorwurf auch die von mir entwickelte Schaltung in der s. Zt.
gegebenen Darstellung nicht freisprechen. Wie Herr Prof. Edler richtig erkannt hat, ist z.B. die Blockierung des Ausfahrtfeldes (s.
S. 471, Fig. 12) vor der Ausfahrt des Zuges, sowie
der Umstand, daß nach Haltstellung des Ausfahrtsignalhebels die Sperrung nur durch eine nicht zwangläufige Klinke erfolgt, ein nicht
zu verkennender Mangel. Ich möchte aber bemerken, daß bei späteren Ausführungen das
Vorblocken des Ausfahrtfeldes, welches eine sichere
Unterbrechung der Zustimmungsleitung bewirken sollte, aufgegeben, und der gleiche
Zweck durch einen Kippkontakt erzielt wurde, der durch die Fahrtstellung des
Ausfahrtsignalhebels unterbrochen, durch Blocken des Ausfahrtfeldes nach Ausfahrt
des Zuges wieder geschlossen und durch einen Unterbrechungskontakt an der
Verschlußstange des Ausfahrtblockfeldes ersetzt wurde. Dadurch kann das
Ausfahrtsignal mit den normalen Blockverschlüssen und Sperrvorrichtungen versehen
werden und das Ausfahrtfeld hält das Ausfahrtsignal in geblocktem Zustand verschlossen.
Es ist weiterhin auseinandergesetzt, daß bei der von d. U. entworfenen Schaltung
diejenige Station, welche augenblicklich die Verfügung besitzt, einen Zug nach dem
andern herauslassen könnte. Dieser Mangel liegt zwar vor, kann aber z.B. bei
Strecken ohne Zwischenblocks leicht durch Anordnung von Signalsperren usw. am
Zustimmungsblockfeld beseitigt werden, welche die Absendung mehrerer Züge auf eine Zustimmung hin verhindern.
Auf die weiteren Anregungen des Herrn Prof. Edler betr. Freigabe von Blockfeldern bei
Benutzung der Wecktaste oder bei Berührung von Signalleitungen einzugehen, gestattet
leider nicht der Raum.
Beiläufig sei nur noch erwähnt, daß im Interesse der Sicherheit wichtige
Unterbrechungskontakte möglichst vor dem zu deblockierenden Felde liegen sollten,
damit sie nicht durch Erdschluß unwirkssm gemacht werden.
Fr. Natalis, Dr. Ing.
Zu den vorstehenden Bemerkungen des Herrn Oberingenieurs Dr. Ing. F. Natalis erlaube ich mir, nebst meinem verbindlichsten
Dank für die streng sachliche Art seiner Bemerkungen zur vollständigen Klarstellung
meiner Ansichten noch folgende Mitteilungen zu machen:
1. Die Gründe, welche mich bestimmten, zuerst die Blocklinien ohne
Zwischenblockstellen zu behandeln, waren folgende:
Die Entwicklung vom Einfacheren zum Umfassenderen sollte die Möglichkeit geben, die
grundlegenden Bedingungen festzustellen und weitergehende Anforderungen schrittweise
zu entwickeln.
Das Bestreben der neuesten Zeit geht dahin, auf eingleisigen Bahnstrecken mit dichtem
Verkehr die Zwischenblockstellen zur Erleichterung des Zugverkehrs ganz zu
eliminieren und durch Kreuzungsstationen zu ersetzen (vergl. Kohlfürst, D. p. J. 1905, S. 719, Schlußbemerkung).
2. Die von Herrn Dr. Ing. Natalis angegebene Einteilung der
Blockeinrichtungen für eingleisige Bahnen trifft vollständig zu, nämlich:
a) Zustimmung für die Fahrtrichtung (Natalis, Lösung III in meiner Abhandlung),
b) Zustimmung für jeden einzelnen Zug (Siemens & Halske, Lösungen I, II, IV in
meiner Abhandlung).
Die Betriebsweise b verlangt ganz im Sinn der Ausführungen des Herrn Dr. Ing. Natalis bei Blocklinien mit Zwischenblockstellen für jede
Zwischenstrecke je ein Zustimmungsblockfeld in der Bestimmungsstation; dadurch wird
allerdings das Blockwerk umfangreich und die Schaltung recht verwickelt, aber der
Beamte erkennt an dem Blockwerk, wie viele Züge er noch zu erwarten hat (Blockanlage
auf der eingleisigen Schnellzugstrecke Amstetten-Selzthal (Gesäuse) der k. k.
österr. Staatsbahnen; vergl. G. Rank, Die
Streckenblockeinrichtungen, Wien 1898, k. k. Hof- und Staatsdruckerei, Tafel VI, S.
47: ferner: O. Walzel, E. T. Z., Berlin 1899, S. 531).
Uebrigens verwendet die Firma Siemens & Halske bei
ihrer neuesten Blockeinrichtung für eingleisige Bahnstrecken (D. R. P. Nr. 175 493
vom 22. November 1905) in jedem Bahnhofsblockwerk für jede Zwischenstrecke sogar je
ein „Herfahrerlaubnisfeld“ (Zustimmungsblock) und je ein
„Streckeneinfahrtfeld“ nebst den eigentlichen Signalverschlußfeldern,
wozu noch Tastenkupplungen kommen, so daß die Apparate immer verwickelter und
umfangreicher werden entsprechend den steigenden Anforderungen an dieselben, denn
man verlangte die Möglichkeit der Zurückgabe der Zustimmung vor Beginn der Zugfahrt
und außerdem die vorläufige Zustimmung für eine Gegenfahrt noch während der ersten
Fahrtrichtung.
Der Fall aber, daß durch gleichzeitige Benutzung des Rechts zur Erteilung der
Zustimmung in beiden Stationen (nach der Betriebsweise b) Störungen oder gar
Gefahren eintreten, läßt sich durch zweckentsprechende Schaltungeu vermeiden (vergl.
Fig. 4, 5, 7, 8, 19; ferner D. R. P. Nr. 175493); die angegebenen Schieber und
Knebelkontakte unterstützen dieses Bestreben wirksam.
Worin weiter die Schwierigkeiten für den Betriebsbeamten bei den Anordnungen der
Blockwerke (I, II, IV) nach der Betriebsweise b bestehen sollen, ist nicht recht
einzusehen; die Handhabungen beschränken sich ja doch lediglich auf folgende
Operationen (für eine Fahrt von S1 nach S2):
a)S1 läutet nach S2. . . . Anbietung
des Zuges,
b)S2 blockt das
Zustimmungsfeld. . . . Annahme des Zuges,
c)S1 blockt nach
erfolgter Ausfahrt das Ausfahrtblockfeld,
d)S2 blockt nach
erfolgter Einfahrt das Einfahrtblockfeld.
Damit ist der Ruhezustand wieder hergestellt. Der Sinn der einzelnen Operationen a,
b, c, d kann aber doch unschwer verstanden werden, denn a und b ersetzt das
telegraphische Anbiete- und Annahmeverfahren, c und d aber ist jedem Betriebsbeamten
geläufig. Sobald die erste Blockoperation (Erteilung der Zustimmung) richtig
ausgeführt ist, müssen alle anderen Funktionen
zwangsweise richtig ausgeführt werden. Diese erste Blockoperation kann aber auch
nicht unrichtig ausfallen, da ja nur das
Zustimmungsblockfeld frei ist, während die Druckknöpfe der Signalfelder durch die
Sicherheitsklinke gesperrt sind. Gibt man dabei den Blockwerken den Schieber mit dem
Knebel, so deutet letzterer auch gleich die Fahrtrichtung an; S1 stellt den Knebel beim Anbieten auf
„Ausfahrt“, S2 beim Annehmen auf „Einfahrt“. Dann gibt es keinen Zweifel und
kein Fehlgreifen mehr.
3. Herr Dr. Ing. Natalis empfiehlt weiter im Interesse der
Einfachheit die ursprüngliche einfachste Betriebsweise der Blockwerke. Eine
Ueberprüfung der richtigen Wirkung wird aber oft nicht nur zweckmäßig, sondern
unbedingt nothwendig sein, und zwar für beide Wirkungen eines Blockfeldes: Blockung
und Entblockung. Es kann eben sogar auch ein Versagen des Apparats bei der Entblockung gefährlich werden (vergl. z.B. die Bemerkung
von Siemens & Halske selbst in der österr.
Patentschrift Nr. 11295 vom 1. Okt. 1902, Zeile 26 u. f.); dann wird es aber auch
nötig, die Sperrung eines Schiebers beim Freiwerden eines Blockfeldes zu überprüfen. Derartige
Anordnungen sind übrigens nicht etwa als gekünstelte Ausnahmefälle anzusehen, was
daraus hervorgeht, daß die in der österr. Patentschrift Nr. 11295 geschützte
Schaltungsart die Normalschaltung des Fahrstraßenverschlusses auf den
österreichischen Bahnen ist. Aehnliche Anordnungen finden sich übrigens auch in den
österr. Patentschriften Nr. 31437 vom 15. August 1907 und Nr. 42531 vom 15. Dez.
1909, die mit dem Patent Nr. 11295 in Zusammenhang stehen.
Aber nicht nur auf den österr. Bahnen wird das Freiwerden eines Blockfeldes zum
Verschluß eines Schiebers und damit auch eines Signalstellhebels benutzt, sondern
auch auf Bahnhöfen in Deutschland (vergl. z.B. Scholkmann, Signal- und Sicherungsanlagen, Verlag Kreidel in Wiesbaden, S.
1360, Fig. 1617).
Bezüglich der Ueberprüfung der Verschlußlage eines Blockfeldes findet man Hinweise in
den österr. Patentschriften Nr. 11295, 12189, 7683 und an vielen anderen
Stellen.
4. Herr Dr. Ing. Natalis teilt ferner mit, daß der
Uebelstand bei der ursprünglichen Anordnung seiner eingleisigen Blocklinie, nämlich
das Fehlen eines zwangsweisen Blockverschlusses beim Ausfahrsignal (vergl. S. 472
meiner Abhandlung), nachträglich durch einen Kippkontakt
beseitigt wurde. Damit entfälltnatürlich jeder diesbezügliche
Vorwurf betreffs seiner Anordnung, nur möchte ich gleich hier bemerken, daß
diese interessante Lösung jedenfalls wenig bekannt wurde, denn derselbe Vorwurf
wurde, wie ich in meiner Abhandlung (S. 472) ausdrücklich hervorgehoben habe,
bereits von Scholkmann (S. 969) in dessen anerkannt
erstklassigem Werk über Sicherungsanlagen erwähnt. Uebrigens kann man bei Anlagen
mit Fahrstraßenverschluß, also bei Verwendung von Stellwerken, die verläßliche
Sperrung des Ausfahrtsignals durch eine Anordnung im Sinne des österr. Patentes
Nr. 11295, bezw. im Sinne der Fig. 1617 nach Scholkmann
sicher erreichen und nach Bedarf überprüfen, selbst wenn der von Herrn Dr. Ing. Natalis erwähnte Kippkontakt nicht eingebaut ist. Ich
habe hierauf bereits auf S. 473, Zeile 15 von unten (Heft 30) in meiner Abhandlung
aufmerksam gemacht.
Der Kippkontakt ist jedoch nur dann verläßlich, wenn der Ausfahrtsignalstellhebel mit
dem Verschlußwechsel und der Unterwegs- und Hebelendsperre versehen ist, da er ja
sonst durch bloßes Niederdrücken des Blocktasters wieder zurückgelegt werden
könnte.
5. Was nun die Möglichkeit betrifft, daß diejenige Station, welche augenblicklich das
Verfügungsrecht über Zugabfahrten besitzt, infolge des entblockten Zustandes ihres
Zustimmungsblockfeldes bei der Betriebsweise a (Natalis)
ungehindert einen Zug nach dem andern auf die Strecke hinaussenden kann, so möchte
ich zunächst betonen, daß ich auf S. 457 geschrieben habe, „daß theoretisch eine unbegrenzte Zahl von Folgezügen
abgesendet werden kann, und daß dieser Nachteil nicht so sehr zur Geltung kommt,
wenn zwischen den beiden Stationen kein Streckenblockposten vorhanden
ist“.
Die von Herrn Dr. Ing. Natalis angegebene Wechselsperre
zwischen Signalhebel und Zustimmungsfeld macht bei einem Folgezug eine
Scheinzustimmung für einen gar nicht verkehrenden Gegenzug nötig, und dann muß doch
wieder die erste Zustimmung verlangt werden. Das bedeutet eine Operation mehr und
verursacht bei geteilten Zügen eine unnötige Verzögerung gegenüber der Betriebsweise
b.
6. Bezüglich der Anordnung einiger Abhängigkeitskontakte am unrichtigen Ort gebe ich
Herrn Dr. Ing. Natalis vollständig recht und danke ihm
dafür, daß er mich darauf aufmerksam gemacht hat. Die Abhilfe ist leicht
geschaffen: In Fig. 4 ist t1 zwischen L1
und m1 einzuschalten,
sowie t2 zwischen L3 und m6. In Fig. 5 ist t1 und u1 zwischen L1 und m1, ferner t2 und u2 zwischen L3 und m6 einzufügen. In Fig.
8 muß t1 und u1 zwischen L1 und m1 sowie t2 und u2 zwischen L2 und m6 eingeschaltet
werden.
7. Daß durch Mängel am Induktor unter Umständen Wechselströme anstatt der
Gleichstromstöße in die Leitungen gelangen können, gibt sogar die Firma Siemens
& Halske zu (vergl. österr. Patent Nr. 11295, S. 2, Zeile 16), und schaltet
deshalb bei Fahrstraßen-Sicherungsanlagen den Ankündigungswecker so, daß die
Klingelströme überhaupt nicht zu den Blockspulen gelangen können. Ich bekenne auch
ganz offen, daß mich diese wertvolle Schaltungsart im Patent Nr. 11295 veranlaßt
hat, die Schaltungen in meiner Abhandlung auch nach dieser Richtung hin zu
untersuchen und darüber vergleichende Kritik zu üben.
Und nun zur Schlußbemerkung!
Für Einfachheit wird jeder ernste Signaltechniker immer zu haben sein; daß man aber
Anordnungen mit bewährten Einzelteilen, welche die Sicherheit unzweifelhaft
vergrößern, Fehlbedienungen einschränken und die richtige Bedienungsweise erzwingen,
ernstlich berücksichtigen soll, selbst wenn sie etwas kompliziertere Lösungen
ergeben, ist meines Erachtens erste Pflicht der Bahnverwaltungen und der
Aufsichtsbehörden.
Bei den „ursprünglichen einfachsten Formen“ fehlt eben fast an allen Ecken und
Enden eine Ueberprüfung der richtigen Wirkung und ein unmittelbarer Zwang für die
richtige Reihenfolge in der Bedienung; einen derartigen Zustand kann man aber doch
gewiß nicht als erstrebenswert hinstellen!
Prof. Ing. R. Edler.