Titel: ELEKTRISCHE ALARMVORRICHTUNGEN AN NOTTÜREN.
Autor: Wendt
Fundstelle: Band 326, Jahrgang 1911, S. 806
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ELEKTRISCHE ALARMVORRICHTUNGEN AN NOTTÜREN. Von Kgl. Baurat Wendt, Berlin-Schlachtensee. WENDT: Elektrische Alarmvorrichtungen an Nottüren Inhaltsübersicht. Neue Bestimmungen für Nottürschloß-Schlüsselkästen sind nicht mehr zulässig. Das Nottürschloß nach Patent Rabitz-Schäfer, das Nottürschloß von C. Karges, Osnabrück, das Nottürschloß von Brinitzer, Hannover, sämtliche Nottürschlösser sind mit elektrischer Alarmvorrichtung versehen. ––––– Während es früher für Fabrikbetriebe, in denen eine nicht allzugroße Zahl von Personen beschäftigt wird, bei sonst nicht benutzten Nottüren zulässig war, daß zur Sicherung gegen Diebesgefahr diese Türen geschlossen gehalten werden konnten, sofern bei denselben gut sichtbar und erreichbar in einem fest angebrachten Kästchen mit Glasscheibe der zu der betreffenden Tür gehörige Schlüssel aufgehängt oder an einer Kette am Schloß sicher befestigt war, ist man hauptsächlich auf Grund der Erfahrungen, welche bei dem im Vorjahr stattgehabten Brande in Berlin, Neue Friedrichstraße 79a gesammelt worden sind, dazu gekommen, schärfere Anforderungen zu stellen. Neuerdings hat das große Brandunglück in New York, bei welchem in einem zwölfstöckigen Wolkenkratzer über 150 Personen verunglückt sind, erneuten Anlaß gegeben, die Bestimmungen über den Verschluß von Nottüren einer Revision zu unterziehen. Man ist auf die Gefährlichkeit des Aushilfsmittels der Schlüsselkästen aufmerksam geworden. Zwar soll die Scheibe der Schlüsselkästen stets vorgeritzt sein, damit sie sich leicht zerschlagen läßt und Beschädigungen der Hände beim Eindrücken vermieden werden. Dennoch können in Fällen dringender Gefahr und beim plötzlichen Andrängen mehrerer Personen durch die beim Zertrümmern der Scheibe, beim Herausnehmen des Schlüssels, beim Einstecken desselben in das Schloß und beim Aufschließen der Nottür verbrauchte Zeit kostbare Minuten verloren gehen, die vielleicht für die Rettung vieler Personen ausschlaggebend gewesen wären. Auch kann der Schlüssel in der Aufregung leicht beim Einführen in das Schlüsselloch abgebrochen werden oder beim Herausnehmen aus dem Kasten zur Erde fallen. Textabbildung Bd. 326, S. 807 Oeffnungsvorrichtung für Nottüren Patent Rabitz-Schäfer. Auf Grund der bei den vorstehend erwähnten Brandkatastrophen gesammelten Erfahrungen ist man von der früher geübten Praxis der Schlüsselkästen zurückgekommen und stellt neuerdings in Berlin folgende Anforderungen: 1. Die Geschäfts- und Arbeitsräume müssen mindestens zwei an entgegengesetzten Seiten liegende Ausgänge haben, die während der ganzen Zeit, in der sich Personen in den Räumen aufhalten, also auch während der Ruhepausen innerhalb der Geschäftsund Arbeitsstunden, unverschlossen gehalten werden müssen und nur durch eine im Falle der Gefahr leicht zu lösende Plombe gegen Oeffnen durch Unbefugten gesichert werden dürfen. 2. Die hiernach nötigen Ausgangstüren müssen stets leicht gangbar und dürfen nicht mit Schlössern versehen sein, an denen sich ein Riegel befindet. Während der Geschäfts- und Arbeitsstunden darf der Schlüssel nicht im Schloß stecken bleiben. Die bisher vielfach geduldete Abschließung eines der Ausgänge und die Aufbewahrung des Schlüssels im Glaskasten neben der Tür ist nicht mehr zulässig. Es sind nun, insbesondere in neuester Zeit, Schloßsicherungen vorgeschlagen worden, welche vorstehenden Anforderungen genügen und dabei eine mehr oder minder große Sicherung gegen Diebesgefahr zu erreichen suchen. Einen Schutz gegen Diebstahl von außen gewähren bereits die gewöhnlichen Korridorschlösser, das sind Fallenschlösser, welche nur innen einen Drücker haben. Die Tür kann von außen mittels Schlüssel geöffnet werden, von innen genügt ein Druck auf den Drücker und ein Zerreißen der Plombe um die Tür zu öffnen. Größere Sicherheit, insbesondere gegen Diebstahl von Seiten des Geschäftspersonals, gewähren Vorrichtungen, welche eine mißbräuchliche oder bei Feuer erfolgte Oeffnung einer Nottür auf elektrischem Wege anzeigen. Einige dieser Einrichtungen sollen nachstehend besprochen werden. Bereits seit längerer Zeit werden von der Kunstschlosserei Gustav Quolke, Berlin, Vorrichtungen nach Patent Rabitz-Schäfer ausgeführt welche gestatten, auch zweiflüglige Türen mit einem Griff, und zwar nach Belieben, sowohl an der Tür selber als auch von einer entfernteren Stelle aus, zu öffnen, so daß beide Flügel, auch wenn die Tür verschlossen ist, sofort aufspringen. Diese Vorrichtung dürfte sich in vielen Fällen vor allen Dingen bei Theatern und Warenhäusern empfehlen, da es durch dieselbe ermöglicht wird, sämtliche geschlossen gehaltene Ausgangstüren von einem Punkte aus, dem Hauptgeschäftskontor, zu öffnen. Die erwähnte Vorrichtung läßt sich nachträglich an jeder Tür anbringen. Eine an dem aufgehenden Flügel mit gewöhnlichem Schloß versehene zweiflüglige Tür (Fig. 1a und 1b) besitzt am feststehenden Flügel eine mit zwei Lappen l versehene, bewegliche in besonders ausgestalteten Zapfen laufende Baskülstange. Durch Niederdrücken des unteren Teiles der Baskülstange wird der untere Riegel in das Schließblech der Türschwelle geschoben, zugleich werden die an der Stange befindlichen Federn f gespannt, der obere Riegel wird emporgehoben und von dem abgeschrägten Teil eines Sperrhebels gefaßt, der durch einen am anderen Ende befindlichen Stift st am Ausschwingen verhindert wird, wodurch die Feststellung des Flügels erfolgt (Fig. 1a). Die Anordnung der Lappen l an der Baskülstange ist derartig getroffen, daß, wenn die Baskülstange den feststehenden Flügel festgestellt hat, die Lappen als Schließbleche für die Falle und den Verschlußriegel des aufgehenden Flügels wirken und die Verriegelung vervollständigen. Wird durch Einschaltung eines elektrischen Stroms die magnetische Kraft der Spule s erregt oder mittels Kette oder Seil ein Zug auf den unterhalb der Oeffnungsvorrichtung angebrachten Hebel h ausgeübt, so wird der sperrende Stift st gehoben. Es kann nun der Sperrhebel ausschwingen, wodurch von seinem vorderen Ende die Baskülstange abrutscht. Die beiden Teile ziehen sich durch die Kraft der gespannten Federn zusammen, die Lappen l verschieben sich nach unten, wodurch sie die Falle und den Riegel des Schlosses reigeben und beide Flügel der Türen springen, unterstützt von Aufwurffedern, auf (Fig. 1b). Bedenklich bei dieser Vorrichtung ist vor allem die Anordnung des Seilzuges, welcher die Oeffnung der Tür an Ort und Stelle bewirken soll, wenn es verabsäumt ist, die Tür von der Zentrale aus rechtzeitig zu öffnen. Bei Panikfällen kann nicht mit Sicherheit darauf gerechnet werden, daß die ungewöhnliche Anordnung der Türöffnungsvorrichtung in Gestalt eines Seilzuges auch wirklich benutzt wird. Die Türverschließvorrichtung von Rabitz-Schäfer entspricht demnach nicht den berechtigten, an Nottürverschlüsse zu stellenden Anforderungen, daß sie nämlich mit einem Druck auf die Klinke bei einflügligen, mit zwei Griffen bei zweiflügligen Türen geöffnet werden können. Textabbildung Bd. 326, S. 808 Fig. 2.Oeffnungsvorrichtung von Karges. Den Uebelstand der ungewöhnlichen Anordnung der an Ort und Stelle befindlichen Türöffnungsvorrichtung vermittels Seilzug vermeidet die Nottüröffnungsvorrichtung von Ingenieur C. Karges, Osnabrück. Diese Vorrichtung erfüllt nicht nur die behördlichen Vorschriften, sondern es wird auch dem Wunsch des Inhabers des betreffenden Geschäftsbetriebes Rücksicht getragen, daß die Nottüren nicht mißbräuchlich geöffnet werden können, ohne daß es bemerkt wird. Sobald eine Nottür entweder im Fall der Not oder zur Ausführung eines Diebstahls geöffnet wird, ertönt an einer Zentralstelle eine Alarmvorrichtung, so daß eine mißbräuchliche Benutzung verhindert werden kann. Ist die Nottür infolge eingetretener Feuersgefahr geöffnet worden, so ist die Zentralstelle in der Lage, sämtliche übrigen Nottüren mit einem Mal zu öffnen. Ebenso kann jede Nottür an Ort und Stelle durch einen einzigen Druck auf eine plombierte Klinke geöffnet werden. Sobald die Nottür geöffnet ist, sei es von der Zentralstelle aus oder auch an Ort und Stelle, leuchtet eine Glühlampe auf, durch welche die Nottür auch beim Versagen der sonstigen Beleuchtungsvorrichtungen von weitem erkennbar ist. Gleichzeitig fällt ein Glasschild mit der Aufschrift „Offen“ herunter, so daß jeder sehen kann, daß die Tür zur Rettung frei ist. Fig. 2 zeigt die Konstruktion dieses Nottürschlosses. Werden die Nottüren von der Zentralstelle aus bei eintretender Gefahr geöffnet, so wird durch Druck auf einen Druckknopf in der Zentralstelle der Elektromagnet a erregt, welcher den Anker b anzieht. Die an diesem befindliche Nase n weicht aus der Einkerbung des Schlittens c zurück und dieser wird durch ein Gewicht q in die Höhe geschnellt. Der Stift e auf dem Schlitten c stößt dann beim Hochgehen unter die Sperrklinke g, löst diese aus und beide bleiben in Stellung g1 und e1 bis durch den Druck auf den Hebel der Regulierstange der Schiebebolzen l hochgeht. Ein auf der Rückseite des Schiebebolzens l befindlicher Mitnehmerstift f drückt hierbei auf den Schlitten c, welcher dann beim Herunterdrücken des Hebels in seine Sperrrlage zurückgebracht wird. Die Feder p veranlaßt dann den Rückgang des Bolzens l. Das Gewicht q führt den Schlitten c in die Sperrstellung. Das Uebergewicht u vom Anker bewirkt dessen Loslassen vom Magneten und das Einfallen der Nase n in die Einkerbung des Schlittens, welche etwas lang gearbeitet ist, damit die Nase n genügend Zeit zum Einfallen hat. Der Schlitten c ist durch die Führungsleisten d d geführt, über die ein Führungsblech geschraubt ist. Die Regulierstange m stößt gegen den Anker und begrenzt dessen Ausschlag. Durch den unter dem Uebergewicht u angebrachten Hebel i kann die Vorrichtung auch ohne elektromagnetische Einwirkung gelöst werden, wodurch es möglich ist, den Apparat am Platze selbst zu betätigen. Der Hebel wird durch eine Plombe mit der Türklinke verbunden. Wird diese heruntergedrückt, so zerreißt die Plombe, nimmt aber zuvor den kleinen Hebel i mit. Hierdurch wird der Apparat ausgelöst und gleichzeitig die Kontaktvorrichtung eingeschaltet, und zwar durch das Gewicht q. Die Zentralstelle erhält einen Klingelalarm, und auf einem Tableau erscheint die Nummer der betreffenden Nottür, welche geöffnet worden ist, so daß bei beabsichtigtem Diebstahl sofortige Kontrolle möglich ist. Gleichzeitig wird durch die Kontaktleitung der Elektromagnet a erregt und ausgelöst und die an der Tür befindliche Glühlampe in Betrieb gesetzt, welche unter einer Glasscheibe das Wort „Offen“ erleuchtet. Textabbildung Bd. 326, S. 809 Notausgangstürschloß von Brinitzer. Zu ähnlichen Resultaten aber vermittels anderer Konstruktionsweise des Schlosses gelangt Fabrikdirektor Brinitzer, Hannover. Das von ihm zum Patent angemeldete Nottürschloß (Fig. 3a und 3b) ist derartig konstruiert, daß die Türklinke plombiert gehalten werden kann, während es befugten Personen ohne weiteres möglich ist, mit dem dazu passenden Schlüssel die Tür zu passieren und zu verschließen (Fig. 3b). Bei Feuersgefahr läßt sich die mit Schlüssel verschlossene Tür durch einfache Handhabung der Türklinke in bisher gewohnter Weise sofort öffnen (Fig. 3a). Gleichzeitig wird ein innerhalb des Schlosses angebrachter Kontakt geschlossen und damit der Geschäftszentrale ein Alarmsignal gegeben, welches auf ein Tableau übertragen werden kann, so daß die Tür, welche geöffnet wurde, genau bezeichnet ist. Die Alarmglocke ertönt so lange, bis die die geöffnete Tür bezeichnete Nummerscheibe wieder hoch gestellt ist. Je nach dem vom Geschäftsinhaber verlangten Sicherheitsgrad wird das Schloß 1. als gewöhnliches Türschloß, 2. als Sicherheitstürschloß mit Schubert & Wertscher Sicherung, 3. mit eingebautem Kontakt für Alarmvorrichtung, 4. als gewöhnliches Türschloß mit Alarmkontakt, 5. als Sicherheitstürschloß mit Alarmvorrichtung geliefert. Eine Oeffnung sämtlicher Nottüren von der Zentralstelle aus ist allerdings bei dem Nottürverschluß von Brinitzer nicht möglich. Hier kann nur jedes Schloß an Ort und Stelle geöffnet werden. Durch vorstehend besprochene Konstruktionen mit elektrischen Alarmvorrichtungen wird sowohl den behördlichen Anforderungen an Nottürschlössern genügt, wie auch dem begreiflichen Wunsch der Geschäftsinhaber Rechnung getragen, welche einen möglichsten Schutz gegen Diebstahl erstreben. Es ist daher zu erwarten, daß derartige mit elektrischen Alarmvorrichtungen arbeitende Nottürsicherungen weite Verbreitung finden werden.