Titel: | SCHUTZVORRICHTUNG AM EINWURF DES BISCHOF-ROLLERS. |
Autor: | Schultze |
Fundstelle: | Band 327, Jahrgang 1912, S. 268 |
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SCHUTZVORRICHTUNG AM EINWURF DES
BISCHOF-ROLLERS.
Von Kgl. Gewerbeinspektor Schultze,
Fulda.
SCHULTZE: Schutzvorrichtung am Einwurf des
Bischof-Rollers.
Inhaltsübersicht.
Beschreibung einer bewährten Schutzvorrichtung für den
Bischof-Roller.
––––––––––
An der Bischofschen Rollmaschine kommen Unfälle häufig
dadurch vor, daß der bedienende Arbeiter die auf der Keilwelle auflaufende
Papierrolle mit der Hand befaßt. Er wird dann in den Einlauf zwischen Papierrolle
und Belastungswalze eingezogen.
Die abgeänderten Unfallverhütungsvorschriften der Papiermacher – Berufsgenossenschaft
(Ausgabe 1905) bestimmen deshalb in § 26, daß bei Kalandern, Satiniermaschinen
sowie allen sonstigen Walzenpressen, soweit es die Betriebsweise gestattet, die
Walzeneinläufe mit geeigneten Schutzvorkehrungen (Schutzleisten, Leitrollen usw.) zu
versehen sind.
Im Betriebe der Firma Gebr. Lange-Bernburg ereignete sich
eines Tages ein Unfall der beschriebenen Art. Kommerzienrat O. Lange brachte deshalb eine einfache aber bewährte Schutzleiste an, die
sich auch an allen anderen Maschinen anbringen läßt und von den Arbeitern der Fabrik
selbst angefertigt werden kann.
Er ließ eine hölzerne Schutzleiste seitlich an den Lagern der Belastungswalze in
Scharnieren drehbar aufhängen. Sie hebt und senkt sich gleichzeitig mit der
Belastungswalze, gibt der anwachsenden Papierrolle nach und deckt dauernd die
Einlaufstelle. Sie ist aufklappbar eingerichtet, um das Einführen der Papierbahn vor
Beginn der Rollung nicht zu hindern.
Die Maschinenfabrik J. M. Voith-Heidenheim a. d. Brenz hat
die Einrichtung nach Fig. 1 und 2 ausgestaltet, bringt sie in den Handel und fügt sie
allen ihren Maschinen an.
Textabbildung Bd. 327, S. 269
Fig. 1.
AA1
= Sperrhaken zum Einhängen der Schutzlatte; B = Belastungswalze; C = Keilwelle
mit auflaufender Papierrolle; D = Tragwalze (Reibungszylinder).
Textabbildung Bd. 327, S. 269
Fig. 2.
Textabbildung Bd. 327, S. 269
Fig. 3.
Eine wesentliche Verbesserung kann die Schutzvorrichtung erfahren, wenn die
Schutzlatte durch eine zwangläufige Verriegelung mit der Einrückvorrichtung der
Rollmaschine verbunden wird. Die Verriegelung soll bezwecken, daß der Einlauf erst
geschützt sein muß, ehe die Maschine in Gang gesetzt wird. Nicht unbeachtet darf
bleiben, daß bei hochgeklappter Schutzlatte die Welle von Hand gedreht werden kann,
um das Aufführen der Papierbahn zu gestatten (vergl. Fig.
3).
Die Schutzvorrichtung läßt sich auch an allen ähnlichen Maschinen anbringen.