Titel: | Polytechnische Rundschau. |
Fundstelle: | Band 328, Jahrgang 1913, S. 250 |
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Polytechnische Rundschau.
Polytechnische Rundschau.
Die Wilton-Unterwindfeuerung. In vielen Fällen ist es
erwünscht, minderwertige billige Brennstoffe zur Kesselheizung zu verwenden. Es
stellt sich dann häufig heraus, daß der Schornsteinzug nicht genügt, um die
Benutzung solcher Brennstoffe zu ermöglichen. Die Ausrüstung des Kessels mit der Wilton-Unterwindfeuerung macht indessen auch in diesem
Fall die Anlage betriebsfähig. Der eigentliche Rost ist bei dieser Konstruktion
kastenförmig ausgebildet. Er besteht, wie Abb. 1 zeigt, aus einer
gewölbten unteren Platte a mit zwei kurzen Rippen b, welche die gewellte, mit zwei langen Rippen c versehene Rostfläche d
trägt. Durch die Rippen werden drei getrennte Räume I, II,
III gebildet. In jeden dieser Räume mündet ein Rohr, in welches eine
Dampfdüse e (Abb. 2) eingebaut ist.
Die injektorartige Wirkung des Dampfstrahles erzeugt den Unterwind, der durch die
kegelförmigen Oeffnungen f in der Rostplatte unter die
Brennstoffschicht gelangt. Die beiden seitlichen Räume des Rostkastens sind überdies
mit einem Rohr h ausgerüstet, durch welches ein Teil
des durch Strahlung erwärmten Unterwindes gemäß Abb. 2 über den Rost
zur Düse i geht.
Textabbildung Bd. 328, S. 250
Abb. 1 Querschnitt und Abb. 2 Längsschnitt durch den Rostkasten.
Durch eingebaute Ventile ist es dem Heizer möglieh, die Rohre
zu schließen bzw. bei vermehrtem Luftbedarf zu öffnen. Der Oberwind gelangt durch
Schlitze in der mit Schieber versehenen Feuertür k über
den Rost.
Eine durchlochte Platte l schützt einerseits die
Feuertür vor den Verbrennungsgasen und sorgt andererseits dafür, daß der Hauptstrom
des Gberwindes unmittelbar über die Feuerschicht geleitet wird. Die mit der Wilton-Unterwindfeuerung angestellten Versuche auf der
Zeche Minister Achenbach ergaben recht günstige Resultate. Ferner wurde der zu dem
Injektorbetrieb verwendete Dampf in Kühlschlangen niedergeschlagen, so daß man durch
Wägen des Kondensats erkennen konnte, wieviel Dampf infolge der Unterwinderzeugung
durch Selbstverbrauch verloren ging. Bei den ersten Versuchen, die man anstellte,
war eine gänzlich ungenügende Schornsteinanlage von nur 22,8 m Höhe und 0,76 qm
oberem Querschnitt vorhanden, so daß eine Verwendung der zur Verfügung stehenden
Koksasche auf dem normalen Planrost einfach ausgeschlossen war. Trotzdem wurde mit
Wilton-Feuerung eine Leistung von 15 kg/Std. auf 1 qm
Heizfläche erzielt. Der Dampfpreis unter Einrechnung sämtlicher Unkosten für
Reinigung, Bedienung, Kesselanlage, Einbau der Unterwindsteuerung usw. schwankte
zwischen 0,84 und 0.87 M für lt. Nach Ersatz des ungenügenden Schornsteins durch
einen anderen von 60 m Höhe, 2,25 qm oberer Weite und einem Zug von 30 mm
Wassersäule brannte auch die Koksasche. auf dem gewöhnlichen Planrost. Der
Dampfpreis war in diesem Fall für 1 t 0,79 bis 0,83 M, bei Verwendung der Wilton-Feuerung hingegen nur 0,69 M. Die Ersparnis betrug
also 15 v. H., wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß die auf dem
Unterwindrost verwendete Koksasche einen höheren Gehalt an flüchtigen Bestandteilen
hatte und infolgedessen mit längerer Flamme brannte als das Heizmaterial des
Planrostes. [Glückauf Nr. 52 1912.]
Schmolke.
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Elektrischer Antrieb in amerikanischen
Eisenbahnwerkstätten. Mitte vorigen Jahres hat die General Electric Company Shenectady eine Broschüre herausgegeben, deren
erster Teil eine kurze Untersuchung über den elektrischen Einzel- und Gruppenantrieb
enthält, während der zweite Teil die Beschreibung der nach modernen Gesichtspunkten
ausgeführten elektrischen Einrichtung einiger Eisenbahnwerkstätten bringt.
Während bei bereits bestehenden Anlagen die rationelle Trennung der für Einzelantrieb
besonders geeigneten von denen für Gruppenbetrieb passenden Maschinen meist mit
durchgreifenden und daher kostspieligen Dispositionsänderungen verknüpft ist und
daher zum Nachteil der ganzen Anlage nicht konsequent durchgeführt werden kann,
betont die Broschüre eindringlich die Forderung, neue Anlagen und Erweiterungen nach
den in ihr enthaltenen Gesichtspunkten anzulegen, da die erzielten Vorteile ganz
erheblich sind.
Es wird darauf hingewiesen, daß bestimmte Werkzeugmaschinen besonders für den
Einzelantrieb geeignet sind, zumal da man gelernt hat, brauchbare bzw. auch nicht zu
teure sogen. Reguliermotoren zu bauen, deren Drehzahl nur durch Aenderung der
Felderregung im Verhältnis 1: 4 reguliert werden kann. Es wäre allerdings
empfehlenswert gewesen, wenn die Verfasser der Broschüre gleich eine
Zusammenstellung derjenigen Maschinen gebracht hätten, bei denen der Betrieb mit
Reguliermotor besonders angezeigt erscheint.
Es werden dann die bekannten Vorteile des Einzelantriebes in echt amerikanischer
Weise dem Leser nahegelegt, wie beispielsweise Störungen bei Einzelantrieb sich
immer nur auf eine einzige Maschine beschränken, während ihre Nachbaren ruhig im
Gange bleiben.
Die Frage nach der zu wählenden Stromart wird durch die Erfahrung beantwortet, daß ¾
der in einer modernen Anlage verbrauchten Energie auf Maschinen mit konstanter
Drehzahl und auf Beleuchtung entfallen.
Da der Drehstrominduktionsmotor bei allen Belastungen praktisch konstante Drehzahl
hat, und da insbesondere der Kurzschlußmotor dabei noch sehr einfach ist, fällt die
Entscheidung obiger Frage zugunsten des Drehstromes aus.
Maschinen, die mit veränderlicher Drehzahl zu arbeiten haben, werden allerdings
zweckmäßiger mit Gleichstrom betrieben. Auch die Beleuchtung dürfte mit Gleichstrom
versorgt besser und rationeller ausfallen, weshalb es eigentlich etwas befremdend
wirkt, wenn in der Broschüre die Beleuchtung durch Wechselstrom empfohlen wird, da
man für einen Teil der Arbeitsmaschinen doch zweckmäßiger Gleichstrom verwendet.
Die zu einer rationell angelegten Kraftverteilung gehörige Zentrale muß demnach doch
beide Stromarten erzeugen, und auch die Reserve, welche der Einbau einer
Akkumulatorenbatterie mit sich bringt, zwingt eigentlich von selbst dazu, die
Beleuchtung mit Gleichstrom zu betreiben.
Für die Einrichtung der Kraftstation werden große Turbogeneratoren empfohlen, welche
die gesamte erforderliche Leistung in Form von Drehstrom erzeugen. Die
verhältnismäßig kleine Energiemenge, welche als Gleichstrom zu erzeugen ist, soll
durch Motorgeneratoren mit Synchronmotoren umgeformt werden. Werden die
Synchronmotoren etwas größer gewählt als sie für ihre Leistung eigentlich zu sein
brauchten, so können sie durch Ueberregung den für den Betrieb der Asynchronmotoren
erforderlichen wattlosen Strom erzeugen und eine rationelle Belastung des
Hauptgenerators herbeiführen.
Auffallend ist, daß für die Umformung die in Amerika doch so beliebten
Einankerumformer nicht vorgeschlagen werden. Bei größeren Anlagen dürfte auch der
erforderliche Gleichstrom viel zweckmäßiger durch besondere Dampfturbinensätze
erzeugt werden. Man hat dann auch den nicht hoch genug zu bewertenden Vorteil, daß
Drehstrom und Gleichstrom voneinander unabhängig sind, und ein Defekt des
Hauptgenerators nicht gleich das ganze Werk stillegt.
Im zweiten Teil wird zunächst die vollständig mit elektrischem Betriebe ausgestattete
Werkstatt der New York, New Haven and Hartford Railroad in Readville
beschrieben.
Nach einer kurzen Erläuterung der baulichen Anlage werden der elektrische Betrieb und
die damit versehenen Spezialmaschinen besprochen. Der Antrieb erfolgt durchweg mit
Asynchronmotoren, auch die großen 60 t-Kräne, welche zum Heben ganzer Lokomotiven
verwendet werden, arbeiten mit Drehstrom. Der Einzelantrieb ist so weit als möglich
durchgeführt. Wo für die leichteren Werkzeugmaschinen Gruppenantrieb gewählt ist,
liegen die Wellen konaxial, so daß die einzelnen Stränge beim Defektwerden eines
Gruppenmotors ohne weiteres gekuppelt werden können.
Das Kraftwerk enthält drei langsamlaufende Drehstromgeneratoren von je 400 KW bei 600
Volt und 25 Perioden mit 150 Umdrehungen, welche durch sogen.
cross-compound-Maschinen (ein Zylinder liegend, einer stehend) angetrieben werden.
Auffallend ist, daß die Maschinen ohne Kondensation arbeiten. Ob der Auspuffdampf
irgenwie verwertet wird, ist nicht gesagt. Der Strom für die Beleuchtung wird durch
Umformung mittels Motorgeneratoren erzeugt.
Der Leistungsfaktor der Zentrale ist am Tage etwa 0,69 und steigt bei Einschaltung
des Lichtbetriebes auf 0,71. Die Nennleistung aller Motoren beträgt zusammen 3200
PS, die am Schaltbrett durchschnittlich abgegebene Leistung beträgt jedoch nur etwa
1000 PS, also ⅓. Diese Zahl erscheint auf den ersten Blick auffallend niedrig. Doch
muß man bedenken, daß nicht gleichzeitig alle Motoren voll belastet sind und daß
große Motoren z.B. an Drehbänken während des Aufspannens eines neuen Werkstückes
ganz stillstehen.
Nach dieser Anlage wird die Eisenbahnwerkstatt der Rock Island Bahn in Chicago
beschrieben.
Diese Anlage bietet weniger interessantes, da sie zur Vermeidung zu hoher Umbaukosten
dem ehemaligen Dampfbetrieb mit drei einzelnen Dampfmaschinen möglichst angepaßt
ist. Der Gruppenantrieb ist daher vorherrschend, und zwar unter Verwendung von
Drehstrommotoren. Die Lichtanlage wird durch Synchronmotorgenerator bedient. Einige
Motoren arbeiten mit Gleichstrom.
Ganz ähnlich dieser Anlage ist die dritte, nämlich die Werkstätten der Chesapeake und
Ohiobahn in Huntington. Auch hier erinnert der häufig vorkommende Gruppenbetrieb
noch sehr deutlich an die früher vorhandenen sechs Einzeldampfmaschinen.
Viel interessanter ist die letzte Anlage, nämlich die ganz modern eingerichteten
Werkstätten der New York Central and Hudson River Bahn in Albany. Der Einzelantrieb
ist hier nahezu vollständig durchgeführt. Von der Gesamtleistung von 3638 PS
entfallen nur 196 PS auf den Gruppenbetrieb. Der größte Teil der Motoren sind
Asynchromotoren, 810 PS werden als Gleichstrom verbraucht und zwar vorwiegend für
Kranmotoren. Der Gleichstrom wird im Kraftwerk mittels Synchronumformern erzeugt.
Die Beleuchtung erfolgt mit Wechselstrom. Der Einheitpreis der Kilowatt-Stunde an
der Schalttafel beträgt 2,9 bis 3,4 Pf. [s. auch Elektr. Kraftbetriebe und Bahnen,
Heft 33.]
Hornauer.
––––––––––
Vierzylinder-Gasmaschine.Browett, Lindley & Comp.,
England, haben für ein Straßenbahnkraftwerk in New-Zealand eine stehende
Vierzylinder-Gasmaschine (19'' ⌀, 20'' Hub) geliefert. Die Maschine arbeitet im
Viertakt und ist mit einer 225 KW-Dynamomaschine gekuppelt, welche für starke und
dauernde Ueberlastung berechnet ist. Bei 250 Umdrehungen i. d. Min. leistet die
Maschine 400 PSe, für ½ stündige Ueberlastung 440
PSe. Das Gewicht der Maschine beträgt 52 t. Die
Maschine wird mit Druckluft angelassen, ohne daß dabei die Verdichtungsspannung im
Zylinder verkleinert wird. Die Auspuffventile sind aus Gußeisen, die Einlaßventile
aus Nickelstahl hergestellt, die Ventilsitze sind dabei leicht auswechselbar.
Besondere Sorgfalt ist auf eine leichte und schnelle Abnahme des Zylinderdeckels
gelegt. Zylinder und Kühlwassermantel sind aus einem Stück gegossen, um aber
Wärmespannungen auszuschalten, ist der Kühlwassermantel unten nicht mit dem Zylinder
vergossen, sondern durch eine Stopfbüchse abgedichtet. Die Maschine wird mit
Generatorgas, System Mond, betrieben, verwendet wird einheimische Kohle. Bei
sechsstündigem Bremsversuch leistete die Maschine 229 KW, während einer halben
Stunde 248 KW. Der Wärmeverbrauch für 1 PSe und
Stunde ist 2500 WE.
normal
maximal
Kilowatt
228,8
248
Effektive PS
306,8
332,5
Bremsleistung
333,2
301,5
Indizierte Leistung
413
455
Wirkungsgrad der Dynamomaschine v. H.
92
91,5
Mechanischer Wirkungsgrad „
80,7
79,65
Gesamtwirkungsgrad
74,25
72,9
Die Leistung verteilte sich auf die vier Zylinder:
normalPSi
maximalPSi
Zylinder I „ II „ III
„ IV
105,35103,15101,55102,95
115,6111,2113,2115,2
insgesamt
413
455,2
[Engineering 1912, S. 635.]
W.
––––––––––
Ein Wanderrost mit Unterwind. Um eine vorübergehende
Steigerung der Kesselleistung oder den Verbrauch minderwertigen Brennstoffes zu
ermöglichen, ist bereits seit längerer Zeit die Verwendung von Unterwind bei
Wanderrosten gebräuchlich. Bei den bisherigen Konstruktionen sind zu diesem Zweck
Windkästen mit seitlicher Luftzuführung zwischen oberer und unterer Rostbahn
eingebaut. Diese Anordnung bringt den Uebelstand mit sich, daß, besonders bei
Verwendung von pulverigem Heizmaterial, die Luftlöcher an der Oberseite der
Windkästen leicht durch Asche verstopft werden, die zwischen den Roststäben
hindurchfällt. Hierdurch entsteht der weitere Nachteil, daß der Rost an vielen
Stellen nicht genügend von der Luft gekühlt wird, so daß ein Anbrennen von Asche zu
befürchten ist. Diesem Mißstand begegnet eine Konstruktion der Deutschen Unterschub-Feuerungs-Gesellschaft m. b. H. in Mannheim. Bei
dieser Feuerung fallen die fest eingebauten Windkästen fort. Die Roststäbe bilden
vielmehr, während die obere Rostbahn den Weg zurücklegt, auf dem eine Verbrennung
erwünscht ist, selbsttätig Windkästen, die von der Seite mit Luft gespeist werden.
Wenn die obere Bahn die Trommel überschreitet, lösen sich die Windkästen wieder auf.
Die seitliche Luftzuführung fällt am Anfang und Ende der Bahn fort und ist nur für
die eigentliche Verbrennungszone angeordnet. Zu diesem Zweck ist der Rost auf einem
Wagen C (Abb. 1)
montiert, an dessen Seiten sich Luftkammern e befinden,
die von der Windleitung gespeist werden. An der Vorder- und Rückseite des Wagens
sind je zwei Hohlzapfen g angebracht, auf denen die
Lager h befestigt sind, welche die Trommelwellen i tragen. Die vordere Trommelwelle wird von einer
Antriebswelle mit Hilfe von Schnecke l und Schneckenrad
k bewegt und ist mit zwei Kettenrädern d versehen. Ueber diese laufen die Ketten w deren hervorstehende Gliedbolzen in Augen der
Rostplattenträger greifen.
Textabbildung Bd. 328, S. 253
Abb. 1.Ansicht des Wagens C von oben.
Die eigentlichen Rosthalter a (Abb. 2) sind seitlich an die Roststabträger b geschraubt und winklig ausgebildet, so daß, wie die Abb. 2 zeigt, ein Kasten aus Platten und Rostträgern
entsteht, der beim Ueberschreiten der hinteren Trommel, wie Abb. 3 andeutet, aufgelöst wird. Die so gebildeten
Querkästen (Abb. 1) stehen mit den Luftkammern e in Verbindung. Die Regelung der Windzufuhr erfolgt
zum Teil von der Vorderseite aus mittels einer Welle, die durch ein Handrad gedreht
wird und Schwingklappen in Bewegung setzt. Ferner ist eine abgeschrägte Platte in
die Kammern eingebaut, durch deren Lage ein Anwachsen der Windzufuhr nach der Mitte
zu erreicht wird. Endlich ermöglicht die Anordnung der Luftkanäle auch die
Einleitung von Zusatzluft über den Rost.
Textabbildung Bd. 328, S. 253
Abb. 2.
Textabbildung Bd. 328, S. 253
Abb. 3.
Indem die Konstruktion, wie gezeigt wurde, die Gefahren einer Verstopfung der
Unterwindkästen durch Asche vermeidet, bringt sie noch einen anderen nicht zu
unterschätzenden Vorzug mit sich. Wie aus Abb. 3 zu
erkennen ist, bilden die Querträger beim Ueberschreiten der hinteren Trommel nach
oben offene Taschen, in welche die Asche und Schlacke hineinfallen. Desgleichen
entstehen beim Passieren der Vordertrommel Taschen, deren Oeffnungen nach unten
gekehrt sind und welche die aufgenommene Asche wieder abgeben. Auf dem Wege von der
hinteren zur vorderen Trommel, d.h. auf der unteren Rostbahn, bilden die Rostplatten
Förderkästen für die Rückstände in gleicher Weise, wie auf der oberen Rostbahn
Windkästen entstanden. Wir haben somit selbsttätige Beförderung der Asche nach vorn,
so daß sie leicht gezogen werden kann. Auch das Anbringen eines Schlackenabstreifers
erweist sich als überflüssig.
Verdampfungsversuche an Kesseln, die mit dem neuen Wanderrost ausgerüstet waren,
lieferten günstige Resultate. [Zeitschrift für Dampfkessel und Maschinenbetrieb No.
50 13. Dezember 1912.]
Schmolke.
––––––––––
Versuche über das Rosten von Eisen in Mörtel und
Mauerwerk, ausgeführt im Königl. Materialprüfungsamt zu
Berlin-Lichterfelde-West in den Jahren 1907 bis 1912, teilt Prof. M. Gary mit.
In den Kreisen der Eisenbetonfachleute besteht die Ueberzeugung, daß das Eisen in
Eisenbetonkonstruktionen völlig vor dem Rosten geschützt ist, wenn man nur vor dem
Einbetonieren das Eisen von lose anhaftendem Rost befreit hat. Die Versuche scheinen
diese Ansicht etwas zu erschüttern. Es erstreckten sich diese Versuche auf das
Verhalten von Eisen in Ziegel- und Bruchsteinmauerwerk, ausgeführt in
Portlandzementmörtel, Eisenportlandzementmörtel, verlängertem Zementmörtel und
Estrichgips in bezug auf seinen Gleitwiderstand und das Rosten, ferner auf das
Rosten des Eisens allein in kleinen Mörtelwürfeln von 10 cm Seitenlänge, hergestellt
mit Portlandzement, Eisenportlandzement, Kalkmörtel, verlängertem Zementmörtel,
Estrichgips und Stuckgips.
Zu den Versuchen ist Flacheisen vom Querschnitt 5 ∙ 0,7 cm und Rundeisen von 3,5 und
1,0 cm ⌀ verwandt worden. Die Flacheisen zeigten einen größeren Gleitwiderstand. Die
Eisen waren entweder blank (ohne Walzhaut), rostig, gemennigt, geteert oder verzinkt
eingemauert worden und standen aus den Versuchskörpern ein Stück heraus, um die
Probe auf den Gleitwiderstand vornehmen zu können. Die Probekörper sind bei den
Versuchen ¾, 2 und 5 Jahre alt gewesen und hatten bis dahin entweder im Freien an
der Luft, im Süßwasser, wechselnd an der Luft und im Süßwasser, im Seewasser, im
Moorwasser oder in feuchtem Sand gelagert. Von den Probekörpern in Kalk- und
Gipsmörtel waren die meisten schon vor dem Beginn der Versuche verwittert.
Die Rostbildung hat bei allen Versuchskörpern natürlich an den herausstehenden
Eisenenden begonnen. Es sind daher die in dieser Schrift angeführten Resultate nicht
ohne weiteres auf das Verhalten der Eisen in Eisenbetonkonstruktionen zu übertragen,
weil das Eisen im Eisenbeton gänzlich eingebettet ist. Die blanken Eiseneinlagen
haben alle unter der Rostbildung gelitten. Der Menniganstrich hat das Eisen am
besten vor dem Verrosten geschützt. Der Gleitwiderstand der gemennigten
Eiseneinlagen war gering, er erhöhte sich aber mit den Jahren. Den Angriffen des
Seewassers gegenüber hat sich das einbetonierte Eisen sehr gut gehalten,
wahrscheinlich, weil durch die Umsetzung des Kalkes im Mörtel mit der Magnesia des
Seewassers ein Porenschluß zustande kommt. Dieser Umstand läßt die Frage auftauchen,
ob das einbetonierte Eisen nicht am besten vor dem Rosten durch eine dichte
Oberfläche des Betonkörpers geschützt wird. Die zu den Versuchen verwandten Stoffe
sind einer genauen und umfangreichen Prüfung unterzogen, und die Ergebnisse in
Tabellen übersichtlich zusammengestellt worden. Ebenso werden genau die Herstellung
der Proben und die Prüfungsmaschine beschrieben, und in mehreren Tabellen die
Ergebnisse der Beobachtungen verzeichnet. Die Uebersicht ist in diesen
Zusammenstellungen durch Einführung besonderer Zeichen erleichtert worden. Zum
Schluß ist noch ein Nachtrag der Moorwasserproben beigefügt.
Die Versuche sind hiermit noch nicht beendet, es hat vielmehr der Ausschuß für
Eisenbeton in jener Sitzung vom 29. Oktober 1912 die Durchführung weiterer Versuche
beschlossen. [Ausschuß für Eisenbeton, Heft 22, W. Ernst & Sohn, Berlin
1913.]
Ewerding.
––––––––––
Reines Titan. Das für die Hüttentechnik wichtige Problem,
reines Titan herzustellen, hat die Wissenschaft lange Zeit beschäftigt. Nach einer
Mitteilung in „The Engineering and Mining Journal“ sind nach dieser Richtung
hin höchst wichtige Untersuchungen von Matthew A. Hunter an dem Reußelaer Polytechnischen Institut, Troy,
N. G., angestellt worden, und zwar auf die Weise, daß Titanchlorid mit reiner Soda
in einer Stahlbombe eingeschlossen und in sehr hoher Temperatur zur plötzlichen
Reaktion gebracht wurde. Das so erhaltene reine Titan ist äußerst fest und spröde in
der Kälte, in der Weißglut ist es ebenso leicht schmiedbar wie Stahl. Es hat
Aehnlichkeit im Aussehen mit poliertem Stahl, bricht aber nicht mit der dem Stahl
eigenthümlichen kristallinischen Struktur. Indessen sind bisher alle Versuche, es zu
Draht zu verarbeiten, fehlgeschlagen. Der Schmelzpunkt des Titans liegt bei etwa
1800 °C. Das spezifische Gewicht beträgt 4,5, seine spezifische Wärme 0,1462.
[Electrochemical Journal 1912.]
Schorrig.
––––––––––
Vorschläge zur Reform des Reichskaligesetzes. Von
Bergwerksbesitzer Emil Sauer, Berlin. Verfasser geht aus
von der Tatsache, daß im Reichstag eine Ergänzung des Reichskaligesetzes angekündigt
wurde auf Grund einer im Reichsamt des Innern vorliegenden Denkschrift. Dabei sind
seiner Meinung nach die praktischen Erfahrungen der Industrie zu wenig
berücksichtigt worden. Er gibt deshalb einen Ueberblick über die heutige Lage der
Kali-Industrie, worin er die historisch-wirtschaftliche Entwicklung derselben und
ihre Beeinflussung durch die Reichsgesetzgebung besonders hervorhebt: das Kaligesetz
hat seinen Hauptzweck erreicht. Die Verschleuderung der Kalisalze zu
unverantwortlich niedrigen Preisen, namentlich an das Ausland, ist durch das
Gesetz verhindert worden. Indessen hat es in anderer Hinsicht versagt. Es hat nicht
hindern können, daß die unwirtschaftliche Vermehrung der Kaliwerke eingeschränkt
wurde. Woran liegt das? Verschiedene Umstände wirken hier mit, zum Teil die
Gesetzgebung selbst.
1. Die lex Gamp (Einschränkung der
Bergbaufreiheit) rief fieberhafte Bohrtätigkeit hervor, um dadurch noch Funde zu
sichern.
2. Der Zweischachtzwang fordert zahlreiche neue
Schachtanlagen.
3. Neue bedeutende Kaligebiete wurden entdeckt
(Elsaß-Lothringen, Baden).
Andererseits kommen die Mittel, die das Gesetz zur Einschränkung der
Kaliproduktionsstätten bietet, nicht zu praktisch wirksamer Durchführung. Die
Bestimmung der Karenzzeit wird unwirksam durch die Möglichkeit, sie zu umgehen
(bundesstaatliche Karenzfreiheit). Zur Lösung der Schwierigkeiten, die der
Kali-Industrie bevorstehen, ist zweierlei nötig: 1. Absatzsteigerung, 2. Werks
Verminderung. Eine wirksame Absatzsteigerung wird durch unablässige Propaganda zu
bewirken sein. Neben dem Auslande ist auch die inländische Landwirtschaft noch
ständig auf die einzig dastehende Billigkeit der Kalidüngerwerte hinzuweisen.
Indessen sind doch gerade hier im Inland die niedrigen Preise, besonders für die 40
v. H. Düngersalze, nicht aufrecht zu erhalten. (Schwierigkeit der Abführung der
Erdlaugen.) Es muß daher hier eine geringe Preiserhöhung angestrebt werden.
Die Werksverminderung kann nicht durch Maßnahmen wie Verdoppelung der Karenzzeit u.
ä. bewirkt werden, weil dann viel positiv geleistete Aufschlußarbeit durch Stillegen
bestehender Werke unentschädigt bleiben würde. Der weiteren Werksvermehrung kann
vielmehr nur gewehrt werden dadurch, daß solche Besitzer von Kaligerechtsamen, die
einen Betrieb noch nicht in Angriff genommen haben, gezwungen werden, auf Ausnutzung
bis 1924 gegen Entschädigung zu verzichten. Die Entschädigung wäre zu leisten von
den bestehenden und den im Entstehen begriffenen Werken. Diese würden die Mittel
dazu aus dem durch § 27 des Reichskaligesetzes geschaffenen Fonds entnehmen. Dieser
dient bisher hauptsächlich der Propaganda. Es könnte aber bei Beschränkung dieser
Ausgabe auf jährlich 4 Millionen Mark ein Betrag von 65 Millionen Mark (bis 1924)
auf Entschädigungen für die Beschränkung der Abbaurechte verwendet werden, ohne daß
dadurch der Fonds bereits erschöpft wäre. Bei der Entschädigung würden in Betracht
kommen Bundesstaaten und Private. Von den Bundesstaaten sind nur solche zu
entschädigen, die Kaligerechtsame, aber keine bestehenden Betriebe haben. An Private
wird in Preußen und den Bundesstaaten (außer Hannover) eine Abfindungssumme bezahlt,
die eine angemessene Verzinsung des angelegten Kapitals darstellt. In Hannover ist
ein Aufschlag von 20 v. H. als Vergütung für Wartegelder an die Grundbesitzer zu
bezahlen. Auch Bohrungen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen, wären zu
berücksichtigen, da es nicht wünschenswert erscheinen kann, die Bohrtätigkeit in dem
ganzen Zeitraum lahmzulegen. Die jährlichen Ausgaben für Entschädigungen würden 2
Millionen Mark (?) betragen. Dann würden aus dem durch § 27 geschaffenen Fonds noch
ein jährlicher Restbetrag von etwa 3 Millionen für sonstige Zwecke zur Verfügung
sein. Sie wären zu verwenden
1. zur Unterstützung von notleidend gewordenen Arbeitern und
Beamten der Kali-Industrie,
2. zur Bildung eines Fonds, um bei Kalifunden im Ausland sofort
eingreifen zu können,
3. für Arbeiten des Reichsgesundheitsamts,
4. zur Förderung der Moorkultur und Aufforstung der
Küsten,
5. für wissenschaftliche Aufgaben der chemischen
Industrie,
6. für sonstige Zwecke der Reichswohlfahrt.
Sauer wirft sodann noch die Frage auf, wie die im Bau
befindlichen Werke zurückgehalten werden können. An eine Entschädigung ist hier
wegen der hohen investierten Summen nicht zu denken. Man muß sich also hier mit der
unbequemen Tatsache abfinden uud der Industrie über die unvermeidliche Periode der
Aufnahme neuer Werke nach Möglichkeit hinwegzuhelfen suchen.
Als Mittel hierzu schlägt Verfasser die Erleichterung (nicht Einschränkung) von
Quotenaustausch und Quotenübertragung vor. Wenn auch diese Quotenpolitik – häufig
infolge irriger Auffassungen – als schädlich, zum Teil gar gegen gute Sitten
verstoßend, angesehen wird, so hält Verfasser die diesbezüglichen -Bestimmungen des
Kaligesetzes für das zweckmäßigste und brauchbarste, was in letzter Zeit auf diesem
Gebiete gesetzlich verordnet ist. Das ist nach seiner Auffassung durch den
wirtschaftlichen Nutzen dieser Politik in der Praxis bestätigt worden.
Zum Schluß weist der Verfasser an Hand einer statistischen Uebersicht über die
Düngemittelpreise in den Jahren 1906 bis 1913 nach, daß die Kalisalze im Gegensatz
zu allen anderen Düngemitteln, (besonders schwefelsaurem Ammoniak, Chilesalpeter
u.a.) Preisreduzierungen erfahren haben, und daher im Hinblick auf die kommenden
Schwierigkeiten eher eine geringe Steigerung des Preises, als eine allmähliche
Erhöhung der Abgabe an das Reich (von M 0,60 auf M 1,20) am Platze sei.
Inzwischen hat man in weiteren Kreisen auf Grund ähnlicher Erwägungen erkannt, daß
die Einschränkung der Entstehung neuer Werke durch die Maßnahmen der Denkschrift
(staatl. Konzession in Anpassung an das Vorhandensein des Bedürfnisses,
Berücksichtigung der Feldesgröße bei Zumessung der Quote) auf ganz erhebliche
Bedenken stößt, und daß das erstrebte Ziel schließlich doch nur im Wege von
Entschädigungen – etwa in dem vorerwähnten Sinne – zu erreichen ist.
Infolge dieser Schwierigkeiten und des reichlich gefüllten Arbeitsprogramms des
Reichstages wird die Reichskaligesetznovelle dem Reichstag in dieser Session nicht
mehr zugehen. Statt dessen soll im Kalisyndikat neu erwogen sein – entsprechend
einem vorjährigen Vorschlag der Herren Kempner, Körte,
Sauer und Kain – einen erneuten Versuch zu
machen, selbständig die Werksvermehrungsfrage in die Hand zu nehmen und womöglich
ein erneutes Eingreifen des Reichstages in diese schwierige Materie dadurch zu
ersparen.
Rußwurm.
––––––––––
Ist auch bei Gebrauchsmustern ein Vorbenutzungsrecht im Sinne
und mit Wirkung des § 5 Patentgesetz anzuerkennen? Das R. G. geht bei
seinen Erwägungen davon aus, daß die in der Literatur streitige Frage, ob auch bei
Gebrauchsmustern ein Vorbenutzungsrecht im Sinne und mit der Wirkung des § 5 Abs. 1
Patentgesetz besteht, zu bejahen sei. Der erkennende Senat trägt kein Bedenken,
diese Frage aus allgemeinen Rechtsgründen gleichfalls zu bejahen. Wie in der
Rechtsprechung des R. G. mehrfach, insbesondere in dem in R. G. Z. 67177
veröffentlichten Urteil hervorgehoben wurde, lehnt sich das Gesetz betreffend den
Schutz von Gebrauchsmustern an das Patentgesetz an, dem es in seinen sachlichen
Voraussetzungen nachgebildet ist. Es gibt in seiner knappen Fassung keine
erschöpfende Regelung des Gegenstandes, sondern beschränkt sich darauf, die
wesentlichen Bestimmungen zu treffen, so daß es für manche Einzelfragen der
Ergänzung bedarf. Die Verwandtschaft des Gegenstandes und das Verhältnis des
späteren Gebrauchsmusterschutzgesetzes zu dem für den Erfinderschutz grundlegenden
Patentgesetz rechtfertigen es, daß bei vorhandenen Lücken Abhilfe in den
einschlagenden Bestimmungen des Patentgesetzes gesucht wird, falls nicht besondere
Gründe entgegenstehen. Nun enthält zwar das Gesetz betreffend den Schutz von
Gebrauchsmustern keine ausdrückliche Bestimmung darüber, wie sich das Recht dessen,
der sich ein Gebrauchsmuster für eine des gesetzlichen Schutzes fähige Erfindung hat
eintragen lassen, zu der Berechtigung dessen verhielt, welcher – wenn auch nicht
öffentlich – bereits vor der Anmeldung die Erfindung in Benutzung genommen hatte. Da
es aber bei der Schaffung des § 5 Abs. l P. G., wie in R. G. Z. 75417 f. dargelegt
ist, die nachgewiesene Absicht der Gesetzgebung war, den Erfindungsbesitz und die
Rechte des redlichen Unternehmers zu schützen und – unbeschadet der Gewährung von
Schutzrechten für neue Erfindungen – den vorhandenen Besitzstand an solchen in
gebührenden Schutz zu nehmen, so ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, den § 5 Abs.
1 P. G., welcher der Aufrechterhaltung des vorhandenen Besitzstandes an Erfindungen
dient, auch auf dem Gebiete der Gebrauchsmuster zur Wahrung bereits bestehender
Rechte in entsprechender Weise in Anwendung zu bringen. Der Umstand, daß bei
Beratung des Gesetzes die Notwendigkeit dieser Folgerung noch nicht überall erkannt
war, kann bei der inneren Verwandtschaft der beiden nebeneinander stehenden Gesetze
es nicht rechtfertigen, daß die durch die Natur der Sache gebotene Schlußfolgerung
unterlassen wird. (Urteil vom 12. Oktober 1912 aus der Juristischen Wochenschrift:
vom Reichsgericht.]
W. D.