Titel: | Polytechnische Rundschau. |
Fundstelle: | Band 329, Jahrgang 1914, S. 120 |
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Polytechnische Rundschau.
Polytechnische Rundschau.
Die Schlagwetterpfeife. (Vgl. D. p. J. 1913, S. 744.)
Ueber die Konstruktion dieses neuesten Schlagwetteranzeigers sowie die Erprobung im
Betriebe teilt in Nr. 50 (1913) der Zeitschrift „Glückauf“ der Leiter der
berggewerkschaftlichen Versuchsstrecke zu Derne, Bergassessor Beyling, folgendes mit: Der wesentlichste Bestandteil der
Schlagwetterpfeife sind zwei völlig gleich gebaute Lippenpfeifen. Beide werden über
Tage mit reiner atmosphärischer Luft gefüllt, und zwar durch Herabziehen des unteren
Teiles des äußeren Blechmantels, der als Luftpumpe ausgebildet ist. Soll die Luft in
der Grube untersucht werden, so setzt man wiederum die Luftpumpe in Tätigkeit. Der
dadurch erzeugte Luftstrom vertreibt zunächst aus der einen Pfeife die Tagesluft und
bläst alsdann beide Pfeifen, die jetzt mit Gasgemischen von verschiedenem
spezifischen Gewicht gefüllt sind, gleichmäßig an. Infolge der Interferenz der von
ihnen erzeugten Schallwellen wird ein periodisches Anschwellen und Abnehmen der
Tonstärke hörbar. Die Anzahl der Tonstöße in der Zeiteinheit ist gleich der
Differenz der Schwingungszahlen beider Töne, also abhängig von dem spezifischen
Gewicht der Gasgemische. Bei einem Grubengasgehalt von 1 v. H. in der einen Pfeife
ergeben sich zwei Tonstöße, bei einem Gehalt von 5 v. H., also der unteren
Explosionsgrenze eines Gemisches von Grubengas und Luft, erfolgen zehn Tonstöße in
der Sekunde, was man als charakteristisches Trillern wahrnimmt.
Außer den Pfeifen enthält der Apparat noch Vorrichtungen zur Reinigung der Luft von
Staub und Kohlensäure; ein Saug- und ein Druckventil regeln die Stärke des
anblasenden Luftstromes, dessen Vermischung mit der Luft in den Pfeifen durch
Membranen verhindert wird. Der Apparat stellt sich äußerlich dar als ein 25 cm
langer Zylinder, dessen unterer Teil, die Luftpumpe, ausziehbar ist. Die Bedienung
ist einfach: man zieht den als Pumpe dienenden Mantel nach unten und läßt ihn wieder
los. Die vielfach verbreitete Ansicht, daß die
Schlagwetterpfeife ein selbsttätiger Schlagwetteranzeiger sei, trifft also nicht
zu. Hierin liegt aber ihr schwerster Mangel, namentlich dem bisher
allgemein gebräuchlichen Schlagwetteranzeiger gegenüber, der Sicherheitslampe. An
der Hand eines Vergleiches mit ihr seien noch einige Fehler und Vorteile
aufgeführt.
Die Schlagwetterpfeife zeigt keine matten Wetter, d.h. zwar nicht explosible, aber
die Atmung nicht unterhaltende Gasgemische an, während die Sicherheitslampe dem
Bergmann durch ihr Erlöschen das denkbar deutlichste Warnungssignal für das
Vorhandensein von matten oder auch Schlagwettern von mehr als 5 v. H. Methangehalt
gibt. Weiter muß die Pfeife von den Leuten, die sie benutzen sollen, als
besonderes Gerät mitgeführt werden, während die Lampe Geleucht und Wetteranzeiger
vereinigt. Ob sie gegen unsanfte Behandlung empfindlich ist, muß erst die längere
Erprobung ergeben. Ihr größter Vorteil der Lampe gegenüber beruht in der unbedingten
Schlagwettersicherheit, und diese Tatsache ist schwerwiegend genug, wenn man
bedenkt, daß ungefähr die Hälfte aller Schlagwetterexplosionen durch allerdings
schadhafte Sicherheitslampen hervorgerufen wird. Mit der Lampe hat die Pfeife im
übrigen verschiedene Eigenschaften eines guten Wetterzeigers gemein: sie ist einfach
zu handhaben, die Erscheinung bei der Wetteranzeige ist sinnfällig, ihre
Instandhaltung macht keine Schwierigkeiten. Ihr Preis läßt sich, da sie bisher noch
nicht fabrikmäßig hergestellt wird, noch nicht bestimmen.
Ein weites Feld für die Verwendung der Schlagwetterpfeife würde sich bei der
allgemeinen Einführung von tragbaren elektrischen Lampen im Grubenbetriebe eröffnen,
da letztere zwar fast schlagwettersicher sind, aber keine Wetter anzeigen. Der
Einführung dieses Geleuchtes stehen jedoch noch immer zu hohe Anschaffungs- und
Betriebskosten im Wege.
Schwahn.
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Die konstruktive Entwicklung der Wasserrohrkessel. Die
Entstehung der Steilrohrkessel hat ihren Grund einerseits in dem Streben nach
besserer Raumausnutzung, andrerseits in dem Wunsch, einen möglichst vollkommenen
Wasserumlauf zu erzielen. Dieser wird bei starker Beanspruchung vielfach dadurch
gestört, daß die Dampfentwicklung sich nicht nur auf die der Einwirkung der
Verbrennungsgase zuerst ausgesetzten Steigrohre beschränkt, sondern auch im zweiten,
meist nur durch eine Schamottewand getrennten Teil des Rohrbündels stattfindet. Man
versucht, diesem Uebelstand durch Anordnung von Rücklaufrohren zu begegnen, die mit
Schamotte umkleidet oder von Wasser umgeben sind. Ein weiterer Grund für die
Entstehung unbeabsichtigter Strömungen ist die Verbindung ungleich erhitzter
Kesselteile. Abb. 1 gibt eine Uebersicht der
verschiedenen jetzt gebräuchlichen Typen von Wasserrohrkesseln. Wie man sieht, läßt
sich bei den einfachen nur aus zwei Trommeln und einem Rohrbündel bestehenden
Anlagen die unmittelbare Nachbarschaft der kalten Eintrittsstelle des Speisewassers
und der heißen Dampfentnahmestelle nicht vermeiden. Die Trennung ist um so leichter,
je mehr Trommeln und Rohrbündel vorhanden sind. In vollkommenster Weise dürfte sie
beim Burkhardt- und Viertrommel-Stirling-Kessel erreicht sein. Beim Kessel von Oschatz-Meerane liegen zwar die Dampfentnahme und der
Speisewassereintritt nahe beieinander. Die schädliche Wirkung wird aber dadurch
gemindert, daß eine gute Vorwärmung des in die hintere Obertrommel strömenden
Wassers beim Durchfließen des Rohrbündels zwischen hinterer Unter- und Obertrommel
und somit ein geringerer Temperaturunterschied zwischen Speisewasser und Dampf
erreicht wird.
Textabbildung Bd. 329, S. 121
Abb. 1. Darstellung des Wasserumlaufs in Steilrohrkesseln.
Der Kreislauf beschränkt sich auf die drei vorderen Sieder.
Durch Anordnung des Ueberhitzers vor dem die hintere Ober- und die vordere
Untertrommel verbindenden Rohrbündel wird erreicht, daß dieses nur von erheblich
abgekühlten Heizgasen getroffen wird. Hierdurch wird auch bei starker Beanspruchung
eine Störung des Wasserumlaufes vermieden. Die Konstruktionen der Hannoverschen Maschinenbau-A.-G. vorm. Georg Egestorff
zeichnen sich durch die Anordnung der gekrümmten Siederohre aus. Diese sind nämlich
so eingewalzt, daß sich die Mittellinien im Mittelpunkt der Trommeln schneiden, so
daß die nutzbare Länge der Einwalzstelle etwa gleich der Blechstärke ist. Der
Krümmungsradius ist ferner für alle Rohre derselbe, so daß nur eine Biegevorrichtung
erforderlich ist. Im Gegensatz zu dem genannten Typ weist der Kestner-Kessel gerade Siederohre von genau senkrechter Stellung auf.
Eigenartig ist deren aus Abb. 2 ersichtliche
zickzackförmige Anordnung. Die Rohre durchdringen nämlich nicht die senkrecht zu
ihnen angeordneten Feuerzungen, sondern berühren sie nur. Die Fallrohre sind von
Wasser umgeben und werden dadurch vor zu starker Erhitzung geschützt. Beim Werner-Hartmann-Kessel der
Sächsischen Maschinenfabrik vorm. R. Hartmann, Chemnitz,
wird eine zu schräge Durchdringung der Kesselwand durch die geraden Rohre dadurch
vermieden, daß nur vier Reihen hintereinander angeordnet sind. Für den Walther Steilrohrkessel der Firma Walther & Co. in Dellbrück ist die Unterbringung der in seitlichen
Mauernischen liegenden Fallrohre charakteristisch, welche einen guten Wasserumlauf
gewährleistet. Der Piedboeuf (Burkhardt)-Kessel stellt einenbemerkenswerten Fortschritt dar. Bei ihm
sind die Fallrohre durch ihre Lage den Einwirkungen der Feuergase entzogen. Ein
großer Teil der Heizfläche, insbesondere auch der Ueberhitzer sind in unmittelbare
Nähe der Feuerung gerückt.
Textabbildung Bd. 329, S. 121
Abb. 2.
Der an den Seiten neben den Fallrohren gelegene geteilte
Vorwärmer und die Sieder sind zu einem organischen Ganzen verbunden. Die
verschiedene Ausdehnung der Fall- und Steigrohre wird dem System nicht gefährlich.
Zur Auswechslung I. von etwa sechs bis sieben Rohren mußte allerdings je ein
Verschluß angebracht werden. Infolge der Einführung des vorgewärmten Speisewassers
in die untere kälteste Trommel ist eine schädliche Beeinflussung des Wasserumlaufes
keinesfalls zu befürchten. Zu den Wasserrohrkesseln gehören außer den in Abb. 1 dargestellten Typen die Konstruktionen, die
nur aus Wasserrohren von weniger als 100 mm lichter Weite bestehen und mit
Schlammsammlern oder Oberkesseln versehen sind, die nur als Dampfsammler dienen. Die
Aufstellung dieser Kessel ist auch unter Räumen gestattet, die häufig von Menschen
benutzt werden. Ein Vertreter der Gattung ist der nur aus Siederohren bestehende Root-Kessel, der den Nachteil zahlreicher Rohrverschlüsse
hat. Diesen Uebelstand sucht die Dampfkesselfabrik Otto
Lilienthal, Berlin-Weißensee, zu vermeiden. Die von ihr gelieferten
Sicherheitskessel bestehen aus einem Oberkessel, der den Einwirkungen der Heizgase
entzogen ist, und schlangenförmigen an Sammelrohre angeschlossenen Siederohren. Ihre
Verwendung empfiehlt sich nur, wenn eine möglichst gleichmäßige Dampfentnahme
vorausgesetzt werden darf. [Zeitschrift für Dampfkessel und Maschinenbetrieb Nr. 44
bis 46, 1913.]
Schmolke.
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Keil-und Oelnuten- Fräsvorrichtungen sind in der
Dezembernummer der „Blätter für den Betrieb“ von Alfred
H. Schütte, Köln-Deutz, beschrieben. Die Vorrichtungen sollen in
schnellaufende Bohrmaschinen eingesetzt und zum Einfräsen von Keilnuten von 2 × 4
bis 9 × 18 mm und 76 bis 304 mm Länge, sowie halbkreisförmigen Oelnuten von 3 bis 6
mm Breite und 88 bis 203 mm Länge benutzt werden. Ihre Bedienung kann ungelernten
Arbeitern oder Mädchen übertragen werden.
Textabbildung Bd. 329, S. 122
Abb. 1.
Textabbildung Bd. 329, S. 122
Abb. 2.
Die Vorrichtungen bestehen aus einem Fräser A aus
Schnellschnittstahl (Abb. 1), der in der Hülse B gelagert ist und von der Welle D mittels der vier gehärteten Stahlstifte C angetrieben
wird. Die Stahlstifte greifen direkt in die Fräserlücken ein. Wenn sie abgenutzt
sind, können sie sehr leicht gegen neue ausgewechselt werden. Das obere Ende von D hat entweder einen zylindrischen Schaft oder einen
Morse-Konus zum Einsetzen in die Spindel der Bohrmaschine. In der Bohrung des
Werkstückes wird die Vorrichtung durch die aufgeschraubte exzentrische Büchse F geführt. Der wagerecht aus B herausragende Stift G legt sich gegen das
Gestell der Bohrmaschine und verhindert so eine Drehung der Vorrichtung um ihre
Achse. Eine weitere Führung der Vorrichtung im Werkstück selbst erfolgt durch die
Leiste H, die genau die Abmessungen der gefrästen Keil-
oder Oelnut hat. Das Werkstück braucht deswegen auch nicht auf dem Tisch der
Bohrmaschine festgespannt zu werden.
Sollen konische Keilnuten gefräst werden, so müssen die Werkstücke auf besondere
exzentrisch schräggebohrte Führungsbüchsen E
aufgesteckt werden (Abb. 2).
Textabbildung Bd. 329, S. 122
Abb. 3.
Sollen die Nuten nicht von oben bis unten durchgehen, so verwendet man besondere, auf
B aufgeschraubte Büchsen E, die auf der Unterseite kräftig abgeschrägt sind und deswegen erst von
einer gewissen Tiefe an den Fräser in das Material eindringen lassen (Abb. 3). Am unteren Ende der Nut hält man die
Vorrichtung durch einen Anschlag an der Bohrspindel in der richtigen Tiefe an, wie
in Abb. 1.
Preger.
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Schnellganghobelmaschine, Bauart Powell, D. R. P.
angemeldet. In der Dezembernummer der „Blätter für den Betrieb“ von Alfred H. Schütte, Köln-Deutz, ist eine neue
Planhobelmaschine beschrieben, welche im Gegensatz zu den gebräuchlichen Maschinen
die Schnittgeschwindigkeit der Schnellschnittstähle voll ausnutzt und dadurch eine
Mehrleistung von etwa 70 v. H. hervorbringt. Die Maschine hat eine
Schnittgeschwindigkeit von 36 m/Min, gegenüber 12 m/Min, und eine
Rückgeschwindigkeit von ebenfalls 36 m/Min, gegenüber 30 m/Min, der gebräuchlichen
Hobelmaschinen. Beim Beginn und vor dem Ende des Schnitthubes ist die
Schnittgeschwindigkeit auf 9 m/Min, ermäßigt, damit der Stahl ohne Stoß anschneidet
und ausläuft.
Der Antrieb der Maschine erfolgt durch drei Riemen, einen für 9 m/Min.
Schnittgeschwindigkeit, einen zweiten für 36 m/Min. Schnittgeschwindigkeit und einen
dritten für 36 m/Min. Rückgeschwindigkeit. Am Schlitten sind außer den
gebräuchlichen zwei Knaggen für die Umsteuerung desselben noch zwei weitere Knaggen
für die Umschaltung von 9 m/Min, auf 36 m/Min, und umgekehrt vorgesehen. Die vier
Knaggen können in einem Längsschlitz nach bekannter Weise in jeder beliebigen Stellung befestigt
werden. Im Bedarfsfall können auch mehr wie zwei Umschaltknaggen angeordnet werden,
wenn z.B. die zu hobelnde Fläche von einem Hohlraum unterbrochen ist, und vor und
hinter jedem Hohlraum Geschwindigkeitswechsel erfolgen soll. Die Maschine wird
zurzeit in acht Größen von 610 bis 1525 mm Durchgang zwischen den Ständern
gebaut.
Preger.
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Ueber die Erfolge bei Anwendung des elektrischen
Widerstandsthermometers zu Temperaturmessungen in Tiefbohrlöchern äußert
sich in Nr. 45 (1913) des „Glückauf“ Bergassessor Dr. Flegel, Berlin: Temperaturmessungen in Tiefbohrlöchern werden meist nur
für wissenschaftliche Zwecke ausgeführt, obwohl ihnen z.B. bei Bohrungen auf Erdöl
ein beachtenswerter praktischer Wert zukommt, der auf der Abnahme der geothermischen
Tiefenstufe in bituminösen Erdschichten beruht. In derartigen, Kohle oder Erdöl
führenden Horizonten beträgt die Anzahl der Meter, senkrecht abwärts gemessen,
welche einer Temperaturerhöhung von 1° entspricht, nur etwa 12 bis 20, gegenüber
einer geothermischen Tiefenstufe von 30 bis 35 m in bitumenfreien Gesteinen. Daß
trotzdem bei der Erbohrung derartiger Lagerstätten Temperaturmessungen kaum
verwendet werden, liegt hauptsächlich an der Unzuverlässigkeit der bisher benutzten
Apparate und der hierfür notwendigen langen Zeiträume. Die zumeist in Gebrauch
stehenden Ueberlaufthermometer haben Ungenauigkeiten bis zu 3 °C, in einzelnen
Fällen sogar bis 12° und 17° ergeben. Zudem kann mit jedem Thermometer nur eine
Messung ausgeführt werden. Wegen der erforderlichen Benutzung des Gestänges ist man
nicht in der Lage, in beliebiger Tiefe zu messen, sondern man ist an die Länge der
Gestängerohre gebunden.
Diese Mängel sind dem Widerstandsthermometer fremd, das überall da angewandt wird, wo
eine Ablesung der Temperatur an dem Meßpunkt erschwert oder garnicht möglich ist.
Der Grundgedanke dieses Thermometers beruht bekanntlich auf der
Widerstandsveränderung von Metallen bei Temperaturschwankungen. Die
Ablesevorrichtung besteht in einer Wheatstoneschen
Brücke, einem Differentialgalvanometer oder Ohmmeter. Da für genaue Messungen eine
stets gleichbleibende Spannung der Stromquelle erforderlich ist, so ist eine
Ueberwachung der Spannung durch Einschaltung eines Kontrollwiderstandes ermöglicht.
Das Thermometer wird an einem Kabel oder Drahtseil in das Bohrloch eingehängt, so
daß an jeder beliebigen Stelle die Messung erfolgen kann. Durch Anbringung von
Marken am Seil oder durch einen Teufenzeiger ließe sich die Länge des herabhängenden
Seiles leicht feststellen. Gegen den in größeren Tiefen herrschenden Druck müßte man
die Meßvorrichtung etwa durch Umkleidung mit einem Stahlrohr schützen.
Da das Fernthermometer bisher in Bohrlöchern noch nicht verwendet wurde, gibt es noch
keine Sonderausführungen, doch finden sich unter den vielen Widerstandsthermometern
für Zentralheizungsanlagen usw. brauchbare Konstruktionen. Siemens &Halske, Hartmann & Braun, die Allgemeine
Elektrizitäts-Gesellschaft, Dr. A. Koepsel (Friedenau) liefern
Fernthermometer, die sich ohne Schwierigkeiten zu Geothermometern umgestalten lassen
können.
Ein großer Vorzug des elektrischen Thermometers ist ferner die selbsttätige
Aufzeichnung der Temperaturen, deren Ablesung zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgen
kann. Während man mit dem Quecksilberthermometer erst geraume Zeit nach dem Aufhören
der Bohrarbeit, welche ja Wärme erzeugt, die Messung beginnen kann, läßt man das
Fernthermometer sofort hinab. Es wird zunächst eine absteigende Kurve aufzeichnen
infolge Verschwindens der durch die Bohrarbeit erzeugten Wärme, welche damit
zugleich selbst gemessen werden kann. Dann wird die Temperatur eine Zeitlang
konstant bleiben, der Erdtemperatur in der betreffendeen Tiefe entsprechend. Dann
wird wiederum eine absteigende Kurve folgen, da das im Bohrloch stehende Wasser in
den oberen Schichten kühler ist als in den unteren, also allmählich infolge größerer
Dichte nach unten sinkt. Der bei den Quecksilberthermometern so störende
Wasserumlauf kann also unmittelbar gemessen werden.
Die genannten Vorzüge des Widerstandsthermometers gegenüber den
Quecksilberthermometern lassen hoffen; daß die wissenschaftliche Erforschung der
geothermischen Tiefenstufe bedeutende Fortschritte machen wird, was auch für den
Bohrtechniker von weittragender Bedeutung wäre.
Die Firma Dr. A. Koepsel, Friedenau, hat neuerdings für
die Compagnie Runow in Baku eine Sonderausführung konstruiert zur Messung der
Temperatur in Petroleumbohrlöchern bis zu 1000 m Tiefe. Das Thermometer hat 800 Ohm
Widerstand, der sich bei 1 °C Temperaturveränderung um 3,6 Ohm ändert. Der
Kabelwiderstand beträgt für 1000 m Länge nur 180 Ohm, welcher sich bei 1 °C nur um
etwa 0,07 Ohm ändert. Ein Fehler von 10 °C in der Temperaturbestimmung des Kabels
würde demnach nur einen Fehler von 0,2 °C der Temperatur des Fernthermometers
ausmachen. Die Kontrolle der E. M. K. der Batterie geschieht durch einen
Normalwiderstand, der gegen Temperaturschwankungen unempfindlich ist. Das Kabel
besteht aus einer Kupferlitze von 37 verzinnten Drähten à 0,31 mm und ist mit bestem
vulkanisierten Gummi nach den Vorschriften des V. D. E. umpreßt, mit gummiertem
Bande umwickelt und mit Hanfgarn beklöppelt. Dann ist das Kabel mit siebendrähtigen
verzinkten Stahllitzen armiert und mit einer Verklöppelung von Hanfgarn versehen.
Die Armatur dient als Rückleitung. Das Kabel kann in einer Länge von 1000 m im
Schacht frei hängen ohne zu reißen. 1000 in wiegen etwa 185 kg.
Schwahn.
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Ueber hitzebeständige elektromagnetische Spulen wird in
Heft 47 der Elektrotechnischen Zeitschrift berichtet: Isolationsmaterialien, welche
organischen Ursprungs sind, wie Baumwolle und Seide, halten höhere Temperaturen nicht aus. Bei 80
bis 100 °C beginnen sie zu verkohlen. Höhere Temperaturen sind zulässig, wenn der
Kupferdraht mit Asbestfäden umsponnen wird. Doch muß hierbei der Nachteil mit in
Kauf genommen werden, daß die Isolationsschicht verhältnismäßig stark ausfällt. Im
Jahre 1905 entstand ein Verfahren, welches von R. Hopfelt
herrührt. Es ist patentiert und jetzt im Besitz der Spezialfabrik für Aluminiumspulen und Leitungen in Berlin. Es ist aus der
Beobachtung hervorgegangen, daß Aluminium sich schon bei Zimmertemperatur mit einer
dichten Oxydschicht überzieht, so daß das Material gegen Witterungseinflüsse und
gegen verschiedene Chemikalien ziemlich geschützt ist. Die Oxydschicht kann
gewaltsam, etwa durch Abschaben, wieder entfernt werden, bildet sich aber sofort
wieder. Bei höherer Temperatur wird die Schicht noch dichter. Sie hält stand bei
zwei dicht nebeneinander liegenden Drähten, wenn die Spannungsdifferenz nicht mehr
als 0,5 Volt beträgt. Sobald aber eine neue Lage auf die untere gewickelt wird,
genügt diese Isolation nicht mehr, wenn der Spannungsunterschied größer als 0,5 Volt
geworden ist. Es wird daher eine besondere Isolierung durch eine Zwischenlage von
Asbestpappe, Glimmer, Preßspan oder Papier notwendig. Bei den gewöhnlich verwendeten
Wickelmaschinen kann es leicht vorkommen, daß, da die einzelnen Windungen ganz dicht
nebeneinander liegen, die feine Oxydschicht durch die Berührung zweier benachbarter
Windungen abgerieben und zerstört wird. Aus diesem Grunde hat die obengenannte Firma
besondere Wickelmaschinen gebaut, bei denen die seitliche Verschiebung des Drahtes
beim Aufwickeln besonders reguliert wird und zwar nach Art des Gewindeschneiders.
Die Spule, welche bewickelt werden soll, vertritt die Stelle des Bolzens, auf den
Gewinde geschnitten werden soll. Die Ablaufstelle des Drahtes, der aufgewickelt
wird, wird wie der Schneidstahl besonders geführt, so daß die Steigung der beim
Aufwickeln entstehenden Drahtspirale beliebig eingestellt werden kann. Die Steigung
wird so bemessen, daß die Drähte der einzelnen Windungen sich nur mit geringem Druck
berühren. Ist eine Lage voll gewickelt, so schaltet eine besondere Vorrichtung die
Bewegung um, nachdem die Isolationsschicht eingelegt ist. Auf diese Weise erfolgt
die Bewicklung in üblicher Weise einmal von links nach rechts und dann von rechts
nach links. Durch die nur mit sanftem Druck eintretende Berührung der einzelnen
Drähte wird erreicht, daß die feine Schicht von Aluminiumoxyd nicht beschädigt wird.
Die Verwendung von Aluminium anstatt Kupfer bedeutet eine große Gewichtsersparnis.
Bei Spulen für Magnetpole hat sich ergeben, daß beispielsweise das Gewicht 27 kg
beträgt, bei Aluminium nur 10,7 kg. Von der Gesellschaft für elektrotechnische
Industrie wurde unter dem Namen „Aldradraht“ ein Aluminiumdraht auf den Markt
gebracht, dessen Isolation sehr hitzebeständig war, und der auch bei starkem
mechanischen Druck eine hohe Spannung vertragen soll. Es zeigte sich, daß Spulen
eine Temperatur von 350° bis 400 °C vertragen konnten, ohne irgend welchen Schaden
zu leiden. Zwei gegeneinander verdrillte Drähte zeigten einen
Isolationswiderstand von mehr als 1 Megohm. Die Dicke der Isolationsschicht soll
nach den Angaben der Firma 0,005 bis 0,002 mm betragen.
Schließlich ist noch ein Verfahren zu erwähnen, bei welchem die mit organischen
Stoffen übersponnenen Drähte vor dem Aufspulen in ein mit plastischer Masse
gefülltes Bad gebracht werden. Dabei saugt die Stoffschicht einen Teil der Masse
auf. Um diese Schicht gleichmäßig zu gestalten, wird der Draht durch eine besondere
Düse geführt. Dadurch wird die überflüssige Masse abgestreift. Dann wird der Draht
zur fertigen Spule gewickelt. Nun wird die Spule entweder in besonderen Oefen oder
auch durch absichtlich sehr starken Strom so erhitzt, daß die organische
Stoffschicht verbrennt. Dann liegt der blanke Draht gewissermaßen in Kanälen, die
durch die erhärtete, plastische Masse gebildet werden. Spulen, die mit Seide doppelt
umsponnen waren, aber ohne den plastischen Ueberzug, wurden, nachdem die Temperatur
über 150 °C gestiegen war, nach einiger Zeit vollständig unbrauchbar, während solche
nach dem angegebenen Verfahren behandelte sich in keiner Weise veränderten.
Besonders vorteilhaft soll sein, daß das Material des Drahtes sich bei hohen
Temperaturen frei ausdehnen kann, ohne die Isolationsschicht zu beschädigen.
Simon.
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Textabbildung Bd. 329, S. 124
Gaserzeuger, Patent Kerpely, mit Dampfkessel, Patent Marischka.
Ueber Gaserzeuger mit Dampfgewinnung. Im städtischen
Gaswerk Wien-Leopoldau sind zur Gaserzeugung Drehrostgeneratoren, Patent Kerpely, im Gebrauch, bei denen die Wärme des
Brennmaterials und die Wärme der abziehenden Gase zur Dampferzeugung benutzt werden,
so daß ein Kühlmantel fortfällt. Die Bauweise dieser Anlagen ist aus der Abbildung
ersichtlich. Der Dampfkessel besteht aus zwei übereinander liegenden Wasserkammern,
welche durch Siederöhren miteinander verbunden sind. Die Kammern werden von einem Blechmantel
umgeben, der mit Isoliermasse ausgekleidet ist und den Gasausgangsstutzen trägt.
Jede Wasserkammer besitzt zwei Mannlöcher. Im Blechmantel sind Putzöffnungen
angebracht, und auch der Generatorschacht ist zugänglich. Der Dampfdruck beträgt 6
at. Die Heizfläche ist 55 qm groß. Das Gas geht aus dem Generator mit 220 °C in eine
Reinigungsanlage, wird dann durch Ventilatoren in einen Zwischenbehälter gedrückt
und von dort zum Ofen geleitet. Der im Dampfkessel erzeugte Dampf wird als
Unterdampf zur Gaserzeugung und zum Antrieb von Kesselspeisepumpen, Ventilatoren und
Desintegratoren verwendet. Ein Teil kann sogar noch an die mit der Gasanstalt
verbundene Ammoniakfabrik abgegeben werden. Zur Vergasung kam ein überwiegend aus
Kleinkoks bestehendes Gemisch. Bei Versuchen, die im September 1912 von der Lehr-
und Versuchsanstalt des deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern an der
Technischen Hochschule in Karlsruhe angestellt wurden, ergab sich ein Wirkungsgrad
von 95 v. H., und zwar wurden 79,48 v. H. der eingeführten Wärmeeinheiten im
Heizwert des Gases und 15,51 v. H. im Wasserdampf technisch verwertbar ausgebracht.
Die Wirtschaftlichkeit der Anlage läßt sich rechnerisch leicht nachweisen. Zwar
betragen die Mehrkosten eines Dampfkesselgenerators 13000 K. Demgegenüber steht aber
ein jährlicher Gewinn von 18 900 K. infolge der Dampferzeugung. Zieht man von der
letztgenannten Zahl die jährlichen Kosten für Zinsen und Amortisation der 13000 K
sowie für Erhaltung und Reinigung ab, so verbleibt immer noch ein Ueberschuß von
15591,25 K im Jahr. Als Kesselspeisewasser wurde ein Gemisch von Tiefbrunnen- und
Hochquellenwasser verwendet. Die jedesmal etwa acht Tage in Anspruch nehmende
Reinigung erfolgte nach neunwöchentlicher Betriebsdauer. Im übrigen wurde der
Betrieb nach den auch bei andern Dampfkesseln üblichen Regeln gehandhabt.
Nach dem System Kerpely werden auch Hochdruckgeneratoren
mit Dampfkesseln verbunden. Der Hauptunterschied dieser Anlagen von den
beschriebenen besteht darin, daß nur die untere Wasserkammer durch ihren Innenmantel
in Berührung mit dem Brennmaterial steht. Auch ist der Einbau eines Ueberhitzers in
den Heizraum vorgesehen. [A. Seitz, Stahl und Eisen Nr.
49, 33. Jahrgang.]
Schmolke.
––––––
Veränderung der Härte der Stähle mit der Temperatur von
Robin. (Mitteilungen des VI. Kongresses des
Internationalen Verbandes für die Materialprüfungen der Technik.) Die Härte der
Stähle bei erhöhten Temperaturen ist eine noch relativ wenig erforschte Eigenschaft;
der Grund mag zum überwiegenden Teil in der für exakte Messungen äußerst schwierigen
Versuchsanordnung liegen; dabei nehmen die Schwierigkeiten mit der Höhe der
Temperatur zu.
Nach Brinell zeigt die Härte von Stählen bei etwa 100° ein
Minimum und bei etwa 250° ein Maximum. Bei der Temperatur der flüssigen Luft nimmt
sie dagegen nach Hadfield um den doppelten Betrag zu.
Robin fand nun, daß die Härte des Eisens nach 250° in
mehreren Stufen sinkt, und zwar bis 350° langsam, dann bis 600° ziemlich schnell und
darüber wieder langsamer. Die hypereutektischen Stähle zeigen vom Maximum eine
stetige Abnahme bis etwa 750°, welche Aenderung ähnlich derjenigen für die
Festigkeit verläuft.
Für Gußeisen liegt der Beginn des Sinkens der Härte bei etwa 400°.
Die perlitischen Spezialstähle verhalten sich wie die Kohlenstoffstähle, dagegen
nehmen die martensitischen an Härte bis 150° zu, von da an bis 300° langsam und bis
Rotglut schnell ab. Die Härte der austenitischen Stähle bleibt bis 800° ziemlich
konstant; ganz ähnlich verhalten sich die Schnelldrehstähle, deren Härteabfall nach
600° nicht nur von der Temperatur, sondern auch von der Dauer ihrer Wirkung
abhängt.
Dr.-Ing. W. Müller.
––––––
Diplom-Ingenieur und Diplom-Brauerei-Ingenieur. Als
Parteien stehen sich im Prozesse der klagende „Verband Deutscher
Diplom-Ingenieure“ und der beklagte „Verein Deutscher
Diplom-Brauerei-Ingenieure“ gegenüber. Beide sind unter den angegebenen,
satzungsmäßig von ihnen angenommenen und im Verkehr geführten Namen in das
Vereinsregister eingetragen. Der klagende Verband behauptet, die in dem Namen des
beklagten Vereins enthaltene Bezeichnung seiner Mitglieder als
„Diplom-Brauerei-Ingenieure“ sei unberechtigt, weil
„Diplom-Ingenieur“ ein Titel sei, der nur auf Grund Allerhöchsten
Erlasses vom 11. Oktober 1899 von den technischen Hochschulen nach bestandener
Diplom-Prüfung verliehen werden dürfte. Der Vereinsname des Beklagten sei wegen der
Aehnlichkeit mit seinem eigenen Vereinsnamen irreführend. Er hat mit dem Antrage
Klage erhoben, den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, sich „Verein
Deutscher Diplom-Brauerei-Ingenieure“ zu nennen. Der Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen. Er bestreitet die Verwechslungsmöglichkeit und verweist, was
die Rechtmäßigkeit der Bezeichnung anlangt, auf die von dem Minister für
Landwirtschaft, Domänen und Forsten erlassene Prüfungsordnung für
Brauerei-Ingenieure vom 3. August 1906. Danach ist über das Ergebnis der Prüfung dem
Examinanden ein vom Rektor der Landwirtschaftlichen Hochschule und von dem Vorsteher
des Instituts für das Gärungsgewerbe unterschriebenes „Diplom als
Brauerei-Ingenieur“ auszustellen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.
Der Kläger legte Berufung ein, wiederholte den Klageantrag und fügte den Unterantrag
hinzu, eventl. festzustellen, daß der Beklagte nicht befugt sei, sich „Verein
Deutscher Diplom-Brauerei-Ingenieure“ zu nennen. Das Kammergericht hat die
Berufung zurückgewiesen. Der Kläger hat jetzt Revision eingelegt. Er beantragt, das
Berufungsurteil aufzuheben und nach den von ihm in der Berufungsinstanz gestellten
Anträgen zu erkennen. Der Beklagte beantragt, die Revision zurückzuweisen. Aus den
Gründen: Das Kammergericht hat zwar die Möglichkeit bejaht, daß Personen, die mit
den einschlägigen Verhältnissen nicht vertraut seien, einen im Besitze eines staatlichen
„Diploms“ befindlichen „Brauerei-Ingenieur“, wenn er sich
„Diplom-Brauerei-Ingenieur“ nennt und nennen läßt, mit einem
„Diplom-Ingenieur“ verwechseln könnten. Eine solche
„Verwechslungsgefahr“, wie es sich ausdrückt, scheint das Kammergericht
auch in bezug auf die beiderseitigen Vereinsnamen als bestehend anzunehmen. Allein
es verneint die Widerrechtlichkeit der Namensbildung und der Namensführung auf
Seiten des beklagten Vereins, und hierin ist ihm beizutreten. Trotz der Aehnlichkeit
der Bezeichnungen läßt sich gegen die Rechtsgültigkeit des Ministerialerlasses vom
3. August 1906, der den Berufstitel „Brauerei-Ingenieur“ eingeführt und das
den Brauerei-Ingenieuren nach abgelegter Prüfung zu erteilende Zeugnis nicht mit
diesem Worte, sondern, wohl zur Kennzeichnung der besonderen Feierlichkeit des
Beurkundungsaktes, mit dem Fremdworte „Diplom“ zu bezeichnen, der
Prüfungsbehörde vorgeschrieben hat, ein staatsrechtliches oder ein anderes
rechtliches Bedenken nicht geltend machen. Die Wortbildung und die Bezeichnung als
„Diplom-Brauerei-Ingenieur“ entspricht den staatlich vorgesehenen
Bezeichnungen, und es kann von den Inhabern der staatlichen Diplome nicht verlangt
werden, daß sie der Möglichkeit einer Verwechslung mit den
„Diplom-Ingenieuren“ in weitergehendem Maße Rechnung tragen, als dies
durch die zuständige Staatsbehörde geschehen ist, insbesondere den ihnen nicht zu
verwehrenden Hinweis auf den Besitz des Diploms bei ihrer Berufsbezeichnung mit
unbeholfenen Umschreibungen und Wortbildungen, wie sie von Seiten des klagenden
Verbandes in Vorschlag gebracht werden, zum Ausdruck bringen. Aus dem gleichen
Grunde ist auch die Beanstandung des von dem beklagten Verein angenommenen und
geführten Vereinsnamens durch den klagenden Verband verfehlt Gibt aber das Verhalten
des Beklagten hierin zu dem Vorwurfe der gegenständlichen Widerrechtlichkeit keinen
Anlaß, so läßt sich der erhobene Anspruch auf keine der von der Revision als
verletzt bezeichneten Gesetzesvorschriften der §§ 12, 823, 824 BGB. stützen. Was
insbesondere die Rüge der Verletzung des § 12 anlangt, so ist mit der bisherigen
Rechtsprechung allerdings daran festzuhalten, daß den eingetragenen Vereinen der
Schutz ihres Vereinsnamens unter entsprechender Anwendung der Gesetzesvorschrift in
gleicher Weise zu gewähren ist, wie den natürlichen Personen der Schutz ihres
Personennamens. Auch schließt ein geringes, im gewöhnlichen Verkehr nicht zur
Geltung kommendes Maß der Namensabweichung die Annahme einer Namensgleichheit im
Sinne des § 12 nicht aus. Allein im gegebenen Falle hält sich, wie schon bemerkt,
auf selten des Beklagten die Uebereinstimmung in den Grenzen der durch staatliche
Regelung gerechtfertigten Bezeichnungen. Der Verkehr ist darauf angewiesen, die
immerhin dabei bestehenden Unterschiede zu beachten. Es fehlt in jedem Falle an der
zur Anwendung des § 12 erforderlichen Unbefugtheit der Namensführung. Werden bei der
Namensbildung die wenngleich geringfügigen Unterschiede eingehalten, die der
hierfür geltenden staatlichen Regelung entsprechen, so kann die auf der gleichen
Regelung beruhende bloße Namensähnlichkeit nicht zu der Annahme führen, daß nur um
dieser Aehnlichkeit willen der Vereinsname unbefugt geführt werde. [Urteil v. 25.
Sept. 1913. Aus Jur. Wochenschrift: Vom Reichsgericht.]
W. D.
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Der Verein deutscher Ingenieure hat dem Reichstag folgende
Denkschrift unterbreitet: Angesichts der grundsätzlichen Verschiedenheit der
Tätigkeit und der Pflichten von Zeugen und Sachverständigen ist es notwendig, daß
die Bestimmungen über Zeugengebühren von denen über Sachverständigengebühren
getrennt werden. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Stundensatz bis zu 2 M kann als
angemessene Bewertung technisch-wissenschaftlicher Tätigkeit nicht angesehen werden.
Die von den maßgebenden deutschen technischen Vereinen aufgestellte Gebührenordnung
der Architekten und Ingenieure hat schon im Jahre 1878 für technische Arbeiten eine
Zeitentschädigung für die Stunde von 5 M festgesetzt. Normale Leistungen
technisch-wissenschaftlicher Gutachter müßten daher auch vom Gericht mit mindestens
5 M für jede angefangene Stunde vergütet werden; bei schwierigen Leistungen ist eine
hierüber hinausgehende Entschädigung zu gewähren. Die von den Sachverständigen als
ungerechtfertigte Härte empfundene Ausnahmebestimmung, daß die Vergütung für die
durch Teilnahme an Terminen verursachte Erwerbsversäumnis für jeden Tag auf nicht
mehr als zehn Stunden zu gewähren ist, soll fortfallen. Der Ermittlung des üblichen
Preises für Ingenieurgutachten ist die Gebührenordnung der Architekten und
Ingenieure zugrunde zu legen. Wissenschaftlich arbeitende Gutachter, denen es häufig
ganz unmöglich ist, eine genaue Zeitdauer für die geleistete Arbeit anzugeben, weil
sich die dauernde geistige Beschäftigung mit einer Aufgabe nicht in eine
Stundenberechnung zwingen läßt, sollen berechtigt sein, die Gebühren in einer
Pauschsumme zu berechnen, über deren Angemessenheit gegebenenfalls ein Gutachten
anderer Sachverständiger einzuholen ist. Die Festsetzung der Vergütung durch
Uebereinkommen mit den Parteien soll auf Antrag des Sachverständigen durch
Vermittlung des Gerichtes geschehen, wobei die Zahlung eines die vereinbarte
Vergütung deckenden Vorschusses zur zwingenden Vorschrift zu machen ist. Für die
Aufwandsentschädigung sollen technisch-wissenschaftlich gebildeten Sachverständigen
mindestens die gleichen Sätze zugebilligt werden, wie sie den Beamten der 4.
Rangklasse zustehen. Die Festsetzung der Vergütung durch den Gerichtsschreiber wird
abgelehnt, weil er nicht in der Lage ist, ein zutreffendes Urteil über die Leistung
eines wissenschaftlichen Gutachters zu fällen. Den sachverständigen Zeugen soll
grundsätzlich die gleiche Entschädigung zugebilligt werden, wie den Sachverständigen
selbst.