Titel: | Steinkohlen an Bord. |
Autor: | Schoeneich |
Fundstelle: | Band 329, Jahrgang 1914, S. 468 |
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Steinkohlen an Bord.
Von Dr.-Ing. Schoeneich in
Kiel
(Schluß von S. 451 d. Bd.)
SCHOENEICH: Steinkohlen an Bord.
Vermeidung der Schlagwetterbildung. Die Rechnung
zeigt, welche Schwierigkeiten einer Vorausbestimmung der Explosionsgefahr bei
Kohlentransporten in Schiffen entgegenstehen, doch läßt sich durch Sammlung des
einschlägigen Materials über Staubbildung, Bunkertemperaturen daheim und in den
Tropen, Grubengasausscheidung aus Kohlenstaub usw. bei Unfällen auf Kohlenschiffen
die Rechnung soweit vervollständigen, daß sie als Grundlage für die Lieferung von
Schiffskohlen dienen kann. Für die Bekämpfung der Explosionsgefahr ergeben sich
aber schon wertvolle Abwehrmittel, wenn bei Lieferung der Kohle und bei Einrichtung
der Bunker folgendes berücksichtigt wird: Der Bezug der Kohle aus schlagwetterfreien
Gruben ist erste Bedingung, des weiteren ist Ablagerung der Kohle vor Anbordgabe zu
verlangen, selbst wenn damit Lagerkosten und Wertverminderung der Kohle durch
Gasabgabe verbunden sind, schließlich ist eine Prüfung der Kohle auf Bruchsicherheit
einzuführen, sei es durch Stoß, Schlag oder Wurf unter Verhältnissen, die denen an
Bord ähneln. Für die Kohlenräume an Bord sind zur Erschwerung der Gasabsonderung und
zur Beseitigung der Grubengasmischung Schutz vor Wärme und Feuchtigkeit einerseits
und Oberflächenbelüftung anderseits zu fordern. Die Wärmeleitfähigkeit der Kohle ist
zwar nur gering, so daß der Wärmeübergang durch Berührung der warmen Bunkerwand mit
der anliegenden Kohle lange Zeit erfordert, jedoch wird der Wärmeübergang durch
Strahlung von Form und Farbe der Kohle begünstigt, und hiergegen ist ein möglichst
glatter Wärmeschutz an der Bunkerwandung erwünscht. Die Isolierung kann nur nach der
Kesselraumseite hin gelegt werden, da sie sonst beim Kohlennehmen und bei
Seegangbewegungen des Schiffs beschädigt würde, außerdem sind wagerecht oder schräg
gelegene Wärmefänger besonders dick zu isolieren, Gegen Feuchtigkeitsaufnahme ist
die Kohle bei einem zweckmäßig gebauten und gut konservierten Schiff geschützt,
sofern die Besatzung achtsam ist. Die Oberflächenbelüftung ist als Saugelüftung
auszubilden, da ihre Aufgabe nur in der Beseitigung des aufsteigenden Grubengases
besteht. Der Lüftungsanschluß ist möglichst an der höchstgelegenen Stelle des
Kohlenräumes vorzusehen und für leichten Gaszufluß nach dieser Stelle ist durch
Erleichterungslöcher in Balkenknieen und Decksbalken zu sorgen. Luftzufuhr ist nicht
erforderlich, da im allgemeinen durch Bunkertüren, Füllöffnungen, Luken,
Temperaturrohre genügend Luft nachdringen kann, so daß Luftersatz vorhanden ist. Da
die natürliche Saugelüftung beim Kohlennehmen und kurz nach der Uebernahme während
der Liegezeit im Hafen unwirksam ist, also gerade in der Zeit der größten
Gasentwicklung versagt und auch auf See bei schlechtem Wetter die Ventilatoren
verschalkt werden müssen, ist künstliche Belüftung der Kohlenräume vorzuziehen, doch
kann der Luftwechsel gering sein, so daß für einen Bunker von 500 t eine
Absaugeleistung von 125m3/Std. genügt. Für die
Unterbunker von Kriegschiffen, die wegen der Kesselnähe und größeren Sturzhöhe der
Kohle bei der Uebernahme der Entlüftung am meisten bedürfen, ist diese nicht
durchführbar, so lange mit künstlichem Druck im Kesselraum gefahren wird; die
Absaugelüftung ist dann in den Perioden zwischen den relativ kurzen Fahrtzeiten mit
Ueberdruck anzustellen, die Lüfterleistung muß etwa das Bunkerluftvolumen in der
Stunde zweimal erneuern. Das Betreten der Kohlenräume beim Trimmen und bei
Revisionen darf nur mit Sicherheitslampen erfolgen, deren Drahtnetz engmaschig und
unversehrt ist, da es nur dann gleichmäßig kühlend wirkt. Im Interesse der
Helligkeit und der Kühlerhaltung muß das Netz frei von Kohlenstaub bleiben.
Grubengas dringt natürlich auch durch das Sicherheitssieb und verpufft innerhalb des
Siebes, daher sind das Flackern der Flamme und schwache Verpuffungen bereits
Gefahranzeichen, der Raum ist dann sofort zu verlassen und erst nach erfolgter
Belüftung wieder zu betreten.
Selbstentzündung der Lagerkohle. Häufiger als Grubengas-
und Kohlenstaubexplosionen sind Kohlenbrände an Bord beobachtet, und zwar handelt es
sich nach Lage der Brandherde nicht um fahrlässige Zündung, sondern um
Selbstentzündung der Kohle infolge übermäßiger Sauerstoffabsorption mit darauf
folgender Oxydation und schlechter Wärmeableitung. Der Vorgang bei dieser
Gasaufnahme ist ebensowenig wie bei der Grubengasabgabe für verschiedene
Kohlensorten gleich. Welche physikalischen und chemischen Vorbedingungen die
Sauerstoffanziehung begünstigen, und ob dabei wie bei einem Platinschwamm
katalytische Wirkungen im Gange sind, steht nicht einwandfrei fest. Am
ausgeprägtesten zeigt sich diese Sauerstoffaufnahme nach der Herstellung von
Blätterholzkohle, einem Destillationsprodukt von Laubhölzern, das als Filter, als
Isolierungsmaterial und für Pulverbereitung verwandt wird. Das Material saugt nach
Entfernung aus der Destillationskammer so begierig Sauerstoff auf, daß in vielen
Fällen Selbstentzündung erfolgt, und zwar nimmt die Gefahr der Selbsterwärmung bis
zur Entzündung mit der Lagerzeit ab, sie ist am größten am ersten Tage, an dem auch
die größte Sauerstoffanziehung vorhanden ist, sie verschwindet etwa am sechsten
Tage, nachdem die Sättigung mit Sauerstoff erreicht ist.
Erfahrungsgemäß hat sich ergeben, daß Wärmezufuhr, Feuchtigkeit und die Zerkleinerung
der Kohle auch die Gasaufnahme und damit die Selbsterwärmung begünstigen; es können
daher gegen die Gasaufnahme die gleichen Verhütungsmaßnahmen wie gegen die Gasabgabe
angewandt werden. Solange die Kohle noch einigermaßen eucht ist, steigt die
Temperatur bei Selbsterwärmung nicht über 100 °C, durch regelmäßige
Temperaturmessungen in besonderen durchlöcherten Temperaturrohren im Bunker wird man
daher rechtzeitig gewarnt und kann noch die erwärmte Kohle vor der bei höherer
Temperatur beginnenden Selbstentzündung abgraben. Hierfür und zugleich für den
leichteren Wärmeabfluß und für die Druckentlastung der Kohle ist es erwünscht, die
Kohlen nicht über 4 bis 5 m hoch zu schichten.
Der experimentelle Nachweis der Selbstentzündlichkeit ist ebenfalls vom chemischen
Staatslaboratorium Hamburg erbracht mit dem Ergebnis, das nur bestimmte Kohlensorten
zur Selbsterwärmung und Selbstentzündung bei Luftzutritt neigen und daß immer nur
feiner Kohlenstaub bis zur Entzündung gebracht werden kann. Weder Art noch Menge der
Mineralbestandteile einer Kohle wirkt bei der Selbstentzündung mit, dagegen scheint
die organische Substanz der Kohle nach Art und Zusammensetzung ausschlaggebend für
die Anziehung des Sauerstoffs zu sein, wie ja auch für die Grubengasabsonderung die
organische Substanz der Kohle als maßgebend erkannt ist.
Bei der langsamen Oxydation der Kohle unter Luftzutritt werden Humussäuren gebildet,
deren Menge mit der Neigung zur Selbsterwärmung wächst, daher kann die Bestimmung
der Humussäuren im Oxydationsverfahren als Maßstab für die Beurteilung der Kohlen
auf Selbstentzündungsgefahr dienen. Ebenso erweist sich die Temperaturerhöhung der
Kohle bei Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure als Kriterium für die Neigung
der betreffenden Kohlensorte zur Selbstentzündung. Wurden 3 g lufttrockenen
Kohlenstaubs mit 10 cm3 konzentrierter
Schwefelsäure übergössen, so ergab sich als Temperaturerhöhung bei einer gefahrlosen
Kohlensorte etwa 14 °C, bei einer unsicheren Kohle dagegen etwa 27 °C. Beide
Verfahren eröffnen demnach die Möglichkeit, durch Vorprüfung die zur Verschiffung
gelangende Kohle auf Entzündungsgefahr zu eichen und damit Laderaum- und
Bunkerbrände durch geeignete Auswahl der Kohle erheblich einzuschränken. Ueber die
Vornahme der Prüfung muß auf die betreffenden Veröffentlichungen des
Staatslaboratoriums – siehe Literatur – verwiesen werden.
Die Brandbekämpfung. Die Lüftung der Kohlenräume bei einer
zur Selbsterwärmung neigenden Ladung ist möglichst einzuschränken, da Luftzufuhr
eine Vermehrung des Sauerstoffs ist und die Lüftung eines dichten Kohlenhaufens
nicht so gleichmäßig durchgeführt werden kann, daß Wärmestauungen vermieden werden.
Die Oberflächenbelüftung ist auch hierbei richtig. Entstandene Kohlenbrände werden
meistens durch Ueberflutung des ganzen Bunkers mit Seewasser gelöscht, da die Lage
des Brandherdes nur annähernd bekannt ist; ankommende Schiffe zeigen daher vielfach
noch in den Maschinenbilgen und an den Saugekörben die Kohlenstaubspuren vom
Ablöschen der Bunkerbrände und einige verbeulte Platten und Winkel weisen
nachträglich die Lage des Brandherdes. Die Ueberflutung mit Seewasser ist wegen der
Kohlenentwertung beim Ablöschen glühender Kohlen mit Wasser, wegen der
Wassergasbildung und wegen Behinderung der Kohlenentnahme aus dem überfluteten
Bunker durch ein selbsthätiges Löschverfahren mit Kohlensäure verbessert worden, das
außerdem den Vorzug hat, auch Oel- und Petroleumbrände zu löschen. Das Verfahren
kann so eingerichtet werden, daß bereits die lokale Erwärmung der Kohle über eine
bestimmte Temperatur durch beginnende Kohlensäureüberrieselung gehemmt wird; denn
Kohlensäure ist schwerer als Luft, das unverbrennbare Gas sinkt daher zu Boden und
verdrängt den Sauerstoff von der erwärmten Stelle. Zur Feuerlöschung braucht nicht
die gesamte Luft durch Kohlensäure ersetzt zu werden, da schon 15 v. H. Kohlensäure
in der Luft genügen, um jede offene Flamme zu ersticken. Die dauernde Einatmung
einer derart kohlensäurehaltigen Luft ist ohne schwere Schädigung der Gesundheit
nicht möglich, der vorübergehende Aufenthalt ist in solchen Räumen noch
ungefährlich, so lange das giftige Kohlenoxyd nicht vorhanden ist und der
Sauerstoffgehalt in der Atmungsluft über 15 v. H. beträgt. Um jedoch der möglichen
Kohlenoxydgefahr zu entgehen, ist die Anwendung von Atmungsapparaten beim Betreten
eines mit Kohlensäure abgelöschten Räumes zu empfehlen. Die selbsthätigen
Feuerlöscheinrichtungen mit Kohlensäure können entweder nach Art des Sprinkler-Systems mit Rohrleitungen und plombierten
Brausen, in denen das Gas unter Druck gebrauchsfertig vorrätig ist, oder mit
Chemikalien, aus denen erst bei bestimmter Temperatur Kohlensäure entweicht,
eingerichtet werden. Die Plombe des Brausenverschlüsses schmilzt, wenn die
Raumtemperatur die Gefahrgrenze erreicht hat, und das komprimierte Gas kann sich
duschenartig über die Umgebung verbreiten und die Luft verdrängen. Der
Kohlensäurevorrat in einem naturgemäß engen Rohrnetz kann nur gering sein, es muß
daher ein Kohlensäure-Entwicklungsapparat vorgesehen werden, dessen Einschaltung
ebenfalls selbsttätig bei Ausfluß aus dem Rohrnetz geschieht. Ein derartiger
Kohlensäureentwickler der Fabrik für explosionssichere
Lagerungen in Salzkotten besteht aus einem größeren Behälter, der zu etwa ⅓
mit Pottaschelösung gefüllt ist; über diese Lösung ist ein kleinerer Behälter mit
konzentrierter Schwefelsäure in bleiverkleidetem Kasten labil aufgehängt. Die den
Innenkasten tragende Achse ist durch den Außenbehälter durchgeführt und zwangläufig
gesperrt. Die Lösung der Sperre bei bestimmter Temperatur oder bei bestimmtem Druck
läßt den Schwefelsäurekasten umkippen, die Schwefelsäure strömt in die
Pottaschenlösung und macht hier Kohlensäure frei. Um einer zu stürmischen
Kohlensäureentwicklung vorzubeugen, kann der Schwefelsäureausfluß bei etwa ½ at
Ueberdruck im Kasten unterbrochen werden. Die Größe des Vorratbehälters richtet sich
nach der zu sichernden Raumgröße, der Apparat muß mindestens 15 v. H. der Raumluft
an Kohlensäure erzeugen können, wegen etwaiger Gasschichtung und
Undichtigkeitsverluste ist er auf 25 v. H. Raumluftersatz durch Kohlensäure zu
berechnen. Die Berechnung für einen Kohlenbunker zeigt folgendes Beispiel:. Der
Bunker fasse 500 t Kohle, dann ist bei gefülltem Bunker der Luftinhalt 125 m3 Luft; zur Verdrängung von 25 v. H. sind 31,25
m3 Kohlensäure erforderlich, deren Gewicht
etwa 62 kg ist. Wählt man zur Kohlensäureerzeugung das billige Natriumbikarbonat an
Stelle Pottasche und Schwefelsäure, wobei auf schnelle Erzeugung des Kohlendioxyds
besonderer Wert gelegt ist, so erfolgt die Umsetzung nach der Gleichung:
2 Na H C O3
+ H2
S O4 = Na2
S O4 + 2 H2
O + 2 C O2
oder 168 Gewichtsteile Natriumbikarbonat und 98 Gewichtsteile
Schwefelsäure liefern 88 Gewichtsteile Kohlensäure. Für 62 kg Kohlensäure sind dann
etwa 118,5 kg Natriumbikarbonat und etwa 69 kg Schwefelsäure erforderlich, woraus
sich die Kastengröße ohne weiteres ergibt.
Vorschlag für Bunkersicherung. Doppeltkohlensaures Natron
oder Natriumbikarbonat gibt beim Erwärmen auf 65 °C bereits Kohlensäure ab, und
diese Abgabe steigert sich mit zunehmender Temperatur erheblich, Kohlensäure
entweicht und Soda bleibt zurück. Die bei Selbsterwärmung von Steinkohlen vor der
Zündung auftretenden Temperaturen liegen wesentlich höher als 65°, es würde also
jede Selbsterwärmung bereits Kohlensäure frei machen und jede weitere Steigerung die
Abgabe beschleunigen. Andererseits sind die Bunkertemperaturen ohne Selbsterwärmung
erheblich unter 65 °C, so daß nur im Bedarfsfalle die Kohlensäure entsteht, daher
paßt sich die Bunkersicherung mit Natriumbikarbonat durchaus wirtschaftlich den
vorliegenden Forderungen an und erspart besondere Apparate und Rohrleitungen ohne
Temperaturbeobachtungen. Es genügen mehrere flache durchlöcherte Behälter mit dem
Salz an der warmen: Wandung des Kohlenbunkers und an den Stellen der Kohlenstaubhäufung, auch
hohle Deckstützen und Bunkerverankerungen können zweckmäßig mit Natriumbikarbonat
gefüllt werden, so daß der Gesamtvorrat an Salz in der Kohle liegt und sich über den
ganzen Bunkerraum verteilt. Die Umsetzung erfolgt nach der Gleichung:
2NaHCO3 + Wärme = Na2
CO3 + H2O+
CO2
und wenn man sich darauf beschränkt, lediglich die Luft
zwischen den Kohlen mit Kohlensäure anzureichern, können 500 t Kohle mit 100 kg
Natriumbikarbonat für 23 M selbsttätig geschützt werden. Selbst bei Ersatz des
Salzes nach jeder Reise ist die Ausgabe so gering, daß sie gegenüber den Vorteilen
selbsttätiger Sicherung kaum in Frage kommt.
Schluß. Die Untersuchung über die Aufbewahrung der
Steinkohlen an Bord ergibt, daß in den Kohlenvorräten der Kohlenstaub die
eigentliche Gefahrenquelle ist. Die Grubengasabgabe bis zur Schlagwetterbildung, die
Sauerstoffaufnahme bis zur Selbstentzündung und die Uebertragbarkeit der Explosionen
wird nur durch das Vorhandensein von Kohlenstaub erklärlich. Seine Vermeidung ist
nicht möglich, seine Einschränkung ist erwünscht und erreichbar durch sorgfältige
Auswahl der Kohlenzechen für die Lieferung von Schiffskohle und durch
Verschärfung der Lieferbedingungen. Technische Abwehrmittel der Gefahren aus der
Steinkohle sind die Sicherheitslampen, die Oberflächenbelüftung und die Verwendung
der Kohlensäure zur Sicherung gegen Erwärmung und Entzündung. Die planmäßige
Anwendung der Erkenntnisse aus den Kohleforschungsarbeiten wird auch die Unfälle
beim Seetransport der Kohle am wirksamsten einschränken.
Literatur.
„Die Gefahren der Steinkohle“ (Mitteilungen aus dem
chem. Staatslaboratorium Hamburg)
I. Die Explosionsgefahr. M. Dennstedt und F. Haßler. 30. III. 1908. Z.
f. a. Chemie.
II. Die Selbstentzündlichkeit. M. Dennstedt und R. Bünz. 3. VI. 1908. Z. f.
a. Chemie.
Bergassessor O. Dobbelstein
„Beiträge zur Frage der Lagerung von Steinkohle“. Glückauf 1911.
Marine Oberstabsarzt Dr. Weber
„Zur Kritik der Gasvergiftungen in Kohlenbunkern“. Marine-Rundschau 1912.
Bergassessor Dr. M. Tornow
„Ueber die Bekämpfung der Kohlenstaubexplosionen in Bergwerken“. D. p. J.
1914.
Kgl. Baurat Wendt
„Automatische Feuerlöschvorrichtungen“. Feuerwehrtechnische Zeitschrift
1914.