Titel: | Polytechnische Rundschau. |
Autor: | E. Eckstein |
Fundstelle: | Band 329, Jahrgang 1914, S. 491 |
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Polytechnische Rundschau.
Polytechnische Rundschau
Textabbildung Bd. 329, S. 490
Abb. 1. Doppelhaut von „Britannic“ (Innenhaut noch unbeplattet)
Der Dampfer Britannic, der für die White Star Line von der
Firma Harland&Wolff in Belfast gebaut wird, und der
dort kürzlich vom Stapel gelaufen ist, gehört zu jener Klasse moderner Ozeanriesen,
die neuerdings für den transatlantischen Verkehr eine ständig wachsende Bedeutung
gewinnen. Das neue Schiff schließt sich seiner Geschwindigkeit und seinen
Größenverhältnissen nach eng an die beiden bekannten White Star-Dampfer
„Olympic“ und „Titanic“ an, von denen der letztere unter besonders
traurigen Umständen verloren gegangen ist. Seine Abmessungen sind nur wenig größer.
Eine Zusammenstellung der Hauptkonstruktionsdaten des Schiffes und seiner
Maschinenanlage gibt die folgende Tabelle:
Hauptkonstruktionsdaten des Dampfers
„Britannic“ und seiner Maschinenanlage.
Länge über alles
269,06
m
Länge zw. Loten
259,08
m
Größte Breite
28,50
m
Seitenhöhe
19,58
m
Höhe von Kiel bis Kommandobrücke
31,8
m
Zahl der Decks
9
Raumgehalt
~ 48000
BRT
Tiefgang
~10,54
m
Wasserverdrängung
~ 54000
t
Zahl der PassagiereStarke der Besatzung
2580 950
gesamte Personenzahl 3530
Konstr. Geschwindigkeit
21
kn
Maschinenleistung
~50000
PS
Art der Maschinen
2 Dreifachexpansionsmaschinen1 Niederdruckturbine
Propellerdrehzahl i. d. Min
KolbenmaschineTurbine
77170
Art und Zahlder Kessel
Doppelender-ZylinderkesselEinender-Zylinderkessel
245
Größe der Heizfläche
14024
m2
Größe der Rostfläche
321,5
m2
Kesselüberdruck
15
kg/cm2
Kühlfläche der Kondensatoren
4645
m2
Propellerdurchmesser
KolbenmaschineTurbine
7,245,03
m m
Der „Titanic“-Unfall hat bekanntlich Veranlassung zu einer eingehenden
Revision der Sicherheitseinrichtungen von Seeschiffen gegeben. Im Hinblick hierauf
verdient eine wichtige konstruktive Neuerung im Bau des Schiffskörpers von
„Britannic“ besonderes Interesse. Der kräftig ausgebildete Doppelboden
ist nämlich seitlich besonders hoch hinaufgezogen und setzt sich in Form einer
starken Doppelwand bis etwa 2 m über die Wasserlinie nach oben fort (Abb. 1). Diese doppelte Wand, die zwischen sich einen
Raum von etwa 75 cm frei läßt, erstreckt sich vom hinteren Maschinenraum bis zum
vordersten Kesselraum. Sie bedeutet nicht nur einen besonders wirksamen Schutz bei
einer eintretenden Kollision, sondern erhöht auch ganz wesentlich die Festigkeit des
Schiffskörpers. Durch eine große Zahl von wasserdichten Schotten ist dieser außerdem
gegen eine Gefährdung seiner Schwimmfähigkeit durch eindringende Wassermassen in der
üblichen Weise gesichert. Der beigefügte Stauungsplan gibt ein Bild der
Schottverteilung und zeigt gleichzeitig die Art und Unterbringung der Maschinen- und
Kesselanlage (Abb. 2).
Textabbildung Bd. 329, S. 490
Abb. 2. M Maschinenräume, H1-H6 Heizräume, K Kohlenbunker.
Stauungsplan von „Britannic“
Die Maschinenanlage ist als gemischte Anlage die größte ihrer Art und dürfte
annähernd die obere Grenze bezeichnen, bis zu welcher derartige Anlagen noch
praktisch ausführbar sind. Die beiden die Seitenwellen treibenden Kolbenmaschinen geben
zusammen mit der auf der Mittelwelle angeordneten Niederdruckturbine eine Leistung
von rd. 50000 PS ab.
Textabbildung Bd. 329, S. 491
Abb. 3. Längsschnitt der Niederdruckturbine
Textabbildung Bd. 329, S. 491
Abb. 4. Absperrschieber am Abdampfstutzen.
Die Kolbenmaschinen, bemessen für eine Konstruktionsleistung von je 16000 PSi bei 77 Umdr./Min., sind
Dreifach-Expansionsmaschinen mit geteiltem Niederdruckzylinder. Sie haben einen
Kolbenhub von 1905 mm und die folgenden Zylinderdurchmesser: Hochdruck 1372 mm,
Mitteldruck 2134 mm, Niederdruck 2 × 2464 mm. Die beiden Niederdruckzylinder
sind, da die Maschinen Schlickschen Massenausgleich
haben, wie üblich nach außen gelegt. Für die Dampfverteilung dienen ausschließlich
Kolbenschieber, und zwar besitzt der Hochdruckzylinder einen, die übrigen Zylinder
je zwei Schieber, die durch eine gemeinsame Traverse miteinander verbunden sind. Die
Schieber werden durch die bei Handelsschiffen fast ausschließlich verwendete Stephenson-Kulisse gesteuert. Zum Umlegen der Steuerwelle
dient eine Brownsche Umsteuermaschine. Sie betätigt
gleichzeitig mittels eines Doppelhebels ein Wechselventil, das beim Umlegen der
Steuerung den Abdampf der Niederdruckzylinder entweder zur Turbine oder direkt zu den beiden
Kondensatoren führt. Die Umsteuermaschine ist derart mit dem Regler der Turbine
gekuppelt, daß bei Ueberschreitung der normalen Turbinendrehzahl um mehr als 20 v.
H. der Schieber selbsttätig den Dampfweg zur Turbine absperrt.
Die Abdampfturbine (Abb. 3) ist eine reine
Ueberdruckturbine vom Parsons-Typ. Sie arbeitet mit einer
absoluten Eintrittsspannung von etwa 0,7 kg/cm2
bei einem Vakuum von 93 bis 95 v. H. und gibt bei 170 Umdr./Min. eine Leistung von
18000 PS ab. Die Turbine gehört mit einer Baulänge von rd. 15 m und einem Gewicht
von nahezu 500 t zu den größten ihrer Art. Der Rotor allein wiegt rd. 150 t. Das
mehrfach unterteilte Turbinengehäuse besteht aus Gußeisen und ist in der Längs- und
Querrichtung durch kräftige Rippen verstärkt. Die Turbinentrommel, die einen
Durchmesser von 3,8 m und eine Länge von 4,55 m besitzt, ist aus Flußeisen
hergestellt und besteht aus zwei Schüssen, die durch einen kräftigen
Versteifungsring miteinander verbunden sind. Zur Verbindung des Trommelkörpers mit
den Wellen dient auf jeder Seite ein Paar konisch ausgebildeter Stahlgußböden, die
mit der Trommel verschrumpft und außerdem durch Schrauben gesichert sind. Die
Befestigung der konischen Trommelscheiben auf der Welle durch Schrumpfung und ihre
Sicherung mittels Bund und vorgeschraubter Mutter ist die übliche. Die Trommel trägt
insgesamt 52 Schaufelkränze, die einer Zahl von sechs Stufengruppen entsprechen. Die
drei ersten Gruppen haben je acht Stufen, die drei letzten sieben, sechs und fünf
Stufen. Die Schaufellängen wachsen von 406 mm bis auf 673 mm. Die in Segmenten
angeordnete Beschaufelung trägt je nach der Länge der Schaufeln zwei bzw. vier
Bindedrähte. In den letzten Reihen sind die Schaufeln wie üblich gedreht, um durch
stufenweise Vergrößerung der Oeffnung mit gleichbleibender Schaufellänge auskommen
zu können. Da die ganze Vorderfläche des Rotors für den Ausgleich des
Propellerschubes zur Verfügung steht, wurde die Anordnung eines besonderen
Ausgleichkolbens entbehrlich. Die beiden wassergekühlten Traglager von über 2 m
Länge und 914 mm ⌀ arbeiten ebenso wie die Drucklager und sämtliche Lauflager mit
Druckschmierung.
Die Turbine gibt ihren Abdampf an zwei Kondensatoren ab mit einer gesamten Kühlfläche
von 4645 m2. In jeden der beiden Abdampfbogen ist
ein Schieber eingebaut, der es ermöglicht, einen Kondensator im Notfall abzuschalten
(Abb. 4). Die enorme Größe dieses Absperrorgans,
das bei einer Oeffnung von 2,6 m × 3,2 m eine Baulänge von etwa 5,8 m und eine
Breite von 3,6 m erreicht, machte eine Teilung in zwei miteinander kombinierte
Schieber notwendig, die gleichzeitig bewegt werden. Zu jedem der beiden
Kondensatoren gehören zwei Dual-Luftpumpen vom Weir-Typ,
die für eine stündliche Dampfmenge von je 70 t bemessen sind und ein Vakuum von
mindestens 93 v. H. liefern.
Die Kesselanlage besteht aus 31 Zylinderkesseln, davon sind 24 Doppelender und 5
Einender. Die Kessel, die je drei bzw. sechs Morison-Flammrohre haben, besitzen einen mittleren Durchmesser von 4,8 m und
eine mittlere Länge von 6,4 bzw. 3,63 m. Ihre gesamte Rostfläche beträgt 321,5 m2, ihre Heizfläche 14024 m2. Der Kesseldruck ist auf 15 kg/cm2 bemessen, [Engineering.]
Kraft.
–––––
Ein einfaches, zeichnerisches Verfahren zur Darstellung
verlustfreier Strömung von Gasen und Dämpfen durch Düsen. Bisweilen kann
man zur Ermittlung von Strömungsvorgängen bei Dämpfen und Gasen mit Vorteil das
Druck-Volumendiagramm an Stelle des Entropiediagrammes benutzen. Dies gilt z.B. für
die Untersuchung von Ausflußgeschwindigkeiten und die Feststellung der
Düsenquerschnitte.
Textabbildung Bd. 329, S. 492
Abb. 1.
Bei Annahme einer reibungsfreien Expansion nach der Polytrope p . vn = C
besteht die Gleichung c=\sqrt{2\,g\,L}, wo c die Ausflußgeschwindigkeit und
L=\int\,v\,d\,p das Druckgefälle bedeuten. Der
Düsenquerschnitt f folgt aus der Kontinuitätsgleichung
f=\frac{v}{c}. Das von Dahme
beschriebene Verfahren setzt den Koeffizienten n als
unveränderlich voraus und stützt sich auf eine von Brauer
gegebene Konstruktion der Polytrope mittels der Diagrammfläche L (Abb. 1). Die
Teilflächen L_1=\int_{\mbox{p}_2}^{\mbox{p}_1}\,v\,d\,p,\
L_2=\int_{\mbox{p}_3}^{\mbox{p}_2}\,v\,d\,p usw. stehen nämlich in
einem unveränderlichen Verhältnis zueinander.
\frac{L_1}{L_2}=\frac{L_2}{L_3}=\frac{L_3}{L_4}=.\ .\ .=a.
Man bestimme nun die Winkel α, β aus
\mbox{tg}\,\alpha=\frac{v_2-v_1}{v_1},\
\mbox{tg}\,\beta=\frac{p_1-p_2}{p_2} und weiter den Winkel γ aus tg γ = a – 1. Um γ zu finden, errichte man in gleichem Abstand vom
Ursprung auf beiden Koordinaten Lote bis zu den freien Schenkeln der Winkel α und β, klappe sie in die
Achsenrichtung und verbinde die dadurch auf der Achse gewonnenen Punkte. Zu der
Verbindungslinie ziehe man eine Parallele durch den Fußpunkt des auf der
Abszissenachse errichteten Lotes. Diese schneidet die Ordinate. Der Abstand des
Schnittpunktes vom Fußpunkt des Lotes auf der Ordinate wird in Richtung des Lotes
zurückgeklappt und dadurch Winkel γ gefunden. Trägt man
nun (Abb. 2) auf einem Schenkel des Winkels γ eine Strecke L1 ab, welche das gleichbenannte Druckgefälle
darstellen soll, so ist
\frac{L_1}{l_2}=\frac{L_2}{l_3}=\mbox{tg}\,\gamma. Hieraus
erhält man \frac{L_1}{L_2}=\frac{l_2}{l_3}. Ferner ist
\frac{l_1-l_2}{l_2}=\frac{l_2-l_3}{l_3}=\mbox{tg}\,\gamma
oder \frac{l_1}{l_2}=\frac{l_2}{l_3}=1+\mbox{tg}\,\gamma.
Somit ergibt sich \frac{L_1}{L_2}=1+\mbox{tg}\,\gamma=a. Das
gleiche läßt sich für \frac{L_2}{L_3},\ \frac{L_3}{L_4} usw.
beweisen. Die Strecke ist demnach im Verhältnis der Druckgefälle geteilt. Schlägt
man über ihr als Durchmesser einen Halbkreis, errichtet in den Teilpunkten Lote und
zieht die aus Abb. 3 ersichtlichen Sehnen, so
verhallen sich diese wie die Quadratwurzeln aus ihren Projektionen auf den
Durchmesser. Es lassen sich aus ihnen die Strömungsgeschwindigkeiten ermitteln, da
diese sich wie die Quadratwurzeln aus den Druckgefällen verhalten, wenn man den
Durchmesser gleich der Endgeschwindigkeit c setzt. Die
Düsenquerschnitte erhält man dadurch, daß auf den Sehnen die spezifischen
Rauminhalte der zugehörigen Punkte der Spannungskurve aufgetragen werden. In den so
gewonnenen Punkten werden Lote errichtet, die auf dem Durchmesser die
Düsenquerschnitte im richtigen gegenseitigen Verhältnis abschneiden. Die
Düsendurchmesser sind den Quadratwurzeln aus den Querschnitten proportional. Sie
lassen sich aus letzteren daher in ähnlicher Weise wie die Geschwindigkeiten aus den
Druckgefällen ermitteln. Das gleiche gilt für die Seitenlängen quadratischer Düsen.
Die Maßstäbe erhält man, wenn man von der Geschwindigkeit an der engsten Stelle
ausgeht und sodann nach dem Ausdruck f_0=\frac{v_0}{c_0} den
engsten Querschnitt feststellt. Hierbei wird v0 durch Vergleich mit v1 der Spannungskurve entnommen. Den
kritischen Druck berechnet man nach der Gleichung
p_0=\left(\frac{2}{n+1}\right)^\frac{n}{n-1}\,.\,p_1. Ein
übersichtliches Bild erhält man dadurch, daß über der Abszisse des p v-Diagrammes Kurven für Strömungsgeschwindigkeiten,
Düsendurchmesser usw. aufgetragen werden. [Dahme in Z. d.
V. D. I. Nr. 22.]
Textabbildung Bd. 329, S. 493
Abb. 2.
Textabbildung Bd. 329, S. 493
Abb. 3.
Schmolke.
Rohölmotoren für die Landwirtschaft. In der Zeitschrift
der Oelmotor 1914, S. 76 bis 81 wird von einem Preisausschreiben der kgl.
niederländischen Landbauvereinigung für fahrbare Rohölmotoren von 10 bis 25 PS
Leistung berichtet. Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden nur solche Motoren
zugelassen, die mit billigem Oel betrieben werden können von wenigstens 0,85 spez.
Gewicht und 80° C Flammpunkt.
Die Motoren sollten zuerst inbezug auf Ausführung, Leistung, Brennstoff-, Schmieröl-
und Kühlwasserverbrauch, gleichmäßigen Gang usw. geprüft werden. Die Motoren sollten
dann eine gewisse Zeit in landwirtschaftlichen Betrieben Verwendung finden und
zuletzt auf der Landwirtschafts-Ausstellung im Haag 1913 ausgestellt werden. Preise
waren dabei nicht zu verteilen, die Ergebnisse der Untersuchung bekannt zu geben. Es
wurden elf Motoren angemeldet, acht hiervon wurden wieder zurückgenommen. Es blieb
nur mehr ein Bollinder-Zweitaktmotor mit Glühkopf, ein
Motor ähnlicher Bauart System Petter und Yeovil, England, und ein Brons-Viertaktmotor der Appingdamer
Bronsmotorenfabrik zur Untersuchung übrig. Die folgende Tabelle gibt die
Hauptabmessungen und den Brennstoffverbrauch dieser Motoren an:
Brons-Motor
Petter-Motor
Bo-linder-Motor
Normalleistung eff.
PS
16
15
10
Umdrehungen in der Minute
300
350
500
Gewicht des Motors kg
3000
1600
850
Gewicht des fahrbaren Motors mit allem
Zubehör kg
5500
2700
1100
Gesamtpreis
M
7700
4320
2550
Zylinderdurchmesser mm
230
210
170
Kolbenhub mm
250
225
190
Kolbengeschwindigkeit m/Sek.
2,5
2,6
3,2
Hubvolumen l
10,4
7,8
4,5
Verdichtungsgrad
15,5
6,75
6,3
Verbrauch f. d. PS/Std. (Normalleistung) g
197
250
288
Bemerkenswert ist, daß die Glühkopfmotoren nicht imstande waren, nach längerem
Leerlauf plötzlich auf Vollast überzugehen. Es mußte erst abgewartet werden bis die
Temperatur des Glühkopfes genügend hoch gestiegen war. Der Brons-Motor verlangte bei allen Belastungsänderungen keinerlei Eingreifen
des Maschinisten. Bei den beiden Glühkopfmotoren war es dagegen notwendig, beim
Uebergange von voller auf halbe Last die Wassereinspritzung in den Glühkopf
abzustellen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Wurden dann aber die
Glühkopfmotoren ganz entlastet, dann war es notwendig, den Glühkopf mittels
Heizlampe zu erwärmen.
Bei dem Brons-Motor betrug die Verdichtungspannung 46, bei
dem Petter-Motor 10 und bei dem Bolinder-Motor nur 7,5 at. Sehr genau wurden bei diesen Versuchen die
Auspuffgase untersucht. Die Unvollkommenheit der Verbrennung betrug bei dem Brons-Motor 8,35, bei dem Petter-Motor 9,1 und bei dem Bolinder-Motor
10,6 v. H.
Die Motoren wurden dann nach diesen Untersuchungen zum Antrieb von Dreschmaschinen
verwendet. Der Brons-Motor war bei kaltem Wetter nicht in Gang zu bringen.
Das Arbeiten mit dem Petter-Motor ging sehr gut. Bei
kaltem und windigem Wetter, wenn der Motor längere Zeit gering belastet war, ergaben
sich aber auch hier Betriebsschwierigkeiten. Dieselben Erscheinungen zeigten sich
auch beim Bolinder-Motor.
Der Viertakt-Gleichdruck-Brons-Motor hat den kleinsten
Brennstoffverbrauch und ist leicht zu regeln. Er besitzt aber ein großes Gewicht und
ist teuer in der Anschaffung. Der Brennstoffverbrauch der beiden
Zweitakt-Glühkopfmotoren ist größer, sie brauchen auch mehr Aufmerksamkeit in der
Bedienung, sie haben aber ein kleineres Gewicht und sind billig in der Anschaffung.
Erst bei 2000 jährlichen Betriebsstunden tritt die wirtschaftliche Ueberlegenheit
des Brons-Motors zu Tage.
W.
–––––
Textabbildung Bd. 329, S. 494
Der Densograph, ein Apparat zur beständigen, selbsttätigen
Aufzeichnung des spezifischen Gewichtes von Gasen. Der für die Bestimmung des
spezifischen Gewichtes von Gasen viel gebrauchte Apparat von Schilling beruht auf der Annahme, daß die Zeit innerhalb welcher ein
bestimmtes Gasvolumen unter Druck durch eine Oeffnung in einem dünnen Blech
getrieben wird, proportional der Wurzel aus dem spezifischen Gewicht des Gases ist.
Diese durch Einfachheit ausgezeichnete Vorrichtung hat indessen den Nachteil, daß
sie keine fortlaufenden Aufzeichnungen liefert. Für die Beurteilung dieses Mangels
kommt nicht allein die Arbeitsersparnis bei der Bedienung in Frage, die vielfach die
ununterbrochen arbeitenden Apparate aufweisen. Der wichtigste Fehler ist vielmehr,
daß bei Einzelbeobachtungen eine Anzahl von Tatsachen nicht festgestellt werden
kann, deren Erkenntnis ein Schaubild ermöglicht. Zwar existieren bereits seit
längerer Zeit fortlaufend arbeitende Apparate zur Wägung von Gasen. Indessen sind
sie alle mannigfachen Störungen ausgesetzt, die der Densograph nicht aufweisen soll.
Er besteht aus einem anfangs mit Luft gefüllten Gefäß g, in das bei a durch ein Plättchen mit
kleiner Oeffnung Gas eintritt. Dieses wird mit Hilfe einer Saugvorrichtung durch ein
gleichartiges Plättchen bei b hindurchgesogen. Tritt
durch a und b dasselbe Gas
ein, so ist die Saugwirkung im Innern des Gefäßes gleich der Hälfte der gesamten
Saugwirkung. Strömt dagegen in das luftgefüllte Gefäß ein Gas, das leichter ist als
Luft, so wird der Widerstand bei a geringer, und die
Saugwirkung in g sinkt dementsprechend. Hierdurch kann
ein Manometer bzw. ein Saugregistrator mit Schreibfeder betätigt werden. Gelangt das
Gas nach Verdrängung der Luft bis nach b, so wird der
frühere Manometerstand wieder hergestellt. Fortdauernde Anzeigen erhält man beim
Densographen dadurch, daß mittels einer Umschaltvorrichtung Gas und Luft in
beständiger Abwechslung angesogen werden. Außer den in der Abbildung dargestellten
Teilen ist demnach noch eine Wasserfallrohrpumpe, ein Regler für die Saugwirkung der
Pumpe und ein Umschalter notwendig, Der Apparat kann auch dazu verwandt werden, um
die Dichte eines Gases vor und nach der Absorption eines Bestandteiles zu ermitteln.
In diesem Fall tritt an Stelle der Luft z.B. das von dem betreffenden Bestandteil
noch nicht befreite Gas. Damit man richtige Anzeigen erhält, ist es notwendig, daß
Gas und Luft unter gleichem Druck stehen. Das Anwendungsgebiet der Vorrichtung
erstreckt sich auf Steinkohlen-, Kammerofen- und Ballongase. Auch beim
Generatorbetrieb, in Zuckerfabriken und zur Untersuchung von
Steinkohlengas-Luftgemischen ist der Densograph am Platz. [Zeitschr. d. V. d. Gas-
und Wasserfachmänner Oesterreich-Ungarns Heft 10, 1914.]
Schmolke.
–––––
Wer trägt die Gefahr beim Verkauf von Maschinen mit
Eigentumsvorbehalt? Das Kammergericht hatte sich kürzlich mit einem Fall zu
beschäftigen, der die Interessen der weitesten Kreise der Maschinen- und sonstigen
Industrien berührt.
Eine Maschinenfirma hatte eine Maschine auf Abzahlung unter Eigentumsvorbehalt
geliefert. Vor der Zahlung des Kaufpreises war bei einem Brand die Maschine
vernichtet worden, und es handelte sich nun darum, ob die Verkäuferin zur Lieferung
einer zweiten Maschine ohne Preisnachzahlung verpflichtet war.
Der Abschluß eines Kaufvertrages liegt oft lange Zeit vor der Uebereignung des
gekauften Gegenstandes. Hat sich jemand zur Uebereignung einer Sache verpflichtet,
so ist damit die Eigentumsfrage noch nicht berührt; bis zur Erfüllung des
Kaufvertrages bleibt der Verkäufer allein Eigentümer und berechtigt, die Maschine zu
benutzen oder über sie zu verfügen.
Von diesem Grundgedanken ausgehend hat das Bürgerliche Gesetzbuch im § 446 bestimmt,
daß der Verkäufer so lange die Gefahr der verkauften Maschine trägt, bis er durch
Uebergabe seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, während vom Augenblick der
Uebergabe an dem Käufer die Maschine und das Verfügungsrecht über die Maschine
zusteht, er dafür aber auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer
zufälligen Verschlechterung tragen soll.
Bei der Abfassung des § 446 hatte der Kauf mit Eigentumsvorbehalt noch keine große
Bedeutung gehabt. Der Gesetzgeber hatte darum diesen Vertragstypus, der für unsere
Zeit eine so außerordentliche Wichtigkeit erlangt hat, nicht im Auge gehabt, und der
§ 446 ist daher abgestellt auf die gewöhnlichen Fälle des Kaufes. Für den Kauf mit
Eigentumsvorbehalt entsteht nun die Frage, wie der Grundsatz des § 446 auf diesen
Vertragstypus zur Anwendung gebracht werden soll.
Wenn das Gesetz die Uebergabe für den Gefahrübergang entscheidend sein läßt, so steht
hier der Begriff Uebergabe an Stelle des Begriffes Uebereignung, was beim gewöhnlichen Kauf mit
der Uebergabe in einen Moment zusammenfällt. Beim Kauf mit Eigentumsvorbehalt fällt
aber beides auseinander. Die Uebergabe erfolgt, um dem Käufer den Besitz, die
Nutzungen des Gegenstandes usw. zu übertragen, während das Eigentumsrecht erst mit
der Bezahlung des Kaufpreises übergehen soll.
Die Rechtsprechung geht nun vielfach von dem Gedanken aus, daß der § 446 schlechthin
bestimmt, daß die Uebereignung für den Gefahrübergang entscheidend sein soll, daß
daher bei dem Kauf mit Eigentumsvorbehalt die Gefahr so lange bei dem Verkäufer
bleibe, so lange er Eigentümer ist. Diese Haftung für einen zufälligen Untergang
soll auch darum gerechtfertigt sein, weil bis zur Uebereignung der Verkäufer den
Kaufvertrag – nicht völlig erfüllt habe, vielmehr das wichtigste, die
Eigentumsübertragung noch vor sich habe. In diesem Sinne haben sich mehrere
Oberlandesgerichte entschieden, (z.B. Colmar, Entscheidungen der Oberlandesgerichte,
Bd. 24, S. 321, und München in einer kürzlich gefällten Entscheidung vom 23.
November 1912, Seufferts Archiv für Entscheidungen Bd.
68, S. 54). Auch das Reichsgericht hat sich in mehreren Entscheidungen, in denen es
allerdings nicht auf diese Frage speziell ankam, in gleichem Sinne ausgesprochen.
(Entscheidungen in Zivilsachen Bd. 64, S. 336, Bd. 69, S. 197, Bd. 74, S. 126.)
In diesen Entscheidungen liegt eine durchaus unberechtigte Benachteiligung des
Verkäufers und eine nur scheinbar richtige Anwendung des § 446.
Es ist unrichtig, daß es bei unserer Frage allein auf den Eigentumsübergang ankommen
soll. Wie schon oben ausgeführt, geht das Gesetz von dem Grundgedanken aus, daß
derjenige auch die Gefahr eines Gegenstandes tragen müsse, der die Nutzungen und die
sonstigen Vorteile des Gegenstandes hat. In dem Augenblick, in dem der Verkäufer den
Gegenstand übergeben hat, hat er gerade das wirtschaftlich wesentlichste des
Kaufvertrages erfüllt. Er hat den Käufer in den Stand gesetzt, den Gegenstand wie
ein Eigentümer zu benutzen. Nur über das Eigentumsrecht soll er zur Sicherheit für
den noch nicht befriedigten Verkäufer noch nicht verfügen dürfen. Es wäre nun
durchaus ungerechtfertigt, wenn der Verkäufer allein noch die Gefahr tragen
soll, während der Käufer allein den Vorteil hat.
Aber auch vom juristischen Standpunkt aus muß ein weiteres Bedenken geltend gemacht
werden. Wer einen Gegenstand unter Eigentumsvorbehalt verkauft, dem ist die
Eigentumslage daran ziemlich gleichgültig. Worauf es ihm ankommt, ist nur, daß ihm
der Gegenstand bis zur Zahlung des Kaufpreises als Sicherheit verbleibt. Wäre es
zulässig, dann würden derartige Kaufverträge mit dem Vorbehalt eines bloßen
Pfandrechts geschlossen werden. In der Uebergabe der Maschine ist daher mehr zu
finden, als eine bloße Besitzübertragung, die Parteien sind sich einig darüber, daß
eigentlich der Käufer von vornherein wie ein Eigentümer dastehen soll, nur für den
Fall der Nichtzahlung des Preises soll das Recht des Verkäufers dem des Käufers
vorgehen. Es ist daher von vornherein die Uebergabe auch gleichzeitig eine bedingte
Uebereignung, deren Wirksamkeit allerdings an die Zahlung des Kaufpreises geknüpft
ist.
Gleichviel nun, ob man die Uebergabe für eine bedingte Uebereignung mit späterer
Wirksamkeit oder für eine bedingte Uebereignung unter dem Vorbehalt etwaiger
Rückgängigmachung ansieht, jedenfalls ist die Uebergabe des Gegenstandes eine
Uebereignung im Sinne des § 446 und begründet zugleich, wie es das Billigkeitsgefühl
auch verlangt, den gleichzeitigen Uebergang der Gefahr auf den Käufer.
Diese Rechtsauffassung ist auch in der Rechtsprechung mehrfach vertreten worden, z.B.
vom bayrischen Oberlandesgericht und von den Oberlandesgerichten Jena und Darmstadt
(vgl. Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Bd. 5, S. 423. Bd. 13, S. 409 und Seufferts Archiv Bd. 63, Nr. 62). Wenngleich zu hoffen
ist, daß die Rechtsprechung sich einmal einmütig auf diesen Standpunkt stellen wird,
so muß man doch zunächst mit der Unsicherheit der Rechtsprechung rechnen, und man
wird sich gegen etwaige Schäden nur dadurch sichern können, daß bei allen Verträgen
mit Eigentumsvorbehalt der Uebergang der Gefahr mit dem Augenblick der Uebergabe der
verkauften Maschine vertragsgemäß ausgemacht wird.
Dr. E. Eckstein.