Titel: | Ueber das Nacheilen der zwangläufigen Geschwindigkeitsmesser. |
Autor: | Wilhelm Heyn |
Fundstelle: | Band 332, Jahrgang 1917, S. 329 |
Download: | XML |
Ueber das Nacheilen der zwangläufigen
Geschwindigkeitsmesser.
Von Dr.-Ing. Wilhelm
Heyn in Charlottenburg.
HEYN: Ueber das Nacheilen der zwangläufigen
Geschwindigkeitsmesser.
Die Gruppe der sogenannten zwangläufigen Geschwindigkeitsmesser, wie sie
beispielsweise unter den Namen Haushälter – Geschwindigkeitsmesser, Tel-Apparat der
Firma Hasler in Bern, Geschwindigkeitsmesser von Flaman, Geschwindigkeitsmesser Protektor usw. in den
Handel gebracht werden, ist zu einer großen mechanischen Vollkommenheit gelangt und
wird hauptsächlich bei Lokomotiven und Kraftwagen zur Messung der
Fahrtgeschwindigkeit benutzt. Gegenüber den kraftschlüssigen
Geschwindigkeitsmessern, die teils auf den Gesetzen der Fliehkraftregler beruhen,
teils auch elektrische oder magnetische, mitunter auch pneumatische Kräfte
verwenden, oder durch Einschaltung eines Reibungsgetriebes mit veränderlichem
Uebersetzungsverhältnis nur teilweise Zwangläufigkeit aufweisen, werden die
obengenannten Geschwindigkeitsmesser als vollkommen zwangläufig bezeichnet. Ihr
Antrieb und die Uebertragung auf die Zeigervorrichtung erfolgt durch ausschließliche
Vermittlung fest ineinander greifender. Teile, die jede andere als die gewünschte
Bewegung ausschließen, so daß nur durch Bruch irgend eines der Uebertragungsteile
eine Störung der Messung eintreten kann. In dem Getriebe ist daher eine große
Sicherheit gegen Stöße, Temperaturschwankungen und Einflüsse, die von Beschaffenheit
von Reibungsflächen ausgehen, vorhanden.
Die Genauigkeit ihrer Anzeige dagegen ist, ebenso wie bei den kraftschlüssigen
Geschwindigkeitsmessern, nur in bedingtem Maße vorhanden. Eine nähere Untersuchung
der zur Messung benutzten Getriebeverbände lehrt, daß der allen zwangläufigen
Geschwindigkeitsmessern gemeinsame Grundgedanke sich nur auf der Messung
gleichförmiger Geschwindigkeit aufbaut. Bei ungleichförmiger Geschwindigkeit, wie
sie insbesondere bei Kraftwagen die Regel ist, bedingen die kinematischen
Beziehungen eine Fehlanzeige, deren Größe von der. herrschenden Beschleunigung oder
Verzögerung abhängt, sich aber in verhältnismäßig einfacher Weise berechnen läßt.
Diese Fehlanzeige ist vor allem bei größerer zeitlicher Veränderung der zu messenden
Geschwindigkeit, also beim Anfahren oder Bremsen stark augenfällig beobachtet und
als Nacheilen in der Anzeige bezeichnet worden.
Die kurze Beschreibung eines zwangläufigen Geschwindigkeitsmessers, wozu wir das beim
bekannten Haushälter-Apparat benutzte Getriebe wählen, soll zunächst dazu dienen,
den der Messung zugrunde liegenden Gedankengang aufzufinden und anschaulich zu
machen. Die für den Meßvorgang und die Anzeige in Betracht kommenden Teile des
Haushälterapparates sind aus Abb. 1 zu entnehmen.
Die zu messende Geschwindigkeit wird zwangläufig der Welle a in Form einer Winkelgeschwindigkeit mitgeteilt und durch das darauf
befestigte Zahnrad b auf das am Umfang mit feinen in
die Zahnlücken von b passenden Rillen versehene
Fallstück c übertragen, so daß es durch eine Drehung
von b auf der senkrecht stehenden Welle d, mit welcher es durch Feder und Nut verbunden ist,
angehoben wird. Da die Welle d von einem Uhrwerk e unter Vermittlung von Vorgelegen f in gleichmäßige Drehung versetzt wird, somit auch das
Fallstück c durch die erwähnte Feder mit Nut an dieser
gleichmäßigen Umdrehung teilnehmen muß, so wird nach je einer Umdrehung des
Fallstückes in gleichen zeitlichen Zwischenräumen eine am äußeren Umfange von c eingefräßte Nut o, deren
Breite größer ist als diejenige des Antriebrades b, den
Eingriff zwischen b und c
unterbrechen. Das Fallstück wird jetzt durch die Schwerkraft aus der angehobenen
Stellung, in die es durch den Eingriff mit b gehoben
wurde, wieder in die Anfangsstellung zurückfallen, worauf das Spiel von neuem
beginnt. Je größer die zu messende Geschwindigkeit ist, je schneller also sich das
Antriebrad b dreht, um so höher wird das Fallstück
während einer Umdrehung von d steigen. Der Hub des
Fallstückes bildet daher ein Maß für die Geschwindigkeit.
Textabbildung Bd. 332, S. 329
Abb. 1.
Eine Umdrehung des Fallstückes entspricht einem vollständig in sich abgeschlossenen
Meßvorgang. Die Messung ist nicht ununterbrochen fortlaufend, sondern zeitweise
unterbrochen.
Die Anzeige erfolgt durch einen um eine Achse g
drehbaren Zeiger h, welcher mittels eines Zahnsegmentes
und einer parallel zur Welle d gelagerten Zahnstange
i bewegt wird. Die eigentliche Einstellung besorgt
ein Anschlagstift k, den die Zahnstange auf der dem
Fallstück zugekehrten Seite trägt. Der Anschlagstift spielt zwischen einem am oberen
Ende des Fallstückes aufgesetzten ringförmigen Anschlag l und einem steilen Schraubengang m, dessen
Steigung durch die größte vom Instrument zu messende Geschwindigkeit bestimmt ist.
Der Schraubengang schließt nicht dicht an den Anschlagring an, läßt vielmehr einen
dem Durchmesser des Stiftes k entsprechenden Spalt n frei. Seine Lage ist so ermittelt, daß der Stift k eben hindurch gegangen ist, wenn das Fallstück mit
dem Zahnrad b außer Eingriff kommt und zu fallen
beginnt.
Bei gleichförmiger Geschwindigkeit findet keine Verstellung des Zeigers statt, da die
Hubhöhe des Fallstückes für jeden Meßvorgang sich gleich bleibt und der
Anschlagstift k ohne Lagenänderung durch den Spalt n hindurchgehen kann. Bei zunehmender Geschwindigkeit
dagegen wird der Anschlagring l den Stift k nach oben mitnehmen, bei abnehmender Geschwindigkeit
der Schraubengang m den Stift k nach unten drücken, so daß durch die Lage des Spaltes n die Einstellung des Zeigers immer am Ende eines
Meßvorganges vollzogen ist.
Aus der Beschreibung läßt sich folgender Gedankengang herausschälen.
Voraussetzung ist, daß die zu messende Geschwindigkeit entweder selbst eine
Winkelgeschwindigkeit ist oder durch Abwicklung des Weges, wie es bei Landfahrzeugen
der Fall ist, sich in eine solche verwandeln läßt. Diese dem Getriebe des
Geschwindigkeitsmessers mitgeteilte Geschwindigkeit wird zwangläufig auf ein
Schaltstück c übertragen. Die Verbindung des letzteren
mit dem Uebertragungsgetriebe und damit mit der zu messenden Geschwindigkeit wird
nach Verstreichen eines durch ein Uhrwerk geregelten Zwischenraumes, weiterhin mit
Δt bezeichnet, unterbrochen, so daß es in seine
Anfangsstellung zurückkehren kann. Nach einem weiteren Zeitraum Δt1 wird die Verbindung
zwischen Schaltstück und zu messender Geschwindigkeit wieder hergestellt und so ein
neuer Meßvorgang eingeleitet.
Dieser Gedankengang ist allen zwangläufigen Geschwindigkeitsmessern mit zeitweise
unterbrochener Messung gemeinsam, auch solchen, bei denen, wie zum Beispiel beim
Hans Dahl-Apparat, an Stelle des in der Beschreibung erwähnten Fallstückes ein sich
drehendes und unter Federbeeinflussung in die Anfangslage zurückkehrendes Glied
tritt.
Der Meßvorgang selbst besteht darin, daß innerhalb eines durch ein Uhrwerk gegebenen
Zeitabschnittes Δt der Weg des Schaltstückes (durch
Einstellung des Stiftes k beim Haushälter-Apparat oder
ähnlicher Vorrichtungen bei anderen Instrumenten) bestimmt wird. Da die einzelnen
Zeitabschnitte Δt für jeden Meßvorgang gleich groß
sind, so sind die gemessenen Weglängen Δs den innerhalb
des zugehörigen Zeitraumes herrschenden mittleren Geschwindigkeiten vm proportional, geben
also ein Maß für diese ab. Die Gleichung
v_m=\frac{\Delta\,s}{\Delta\,t} . . . . . . . (1)
spiegelt den Grundgedanken der Messung wieder und läßt ohne
weiteres erkennen, daß eine genaue Anzeige nur bei gleichförmiger Geschwindigkeit
eintreten kann; bei ungleichförmiger Geschwindigkeit dagegen muß die Anzeige, die
proportional der mittleren Geschwindigkeit ist, nach unten oder oben abweichen, je
nachdem es sich um eine beschleunigte bzw. verzögerte Bewegung handelt. Die
Bestimmung der mittleren Geschwindigkeit ist ein in sich geschlossener Meßvorgang.
Durch unmittelbare Aneinanderreihung aufeinander folgender Messungen kann zwar, wenn
die Zeitabschnitte Δt sehr klein gewählt werden, eine
gute Annäherung an den wirklichen Geschwindigkeitsverlauf erzielt werden, eine
genaue Bestimmung der in jedem Augenblick herrschenden Geschwindigkeit v ist jedoch nicht möglich, da diese bei dem gegebenen
Aufbau des Getriebes nur als Grenzwert unter Benutzung unendlich kleiner
Zeitelemente d t bzw. Wegelemente d s gemäß der Gleichung
v=\underset{\Delta\,t=0}{\mbox{lim}}\,\frac{\Delta\,s}{\Delta\,t}=\frac{d\,s}{d\,t} . . . . . . (2)
gemessen werden könnte, was schon allein mit Rücksicht auf die
nach unten begrenzte mechanische Teilbarkeit nicht mehr ausführbar ist. Die
Genauigkeit der Messung einer veränderlichen Geschwindigkeit ist daher bei den
zwangläufigen Geschwindigkeitsmessern begrenzt und bedingt immer eine Fehlanzeige,
nämlich den Unterschied zwischen v und vm.
Oben wurde festgestellt, daß während des Zeitraumes Δt
dem Schaltstück die zu messende Geschwindigkeit v
zwangläufig mitgeteilt wird. Das durch die Uebertragung gegebene
Umsetzungsverhältnis sei mit k und der vom Schaltstück
zurückgelegte Weg, von der Ausgangsstellung ab gerechnet, mit σ bezeichnet. So lange die Einschaltung besteht, also
während des ganzen Zeitraumes Δt, gilt dann die
Gleichung
\frac{d\,\sigma}{d\,t}=k\,v . . . . . . (3)
Die Länge des Zeitabschnittes Δt erstreckt sich von t1 bis t2
Δt = t2– t1 . . . . . .
(4)
wenn unter t1 und t2 die absoluten Zeiten, gerechnet vom Beginn des zu
messenden Bewegungsvorganges ab, verstanden werden. Für diesen Zeitraum ergibt dann
die Integration von Gleichung (3):
\sigma_2-\sigma_1=k\,\int_1^2\,v\,d\,t\ .\ .\ .\ .\ . (5)
Entsprechend t1 und t2 sollen mit s1 und s2 die in diesen
Zeiträumen von der Geschwindigkeitsquelle zurückgelegten Wege benannt werden.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß jeder Meßvorgang mit einer Bewegung des
Schaltstückes von der Nullage σ1 = 0, aus beginnt, während selbstverständlich die
zeitliche Begrenzung des Meßvorganges auf die Größe des von der
Geschwindigkeitsquelle zurückgelegten Weges keinen Einfluß hat, demnach für σ1 = 0 der Weg s1 einen beliebigen
Wert haben kann. Es geht Gleichung (5) über in
σ2 =
k (s2
– s1) (6)
wofür wir auch schreiben können
\sigma_2=k\,\Delta\,t\,.\,\frac{s_2-s_1}{\Delta\,t}=k\,.\,\Delta\,t\,v_m . (7)
Diese Gleichung stimmt sinngemäß mit Gleichung (1) überein, wenn wir uns Δs durch \frac{\sigma_2}{k} ersetzt denken. Die Messung liefert
das Ergebnis, daß am Ende des Zeitabschnittes Δt, d.h.
nach der Zeit t2, die
vom Schaltstück zurückgelegte Wegestrecke σ2 zu der innerhalb des Zeitraumes Δt sich ergehenden mittleren
Geschwindigkeit proportional ist.
Unter σ'2 wollen wir
weiterhin diejenige Wegestrecke verstehen, die sich ergeben würde, wenn die
tatsächlich am Ende der Meßzeit Δt herrschende
Geschwindigkeit v2 und
nicht die mittlere Geschwindigkeit vm angezeigt würde. Dann muß sich σ'2 zu σ2 wie v2 zu vm verhalten.
\sigma'_2=\sigma_2\,\frac{v_2}{v_m} . . . . . . . . (8)
Unter Zuziehung von Gleichung (7) folgt
σ'2= k ∙ Δt v2 . . . . . .
. (9)
Wir können v2 auch durch
die Geschwindigkeit v1
zu Beginn des Zeitraumes Δt und durch die während Δt herrschende Beschleunigung b ausdrücken. Der Unterschied der Wegstrecken σ'2 und σ2 ergibt den gesuchten Fehlbetrag der
Messung.
\sigma'_2-\sigma_2=k\,.\,\Delta\,t\,\left[v_1+\int_1^2\,v\,d\,t-v_m\right] . (10)
Aehnlich wie für v2 können wir auch für vm unter Zuhilfenahme von Gleichung (5)
die Beschleunigung b einführen.
\sigma_2=k\,\int_1^2\,d\,t\,\int\,b\,d\,t . . . . . . (11)
Dies in Gleichung (10) eingesetzt, liefert das Endergebnis
\sigma'_2-\sigma_2=k\,.\,\Delta\,t\,\left[v_1+\int_1^2\,b\,d\,t-\frac{1}{\Delta\,t}\,\int_1^2\,d\,t\,\int\,b\,d\,t\right] (12)
Hiermit ist der Fehlbetrag in der Messung lediglich als abhängig von der zu messenden
veränderlichen Geschwindigkeit sowie den durch die Anordnung des Getriebes gegebenen
Werten k und Δt eindeutig
bestimmt. In dieser Gleichung ist auch der Fall enthalten, daß bei Beginn des
Meßvorganges im Zeitabschnitt Δt zunächst die
Geschwindigkeit gleichförmig ist und erst innerhalb Δt
in eine ungleichförmige Geschwindigkeit übergeht \int_1^2\,b\,d\,t hat dann zunächst den
Wert Null und nimmt erst im Augenblick der Geschwindigkeitsänderung einen reellen
Wert an. Es erscheint also, wenn t1 bis tx den Zeitraum der gleichförmigen Bewegung bedeutet,
in der Gestalt:
\int_1^2\,b\,a\,t=\int_1^{x}\,b\,d\,t+\int_{x}^2\,b\,d\,t=o+\int_{x}^2\,b\,d\,t . (13)
Eine zahlenmäßige Auswertung von Gleichung (12) kann nur dann stattfinden, wenn das
Gesetz, nach welchem sich die zu messende Geschwindigkeit ändert, bekannt ist.
Handelt es sich um Messung einer gleichförmig beschleunigten oder verzögerten
Bewegung, ist also b ein unveränderlicher Wert, dann
lassen sich die Integrale ohne weiteres auswerten und Gleichung (12) nimmt die
Gestalt an:
\sigma'_2-\sigma_2=k\,\Delta\,t\,b\,\left[t_1+(t_2-t_1)-\frac{{t_2}^2-{t_1}^2}{2\,\Delta\,t}\right]=\frac{k\,b}{2}\,\Delta\,t^2 (14)
Sie läßt den überwiegenden Einfluß, den die Größe von Δt
auf die Genauigkeit der Messung ausübt, erkennen und zeigt, daß der Wert des
Fehlbetrages während der Dauer der gleichförmigen Beschleunigung sich immer gleich
bleibt. Es empfiehlt sich deshalb für den Entwurf neuer Meßapparate Δt so klein zu halten, als es die Abmessungen und die
beim Ein- bzw. Auskuppeln des Schaltstückes auftretenden Beschleunigungskräfte im
Getriebe gestatten.
Das durch Gleichung (12) gefundene Bewegungsgesetz gilt zunächst nur für das
Schaltstück, und zwar für den Augenblick der Entkupplung am Ende des Meßabschnittes
Δt. Da aber hierbei gleichzeitig der Zeiger, der
während der übrigen Zeit unabhängig vom Schaltstück ist und in der Regel nur durch
Reibungsschluß, der durch besondere Bremsung vergrößert wird, seine Lage beibehält,
ebenfalls zwangläufig eingestellt wird, so gilt Gleichung (12) auch für die
Zeigerspitze. Es muß dann nur noch das weiterhin mit γ
bezeichnete Umsetzungsverhältnis zwischen dem Weg σ des
Schaltstückes und dem Weg bzw. abgewickelten Bogen y
der Zeigerspitze berücksichtigt werden. Sinngemäß gilt dann
y'2– y2= γ (σ'2 – σ2) . . . (15)
oder
y'_2-y_2=\gamma\,k\,.\,\Delta\,t\,\left[v_1+\int_1^2\,b\,d\,t-\frac{1}{\Delta\,t}\,\int_1^2\,d\,t\,\int\,b\,d\,t\right] . (16)
Die Anwendung der Gleichung (12) auf die Zeigerspitze bedingt
nur den Hinzutritt des unveränderlichen Faktors v.
Wie eben erwähnt, erhält der Zeiger im Augenblick der Entkupplung, d.h. im Augenblick
der Beendigung eines Meßvorganges die für den Zeitabschnitt Δt maßgebende Stellung und verharrt hierauf bis zu weiterer Beeinflussung
im nächstfolgenden neuen Meßabschnitt in Ruhe. Nur bei Beginn der Messung von der
Geschwindigkeit v = 0 aus, aber nicht bei Beginn eines
beliebigen Meßvorganges, wird während des ganzen ersten Zeitabschnittes Δt die Bewegung des Zeigers vom Schaltstück geregelt.
Im nächstfolgenden Meßabschnitt steht der Zeiger bereits auf der der mittleren
Geschwindigkeit vm des
ersten Zeitabschnittes entsprechenden Stellung, wird also erst nach Erreichung des
zugehörigen Schaltweges σ1 vom Schaltstück weiterbewegt werden.
(Schluß folgt.)