Titel: | Amerikanische „Erfindungen“. |
Autor: | Viktor Kaplan |
Fundstelle: | Band 336, Jahrgang 1921, S. 167 |
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Amerikanische „Erfindungen“.
Von Prof. Dr.-Ing. Viktor Kaplan in
Brünn.
[KAPLAN, Amerikanische „Erfindungen“.]
In dieser Zeitschrift (1921, Heft 6, Seite 95/96) habe ich gezeigt, auf welche
Art und Weise die Amerikaner die Kaplan-Turbine „erfunden“ haben. Ergänzend
sei noch über die mir inzwischen bekanntgewordene widerrechtliche Benützung meiner
anderen Erfindungsgegenstände kurz berichtet. So finden sich in verschiedenen
amerikanischen Zeitschriften (Mechanical Engineering, Electrical World, Power usw.)
in der letzten Zeit Berichte über neue Turbinensaugrohre und Krümmer, die auch von
deutschen Fachzeitschriften (Z. d. V. D. I., Z. f. E. u. M. usw.) übernommen wurden.
Nach diesen Mitteilungen hat die Firma Allis Chalmers in Milwaukee diese neuen
Turbinensaugrohre auch bei den neuen Niagara-Turbinen verwendet. (Z. d. V. D. I.,
1921, Heft 2, S. 44.) Die in Abb. 7 der letztgenannten Zeitschrift wiedergegebene
Saugrohrzeichnung der Niagara-Anlage entspricht aber fast maßstäblich der durch
Figur 2 meiner deutschen Patentschrift Nr. 323084 dargestellten neuen Saugrohrform.
Wenn daher der gute Wirkungsgrad der Niagara-Turbinen (93 v. H.) auf diese neue
Saugrohrform zurückgeführt wird („Power“ vom 14. 9. 1920), so ist dies gewiß
keineswegs einer amerikanischen Erfindung, sondern nur den durch den
Kriegszustand geschaffenen außergewöhnlichen patentrechtlichen Verhältnissen zu
danken. Aber nicht nur die durch obiges Patent gekennzeichnete Saugrohrform, auch
der mir durch das D. R. P. Nr. 319780 geschützte Saugkrümmer wird von Allis Chalmers
ohne meine Einwilligung nachgebaut, wie dies aus der Veröffentlichung „Developing
the Low-Head Plant“ (Electrical World Nr. 26, S. 1260) entnommen werden
kann. Auf die widerrechtliche Entnahme meines in meinen Pumpenpatenten
niedergelegten geistigen Eigentums (D. R. P. Nr. 293591, 300591, 335701 usw.) durch
die Firma I. P. Morris in Philadelphia wurde ja schon von anderer Seite in dem
Berichte über „Neuere Kreiselpumpen“ (Z. d. V. D. I. 1921, S. 290) flüchtig
hingewiesen.
Wenn ich mich auch vorderhand auf die Aufdeckung derartiger durch den Krieg bedingter
ungesunder Rechtszustände beschränken muß, so soll doch verhütet werden, daß
deutsche Erfindungen nur wegen der gegenwärtigen Rechtsunsicherheit zu neuen
amerikanischen Errungenschaften gestempelt werden dürfen.