Titel: | Polytechnische Schau. |
Fundstelle: | Band 337, Jahrgang 1922, S. 152 |
Download: | XML |
Polytechnische
Schau.
(Nachdruck der Originalberichte – auch im Auszuge
– nur mit Quellenangabe gestattet.)
Polytechnische Schau.
Ueber die Verbesserung des Kokses aus Saarkohle
werden seit geraumer Zeit von der französischen Direktion der Saargruben in
Gemeinschaft mit der Pariser Gesellschaft Le Coke Métallurgique auf der Grube
Heinitz Versuche angestellt. Bekanntlich liefert die Saar-Fettkohle, wenn man wie
üblich gewaschene Grieskohle in gestampftem Zustand verkokt, einen sehr spröden
Koks, der die Neigung hat, in kleinere Stücke zu zerfallen. Aus diesem Grunde ist
der Saarkoks für den Hochofenbetrieb und zumal für die Verhüttung der Minetteerze
viel weniger geeignet als der festere und grobstückigere Ruhrkoks. Man ist daher
bemüht, einen Weg zu finden, der es ermöglicht, aus den Saarkohlen ebenfalls einen
hinreichend widerstandsfähigen Hochofenkoks zu gewinnen, der mehrmaliges Umladen
ebenso gut verträgt wie der Ruhrkoks.
Dieses Ziel läßt sich nach der „Deutschen Bergwerk-Zeitung“ 1922, Nr. 123,
erreichen, wenn man dafür sorgt, daß die Saarkohle bei der Verkokung weniger
„schwindet“, denn die vielen Schwindrisse, die der gewöhnliche Saarkoks
hat, sind neben seiner Sprödigkeit die Ursache seiner leichten Zerbrechlichkeit.
Diese Schwindrisse lassen sich nun sehr wesentlich verringern, wenn man der
Saarkohle vor der Verkokung ein kohlenstoffreiches Magerungsmittel, wie
Halbkoksstaub, gemahlenes Koksklein oder ähnliche Zusätze beimengt. Diese
Feststellungen sind bereits vor etwa 15 Jahren gemacht worden und schon im Jahre
1910 wurden auf der Kokerei der Grube Heinitz Versuche angestellt, durch Zusatz
einer Magerkohle von Anzin bei Valenciennes zu der allzu fetten Heinitzkohle die
Beschaffenheit des Heinitzkokses zu verbessern. Bei Verkokung eines Gemisches aus 80
v. H. Heinitzkohle und 20 v. H. Magerkohle von Anzin wurde bei diesen Versuchen ein
Koks gewonnen, der von Ruhrkoks nicht zu unterscheiden war. Auch war im Frühjahr
1914 schon beabsichtigt, die französische Magerkohla durch in Heinitz eigens für
diesen Zweck hergestellten Halbkoks zu ersetzen. Infolge des Ausbruchs des
Weltkrieges konnte diese Absicht aber nicht verwirklicht werden, so daß die jetzt
von der französischen Bergverwaltung und der Société Le Coke Métallurgique
ausgeführten Versuche nur eine Fortsetzung der bereits früher unter preußischer
Verwaltung eingeleiteten Maßnahmen darstellen. Sander.
Ingenieurfortbildungswesen. Während für andere
Berufszweige z.B. Mediziner und Juristen, reiche Gelegenheit zur Fortbildung der
bereits im Berufe stehenden Persönlichkeit gegeben ist, haben bisher für Ingenieure
Möglichkeiten dieser Art kaum bestanden. Nur wenige Orte, namentlich Hamburg sowie
einige Industriemittelpunkte im Rheinland und Westfalen, wiesen vor dem Kriege mehr
oder minder weit entwickelte Anfänge des technischen Fortbildungswesens auf. Nach
dem Kriege machte sich aber das Bedürfnis nach derartigen Einrichtungen gebieterisch
geltend, sodaß die bestehenden Einrichtungen erweitert sowie auch an anderen Orten
durch Zusammenschluß der Technisch-Wissenschaftlichen Vereine neue Einrichtungen
geschaffen werden mußten. Um zwischen den verschiedenen örtlichen
Vortragsvereinigungen eine Fühlungnahme herzustellen und den Ausbau des bestehenden
zu fördern, hatte der Vorsitzende des Technisch-Wissenschaftlichen Vortragswesens
Berlin, Dr.-Ing. Lasche, für den 20. Mai Herren aus allen
Gegenden Deutschlands nach dem Ingenieurhaus, Berlin, eingeladen. In der zahlreich
besuchten Versammlung, an der auch Vertreter des Ministeriums für Kunst,
Wissenschaft und Volksbildung und des Reichsverkehrsministeriums teilnahmen und die
zu einem äußerst interessanten Erfahrungsaustausch führte, kam einmütig der Wille
zum Ausdruck, das Technisch-Wissenschaftliche Vortragswesen in einer den
Bedürfnissen der Industrie entsprechenden Weise weiter zu entwickeln und mit
Rücksicht auf die knapp bemessene Zeit der Ingenieure alle Veranstaltungen mit
vollendetsten Mitteln durchzuführen, wobei namentlich die Arbeiten der
Technisch-Wissenschaftlichen Lehrmittelzentrale vorzügliche Dienste leisten werden.
Es wurde in Aussicht genommen, von Zeit zu Zeit gelegentlich der Jahresversammlungen
der großen Technisch-Wissenschaftlichen Vereine von neuem Besprechungen zu
veranstalten.
Preisausschreiben für einen Druckluftmesser für den Gebrauch in
Gruben. Der Reichskohlenrat schreibt hiermit für die Schaffung eines
handlichen in den Kohlengruben brauchbaren Druckluftmessers einen Wettbewerb aus, an
dem sich jedermann beteiligen kann.
Für die beste Lösung wird ein Preis von M. 75000 ausgesetzt, ein weiterer Preis von
M. 25000 für die nächstbeste Lösung, doch kann das Preisgericht, wenn es ihm berechtigt
erscheint, die beiden Preise zu einem einzigen von M. 100000 zusammenfassen. Den
Wettbewerbern bleibt das Verfügungs- und Verwertungsrecht ihres geistigen Eigentums
ungeschmälert erhalten.
Die Lösungen, (tatsächliche Ausführungen, Modelle, Zeichnungen und die nötigen
Beschreibungen) sind bis zum 1. Juni 1923 an die westfälische
Berggewerkschaftskasse, Bochum, Herner Str., unter der Bezeichnung „Wettbewerb
Druckluftmesser“ einzureichen. Ausführungen, Zeichnungen, Modelle und
Beschreibungen sind nur mit einem Kennwort, nicht aber mit der Angabe des Urhebers
zu versehen. In einem besonderen geschlossenen Briefumschlag, welcher als Aufschrift
das Kennwort trägt, ist Name, Stand und Wohnort des Bewerbers anzugeben.
Die Entscheidung über die zu verteilenden Preise erfolgt durch ein Preisgericht, das
wie folgt zusammengesetzt ist: Professor Dr.-Ing. Heise,
Steiger Werner, Dipl.-Ing. Götze, Bergassessor Brandi, Bergrat Professor
Dr. Tübben, Dr.-Ing. Rummel,
Dipl.-Ing. Schulte.
Die für den Wettbewerb eingereichten Konstruktionen des Luftmessers müssen den
folgenden Anforderungen und Arbeitsbedingungen genügen:
1. Von dem Luftmesser ist außer Zeichnung und Beschreibung möglichst eine Ausführung
in wahrer Größe zu liefern, damit durch Versuche festgestellt werden kann, inwieweit
der Messer den gestellten Bedingungen entspricht, ist jedoch der Bewerber nicht in
der Lage, eine tatsächliche Ausführung zu liefern, so genügt die Einreichung einer
genauen Zeichnung mit Beschreibung, nach welcher der Luftmesser hergestellt werden
kann. Die Zeichnung soll deshalb alle Angaben über die gewählten Abmessungen und
Baustoffe enthalten.
2. Der Luftmesser ist für den Gebrauch in engen und mäßig beleuchteten
Grubenräumen bestimmt. Die Außenmaße sollen deshalb tunlichst klein gehalten und die
Formgebung so gestaltet werden, daß der Einbau in oder der Anschluß an eine
vorhandene Rohrleitung ohne große Schwierigkeiten möglich ist. Das Gewicht des
Messers ist so zu begrenzen, daß er von einem Mann bequem getragen werden kann. Bei
dem Bau des Druckluftmessers ist auf die bei der Verwendung unvermeidliche rauhe
Behandlung Rücksicht zu nehmen.
3. Es soll eine Preßluftmenge gemessen werden können, welche auf atmosphärische
Spannung bezogen 400 cbm in der Stunde beträgt, also bei z.B. 4 at Ueberdruck einer
Druckluftmenge von 80 cbm in der Stunde entspricht. Es ist anzustreben, daß auch
kleine Luftmengen zuverlässig zu messen sind.
4. Die für die Luftmessung in Frage kommenden Maschinen in der Grube entnehmen die
Druckluft vielfach stoßweise. Im ungünstigsten Falle ist die Zahl der Stöße 50–80 in
der Minute und die bei jedem Stoß in Bewegung kommende Luftmenge beträgt 5–16 Liter
Druckluft von 4 at Ueberdruck. Der Luftmesser muß deshalb Einrichtungen besitzen,
die trotz der Stöße noch eine brauchbare Messung ermöglichen.
5. Die Druckluft enthält vielfach Wasser und Oel. Deren Gegenwart darf die Messung
nicht unmöglich machen. Die Meßgenauigkeit darf dadurch nur möglichst wenig
beeinilußt werden.
6. Die in Betracht kommenden Luftdrücke liegen meistens zwischen 3 und 6 at
Ueberdruck, die Temperaturen zwischen 15 und 25° C. Es ist zulässig, die Angaben des
Luftmessers so einzurichten, daß sie sich einheitlich auf Luft von 20° beziehen.
7. Die Meßeinrichtung soll möglichst so beschaffen sein, daß man in der Lage ist, den
Luftverbrauch für
Textabbildung Bd. 337
eine bestimmte Zeit, sei es als Preßluftmenge, sei es als
Luft von atmosphärischer Spannung gerechnet, abzulesen. In jedem Falle muß der
Luftverbrauch auf Grund der Angaben des Luftmessers bequem zu ermitteln sein.
8. Wird eine Flüssigkeit für das Messen der Luftmenge benutzt, so ist anzugeben, in
welcher Weise die Flüssigkeit bequem und sicher eingefüllt oder abgelassen werden
kann, während der Luftmesser eingebaut ist. Ein Wegdrücken der Meßflüssigkeit durch
Luftdrücke muß verhindert werden. Erwünscht ist, die Anwendung einer
Meßflüssigkeit zu vermeiden, falls sich auf diese Weise eine brauchbare Bauweise
herstellen läßt.
9. Rückfragen über Einzelheiten, die für die Ausführung des Druckluftmessers
maßgebend sind, können gerichtet werden an das Preisgericht für den Druckluftmesser,
zu Händen des Geschäftsführers der Technischwirtschaftlichen
Sachverständigenausschüsse des Reichskohlenrats, Berlin W 62, Wichmannstr. 19.