Titel: | Polytechnische Schau. |
Fundstelle: | Band 339, Jahrgang 1924, S. 132 |
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Polytechnische Schau.
(Nachdruck der Originalberichte – auch im Auszuge
– nur mit Quellenangabe gestattet.)
Polytechnische Schau.
Verwendung von Stickstoff zur Entgasung von
Kesselspeisewasser. Die Wichtigkeit der Entgasung des Kesselspeisewassers,
das stets Luft und geringe Mengen Kohlensäure gelöst enthält, ist in letzter Zeit
allgemein erkannt worden, und es ist eine Reihe von Vorrichtungen zur Entfernung der
im Wasser gelösten Gase angegeben worden, die schädliche Anfressungen der
Kesselbleche verhüten sollen. Wo derartige Apparate nicht vorhanden sind, genügt es
nach einem Vorschlag der A.-G. für Stickstoffdünger in
Knapsack (Bez. Köln), durch das Kesselspeisewasser einen Strom von Stickstoffgas in
feiner Verteilung hindurchzublasen, wodurch die im Wasser gelösten Gase bis auf
einen kleinen Rest ausgetrieben werden. Die entweichenden Gase können von
Kohlensäure und Sauerstoff durch Waschen mit geeigneten Absorptionsmitteln gereinigt
werden, so daß der Stickstoff im Kreislauf stets wieder Verwendung finden kann.
(Zeitschrift V. Dt. Ing. 1924, S. 62.)
Sander.
Der Verkehr auf den deutschen Binnenwasserstraßen im Jahre
1922. Die Langsamkeit, mit der sich unter dem Drucke der ungünstigen
außerpolitischen Verhältnisse und der damit verbundenen Beunruhigung im Innern der
Wiederaufbau
der deutschen Wirtschaft vollzog, kommt auch deutlich in den Zahlen über den
Nachkriegsverkehr auf den deutschen Binnenwasserstraßen zum Ausdruck. Wenn auch in
1922 gegenüber dem infolge niedriger Wasserstände sehr ungünstigen Jahre 1921 eine
erhebliche Steigerung eintrat, so erreichte der Gesamtverkehr aller Stromgebiete
doch nur 60 % des Vorkriegsstandes. Am weitesten hinter dem Vekehrsumfange von 1913
– um volle 78 % – blieb das östliche Wasserstraßennetz zurück, das von den
Gebietsabtretungen und den unsicheren Verhältnissen in den neuen Staatengebilden an
Deutschlands Ostgrenze besonders schwer betroffen wurde; am wenigsten litt in diesem
Sinne das Rheingebiet, dem ein Teil der Reparationslieferungen zugute kam und das
damit in noch höherem Maße als 1913 den Haupteil des Binnenwasserstraßen-Verkehrs in
sich vereinigen konnte. Nur das Ems-Weser- Gebiet, dieses infolge neu eröffneter
Kanalstrecken, und das an Verkehr wenig bedeutende Donaugebiet hatten in 1922 einen
größeren Verkehr als in 1913. In allen Stromgebieten war aber die Schiffahrt
umfangreicher als im Jahre 1921, vor allem im Odergebiet; hie sogar um 80 %.
Verhältnismäßig recht erheblich war auch die Zunahme des Verkehrs auf den märkischen
Wasserstraßen (+ 53 %) im Elbgebiet (+ 42 %) und im Rheingebiet (+ 49 %). Auf
letzteres entfiel, wie auch in allen früheren Jahren, der absolut weitaus größte
Teil des die Binnenwasserstraßen benutzenden Auslandsverkehrs, während im
Donaugebiet der Auslandsverkehr mit 69 % des Gesamtverkehrs den verhältnismäßig
größten Anteil hatte. Auch auf den östlichen Wasserstraßen war der Auslandsverkehr
bedeutend, wenigstens anteilsmäßig.
Auf den deutschen Binnengewässern wurden im Jahre 1913 im ganzen 99,6 Mill. t Güter
befördert, das sind etwa ⅕ des Gesamtverkehrs an Gütern auf den deutschen
Eisenbahnen, der sich 1913 auf 501 Mill. t belief. Während des Krieges ist der
Verkehr auf den Binnenwasserstraßen bis auf 39,6 Mill. t im Jahre 1917
zurückgegangen; der niedrigste Verkehr seit 1913 ist für das Jahr 1919 zu
verzeichnen mit nur 33,7 Mill. t. Im Jahre 1920 stieg die beförderte Gütermenge
wieder auf 43,3 Mill. t. Im Jahre 1921 ist der Verkehr auf den deutschen
Binnenwasserstraßen wieder erheblich zurückgegangen, im Durchschnitt etwa um 12 %.
Nur in wenigen Häfen, z.B. in Hamburg, Emden, Alsum mit Schwelgern konnte der
Verkehr weiter zunehmen. Als Ursachen dieses Rückganges gelten, neben schlechten
Wasserständen in 1921, vielfach preispolitische Gründe, die eine Abwanderung des
Güterverkehrs vom Wasserweg auf die Eisenbahn bewirkten, und dann die
Verringerung unserer Binnenschiffahrtsflotte, schließlich auch die Schrumpfung
unseres Gesamtgüterverkehrs, und dann noch die Umstellung unserer heimischen
Produktion, die immer mehr anstrebt, ihren Standort so einzurichten, daß der
erforderliche Frachtaufwand für die Beschaffung von Rohstoffen und die Verteilung
der Fertigprodukte möglichst klein ist. Letzteres darf man auch nicht außer Acht
lassen, daß unser Durchfuhrhandel, also der Frachtgüterverkehr noch lange nicht die
Vorkriegshöhe wieder erreicht hat. – Im Jahre 1922 ist der Transport von
Steinkohlen, welcher die Grundlage des Verkehrs auf den deutschen
Binnenwasserstraßen bildet, gegenüber dem Jahre 1913 immer noch um etwas mehr als ¼
zurückgegangen; – allerdings ist dieser Rückgang um etwas geringer als derjenige des
Gesamtverkehrs in 1922. Die Beförderung von Braunkohlen und Torf, die vielfach als
Ersatz für die fehlenden Steinkohlen dienen mußten, hatte sich sogar erhöht. Damit
ist der Anteil der Brennstoffbeförderung an den Gesamttransportmengen des Jahres
1922 von 32 % in 1913 auf 44 % gestiegen. Die Beförderung an Baumaterialien ist 1922
auf die Hälfte gegenüber 1913 gesunken. Der Transport von Erzen aller Art hat sich
in 1922 gegen das Vorjahr 1921 im Zusammenhang mit der Steigerung der Eisen- und
Stahlerzeugung, die hauptsächlich auf erhöhter Erzverarbeitung beruhte, fast
verdoppelt und damit seinen Vorkriegsanteil an der Gesamtbeförderung von Gütern auf
unsern heimischen Wasserstraßen schon um etwas überschritten. Dagegen erreichten die
Roheisentransporte in 1922 nur erst ⅓ der Vorkriegsbeförderung, obgleich sie sich
gegenüber dem Vorjahr 1921 gleichfalls verdoppelt hatten. Der Holztransport betrug,
hauptsächlich wegen der Abtretungen im Weichsel- und Memelgebiet und der
Schwierigkeiten im Holzhandel selbst, besonders mit Litauen und Polen, weniger als ⅓
des Vorkriegsstandes. Bei allen Landwirtschaftsprodukten ist der Anteil an der
Gesamtbeförderung in 1922 gegen 1913 zurückgegangen; am stärksten bei den
Müllereierzeugnissen, von denen nur ⅕ der Vorkriegsmengen befördert wurde, und bei
Zucker. Gegen das Vorjahr jedoch hat sich nur die Verschiffung von Getreide
verringert. Die Salzbeförderung auf dem Wasserwege war, im Einklänge mit der
Ausfuhrsteigerung an Salzen überhaupt, doppelt so groß wie 1913. Bei den meisten
anderen Gütern beliefen sich die für 1922 ermittelten Transportmengen auf höchstens
die Hälfte des Vorkriegsumfanges. – Die folgende Znsammenstellung bietet einen
Ueberblick über den
Gesamtverkehr (Ein- und Ausladungen)
auf den deutschen Binnenwasserstrassen und Anteil der
Stromgebiete am Verkehr in den Jahren 1913,1920,1921 und 1922.
1913
1920
1921
1922
Stromgebiet
Gesamtverkehr
Gesamtverkehr
Gesamtverkehr
Davon Aus-landsverkehrin 1000
t
in 1000 t
in % desVerkehrs allerWasserstr.
in 1000 t
in 1000 t
in 1000 t
in % desVerkehrs allerWasserstr.
Östliche WasserstrassenOder-GebietMärkische
WasserstrassenElbe-GebietEms-Weser-GebietRhein-GebietDonau-Gebiet
5047 14866 15722 25506
10650 83914 559
3,2 9,5 10,1 16,3 6,8 53,7 0,4
706 6091 5885 81571232238292
340
801 3091 5369
72681267535788 435
1100 5559 8202103071508353221
626
1,2 5,9 8,7 10,9 16,– 56,6 0,7
249 1 30 654 976
19802 431
Gesamtgüterverkehr in 1000 t
156264
100,–
71793
65427
94098
100,–
22143
*) Ehemaliges Gebiet.
Nach „Wirtschaft und Statistik„ 2. Jahrgang 1922 Seite 446 und 4. Jahrgang 1924 Seite
8 und 9.
Si.
Die Landesstromversorgung in Sachsen. Nachdem bereits
im Jahre 1916 die gesetzlichen Grundlagen für die allgemeine Versorgung des Landes
mit elektrischem Strom geschaffen worden sind, hat der sächsische Staat diese Pläne
in kürzester Zeit verwirklicht, wobei die bereits bestehenden privaten Kraftwerke in
Ost- und Westsachsen, in Pirna usw. den Bestrebungen einer einheitlichen
Kraftversorgung nutzbar gemacht wurden. Als Grundlage dienen dabei die bedeutenden
Braunkohlenvorkommen des Landes, die auf 4 Milliarden t geschätzt werden. Die
unmittelbar an den Gruben errichteten Großkraftwerke bilden die Ausgangspunkte eines
weitverzweigten Netzes von Starkstromleitungen.
Die größte Zentrale Sachsens ist das Kraftwerk Hirschfelde bei Zittau, dessen
Maschinenleistung gegenwärtig 85000 kW beträgt. Es liegt im Braunkohlenbecken der
südlichen Oberlausitz und nimmt 55 v. H. der Förderung auf, während nur 17 v. H. als
Rohkohle verkauft und die restlichen 28 v. H. zur Briketterzeugung verwertet werden.
Die Kohle wird im Tagebau gewonnen und es werden täglich 10000 t mit elektrischen
Zügen bis zu den Bunkern des Kraftwerkes befördert. Ein zweites Großkraftwerk ist in
Bohlen im Leipziger Braunkohlenbecken geplant, das erst seit dem Jahre 1921 abgebaut
wird. Dieses Kraftwerk soll bis auf 100000 kW ausgebaut werden und mit einer
Wasserkraftanlage zusammenarbeiten. Neuerdings ist die Zusammenfassung aller noch
verfügbaren, ausbauwürdigen Wasserkräfte des Landes (rd. 150000 PS) geplant.
Außerdem hat der sächsische Staat noch Stromlieferverträge für 30000 bis 40000 kW
Gesamtleistung mit den in Preußen gelegenen Kraftwerken Lauta, Zschornewitz und
Bitterfeld abgeschlossen.
Der Strom wird von den Kraftwerken mit einer Spannung von 100000 Volt abgegeben, das
staatliche Leitungsnetz, das gegenwärtig bereits eine Länge von 350 km hat, wird
nach Vollendung der im Bau befindlichen und geplanten Leitungen 530 km umfassen. Zur
weiteren Verteilung des Stromes an die Städte und Gemeinden sind zahlreiche
Umspannwerke und Schaltstellen vorhanden. Die Ausdehnung des Hochspannungsnetzes ist
auch über die Grenzen des sächsischen Landes hinaus nach Thüringen und Bayern
geplant. (Zeitschr. V. Dt. Ing. 1924, S. 264.).
Sander.
Die Wiener städtischen Elektrizitätswerke. In den Jahren
1901 und 1902 wurden von der Gemeinde Wien zwei Elektrizitätswerke von zusammen
24000 PS in Betrieb genommen, die der Stromversorgung für den Straßenbahnbetrieb und
für Beleuchtung und Kraftzwecke dienten. Die Verhältnisse der Nachkriegszeit zwangen
dazu, diese Werke vom Bezug ausländischer Steinkohle möglichst unabhängig zu machen.
Zu diesem Zweck wurden die Dampfkessel zum Teil für die Verfeuerung von
Rohbraunkohle sowie für Oelfeuerung umgebaut. Gegenwärtig sind in den zwei im
Stadtgebiete gelegenen Zentralen 85 Kessel mit 31000 qm Heizfläche, 13
Kolbendampfmaschinen und 15 Dampfturbinen von zusammen 165000 PS vorhanden; neben
den zwei Kraftwerken bestehen noch 11 Unterstationen, die den Verbrauchern
Gleichstrom, Drehstrom und Wechselstrom liefern.
Bereits im Jahre 1912 hatte die Gemeinde Wien durch Kauf die
Braunkohlen-Bergbaugewerkschaft Zillingdorf erworben, die im südlichen Teil des
Wiener Beckens und in den damals noch zu Ungarn gehörigen, jetzt im Burgenland
liegenden Gemeinden Zillingtal und Neufeld Braunkohlengruben besitzt. Diese Gruben
wurden während des Krieges und besonders nachher infolge der wachsenden Kohlennot
durch Anlage neuer Tagebaue sowie einer Schachtanlage stark erweitert, ferner
wurde eine Brikettfabrik und eine 31 km lange Bergwerkbahn gebaut. Zur
wirtschaftlichen Verwertung der Zillingdorfer Braunkohle wurde bereits im Jahre 1913
in Ebenfurth mit dem Bau eines Ueberlandkraftwerkes begonnen, das im ersten Ausbau
mit zwei Dampfturbinen von je 8000 PS ausgerüstet wurde. Die 38 km lange Fernleitung
nach Wien konnte infolge des Kupfermangels erst 1916 in Betrieb genommen werden. Mit
der fortschreitenden Erhöhung der Braunkohlenförderung wurde auch das Kraftwerk im
Jahre 1918 weiter ausgebaut; es besitzt derzeit 12 Kessel mit zusammen 6000 qm
Heizfläche und vier Dampfturbinen von zusammen 40000 PS. Ebenso wurde die Spannung
der Fernleitung von 35000 auf 70000 Volt erhöht. Die Entwicklung der Stromerzeugung
im Kraftwerk Ebenfurth zeigen folgende Zahlen: 1915: 3 Mill. kWh, 1917: 33 Mill.
kWh, 1919: 48,6 Mill. kWh, 1922: 85 Mill. kWh.
An die Fernleitung ist auch eine Reihe kleiner privater Wasserkraftanlagen
angeschlossen, die ihre überschüssige Energie (rd. 4,8 Mill. kWh) an das
Ueberlandnetz abgeben. Ferner werden im Wiener Stadtgebiete selbst rd. 7,6 Mill. kWh
aus sechs Wasserkraftwerken mit zusammen 4000 PS Leistung gewonnen, die in die
großen Hauptrohrstränge der zweiten Hochquellenleitung eingeschaltet sind und den in
diesen Leitungen vorhandenen überschüssigen Wasserdruck zur Krafterzeugung
ausnutzen. Schließlich hat die Gemeinde Wien im Jahre 1921 eine Wasserkraft-A.-G.
gegründet, deren Zweck die Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Ybbstales
(Niederösterreich), der Hochquellenleitungstrecke Lunz–Kienberg–Gaming, später auch
noch der Donau ist. Die Fertigstellung der Bauten an der Hauptstufe des Ybbstales
ist noch in diesem Sommer zu erwarten. Diese Anlage wird 12000 PS liefern, wodurch
die Elektrizitätswerke dann in der Lage sein werden, 50 Mill. kWh aus diesen
inländischen Wasserkraftwerken zu beziehen. Der Ausbau der anderen Wasserkräfte ist
in Vorbereitung und es schweben auch Verhandlungen wegen des Bezugs von elektrischer
Energie aus dem Wasserkraftwerk Partenstein in Oberösterreich.
Im Jahre 1922 erzeugten die Wiener Elektrizitätswerke 309,5 Mill. kWh, hiervon
entfielen 212 Mill. kWh auf die beiden städtischen Zentralen, 85 Mill, kWh auf das
Ueberlandwerk Ebenfurth und 12,5 Mill. kWh auf die Wasserkraftwerke. Die Werke sind
heute bereits mit mehr als einem Drittel ihrer gesamten Erzeugung vom Bezug
ausländischer Kohle unabhängig und werden es in 1 ½ Jahren mit mehr als 60 v. H.
sein. Außer den Braunkohlen von Zillingdorf und Neufeld, wo 1922 bereits 429000 t
gewonnen wurden, verwenden die Elektrizitätswerke auch Steinkohlen aus den Ybbstaler
Steinkohlenwerken, zu deren Ausbeutung eine Gesellschaft gegründet wurde, deren
Aktien zu drei Vierteln der Gemeinde Wien gehören. Diese Steinkohlenwerke liegen in
der nächsten Nähe der Wasserkraftwerke, weshalb beabsichtigt ist, später auf der
Grube ein Dampfkraftwerk zu errichten und die darin erzeugte elektrische Energie zum
Ausgleich der Wasserkraft und gemeinsam mit ihr auf derselben Fernleitung nach Wien
zu leiten. (Wasser und Gas 1924, S. 451–454.)
Sander.
Motorschiff „Challenger“ wurde als erstes
amerikanisches Frachtschiff mit Sun – Doxford – Oelmaschinen ausgerüstet. Es war
vorgesehen, das im Jahre 1919 gebaute Schiff mit 11800 t Wasserverdrängung von der
Bethlehem-Schiffswerft mit einer fünfstufigen Curtisturbine von 2400 PS. bei 3500
Umdrehungen in der Minute als Antriebsmaschine auszurüsten, die durch
Zahnradvorgelege die Schraubenwelle mit 90 Umdrehungen antreiben sollte. Die bisher
gemachten guten Erfahrungen mit Oelmaschinenantrieb, verbunden mit elektrischer
Kraftübertragung für die Hilfsmaschinen, gaben Veranlassung an Stelle einer
Dampfturbine eine Sun-Doxford-Zweitakt-Oelmaschine mit gegenläufigen Kolben und
einer indizierten Leitung von 3200 PS bei 77–90 Umdrehungen zu verwenden. Die vier
Zylinder haben 578 mm Bohrung und 2mal 1155 mm Hub. Der Brennstoff wird ohne
Einblaseluft eingeführt. Für das Anfahren und für das Manöverieren der Maschine ist
eine Zylinderheizung mit Dampf vorgesehen, der in einem mit Oel gefeuerten Kessel
erzeugt wird. Dadurch wird erreicht, daß die Maschine in zuverlässiger und
gleichmäßiger Weise noch bei 21 Umdrehungen in der Minute arbeitet.
Zum Antrieb der Hilfsmaschinen sind drei 100 PSe-Worthington-Schweröl-Motoren,
ventillose Zweitaktmaschinen mit Vorkammerzündung für je 65 kW bei 220 Volt
vorhanden. Die Maschinen haben ebenfalls Kreuzkopfführung, um das Schmieröl der
Zylinder von den der Getriebeteile ganz zu trennen.
Die elektrisch angetriebenen Hilfsmaschinen sind von der American Engineeering Co. in
Philadelphia geliefert, die über langjährige Erfahrungen in der Ausrüstung von
Motorschiffen verfügt. (Schiffbau 1924, S. 373.)
W.
Oelfeuerung für Zentralheizungskessel. Ueber günstige
Erfahrungen mit Teerölfeuerung bei einer Zentralheizung berichtet Th. Zanders. Die Ergebnisse der von ihm angestellten
Heizversuche sind geeignet, den Koks als Heizstoff für Zentralheizkessel in vielen
Fällen zu ersetzen. Der hohe Heizwert von Steinkohlen- und Braunkohlenteeröl sowie
die Möglichkeit, fast mit der theoretischen Luftmenge auszukommen, gestatten, sehr
hohe Verbrennungstemperaturen zu erreichen. Die Versuche wurden an einem
Strebelkessel, Eca II, ausgeführt, wobei an die Stelle der Feuertüre ein
Vorflammkessel gesetzt wurde, der jederzeit wieder entfernt werden kann. Durch
Auslegen des eigentlichen Kesselflammraumes mit normalen Schamottesteinen wurde
erreicht, daß die einzelnen Kesselglieder nicht höher beansprucht wurden als bei
normaler Koksfeuerung. Zur Zerstäubung des Heizöles wurde Wind von 280 mm WS -
Pressung verwendet. Der Oelverbrauch je qm Heizfläche betrug höchstens 2,4 kg/st,
doch wurde diese Menge nur bei äußerster Beanspruchung des Kessels benötigt. Wenn in
den zu beheizenden Räumen die gewünschte Temperatur einmal erreicht ist, kann der
Oelverbrauch stark verringert, von Zeit zu Zeit sogar ganz unterbunden werden,
wodurch große Betriebersparnisse zu erzielen sind. Ein weiterer Vorzug ist der
einfache und saubere Betrieb durch den Fortfall der Schlacke und ihrer Abfuhr. Der
Oelbrenner muß so beschaffen sein, daß er das Heizöl restlos zerstäubt und daß er
sehr fein zu regulieren ist. Besonders vorteilhaft ist die Anlage einer Oelfeuerung
dort, wo der Wärmebedarf sich nur auf wenige Stunden im Tage erstreckt, zumal die
Anheizdauer außerordentlich kurz ist. Bei richtiger Einstellung des Brenners läßt
sich leicht ein sauberer, rußfreier Betrieb erzielen, der fast keine Bedienung
erfordert. (Anzeiger f. Berg-, Hütten- und Maschinenwesen 1924, Nr. 32.)
Sander.
Abscheidung von Teernebel auf elektrischem Wege. Durch
elektrostatische Anziehung können Stäubchen und Tröpfchen bekanntlich aus der Luft
niedergeschlagen werden. Hierauf beruht auch das Cottrell-Verfahren, das im
großen Maßstabe angewendet wird, um Flugstaub von Schwefelsäurefabriken und Hochöfen
niederzuschlagen. Man hat dieses Verfahren auch bereits zum Verdichten nitroser Gase
verwendet, indem man Dampf in die Gase einströmen ließ und auf diese Weise 40 v. H.
Salpetersäure erhielt. Besonders eignet sich das elektrische Verfahren zum
Teerabscheiden in Kokereien, die das Ammoniak unmittelbar aus den heißen Gasen
gewinnen, an Stelle der mechanischen Teerstrahlreiniger, die viel Kraft verbrauchen.
Amerikanische Teerabscheider, die mit Glaswolle gefüllt sind, haben eine
überraschende Wirkung. Es ist anzunehmen, daß dies durch elektrostatische Anziehung
hervorgerufen wird, indem sich die Tröpfchen durch Reibung an der Glaswolle
elektrisch laden. Auf den Hütten der Anaconda-Gesellschaft (V. St. A.) werden die
Gase beim Rösten des Kupferkieses zunächst in einem Cottrell-Scheider von Staub
befreit und dann durch Zutritt kalter Luft stark abgekühlt. Dabei scheidet sich das
in den Gasen enthaltene Arsenik als feiner Nebel aus, der in einem zweiten
Cottrell-Apparat niedergeschlagen wird. Die elektrische Gasreinigung beansprucht
eine sachgemäße Ueberwachung, die Gasgeschwindigkeit spielt hier eine große Rolle.
(Glückauf, Bd. 58, S. 144.)
W.
Die Gold- u. Silberproduktion der Welt im Jahre 1923.
Gold Produktion in
Millionen Pfd. zu 84 sh 11 ¾ d pro Unze fein.
Jahr
Transvaal
Übr. Gr.-Britanien
Gr.-Bri-tan. insges.
ÜbrigeLänder
Welt-Produkt.
1913
37,4
21,4
58,8
35,9
94,7
1918
35,8
15,2
51,0
28,0
79,0
1919
35,4
14,7
50,1
24,9
75,0
1920
34,7
13,4
48,1
21,9
69,3
1921
34,5
13,5
48,0
20,0
68,0
1922
29,8
14,4
44,2
19,8
64,0
1923
38,8
13,7
52,5
20,0
72,5
Silberproduktion
in Mill.Unzen fein (1911 war Rekordjahr f. Silber).
Jahr
Mexiko
U. S. A.
Kanada
Weltprodukt.
1911
79
60
33
226
1918
62
68
21
198
1919
66
57
16
176
1920
67
55
13
173
1921
65
53
13
175
1922
77
56
19
191
1923
90
65
17
212
Nach dem Berichte von Samuel Montagu & Co, London
(Schweizerischer Bankverein, Monatsbericht 1924 Nr. 1 Seite 22).
Si.
Die Kohlenförderung Oesterreichs. Die Kohlenförderung
weist nach der amtlichen Statistik im Jahre 1923 sowohl für Braunkohle als auch für
Steinkohle einen Rückgang gegenüber dem Vorjahre auf. Es wurden gefördert:
1923
1922
1921
Steinkohlen
158183 t
165727 t
137633 t
Braunkohlen
2658907 t
3135902 t
2478862 t
Auf die einzelnen Reviere verteilt sich diese Förderung wie folgt:
1. Steinkohlen:
1923
1922
1921
Niederösterreich
153152 t
162525 t
135875 t
Oberösterreich
5011 t
2795 t
1758 t
Steiermark
20 t
407 t
–
Von der Steinkohlenförderung entfallen somit rund 97 v. H. auf Niederösterreich, wo
im Jahre 1922 allein 15 Betriebe vorhanden waren, während die beiden anderen Gebiete nur je 2
Betriebe aufweisen.
2. Braunkohlen:
1923
1922
1921
Niederösterreich
176068 t
170132 t
158026 t
Oberösterreich
350288 t
481190 t
467032 t
Steiermark
1575025 t
1932062 t
1722928 t
Kärnten
85037 t
100593 t
88266 t
Tirol
36912 t
44471 t
42610 t
Burgenland
435577 t
407454 t
–
––––––––––––––––––––––––––––––
Zusammen
2658907 t
3135902 t
2478862 t
Steiermark, das im Jahre 1922 von den insgesamt vorhandenen 76 Braunkohlengruben
allein 48 Betriebe zählte, liefert somit fast 60 v. H. der Gesamtförderung, an
zweiter Stelle steht das Burgenland, das erst im Jahre 1922 von Ungarn an
Oesterreich kam, weshalb die Förderung dieses Gebietes im Jahre 1921 in obiger
Zahlentafel nicht mitangeführt ist.
Sander.
Urheber- und Musterrechte während der Messen. Schutz gegen
Verletzungen. Kunstgewerbliche Muster können in zweierlei Form Rechtsschutz
genießen:
1. Das Reichsgesetz vom 11. Januar 1876 betreffend das Urheberrecht an Mustern und
Modellen schützt gewerbliche Muster und Modelle. Dieser Geschmacksmusterschutz hat
nach der Rechtsprechung zur Voraussetzung, daß es sich um neue und eigentümliche
Erzeugnisse handelt. Erfordert wird eine Formbildung, die den Formensinn des
Anschauenden in einer eigentümlichen, von der Wirkung früher bekannter Verbindungen
von Formelementen verschiedener Weise berührt und sich dadurch als das Ergebnis
einer originalen formenschöpferischen Kraft darstellt.
Daß das Muster einen künstlerischen Wert besitze, ist gesetzlich nicht erforderlich.
Der Geschmacksmusterschutz wird aber nur gewährt, wenn das Muster zur Eintragung ins
Musterregister angemeldet ist.
2 Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der
Photographie vom 9. Januar 1907 gewährt Schutz den Urhebern von Werken der bildenden
Kunst und rechnet zu diesen Werken nach § 2 ausdrücklich die Erzeugnisse des
Kunstgewerbes.
Als Werke der bildenden Künste sind solche Werke anzusehen, die nach ihrem
Hauptzwecke der ästhetischen Darstellung dienen. Dieser Zweck muß aus der
Darstellung erkennbar sein und verliert seine Eigenschaft nicht durch die Benutzung
des Werkes.
Der Urheberschutz nach diesem Gesetz wird schlechthin bis zu 30 Jahren nach dem Tode
des Urhebers gewährt und ist an irgendeine Anmeldung nicht gebunden.
Die Durchführung des Schutzes begegnet jedoch häufig erheblichen Schwierigkeiten, die
in der Art unseres Prozeßverfahrens liegen. Im ordentlichen Prozeß wird der an sich
schon langsame Gang des Verfahrens durch die Einholung von
Sachverständigen-Gutachten belastet, gegebenenfalls durch Gutachten der vorgesehenen
Sachverständigenkammer. Auch das summarische Prozeßverfahren (einstweilige
Verfügung) muß darunter leiden, daß die Sachverständigen-Gutachten erst im Laufe des
Verfahrens beigezogen werden. Ein derartiger Prozeß über Musterverletzungen nimmt
erfahrungsgemäß erhebliche Zeit, mitunter ein oder mehrere Jahre in Anspruch.
Eine Besserung kann nur dadurch erzielt werden, daß sofort
nach der Entdeckung einer Musterverletzung an Ort und Stelle eingegriffen wird. Wird
eine solche Musterverletzung z.B. während der Leipziger Mustermessen beobachtet, so
muß bei dem Leipziger Gericht als dem „forum delicti commissi“ sofort ein
Antrag auf einstweilige Verfügung – gegebenenfalls auch auf Strafverfolgung –
gestellt werden und die Tatsache der Verletzung des Urheberrechts durch
Ueberreichung eines ad hoc beizuziehenden Gutachtens von Sachverständigen glaubhaft
gemacht werden.
Um den Meßfremden diese Glaubhaftmachung zu erleichtern, hat das Leipziger Meßamt einen Gutachterausschuß ins Leben
gerufen, der sich aus namhaften Künstlern, Kunstgewerben und erfahrenen Fachleuten
aus dem ganzen Deutschen Reiche zusammensetzt und während der Dauer der Leipziger
Mustermessen stets zu Begutachtungen bereit ist. Glaubt ein Aussteller, daß sein
geistiges Eigentum verletzt worden sei, so kann er sofort dem Meßamt für die
Mustermessen Mitteilung machen, und – falls es sich um künstlerische und
geschmackliche Verletzung handelt – sofort ein maßgebendes Gutachten erhalten.
Gerade bei dem Zusammenströmen Tausender deutscher Fabrikanten ist für den Künstler
die Möglichkeit gegeben, in den Musterlagern festzustellen, ob sein geistiges
Eigentum nicht unberechtigterweise anderweitig verarbeitet worden ist.
Die vornehmste Aufgabe eines Kulturstaates ist es, das geistige Eigentum zu schützen
und dadurch den Künstler zu weiterer Tätigkeit anzuspornen. Der beim Meßamt
eingerichtete Gutachterausschuß soll dazu beitragen, dem Künstler diesen Schutz
sicherzustellen.