Titel: | Die elektrische Stromversorgung von Warenhäusern und ähnlichen Geschäftsbetrieben. |
Autor: | Foerster |
Fundstelle: | Band 342, Jahrgang 1927, S. 137 |
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Die elektrische Stromversorgung von Warenhäusern
und ähnlichen Geschäftsbetrieben.
Von Oberingenieur Foerster
(Berlin.)
FOERSTER, Die elektrische Stromversorgung von
Warenhäusern.
Von dem Umfange des elektrischen Betriebes in einem Warenhause wird sich der
Außenstehende schwerlich eine richtige Vorstellung machen können, denn abgesehen von
der elektrischen Beleuchtung in den Dunkelstunden während der Geschäftszeit in den
Wintermonaten sieht der Außenstehende und die das Warenhaus besuchende Kundschaft
nicht viel von dem elektrischen Betrieb. Und doch ist dieser so vielseitig und
umfangreich, daß er einen beachtlichen Posten im Betriebskosten-Konto des
Warenhauses darstellt.
Der elektrische Betrieb umfaßt in erster Linie allerdings die künstliche Beleuchtung
des Warenhauses während der Geschäftszeit in den Dunkelstunden der Wintermonate,
daneben auch die stellenweise ständige Beleuchtung von solchen Räumen, die infolge
ihrer ungünstigen baulichen Lage vom natürlichen Tageslicht selbst in den
Sommermonaten nicht ausreichend beleuchtet werden, und die deshalb auch für den
eigentlichen Warenhaus-Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung sind, wie
Lager- und Packräume, Garderoben, Toiletten, Kellerräume und andere gelegentliche
Aufenthalts- und Arbeitsräume. Ferner ist neben der allgemeinen Zweckbeleuchtung die
Lichtreklame und Reklamebeleuchtung in den Schaufenstern in Betracht zu ziehen, die
auch nach offiziellem Geschäftsschluß noch im Betriebe ist. Ebenso die
baupolizeilich vorgeschriebene Notbeleuchtung zur Nachtzeit, die eine ausreichende
Orientierung und die notwendigste Uebersicht ermöglichen soll, die aber auch bei
etwaigem Versagen der Stromlieferung während der Geschäftszeit aushilfsweise zur
notwendigsten Allgemeinbeleuchtung für kurze Dauer dienen soll.
Die elektrische Gesamtanlage eines Warenhauses umfaßt ferner den Betrieb einer
größeren Anzahl von Elektromotoren, z.B. für die Personen-und Warenaufzüge, etwa
vorhandene Rolltreppen (escaliers roulants), pneumatische Rohrpostanlagen für
zentralisierten Kassenbetrieb, den Betrieb für die Eismaschinen, Kühl- und
Ventilationsanlagen, sowie für alle sonstigen Motoren, z.B. für die Näherei,
Reparatur- und andere Werkstättenbetriebe, für Vorführungszwecke und dgl.
mehr.
Die Stromversorgung für den elektrischen Gesamtbetrieb kann auf vier verschiedene
Arten erfolgen und zwar:
1. Aus dem Städtischen Elektrizitätswerk oder der zuständigen
Ueberlandzentrale.
2. Aus einer eigenen elektrischen Zentrale-unter Ausschluß jedes
anderweitigen Strombezuges.
3. Im gemischten Betrieb: Eigenzentrale und Strombezug aus dem
Elektrizitätswerk.
4. Aus einer eigenen Akkumulatoren-Unterstation, bei dem gesamten
Strombezug für diese aus dem Elektrizitätswerk.
Welche von den vier Stromerzeugungs- und Strombezugsmöglichkeiten sich für jedes
Warenhaus je nach seiner Größe und seinen besonderen Einrichtungen als die
wirtschaftlich vorteilhafteste Betriebsform empfiehlt, kann nur von Fall zu Fall
durch sehr eingehende und gewissenhafte Aufstellung von Erstellungs- (Investitions-)
und Betriebskosten-Berechnungen und durch vergleichende, völlig objektive
Rentabilitätsberechnungen ermittelt werden, in denen restlos alle in Betracht zu
ziehenden Faktoren berücksichtigt sind. Es ist leicht einzusehen, daß die hierfür
notwendigen Kalkulationen mancherlei Schwierigkeiten bieten. Es sollen deshalb in
Nachstehendem einige Anhaltspunkte gegeben werden, die als allgemein gültige
Grundlagen für diese Kalkulationen dienen können. Es sei hierbei bemerkt, daß auch
noch in vielen anderen Geschäftsbetrieben die Verhältnisse ganz ähnlich liegen, wie
bei den Warenhäusern, z.B. in großen Hotels, in Theatern, Großbanken, größeren
Kurhaus- und Restaurationsbetrieben, Krankenhäusern, Sanatorien, Heil- und
Pflegeanstalten u. dgl. m. Die ganz großen Betriebe dieser Art haben ebenso wie die
großen Warenhäuser wohl zumeist ihre eigenen Zentralen, weil diese für Betriebe mit
einem Höchstverbrauch von 500 Kilowatt und mehr unter allen Umständen die
wirtschaftlich vorteilhafteste Betriebsform darstellen. Für Betriebe mit einem
Höchstverbrauch
von 50 bis etwa 300 Kilowatt könnte aber, je nach den gegebenen Verhältnissen,
auch die eine oder andere der erwähnten Betriebsformen sich als wirtschaftlich
vorteilhafter erweisen, die dann sehr ernstlich in Betracht zu ziehen sind.
1. Alleiniger Strombezug aus öffentlichem
Versorgungsnetz.
Der Betrieb der elektrischen Anlage eines Warenhauses aus dem Städtischen
Elektrizitätswerk oder der zuständigen Ueberlandzentrale würde an sich wohl die
einfachste und für den Geschäftsbetrieb des Warenhauses bequemste Betriebsform sein,
wenn . . . das Elektrizitätswerk dem Warenhaus immer den Strom zu einem
wirtschaftlich annehmbaren Tarif liefern würde. Hier sind aber der Verwaltung des
Elektrizitätswerkes sehr häufig Grenzen gesetzt, die nicht ohne Nachteil für den
rationell-wirtschaftlichen Gesamtbetrieb der Stromerzeugungsanlage des Kraftwerkes
überschritten werden dürfen.
Textabbildung Bd. 342, S. 137
Abb. 1.
Als Stromart kommen meistens Gleichstrom 2 × 220 Volt und Drehstrom 3 × 380/220 Volt
in Betracht. Im ersteren Falle werden die Elektromotoren über 1000 Watt mit 440 Volt
von den Außenleitern des Dreileiternetzes betrieben, im letzteren Fall mit
380voltigem Drehstrom. Die Lichtspannung ist in beiden Fällen 220 Volt.
In Abb. 1 sind zwei Belastungskurven eines normalen
Städtischen Elektrizitätswerkes mittlerer Größe mit Straßenbahnbetrieb mit einer
Höchstleistung der Stromerzeugungsanlagen bis zu 12000 kW dargestellt, wie diese
Kurven sich wohl auch mit dem Belastungsverlauf der meisten Elektrizitätswerke
ähnlicher Größe und mit ähnlichen Betriebsverhältnissen ungefähr decken könnten. Die
ausgezogene Kurve a (Abb. 1) zeigt den
Belastungsverlauf während eines Werktages im Dezember-Januar, einem der kürzesten
Tage unter unseren Breitengraden, während die punktierte Kurve b (Abb. 1) den Belastungsverlauf während eines Werktages
im Juni-Juli, einem der längsten Tage, veranschaulicht. Aus dem Vergleich beider
Kurven ist ohne weiteres zu ersehen, welche Anforderungen die Lichtspitzen der Kurve
a (Abb. 1) an die Stromerzeugung des Kraftwerkes
stellen. Die gesamten Stromerzeugungsanlagen mit ihren Maschinen, Apparaten,
Kabelnetzen, Transformatoren etc. müssen so bemessen sein, daß sie das
Spitzen-Maximum zu decken vermögen, das aber nur an einigen wenigen der kürzesten
Tage des ganzen Jahres (insgesamt etwa 200 Stunden p. a.) auftritt. Wie aus dem
Verlauf der Kurve b (Abb. 1) ersichtlich, erhebt sich
die Belastung des als Beispiel gewählten Kraftwerkes an den längsten Tagen des
Jahres im Juni-Juli kaum über 4000 kW. Die Stromerzeugungsanlage, die für eine
Höchstleistung von 12000 kW bemessen ist, wird hier also im Mittel kaum mit ⅓ ihrer
Höchstleistung beansprucht. Bezieht man die mittlere effektive Belastung eines
Elektrizitätswerkes auf die gesamte Maschinenleistung einschließlich der Reserven,
so erhält man den Ausnutzungsfaktor des Kraftwerkes. Dieser wird um so kleiner, je
höher die Maximumspitze den übrigen Teil der Kurve überragt. Es ist einleuchtend,
daß die Verwaltung eines Elektrizitätswerkes, dessen Stromerzeugungsanlagen soweit
ausgenutzt sind, daß sie zur Bewältigung der durch die höchste Lichtspitze der Kurve
a (Abb. 1) angezeigten Höchstbelastung ausreichen,
alles vermeiden muß, was dieses Maximum noch überschreiten könnte, weil die
Stromerzeugungsanlage in allen ihren Teilen sonst überlastet werden und zu
kostspieligen Erweiterungen zwingen würde, die sich in absehbarer Zeit aber meist
nicht rentieren. Rentiert sich aber die Erweiterung durch den Strombezug eines neu
hinzutretenden Großkonsumenten, so wird die Erweiterung, wenn nicht andere Gründe
dagegen sprechen, wohl meist ausgeführt, und zwar auf Grund eines langfristigen
Stromlieferungsvertrages mit dem betr. Großkonsumenten. Bis dahin wird die
Verwaltung des Elektrizitätswerkes durch eine zweckentsprechende Tarifpolitik ein
weiteres Anwachsen der Belastungsspitze zu verhindern suchen.
Einen möglichst gleichmäßigen Verlauf der Belastungskurve oder wenigstens ein
Absenken der Maximumspitze zu erzielen, jedenfalls aber ihr weiteres Ansteigen zu
verhindern, ist das Streben aller Elektrizitäts-Verwaltungen. Es ist dabei dennoch
ihre weitere Aufgabe, allen Wünschen der Stromabnehmer nach Möglichkeit gerecht zu
werden, dessen ungeachtet aber auch eine angemessene, gesunde Rentabilität des
Elektrizitätswerkes durchzuführen und stets im Auge zu behalten.
Textabbildung Bd. 342, S. 137
Abb. 2.
Abbildung 2 zeigt nun den ungefähren Verlauf des
Stromverbrauchs eines Warenhauses mit einem Höchstverbrauch von etwa 300 kW und zwar
– in Uebereinstimmung mit Abb. 1 – in Kurve a den
Verlauf des Verbrauches an einem der kürzesten Werktage im Dezember-Januar und in
Kurve b den Verlauf des Verbrauches an einem der längsten Werktage im Juni-Juli.
Kurve a zeigt zwei Lichtspitzen, dazwischen die Mittagssenke, die in der
Geschäftszeit des Warenhauses ihre Erklärung finden, während. Kurve b neben einem
geringen Verbrauch an Licht hauptsächlich den Verlauf
des Stromverbrauchs der Motoren anzeigt. Vergleicht man die a-Kurven der beiden
Abbildungen 1 und 2 miteinander, so wird man finden, daß der Spitzenverbrauch des
Warenhauses zeitlich in die Spitzenbelastung des Elektrizitätswerkes fällt. Hierin
liegt der Grund, weshalb die Elektrizitätswerke nicht immer in der Lage sind, den
Warenhäusern nach Wunsch mit einem wirtschaftlich vorteilhaften Stromtarif
entgegenzukommen. Billigen Strom kann das Elektrizitätswerk meist nur zur Nachtzeit
abgeben, etwa von 8 Uhr abends bis 7 Uhr morgens; Strom zu normalem Preise von 7 Uhr
morgens bis 3 Uhr nachmittags. Die Zeit von 3 oder 4 Uhr nachmittags bis 7 oder 8
Uhr abends aber wird das Elektrizitätswerk für den Stromabnehmer mit billigem Tarif als Sperrzeit festsetzen, während der sich
der Stromabnehmer verpflichten müßte, überhaupt keinen Strom vom Elektriztätswerk zu
beziehen, es sei denn ausnahmsweise im Notfalle, dann aber zu einem Tarif mit einem
Preisaufschlag auf den normalen Licht-Strompreis. Es ist bei solchen tariflichen
Schwierigkeiten zu prüfen, ob das Warenhaus mit einer der anderen drei
Betriebsformen in bezug auf wirtschaftliche Stromversorgung vorteilhafter fährt. Die
Grundlage für das Kalkül bleiben immer die Belastungskurven des Elektrizitätswerkes
und die Verbrauchskurven des Warenhauses, die aber von Fall zu Fall zuvor
genauestens so aufzuzeichnen sind, daß sie den tatsächlich gegebenen Verhältnissen
entsprechen.
2. Elektrizitäts-Selbsterzeugung in einer
Eigenzentrale.
Die elektrische Eigenzentrale für das Warenhaus, falls diese in das Kalkül der
Stromversorgung mit einbezogen werden soll, ist nach dem heutigen Stande der Technik
zweckmäßig durch Dieselmotoren zu betreiben, die in bezug auf Wirtschaftlichkeit,
Brennstoffbeschaffung (Rohöl!), Betriebssicherheit, Einfachheit und Sauberkeit im
Betriebe unter den Verbrennungsmotoren an erster Stelle stehen. Außerdem sind sie
jicht in dem Maße wie die etwa in Betracht zu ziehende Dampfkraftanlage
baupolizeilichen Beschränkungen unterworfen. Sie können bei Raummangel meist in
Unterkellerungen von Höfen oder Nebengebäuden Aufstellung finden.
Mit Rücksicht darauf, daß früher oder später doch einmal eine Aenderung in der
Stromversorgung unter Abkehr von der Eigenzentrale eintreten könnte, derart, daß der
elektrische Betrieb des Warenhauses an das Stadt. Elektrizitätswerk angeschlossen
werden sollte, wird man das Gleichstrom-Dreileitersystem mit 2 × 220 Volt Spannung
wählen, und zwar mit einer Akkumulatorenbatterie, die außer für den
Spannungsausgleich auch als kleine Sicherheitsreserve bei etwa vorkommenden
Betriebsstörungen dienen müßte. Falls das zuständige öffentliche Elektrizitätswerk
aber Drehstrom liefern sollte, so wird es sich bei der Eigenzentrale für das
Warenhaus in den meisten Fällen empfehlen, hierauf zunächst keine Rücksicht zu
nehmen, wenn nicht von vornherein mit dem späteren Anschluß oder Teilanschluß an das
Elektrizitätswerk gerechnet werden soll.
Für die Spitzenleistung wird man bei der Eigenzentrale so disponieren, daß nicht etwa
die reine Maschinenleistung für das Maximum zu bemessen ist, sondern Maschinen
+ Akkumulatoren. Das idealste Verhältnis wäre, wenn für die Spitzenleistung:
Maschinen + Akkumulatoren in ihren Einzel-Maximalleistungen: Maschinenleistung =
Akkumulatorenleistung wäre. Da eine größere Akkumulatorenleistung aber relativ
teurer als eine größere Maschinenleistung ist, so wird man – den jeweilgen
Betriebsverhältnissen Rechnung tragend – meist die Maschinenleistung größer und die
Akkumulatorenleistung kleiner wählen, jedoch immer so, daß ihre Summe die
erforderliche Spitzenleistung sicher hergibt.
Für das Rentabilitätskalkül sind von den einschlägigen Firmen Kostenanschläge
einzufordern, denen Betriebskostenaufstellungen beizufügen sind, wenn man es nicht
vorzieht, mit den Vorarbeiten für das Kalkül einen tüchtigen, auf dem Gebiete
erfahrenen, unabhängigen Zivilingenieur zu betrauen, der die Kostenanschläge und
Betriebskostenaufstellungen sachverständig und objektiv-gewissenhaft nachzuprüfen
hat, bevor diese für das vergleichende Rentabilitätskalkül Berücksichtigung und
Verwendung finden.
Der Vorteil der Eigenzentrale ist die völlige Unabhängigkeit von fremder
Stromlieferung, die allerdings, wenn sie durch Akkumulatoren-Reserve bei
vorkommenden Betriebsstörungen sichergestellt sein soll, eine Batterie
entsprechender Größe erfordert.
3. Versorgung durch gemischten Betrieb aus einer Eigenzentrale
und durch Strombezug aus einem öffentlichen Elektrizitätswerk.
Für den gemischten Betrieb in der Stromversorgung eines Warenhauses kommt sowohl die
Eigenzentrale wie der Strombezug aus dem Stadt Elektrizitätswerk oder der
zuständigen Ueberlandzentrale in Betracht. Hierfür wird die Einrichtung je nach der
von dem zuständigen öffentlichen Elektrizitätswerk verfolgten Tarifpolitik in den
meisten Fällen so getroffen, daß das Elektrizitätswerk für den weiteren Ausbau
seiner Grundbelastung den möglichst gleichbleibenden Hauptteil des
Warenhausverbrauchs, in unserem Beispiel etwa bis zur 75 kW-Linie (Abb. 2), und evtl. den ganzen Verbrauch in den
Sommermonaten, der ungefähr mit dieser Linie abschneidet, liefert. Das Warenhaus
dagegen deckt mit seiner eigenen kleinen Zentrale die über die 75 kW-Linie
hinausgehenden Lichtspitzen. In den Verhandlungen mit der
Elektrizitätswerks-Verwaltung über einen wirtschaftlich möglichst vorteilhaften
Tarif für den Strombezug des Warenhauses, die seitens des Elektrizitätswerkes durch
Betriebs-, Belastungs-, wirtschaftliche Ausnutzungs- und
Höchstleistungs-Rücksichten, hinsichtlich der dem Warenhause einzuräumenden
Konzessionen, bestimmt werden, wird auch die Linie zwischen Grund- und
Spitzenverbrauch und damit die der ganzen Disposition entsprechende Größe der
Eigenzentrale des Warenhauses festgelegt.
Das Elektrizitätswerk soll – und darin liegt der Hauptvorteil dieser Betriebsform –
außerdem als Sicherheitsreserve dienen für etwaige Betriebsstörungen in der
Eigenzentrale. Hierfür müssen
Stromart und Spannung in der Eigenzentrale mit der des Elektrizitätswerkes
selbstverständlich übereinstimmen oder aber es müssen bei anderer Stromart
Einrichtungen vorgesehen werden, die den Anschluß der Gesamtanlage des Warenhauses
an das Leitungsnetz des Elektrizitätswerkes ermöglichen und in einfachster Weise
ohne weiteres durchführen lassen.
Für die baupolizeilich vorgeschriebene Notbeleuchtung ist in allen Fällen eine kleine
Akkumulatorenbatterie erforderlich.
4. Strombezug aus dem öffentlichen Elektrizitätswerk und
Versorgung aus einer eigenen Akkumulatoren-Unterstation.
Die Stromversorgung des Warenhauses aus einer eigenen Akkumulatoren-Unterstation
erfordert eine Batterie, deren Kapazität und Leistung dem Spitzenverbrauch des
Warenhauses entspricht (vergl. Kurve a Abb. 2), zu
deren Ladung das Elektrizitätswerk Nachtstrom zu einem außerordentlich billigen
Tarif liefern müßte. Bei dieser Betriebsform liefert das Elektrizitätswerk nicht nur
den gesamten Strombedarf des Warenhauses, sondern – weil für die Anschlußbatterie
mit einem Nutzeffekt von günstigstenfalls etwa 80% zu rechnen ist – sogar mindestens
25% mehr Strom als das Warenhaus für seinen Licht- und Kraftbetrieb de facto
braucht. Da das Warenhaus aber für den Strombezug als Nachtstrom einen sehr
vorteilhaften Tarif vom Elektrizitätswerk erwirken kann, so ist der
Gesamt-Strombezug aus dem Elektrizitätswerk für die Ladung der Anschlußbatterie
immer noch sehr erheblich billiger, als wenn die Stromversorgung des Warenhauses
direkt aus dem Leitungsnetz des Elektrizitätswerkes erfolgen würde, denn hiervon
hängt die Wirtschaftlichkeit dieser Betriebsform in allererster Linie ab. Für diese
Form der Stromversorgung aus der eigenen Akkumulatoren – Unterstation
(Anschlußbatterie) sind allerdings neben den in der Hauptsache durch den Strombezug
verursachten, nicht unerheblichen beweglichen Betriebskosten, auch die festen
Betriebskosten recht beträchtlich, weil die Anlagekosten – wenn sie auch nicht ganz
die Höhe derjenigen der Eigenzentrale für den Gesamtverbrauch des Warenhauses
erreichen, – doch immerhin recht hoch sind. Es kommen für den Kapitaldienst, für
Amortisation und Verzinsung des Anlagekapitals für Batterie und Ladeeinrichtungen
neben der Batterie-Instandhaltung und Versicherung durch die Lieferfirma,
Reparaturen, Ersatz etc. ziemlich hohe Quoten in Anrechnung.
Diese Betriebsform empfiehlt sich mit einiger Aussicht auf Wirtschaftlichkeit
auch nur, wenn von dem zuständigen öffentlichen Elektrizitätswerk Gleichstrom zur
Verfügung steht, so daß außer der teueren Anschlußbatterie nur noch die Aufstellung
einer Zusatzmaschine zur Erzeugung der für die Ladung erforderlichen Zusatzspannung
mit der zugehörigen Schalttafel in Frage kommt. Wenn dagegen vom Elektrizitätswerk
Drehstrom geliefert wird, so würde durch die notwendig werdende Umformung desselben
in Gleichstrom durch Gleichrichter mit zugehörigem Transformator, oder durch
Motorgenerator als Zweimaschinenaggregat, oder durch Einanker-Umformer mit
zugehörigem Transformator nebst allen erforderlichen Meßinstrumenten, Schalt- und
Regulierapparaten etc. die Wirtschaftlichkeit dieser Betriebsform von vornherein in
Frage gestellt, ganz abgesehen von der durch die Umformung bedingten weiteren
Verschlechterung des Wirkungsgrades der ganzen Anlage.
Es hat jede der vier vorstehend aufgeführten Betriebsformen auch in reinen
Betriebsfragen (Personal, Unterhaltung etc.) ihre Vor- und Nachteile. Ihre
Wirtschaftlichkeit ist durch das Rentabilitätskalkül von Fall zu Fall zu ermitteln,
und zwar an Hand der Belastungskurven des Elektrizitätswerkes und dem von der
Verwaltung desselben festgesetzten Stromtarif einerseits, sowie an Hand der
Verbrauchskurven des Warenhauses andererseits, die – wie bereits erwähnt – sich aber
mit den tatsächlichen Verhältnissen in jedem speziellen Fall, soweit dies nur immer
durchführbar ist, decken müssen.
Dabei wird sich ergeben, daß die eigene Stromerzeugungsanlage im allgemeinen erst
dann in Betracht zu ziehen ist, wenn eine Höchstbelastung von etwa 40 kW bzw. ein
Jahresstromverbrauch von 40–50000 Kilowattstunden (kWh) vorliegt. Diese Zahlen
werden von kleineren Warenhäusern meistens nicht erreicht, so daß diese auf die
eigene Stromerzeugungsanlage besser verzichten. Aber alle hier in Betracht kommenden
Geschäftsbetriebe können in vielen Fällen ihre Aufwendungen für elektrische
Beleuchtung erheblich vermindern, wenn sie an Stelle der häufig veralteten
Beleuchtungskörper moderne, den Lichtstrom rationeller ausnutzende Armaturen
verwenden würden. Wie bekannt, haben auch große Warenhäuser durch solche Maßnahmen
Ersparnisse bis zu 30% am Stromverbrauch für Lichtzwecke erzielt.