Titel: | Die Beleuchtungsanlage von Kraftfahrzeugen. |
Autor: | F. Born |
Fundstelle: | Band 344, Jahrgang 1929, S. 135 |
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Die Beleuchtungsanlage von
Kraftfahrzeugen.
Von Dr. F. Born.
BORN, Die Beleuchtungsanlage von Kraftfahrzeugen.
Ein interessantes Anwendungsgebiet der Elektrotechnik ist die Lichtanlage eines
modernen Kraftwagens. Im folgenden sollen in großen Zügen die elektrischen
Eigenschaften und die lichttechnische Wirkungsweise solcher Anlagen besprochen
werden.
1. Stromquellen.
Als Stromquelle dienen eine vom Motor angetriebene Lichtmaschine und ein parallel
dazu geschalteter Akkumulator. Die Lichtmaschine liefert den Strom bei laufendem
Motor, der Akkumulator bei Stillstand. Wird der von der Lichtmaschine gelieferte
Strom nicht von den Lampen verbraucht. z.B. während der Fahrt bei Tage, so wird der
Akkumulator aufgeladen. Da die von der Lichtmaschine abgegebene Spannung mit
der Tourenzahl des Motors sich ändert – je höher die Tourenzahl, desto höher die
Spannung –, die Lampen aber unter allen Umständen vor starken Spannungsschwanklingen
geschützt werden müssen, sind in den Stromkreis Regler eingebaut. Diese
Regulierungseinrichtungen sind entweder – und zwar in den meisten Fällen – als
Spannungsregler oder – seltener – als Stromregler ausgebildet. Erstere wirken durch
automatische Einschaltung eines Widerstandes in die Felderregung derart, daß die
Ueberschreitung einer bestimmten Höchstspannung unmöglich wird; letztere begrenzen
infolge der Wirkung einer dritten Stromabnahmebürste den abzugebenden Strom. Durch
Verstellung dieser Bürste läßt sich die Stärke des Höchststromes verändern. Sinkt die
Umdrehungszahl der Maschine unter einen bestimmten Wert, so wird bei beiden
Lichtmaschinentypen ein automatischer Ausschalter betätigt, der den Akkumulator von
der Lichtmaschine trennt. Auf diese Weise wird es verhindert, daß sich der
Akkumulator bei stehender Lichtmaschine über die Ankerwicklung der Maschine
entladet. Die allgemein üblichen Spannungen sind 6 und 12 Volt. Die Stärke der
Lichtmaschine richtet sich nach der Größe der Fahrzeuge. Beispielsweise werden
Personenwagen von 6 St. P.S. im allgemeinen mit Lichtmaschinen in der Stärke von
etwa 60–75 Watt, solche von 10 St.P.S. mit Maschinen von 80–100 W ausgerüstet. – Es
versteht sich von selbst, daß die Maschine nicht überlastet werden darf, und daß die
Pflege des Akkumulators besondere Sorgfalt erfordert.
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Bild 1. Schaltskizze der Lichtanlage eines Kraftwagens.
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Bild 2. Automobilscheinwerfer.
2. Schaltung.
Der erzeugte Strom wird zunächst an den Schaltkasten geführt und von dort gemäß Abb. 1 auf die einzelnen Lampen und sonstigen
Verbraucher (Starter, Zigarrenanzünder, Heizkissen usw.) verteilt. Die wichtigsten
Leitungen, insbesondere diejenigen zu den Scheinwerfern, sind einzeln gesichert, die
anderen zu mehreren zusammengefaßt. Bei Spannungsregulierenden Anlagen befindet sich
am Schaltkasten eine Kontrollampe. Diese Lampe leuchtet auf, solange der Akkumulator
den von den Lampen verbrauchten Strom liefert, und erlischt, sobald sich die
Lichtmaschine eingeschaltet und die Stromlieferung übernommen hat. Aus der
Schaltskizze geht hervor, daß alle Leitungen nur einpolig verlegt sind. Als zweite
Leitung dient in allen Fällen der metallene Rahmen des Fahrzeuges.
3. Scheinwerfer.
Als Beispiel für den Bau eines Scheinwerfers diene die Abb.
2. Der wirksame Teil des Scheinwerfers ist ein flacher oder tiefer
Parabolspiegel aus Glas oder Metall, der zum Schutz gegen Witterungseinflüsse in ein
Gehäuse aus Metall eingebaut ist. Die optische Wirkungsweise eines solchen
Scheinwerfers wird erläutert durch Abb. 3, 4 und 5. Die Bilder lehren, daß
die volle Wirkung des Scheinwerfers nur erzielt werden kann, wenn sich der
Leuchtkörper genau im Brennpunkt des Spiegels befindet. Die führende deutsche
Glühlampenindustrie stellt deshalb die Autolampen mit derart geringen Toleranzen
her, daß jede besondere Einregulierung sich erübrigt. Als Abschlußscheibe des
Scheinwerfers dient entweder eine klare Glasscheibe oder in neuerer Zeit vielfach
eine Riffelscheibe, die von den herstellenden Firmen in den verschiedensten Formen
ausgeführt wird. Die im allgemeinen senkrecht verlaufenden Riffeln bewirken eine
seitliche Streuung des Lichtes und somit eine Erhöhung der Beleuchtungsstärke der
seitlichen Straßenbegrenzungen (vorteilhaft beim Durchfahren von Kurven!),
allerdings auf Kosten der Fernwirkung. Die Abb. 8 u.
10 zeigen die Beleuchtung der Fahrstraße bei
Benutzung von Scheinwerfern mit klarer Scheibe und mit Riffelscheibe.
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Bild 3–5.Strahlengang- bei verschiedenen Leuchtkörperstellungen.
Gewöhnlich sind die Scheinwerfer in einer Höhe von etwa 1 m über dem Boden auf
besonderen Stutzen oder auf den Kotflügeln fest montiert. Im Gegensatz dazu sind die
sogenannten Sucherscheinwerfer in der Nähe des Führersitzes nach allen Richtungen
schwenkbar angebracht, um Wegweiser, Straßenschilder, Warnungstafeln usw. leicht
anleuchten zu können.
4. Lampen.
Bei der Auswahl der Lampen muß man sich die Anforderungen vergegenwärtigen, die an
die Beleuchtung der Kraftfahrzeuge gestellt werden. Einerseits soll der Kraftwagen
in der Dunkelheit jedem anderen Straßenbenutzer erkennbar sein, andererseits muß dem
Fahrer die notwendige Beleuchtung der Fahrstraße gesichert werden. Die erste
Forderung muß aus verkehrstechnischen Gründen erfüllt werden, weil sonst ein
sicherer Verkehr in der Dunkelheit undenkbar wäre. Für die zweite Forderung, die
Beleuchtung der Fahrstraße, sind zwei Gesichtspunkte maßgebend: die Stärke der
öffentlichen Straßenbeleuchtung und die Geschwindigkeit des Fahrzeuges. Der Fahrer
kann eine gewisse Uebersicht über die vor ihm liegende Straße nicht entbehren, der
Weg muß daher so erleuchtet sein, daß Fahrthindernisse irgendwelcher Art,
Wegkrümrnungen, Steigungen, Abhänge usw. rechtzeitig erkennbar sind. In Ortschaften,
besonders in größeren Städten, ist die Beleuchtung der Straßen häufig ausreichend,
so daß sich eine weitere Beleuchtung des Weges durch den fahrenden Wagen in vielen
Fällen erübrigt. Außerhalb der Ortschaften ist jedoch stets ein mehr oder minder
kräftiges Fahrlicht notwendig. Es ist leicht einzusehen, daß die Reichweite des
Scheinwerferlichtes um so größer sein muß, je höher die Fahrgeschwindigkeit des
Wagens ist, weil die zum Bremsen erforderliche Strecke mit zunehmender
Geschwindigkeit erheblich wächst. Aus Sicherheitsgründen wählt man die Stärke des
Scheinwerferlichtes derart, daß mindestens die vierfache Länge des Bremsweges bei
Höchstgeschwindigkeit gut ausgeleuchtet wird. Die allgemeine Verkehrssicherheit
verlangt nun aber, daß das benutzte Scheinwerferlicht Entgegenkommende nicht blenden
darf, und diese Forderung, die weitaus wichtigste, die an die Beleuchtungsanlage
eines Kraftfahrzeuges gestellt werden muß, steht offenbar im Widerspruch mit
derjenigen nach einem weitreichenden, hellen Licht. Hieraus ergibt sich die
Notwendigkeit, die Scheinwerfer bei Begegnungen abzublenden. Die Verpflichtung des
Fahrers, abzublenden, unterliegt behördlichen Bestimmungen, auf die im einzelnen
nicht eingegangen werden kann. Als höchstzulässige Lampenstärke ist in Deutschland
35 Watt festgesetzt. Für die Abblendung geben die polizeilichen Vorschriften gewisse
Richtlinien in der Weise, daß für jede Lampenstärke und jede Scheinwerferneigung
eine bestimmte Lichtverminderung festgesetzt ist. Unter dem Einfluß dieser
Bestimmungen haben sich die älteren Abblendeinrichtungen entwickelt, von denen die
wichtigsten im folgenden besprochen werden sollen.
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Bild 6. Strahlengang des Fernlichtes.Bild 7. Strahlengang des
abgeblendeten Lichtes.Bild 6 und 7. Wirkungsweise der Biluxlampe.
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Bild 8.Beleuchtung der Fahrstraße mit dem Fernlicht der Biluxlampe 12–16
V35/20 W in deutschen Tiefparabolscheinwerfern mit klaren Scheiben.
Neigbare Scheinwerfer.
Ein in Deutschland sehr wenig gebräuchliches Abblendverfahren besteht darin, die
Scheinwerfer so weit zu neigen, daß das Licht schräg vor den Wagen fällt und
den Entgegenkommenden keine direkt blendenden Strahlen treffen. Eine solche
Einrichtung ist mechanisch recht umständlich, häufig Störungen unterworfen und
unbequem zu bedienen. Das erzielte abgeblendete Licht hat nur eine äußerst geringe
Reichweite.
Dunkelschaltung.
Eine weitere Methode der Abblendung besteht darin, die Lichtstärke so weit zu
vermindern, daß keine blendenden Strahlen ausgesandt werden. In den Stromkreis wird
ein Widerstand eingeschaltet, der die Stromstärke und somit auch die Lichtstärke der
Lampen um das erforderliche Maß vermindert. Die erforderliche Lichtschwächung kann
auch auf dem Wege erzielt werden, daß mit Hilfe einer mechanischen Vorrichtung ein
lichtabsorbierender, meist gelb gefärbter Zylinder über die Glühlampe gestülpt wird.
Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß mit einem derartig geschwächten Licht – die
Vorschrift verlangt Herabsetzung bis auf 1/9 der vollen Stärke – keine große Reichweite erzielt
werden kann.
Abblendumschaltung.
Das Verfahren der „Abblendumschaltung“ verlangt das Vorhandensein von 2
Scheinwerferpaaren. Das eine Scheinwerferpaar ist mit Klarglasscheiben versehen und
für das Fernlicht bestimmt. Das andere, kleinere Paar ist entweder darunter oder
daneben angebracht. Es ist abwärts geneigt und liefert daher ein blendungsfreies
Licht. Gleichzeitig sind die kleinen Scheinwerfer zur Seite gerichtet und mit
Riffelscheiben versehen, damit Straßenränder und Kurven gut ausgeleuchtet werden
können.
Abblendung mit Zweifadenlampen.
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Bild 9.Beleuchtung der Fahrstraße mit dem abgeblendeten Licht der
Biluxlampe 12–16 V 35/20 W in deutschen Tiefparabolscheinwerfern mit klaren
Scheiben.
Die Anwendung der bisher beschriebenen Abblendverfahren geht ständig zurück zu
Gunsten der neuzeitlichen Abblendung mit Zweifadenlampen mit Abblendkappe. Diese
Lampen enthalten ihrem Namen gemäß zwei Leuchtkörper, von denen der eine sich wie
gewöhnlich im Brennpunkt des Scheinwerferspiegels befindet. Das von ihm ausgehende
Licht wird, wie in Abb.
6 angedeutet, vom Scheinwerferspiegel parallel gerichtet und hat daher
eine große Fernwirkung. Der zweite Leuchtkörper steht vor dem Brennpunkt und etwas
oberhalb der Achse und ist nach unten durch einen kleinen Metallschirm, die Abblendkappe,
abgeschirmt. Das Licht dieses abgeblendeten Leuchtkörpers kann also nur in die obere
Hälfte des Scheinwerferspiegels gelangen und Wird von dort schräg nach unten vor den
Wagen reflektiert. Abb.
7 veranschaulicht diesen Strahlengang. Da keine nach oben gerichteten
Strahlen den Scheinwerfer verlassen, ist jegliche Blendung Entgegenkommender mit
Sicherheit vermieden. Dabei bleibt die Fahrstraße auf verhältnismäßig große
Entfernung gut und gleichmäßig beleuchtet. Da der Leuchtkörper sich außerhalb des
Brennpunktes befindet, weist das Licht auch eine gute Seitenstreuung auf, was im
kurvenreichen Gelände dem Fahrer besonders zustatten kommt. Die Stärke der beiden
Leuchtfäden ist so bemessen, daß beim Fern- und abgeblendeten Licht die
Beleuchtungsstärke auf der Straße die gleiche bleibt. Zur Veranschaulichung der
Wirkungsweise dieser Lampen – Osram-Bilux-Lampen – mögen die Abb. 8 bis 11 dienen.
Sie zeigen die Lichtverteilung auf der Fahrstraße, dargestellt durch Kurven gleicher
Beleuchtungsstärke. Folgende Tabelle gibt eine Uebersicht über die Reichweiten der
gebräuchlichsten Bilux-Lampentypen.
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Bild 10.Beleuchtung der Fahrstraße mit dem Fernlicht der Biluxlampe 12-16
V 85/0 W W in deutschen Tiefparabolscheinwerfern mit Riffelscheiben.
Tabelle der Reichweiten.
Lampentype
ScheinwerferFernlicht
m.KiarglasscheibeAbgebl. Licht
ScheinwerferFernlicht
m.RiffelscheibeAbgebl. Licht
6-8 V
290 m
55 m
243 m
50 m
25/20 W
6-8 V
330 m
55 m
276 m
50 m
35/20 W
12-16 V
255 m
75 m
225 m
60 m
25/20 W
12-16 V
345 m
75 m
290 m
60 m
35/20 W
Die Betrachtung der Tabelle zeigt, daß die Zweifadenlampen mit Abblendkappe eine sehr
befriedigende Lösung des Abblendproblems darstellen.
Lampen für Sucher.
Eine wertvolle Ergänzung des Scheinwerferlichtes bedeutet das Licht der
Sucherscheinwerfer. Hierfür finden in neuerer Zeit mit Vorteil besondere
Sucherlampen Anwendung. Diese sind mit sehr eng gebautem Leuchtkörper ausgerüstet
und liefern daher ein scharf konzentriertes Lichtbündel von großer Lichtstärke, das
die angeleuchteten Gegenstände um etwa 50 % stärker beleuchtet als es mit
gewöhnlichen Scheinwerferlampen möglich ist.
Standlampen.
Bei stehendem Wagen werden im allgemeinen die Scheinwerferlampen ausgeschaltet. Da
die polizeilichen Vorschriften auch dann eine Kennzeichnung des Wagens fordern, muß
Standlicht („Parklicht“) eingeschaltet werden, das zugleich die seitlichen
Begrenzungen des Wagens anzeigt. Hierfür sind nur Lampen bis zu 10 Watt gestattet.
Sie sind entweder in den Fernscheinwerfern oder in besonderen kleinen
Seitenarmaturen untergebracht.
Nummernlichtbeleuchtung.
Solange das Scheinwerferlicht oder das Standlicht eingeschaltet ist, muß
vorschriftsmäßig auch das hintere Kennzeichen des Wagens beleuchtet sein. Hierfür
werden röhrenförmige oder soffittenförmige Lampen von 3–10 Watt Stärke verwandt.
Neuerdings werden auch eigens konstruierte Schlußlampen von 10 Watt Stärke benutzt,
die für diesen Zweck besonders geeignet sind.
Winkerlampen.
Im modernen Großstadtverkehr ist die Ausrüstung des Wagens mit
Fahrtrichtungsanzeigern, sogenannten Winkern, allgemein üblich geworden!. Zur
Vermeidung der Verwechslung mit Verkehrssignalen ist für die Winker nur gelbes oder
gelbrotes Licht zugelassen. An Lampentypen sind in Gebrauch kugelförmige oder
soffittenförmige Lampen von 5-10 Watt Stärke.
Stopplicht.
Auch die Benutzung von Stopplampen findet immer weitere Verbreitung. Bei Betätigung
der Fußbremse wird selbsttätig ein Schalter geschlossen und dadurch eine neben dem
hinteren Kennzeichen angebrachte Lampe von 5–15 W Stärke zum Aufleuchten gebracht,
die mit einem entsprechenden Warnungsschild bedeckt ist.
Armaturenbrettbeleuchtung.
Die Beleuchtung des Tachometers, des Kilometerzählers, der Uhr, des
Benzinstandanzeigers, des Oeldruckmessers usw. erfolgt durch stark gedämpftes Licht,
um jeden hellen Lichteindruck vom Auge des Fahrers fernzuhalten. Zur Verwendung;
kommen soffittenförmige oder kleine kugelförmige Lampen von 2-5 W Stärke, die durch lichtabsorbierende, meist gefärbte Ueberfanggläser
verdeckt sind.
Textabbildung Bd. 344, S. 138
Bild 11.Beleuchtung der Fahrstraße mit dem abgeblendeten Licht der
Biluxlampe 12–16 V 35/20 W in deutschen Tietparabolscheinwerfern mit
Riffelscheiben.
Innenbeleuchtung.
Für die Innenbeleuchtung von Limousinen sind meist Armaturen mit lichtstreuenden
Gläsern vorgesehen, die mit röhren- oder kugelförmigen Lampen von 3–10 Watt Stärke
ausgerüstet sind. Es muß vermieden werden, daß Reflexe auf der Windschutzscheibe
entstehen, welche das Sehvermögen des Führers beeinträchtigen können.
Trittbrettbeleuchtung.
Der Bequemlichkeit beim Ein- und Aussteigen dient eine Beleuchtung des Trittbrettes
durch eine geeignete Armatur, die meist mit soffittenförmigen oder röhrenförmigen
Lampen von 2-5 Watt Stärke versehen ist.
Handlampe.
Die zur vollständigen Ausrüstung eines Fahrzeuges gehörende Handlampe besteht aus
einer Lampe von 10–15 Watt Stärke, die in eine Armatur mit Schutzgitter eingebaut
ist. Sie wird bei Bedarf in eine Buchse gestöpselt, die am Schaltkasten dafür
vorgesehen ist.
Auswahl der Lampentypen.
Bei der Auswahl der für eine Lichtanlage geeigneten Lampen ist darauf zu achten, daß.
die Summe der Wattzahlen aller dauernd eingeschalteten Lempen die Leistung der
Lichtmaschine nicht übersteigt. Handelt es sich z.B. um eine Limousine, die mit
einer Lichtmaschine von 90 W Leistung ausgerüstet ist, so kann man folgende
Lampenauswahl treffen:
2 Scheinwerferlampen: 2
Biluxlampen 35/20 W
2 × 35 W = 70 W
Nummernschildbeleuchtung: Röhrenformlampe 5 W
5 W
Armaturenbrettbeleuchtung: 2
Soffittenlampen 3W
2 × 3 W = 6 W
Innenbeleuchtung: 3
Kugelformlampen 3 W
3 × 3 W = 9 W
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Gesamtwattverbrauch 90 W
Die nur vorübergehend eingeschalteten Lampen wie Sucher, Winker, Handlampe usw.
brauchen nicht mit in die Berechnung aufgenommen zu werden.