Titel: | Miscellen. |
Fundstelle: | Band 235, Jahrgang 1880, Miszellen, S. 160 |
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Miscellen.
Miscellen.
Bericht des deutschen Patentamtes für das Jahr 1878.
Dem vom Vorsitzenden des kais. Patentamtes an den Reichskanzler für das J. 1878
erstatteten BerichteVgl. Patentblatt, 1879 Nr. 49. – Der
vollständige Bericht ist auch in Sonderausgabe für 5 M. in Karl Heymann's Verlag in Berlin erschienen. –
Vom Neujahr 1880 ab erscheint das Patentblatt
in erweiterter Form, indem die ertheilten Reichspatente in auszugsweiser
Beschreibung mit erläuternden Abbildungen veröffentlicht werden.,
welcher mit ausführlichen Ziffertabellen und übersichtlichen Farbendrucktafeln
belegt ist, sind nachfolgende Mittheilungen entnommen.
Eine Uebersicht der Geschäfte des Patentamtes seit Beginn seiner Thätigkeit (1. Juli
1877) bis Ende 1878 gewährt nachstehende Tabelle:
2. Halbjahr1877
1. Halbjahr1878
2. Halbjahr1878
Summe
Anmeldungen von Patenten und Zusatzpatenten
3212
3124
2858
9194
Einsprüche
327
374
366
1067
Beschwerden
105
270
377
752
Anträge auf Nichtigkeitserklärung
–
18
41
59
Nachträge, Zwischencorrespondenzen und durchden
Geschäftsgang bedingte Vorlagen
2822
7085
12953
22860
Anfragen, Dienstgesuche, innere Angelegenh. u.a.
703
827
1072
2602
––––––––
––––––––
––––––––
––––––––
Summe der Journalnummern
7169
11698
17667
36534
––––––––
––––––––
––––––––
––––––––
Vor Veröffentlichung zurückgewiesene Anmeldgn.
271
647
811
1729
Zur Veröffentlichung zugelassene Anmeldungen
1674
2387
2420
6481
Zurückgezogene Anmeldungen
3
20
43
66
Nach Veröffentlichung der Anmeld. versagte Patente
–
50
137
187
Ertheilte Patente
190
1662
2538
4390
Gelöschte Patente
–
17
144
161
Nichtig erklärte Patente
–
–
2
2
Die Einnahmen betrugen vom 1. Juli 1877 bis 31. December 1878 475 704,93, die
Ausgaben 351199,93 M.
Aus einer Karte ist zu erkennen, in welcher Weise sich die für die einzelnen Staaten
und Landestheile verliehenen Patente auf die verschiedenen Industriegruppen
vertheilen. Daraus ersieht man u.a., daſs innerhalb Deutschland die Stadt Berlin
(611 Patente) weitaus an erster Stelle steht; demnächst folgt die Rheinprovinz
(457), das Königreich Sachsen (397), die Provinzen Westfalen (214), Sachsen (207),
Schlesien (195), das Königreich Bayern (159), die Provinz Hessen-Nassau (153), die
Stadt Hamburg (111), die Provinz Brandenburg (109), die Provinz Hannover (106), das
Groſsherzogthum Baden (99), das Königreich Württemberg (95), das Groſsherzogthum
Hessen (66) u.s.w.; die Reichslande zählen 42 Patente. Das Ausland ist betheiligt:
England mit 316, Frankreich mit 242, die Vereinigten Staaten von Nordamerika mit
167, Oesterreich-Ungarn mit 139, Belgien und die Schweiz mit je 48, Rufsland mit 25,
Schweden mit 18, Italien und Dänemark mit je 12, Holland mit 11 Patenten.
In den Procentzahlen nach der Einwohnerzahl steht obenan Berlin mit 63 Patenten auf
je 100 000 Einwohner; es folgen Stadt Hamburg 28½, Stadt Bremen 19, Herzogthum
Anhalt 159/10,
Königreich Sachsen 143/10, Fürstenthum Reuſs (ältere Linie) 127/10, Herzogthum Braunschweig 12½, Freie
und Hansestadt Lübeck 123/10, Rheinprovinz 12, Provinz Westfalen 111/5, Provinz
Hessen-Nassau 102/5, Provinz Sachsen 9½, Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha 73/5,
Groſsherzogthum Hessen 72/5, Groſsherzogthum Baden 6½, Fürstenthum Reuſs (jüngere Linie) 62/5, Provinz
Schleswig-Holstein 51/5, Provinz Hannover 51/5, Provinz Brandenburg (ausgen. Berlin) 5, Provinz
Schlesien 5, Königreich Württemberg 5, Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt 39/10,
Groſsherzogthum Sachsen-Weimar 37/10, Provinz Pommern 31/10, Königreich Bayern 31/10,
Groſsherzogthum Oldenburg 31/10.
Der interessante Bericht schlieſst mit den Worten: „Nicht allein in den einzelnen
Patenten und in der groſsen Zahl, nicht allein in der Befriedigung und Belohnung
des einzelnen Erfinders, viel mehr noch in der gemeinsamen, anregenden und
fördernden Thätigkeit auf dem gesammten Gebiete der industriellen Thätigkeit
wird der wahre Werth und die wahre Bedeutung der noch jungen Institution zu
finden sein. Das Patentwesen kann und muſs behilflich sein, das Bewuſstsein der
einheitlichen Aufgabe unserer Industrie zu stärken, das letztere selbst
deutsch-national zu gestalten und den deutschen Namen als solchen auch auf
diesem Gebiete mehr und mehr zur Geltung und zur Ehre zu bringen. Neuere
Vorgänge auf dem Gebiete der Vereins thätigkeit lassen in dieser Beziehung
erfreuliche Anfänge erkennen.“
Brock's Wasserrad.
Statt des gewöhnlichen Stromrades will R. Brock in
Reudnitz bei Leipzig (* D. R. P. Nr. 5620 vom 26. Juni 1878) ein auf der Fluſssohle
liegendes horizontales Rad anwenden, welches nach Art der horizontalen Windräder aus
Flügeln besteht, die mit drehbaren Klappen versehen sind. Bei der Bewegung der
Flügel gegen den Strom stellen sich die Klappen nach der Stromrichtung, während sie
in der Stromrichtung dem Wasser ihre volle Fläche darbieten. Die verticale Radachse
ist in einem Rahmen gelagert, welcher an ober Wasser zu befestigenden Ketten hängt.
Der Erfinder führt als Vortheile dieses Rades an, daſs es von Hochwasser, Frost und
Eisgang nicht benachtheiligt wird und den Schiffsverkehr auf dem Strom nicht
hindert.
Einschrauben der Pfähle bei Fundamentirungen nach Oppermann's
System.
Die Methode, bei Fundamentirungen die Pfähle an ihren unteren Enden mit
Schraubengewinden zu versehen und in den Grund einzuschrauben, statt einzurammen,
gewährt, wie versichert wird, nicht allein bei sandigem, sondern selbst bei
compactem Terrain unbestreitbare Vortheile. C. A.
Oppermann in Paris hat nun die Leistungen dieses Systemes neuerdings
wesentlich erhöht. Anstatt nämlich, wie seither, 16 Mann an den 8 Armen der mit dem
Pfahlkopf verbundenen Winde arbeiten zu lassen, bedient er sich einer Locomobile von
6 bis 8e und eines endlosen, den polygonalen
Umfang der Winde zweimal umschlingenden Drahtseiles, welches sich in die an den
Enden der Arme befestigten eisernen Gabeln legt. Die Arme selbst sind durch
Spannriegel gegen einander versteift. Da jedoch die Geschwindigkeit der
Antriebscheibe der Locomobile (180 Touren in der Minute) für die directe Verbindung
mit dem Drahtseil zu groſs sein würde, so wird zwischen der Winde und der Locomobile
ein Vorgelegehaspel eingeschaltet, welcher die Geschwindigkeit in dem gewünschten
Verhältnisse von ¼, 1/5 oder 1/10, je nach dem Widerstände des Erdreiches und den Dimensionen der
Schrauben Windungen, herabsetzt. Um ferner das Abweichen des Pfahles aus der
Verticalen in Folge der Zugwirkung des endlosen Drahtseiles zu verhindern, hält man
denselben mit Hilfe eines ihn umfassenden Gegenseiles in senkrechter Lage, indem man
die Enden des letzteren beispielsweise am andern Ufer des Flusses oder, wenn die
Fundamentirung am Meeresufer vor sich gehen soll, auf einem zweckmäſsig vor Anker
gelegten Ponton befestigt. Der Erfinder will mit dieser Methode des Pfahleintreibens
eine Ersparniſs von mehr als 50 Procent, der Handarbeit gegenüber, erzielen. (Nach
Oppermann's Portefeuille
économique, November 1879 S. 162.)
Spundpfähle aus Wellenblech.
W. Tillmanns in Remscheid (* D. R. P. Nr. 7458 vom 7.
Mai 1879) will Spundpfähle aus Wellenblech herstellen. Zwei Wellenblech tafeln
sollen zu diesem Zweck
an einander gelegt und durch Vernieten der sich berührenden Wellen verbunden werden.
Der Pfahl wird noch steifer, wenn zwischen die Wellenblechtafeln ein glattes Blech
geschoben und mit vernietet wird. Bei Eckverbindungen sind die im Winkel
zusammengestoſsenen glatten Bleche des Bundpfahles durch eine Winkeleisenschiene zu
verbinden. Die aus Eisen oder Stahl herzustellenden Pfahlschuhe werden mit dem Pfahl
vernietet oder verschraubt. Die halben Wellenblechenden an beiden Langseiten des
Pfahles bleiben ganz glatt und dienen den Pfählen unter einander zur Führung. Da die
Hohlräume mit Cement oder einem andern Material ausgefüllt werden können, lassen
sich solche Spundwände vollkommen wasserdicht herstellen.
Jacquardmaschine der Sächsischen Webstuhlfabrik in
Chemnitz.
Die genannte Fabrik (* D. R. P. Nr. 1740 vom 15. Februar 1879) führt an ihren
Jacquardmaschinen ein reines Hoch- und Tieffach dadurch herbei, daſs der
Platinenboden, ebenso wohl als der Messerkasten mit Winkeln verschraubt und an
diesen T-artige Gleitstücke drehbar angebracht sind. Letztere greifen in Nuthen ein,
das untere Gleitstück in eine senkrecht stehende, das obere in eine schräg
gestellte. Durch Tritte, Zug- und Druckstangen erhalten der Boden und die Messer in
der bekannten Weise die auf- und abgehende Bewegung, durch die Winkel und Führungen
aber kippen sie gleichzeitig, so daſs zwar die Platinen stets senkrecht gehoben
werden, die hinten befindlichen aber mehr Hub erhalten als die vorn liegenden (vgl.
* 1879 231 234).
E. L.
Hilfssignale auf Eisenbahnzügen.
Zu den zahlreichen bereits vorhandenen Versuchen, den Reisenden von jedem Wagen eines
Eisenbahnzuges aus die Entsendung eines Hilfssignales zu dem Zugpersonale zu
ermöglichen, hat W. Klauſs in Braunschweig (* D. R. P.
Nr. 6158 vom 11. December 1878) einen weiteren gesellt, welcher darauf abzielt, die
über den ganzen Zug nach der Locomotivpfeife laufende Zugleine durch einen
eigenthümlichen, auf jedem einzelnen Wagen anzubringenden Haspel aufzuwickeln und so
die Locomotivpfeife in Thätigkeit zu versetzen, sobald ein Reisender an einer in
seinem Coupe vorhandenen Schnur zieht und dadurch ein am Ende jedes Wagens
unterzubringendes Fallgewicht auslöst, das bei seinem Niedergehen die Haspelwelle in
Umdrehung versetzt. Zugleich wird noch ein Läuteapparat im Gepäckwagen oder
Vorläufer aufgestellt, welcher durch ein eigenthümliches Schnurrad zum Läuten
gebracht wird; die in das Schnurrad eingeworfene Zugleine klemmt sich darin durch
ihr eigenes Gewicht fest, so daſs der Schaffner oder Zugführer durch Umdrehen einer
Kurbel die Locomotivpfeife ertönen lassen kann, der Läuteapparat aber auch
mitläutet, wenn ein Reisender ein Hilfssignal nach der Locomotive gibt. Diese rein
mechanische Anordnung besitzt den Vortheil, daſs in den Zug eingestellte Wagen,
welche nicht mit ihr ausgerüstet sind, ihre Benutzung mit den Wagen, in denen sie
vorhanden ist, nicht hindert.
Neutert's Federhalter.
Die Combination eines Bleistiftes mit einem Federhalter, welche von H. Neutert in Schweidnitz (* D. R. P. Nr. 6653 vom 4.
Februar 1879) herrührt, gewährt den Vortheil, daſs man Bleistift oder Feder
gebrauchen kann, ohne den Halter zu wechseln. Der neue Halter besteht aus einer
hölzernen Hülse, durch welche der Bleistift geschoben wird; ein Schlitz am
Hülsenende dient zum Einstecken der Schreibfeder. Soll statt der Feder der Bleistift
benutzt werden, so braucht man ihn nur bis vor die Federspitze zu schieben. Die
Hülse ist eigentümlich geformt, um eine sichere und richtige Haltung derselben zu
ermöglichen.
Löhne und Lebensmittel-Preise in Europa und in den Vereinigten
Staaten von Amerika.
Dem Congreſs der Vereinigten Staaten von Nordamerika ist kürzlich eine Reihe von
Berichten vorgelegt worden, welche von den Consuln derselben
Berufsklassen
Belgien
Dänemark
Frankreich
Deutsch-land
Italien
Spanien
England
Schottland
New-York
Chicago
1) Baugewerbe.
Maurer (Handlanger)
24,00
–
16,00
14,42
13,83
20,50
32,50
38,50
48 bis 60
24 bis 42
Zimmerleute und Tischler
21,58
17,00
21,67
16,00
16,67
19,42
33,00
32,50
36 „ 48
30 „ 48
Gasleitungsarbeiter
21,58
–
–
14,58
16,00
–
29,00
33,58
40 „ 56
40 „ 48
Maurer
24,00
17,83
20,00
17,17
16,00
19,17
32,67
33,08
48 „ 72
48 „ 80
Anstreicher
16,83
16,58
19,58
15,67
18,42
–
29,00
32,67
40 „ 64
24 „ 48
Gypser
21,58
–
–
15,17
17,42
28,83
32,42
40,50
40 „ 60
36 „ 60
Bleidecker
24,00
–
27,00
14,42
15,58
–
31,00
28,50
48 „ 72
48 „ 80
Schieferdecker
–
–
–
16,00
15,58
–
31,58
33,17
40 „ 60
48 „ 72
2) Uebrige Gewerbe.
Bäcker
17,58
17,00
27,17
14,00
15,58
21,58
26,00
26,42
20 bis 32
32 bis 48
Grobschmiede
17,58
15,58
21,83
14,17
15,83
18,58
32,50
28,00
40 „ 56
36 „ 48
Buchbinder
–
14,83
19,42
15,33
15,58
14,42
31,33
26,00
48 „ 72
36 „ 80
Messinggieſser
–
16,83
–
12,83
22,00
–
29,58
27,58
40 „ 56
32 „ 60
Schlächter
14,00
14,00
21,58
15,42
16,83
–
29,00
19,00
32 „ 48
48 „ 72
Kunsttischler
19,17
–
24,00
16,00
20,00
16,83
30,83
34,00
36 „ 52
28 „ 60
Böttcher
–
16,42
28,00
13,17
13,33
20,00
29,17
24,42
48 " 64
24 „ 60
Kupferschmiede
–
15,42
–
13,17
15,58
–
29,58
28,42
48 „ 64
60 „ 80
Messerschmiede
–
15,42
18,33
16,00
15,58
–
32,00
25,00
40 „ 52
60 „ 80
Gravirer
–
–
–
16,00
16,00
–
39,00
35,00
60 „ 100
36 „ 120
Hufschmiede
–
15,42
21,58
13,00
14,00
–
29,58
28,00
48 „ 72
60 „ 100
Mühlenbauer
–
16,00
–
13,17
19,83
–
30,00
30,00
40 „ 60
48 „ 80
Drucker
–
18,50
18,67
18,83
15,58
–
31,00
30,00
32 „ 72
48 „ 72
Sattler
18,83
15,42
20,00
14,42
14,83
–
27,17
24,67
48 " 60
24 „ 48
Segelmacher
–
19,42
–
13,17
14,83
–
29,00
25,50
48 „ 72
48 „ 60
Schuhmacher
–
13,17
19,00
12,50
17,33
14,58
29,42
29,42
48 „ 72
36 „ 72
Schneider
–
16,42
20,42
14,17
17,17
14,58
29,17
28,00
40 „ 72
24 „ 72
Zinngieſser
19,17
15,58
17,58
14,67
14,42
14,58
29,17
24,00
40 „ 56
36 „ 48
Taglöhner, Packträger u.a.
12,00
–
–
11,67
10,42
12,00
20,00
18,00
24 „ 36
22 „ 36
über die durchschnittliche Höhe der Löhne sowie der
Lebensmittelpreise in verschiedenen Ländern Europas erstattet worden sind. Indem wir
einige Hauptzahlen aus diesen Berichten mittheilen, ist vorauszusenden, daſs, wenn
es schon schwierig ist, den durchschnittlichen Arbeitslohn eines Gewerbes innerhalb
einer Stadt zu bestimmen, dies doch noch bedeutend schwerer für ein ganzes Land ist,
da die Löhne nicht nur auf dem Lande von denen in den Städten verschieden sind,
sondern auch in den einzelnen Landestheilen variiren. Die Schwierigkeit wächst noch
mehr, wenn man die mittleren Löhne der einzelnen Staaten mit einander vergleichen
will, wozu die Tabelle auf S. 163 unwillkürlich auffordert, welche den wöchentlichen
Arbeitslohn in Mark und Pfennig für das Jahr 1878 ersehen läſst.
Hiernach sind die Arbeitslöhne in den Vereinigten Staaten oder vielmehr in den beiden
Städten New-York und Chicago bedeutend höher als in den genannten Ländern Europas;
sie betragen das doppelte von den in Belgien, das 2- bis 3 fache von den in
Deutschland gezahlten Löhnen und sind immer noch um die Hälfte höher als in England
oder Schottland.
Einen Nutzen von höheren Arbeitslöhnen hat der Arbeiter nur dann, wenn die
notwendigsten Ausgaben für den Lebensunterhalt nicht auch entsprechend steigen. Die
folgende Zusammenstellung zeigt, wie sich die Preise für die gewöhnlichen
Nahrungsmittel, denen noch die für Kohlen beigefügt sind, in den einzelnen Ländern
i. J. 1878 verhielten. Es wurde durchschnittlich bezahlt in Mark und Pfennig (wo
nichts anderes angegeben, heziehen sich die Preise auf das englische Pfund):
Belgien
Frankreich
Deutschland
Italien
Spanien
England
Schottland
New-York
Chicago
Brod
0,19
0,12
0,21
0,25
0,29
0,17
0,17
0,19
0,19
Mehl
–
0,17
0,23
0,42
–
0,17
0,17
0,15
0,15
Rindfleisch
0,75
0,77
0,73
0,67
0,75
0,85
0,90
0,48
0,33
Kalbfleisch
0,75
0,81
0,58
0,79
1,04
0,94
1,15
0,58
0,46
Hammelfleisch
0,79
0,75
0,60
0,71
0,58
0,90
0,83
0,52
0,44
Schweinefleisch
0,79
0,75
0,79
0,81
1,42
0,65
0,71
0,37
0,33
Speck
0,83
0,83
0,87
0,92
0,87
0,69
–
0,46
0,33
Butter
1,46
1,04
0,92
1,17
1,87
1,40
1,33
1,17
1,17
Käse
0,94
–
1,00
1,08
1,17
0,75
0,83
0,56
0,44
Kartoffeln (bushel)
2,33
2,08
2,08
4,58
4,42
6,67
4,00
6,00
3,00
Reis
–
–
0,37
0,25
0,29
0,25
0,21
0,37
0,31
Milch (quart)
–
–
0,46
0,54
0,50
0,37
–
0,35
0,29
Eier (Dutzend)
0,94
0,75
0,83
0,75
1,12
1,00
1,17
1,14
0,71
Thee
–
–
3,12
–
2,92
2,73
3,29
2,29
2,60
Kaffee
1,46
1,25
1,46
1,33
1,87
1,46
1,71
1,02
1,17
Zucker
0,73
–
0,23
0,17
0,23
0,29
0,21
0,37
0,35
Kohlen (ton)
–
–
17,00
44,00
36,00
14,42
10,42
16,50
19,50
Hiernach wären die Preise in New-York und Chicago fast für sämmtliche angeführte
Lebensmittel billiger als in Europa und insbesondere als in Deutschland, so daſs es
den Anschein hat, als ob der Arbeiter dort sich bei den hohen Arbeitslöhnen
bedeutend besser stehen müſste als der Arbeiter in Europa. Immerhin hat dies bis zu
einem gewissen Grade seine Richtigkeit. Aber der blose Vergleich der Arbeitslöhne
mit dem Preise der Lebensmittel allein gibt noch kein richtiges Urtheil über die
Lage des Arbeiters; denn zu. den nöthigsten Ausgaben gehören nicht nur die für
Lebensmittel, sondern in gleichem Maſse auch die für Wohnung und Kleidung, über
deren Preise unsere Quelle keine Auskunft ertheilt. (Nach der Statistischen Correspondenz vom 8. November 1879.)
Zur Herstellung von Steinkohlenziegel.
Nach C. Hilt in Kohlscheid bei Aachen (D. R. P. Nr. 7590
vom 1. Januar 1879) wird käufliche Cellulose in einem Rührwerk mit 10 Th. heiſsem
Wasser aufgeweicht, dann mit Kalkmilch, Leim, Wasserglas oder Steinkohlenpech
versetzt. 1 Theil dieses Bindemittels wird nun mit 10 Th. Kohle unter Erwärmen
mittels Wasserdampf gemischt, die erhaltene Masse in einer Presse unter einem Druck
von mindestens 200k/qc zu Steinen geformt und diese entsprechend getrocknet.
Zur Bearbeitung von Hartgummi.
H., M. und O. Traun
(Harburger Gummikammfabrik) in Harburg (D. R. P. Nr. 7565 vom 4. April 1879)
erzielen dadurch eine haltbare Verzierung von Hartgummi mit farbigen Ornamenten,
Schrift u. dgl., daſs die fraglichen Gummigegenstände noch im weichen Zustande mit
den farbigen Verzierungen, Bronzen und Metalltheilchen versehen und diese dann durch
die nachfolgende Vulkanisirung in das Hartgummi eingebrannt werden. – Dieselben
machen nach dem Patent Nr. 7622 vom 30. October 1878 den Vorschlag, die Gummimasse
auf Glas zu vulkanisiren. Die auf Spiegelglas vulkanisirten Hartgummiplatten haben
den Glanz und die ruhige Fläche des geschliffenen Glases, so daſs sie fertig mit
tiefschwarzer Politur aus dem Vulkanisirapparat hervorgehen. Dasselbe ist der Fall
mit in geschliffenen Glasformen hergestellten vulkanisirten Gegenständen, während
matt geschliffenes Glas matte Flächen gibt.
Zur Aufbereitung von Zinkblende.
Um Zinkblende, welche von Spatheisenstein oder Schwefelkies wegen des annähernd
gleichen specifischen Gewichtes durch die gewöhnliche Aufbereitung nicht wohl zu
trennen ist, entsprechend anzureichern, werden die Erze nach dem Vorschlage von C. Meineke in Oberlahnstein (D. R. P. Nr. 6534 vom 28.
December 1878) in Schachtöfen mit reducirender Flamme erhitzt. Der Spatheisenstein
zerfällt hierbei zu einem mehr oder weniger feinen Pulver von magnetischem Eisenoxyd
und kann daher durch Absieben von der nicht veränderten Blende getrennt werden. Auch
der Schwefelkies wird in ein mürbes Sulfuret verwandelt und dann leicht beseitigt
(vgl. 1877 224 602).
Sprengpulver.
Nach Th. Martinsen in Oberlöſsnitz bei Dresden (D. R. P.
Nr. 7679 vom 16. Januar 1879) erhält man durch folgende Gemische ein Sprengpulver,
welches sich gefahrlos aufbewahren, transportiren und benutzen läſst, auch in den
Stollen keinen Rauch entwickelt:
I
II
III
Salpeter
70
64
56
Schwefel
12
12
12
Lampenruſs
5
3
3
Sägespäne oder Lohe
13
21
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Eisenvitriol
2
3
5.
Der Eisenvitriol wird in wenig Wasser gelöst, dann werden die
übrigen Bestandtheile bei 120 bis 130° zugemischt. Das Gemenge läſst man nun unter
fortwährendem Umrühren erkalten und dann trocknen. – Das erste Gemisch ist zum
Sprengen gleichartiger Gesteine, das zweite für harte Kohlen, das dritte für
bituminöse Kohlen und weiche Steine bestimmt.
Lichtanzünder mit Leuchtgasfüllung.
F. Stadtmüller in Berlin (* D. R. P. Nr. 6796 vom 20.
Februar 1879) macht den Vorschlag, zur Herstellung eines Lichtanzünders zwei aus
elastischem Material hergestellte, fast gleich groſse Behälter, welche das Bestreben
haben, die Kugelgestalt anzunehmen, in einander zu stecken und durch kleine
Hahnröhren mit der äuſsern Luft in Verbindung zu setzen. Durch Zusammendrücken wird
nun die Luft entfernt, der zur inneren Kugel führende Hahn geschlossen, der zur äuſseren
aber mit einer Gasleitung verbunden, so daſs sich diese Kugel beim Aufblähen mit Gas
füllt. Nun verbindet man dieses Hahnrohr mit einem an einer Stange hinauf führenden
Schlauche, welcher oben einen gewöhnlichen Gasbrenner trägt, und öffnet den Hahn zur
inneren Kugel. Diese dehnt sich dann aus und preſst das Leuchtgas zum Brennen.
Zur Vertheilung des Lichtes.
J. V. Gane in Lüttich und N.
Fouert in Paris (* D. R. P. Nr. 7681 vom 18. Februar 1879) wollen eine
Lichtquelle in der Mitte eines Gefäſses mit vollständig wiederstrahlenden Flächen
stellen, von diesem Gefäſs aus aber Röhren mit ebenfalls wiederstrahlenden Flächen
in beliebig entfernt gelegene Räume führen und diese dadurch erleuchten. – Die
Behauptung, daſs durch diese Leitung keine nennenswerthen Lichtmengen verloren
gehen, darf wohl bezweifelt werden.
Die Zündwaarenfabrikation in der Schweiz.
Für das J. 1877 ergab sich nach amtlicher Zählung in der Zündholzfabrikation eine
Arbeiterzahl von 617, und zwar war dieselbe in 26 Anlagen vertheilt, von denen nur 5
mit Motoren arbeiten; gegenwärtig sind die Zahlen nach einem Bericht der
eidgenössischen Fabrikinspectoren indeſs höher. Die Fabrikation scheint den
einheimischen Verbrauch zu decken; nimmt man zur Bestimmung des Verbrauches die
Zahlen an, welche aus französischen Ermittlungen sich ergeben, d. i. 5 Zündhölzchen
für den Tag und Kopf der Bevölkerung, so kommen wir auf etwa 90 Millionen Schachteln
zu durchschnittlich 55 Stück.
Der gröſste Theil der Fabrikation besteht aus gewöhnlichen Phosphorzündhölzchen; nur
ein kleines Geschäft erzeugt sogenannte schwedische Zündhölzchen. Bezüglich der
Preise, so werden Kisten von 1000 Schachteln zu 5,80 bis 13 Franken verkauft.
Der betreffende Gewerbszweig ist in der Schweiz noch vornehmlich Kleinindustrie, ja
hat sich kaum über die Stufe der blosen Hausindustrie emporgeschwungen. Von den 26
Anstalten zählen nur neun 30 und mehr Arbeiter; in 7 findet eine reichliche
Verwendung von Kindern unter 14 Jahren statt. In der Westschweiz findet man Löhne
von 36 Cent, für den Halbtag der Kinder, oder täglichen Lohn von 90 bis 100 Cent,
für Einlegerinnen, 140 bis 150 für Füllerinnen, 150 bis 250 für Tunker und
Schwefler; in der Ostschweiz belaufen sich die Löhne dagegen beziehungsweise auf
150, 210, 360 bis 400 Centimes.
Bezüglich der Häufigkeit der Phosphornekrose gibt das eidgenössische
Fabrikinspectorat nachfolgende Zahlen aus den Kantonen Zürich und Bern: Zürich vom
J. 1867 bis 1878, also in 12 Jahren, in vier Fabriken mit 71 Arbeitern 10 Fälle;
Bern von 1872 bis 1878, also in 7 Jahren, in 18 Anlagen mit 480 Arbeitern 11 Fälle.
Von diesen sind als geheilt angegeben 13, gebessert 3, aus dem Spital, ausgetreten
mit unbekanntem Schicksal 2 und gestorben 3. Specielle Nachfragen haben übrigens
ergeben, daſs von 8 geheilten Bernern 4, die sich wieder dem Einfluſs des Phosphors
aussetzten, innerhalb der darauf folgenden 2 Jahre starben und nur die anderen 4,
welche die betreffende Industrie gänzlich mieden, gesund blieben.
Laut Beschluſs der im December 1879 zusammengetretenen Bundesversammlung soll die
Fabrikation, die Einfuhr und der Verkauf von Zündhölzchen, bei denen gelber Phosphor
zur Verwendung kommt, vom 1. Januar 1881 an verboten sein, und es wird der
Bundesrath für die Zündhölzerfabrikation ein Regulativ aufstellen, welches die
Bedingungen enthält, unter denen phosphorfreie Zündhölzer, oder solche mit rothem
amorphem Phosphor bereitet werden dürfen.
A. O.
Herstellung von Treberkuchen.
Um Biertreber aufbewahren zu können, werden nach O.
Thümmel in Berlin (D. R. P. Nr. 7593 vom 18. April 1879) 100 Theile
derselben, trocken gedacht, mit 8,3 Th. Rübenmelasse bei etwa 60° gemengt, dann werden
33,3 Th. Roggenoder Weizenkleie zugesetzt. Der so erhaltene Teig wird in Kuchen
geformt, im Backofen gar gebacken, gespalten und völlig geröstet.
Verwerthung naſsfauler Kartoffeln.
Nach J. Reinke und G.
Berthold hat sich bei hochgradiger Naſsfäule das ganze innere Gewebe der
Kartoffel in einen weiſsgelben Brei verwandelt, in welchem die Zellhäute gelöst
sind, während die Stärkekörner noch unversehrt in der Flüssigkeit schwimmen und sich
erst später lösen. Wenn man nun durch mikroskopische Untersuchung den Augenblick
abzupassen weiſs, wo die Zellhäute in Auflösung begriffen, die Stärkekörner aber
noch unversehrt sind, so vermag man durch schnelles Austrocknen den gesammten
Stärkegehalt der Knolle, also den werthvollsten Bestandtheil der Kartoffel, zu
retten. Das Aufschütten faulender Kartoffeln auf luftig stehende und von der Sonne
beschienene Hürden dürfte hierfür genügen; erhöht man die Temperatur der umgebenden
Luft, so wird man die Austrocknung beschleunigen können. Vielleicht würde es sich
auch empfehlen, die stärkehaltige Flüssigkeit durch Auspressen von den
Kartoffelschalen zu trennen und dann rasch zu trocknen. Viel weniger bequem wird es
sein, aus den trockenfaulen Kartoffeln die Stärke zu gewinnen, weil hier noch die
Zellwände erhalten sind und durch die Pilzfäden zu einer zähen, zunderartigen Masse
zusammengehalten werden. Es möchte hier von Nutzen sein, die trockenfaulen
Kartoffeln durch Uebergieſsen mit Wasser in naſsfaule zu verwandeln, um die
Zellhäute hierdurch in Lösung zu bringen und auf diese Weise die Stärke leichter zu
isoliren.
Die aus faulen Kartoffeln erhaltene Stärke ist gelblich weiſs und dürfte sich
namentlich zur Herstellung von geringeren Sorten Stärkezucker oder von Dextrin für
technische Zwecke eignen. (Vgl. Reinke: Untersuchungen aus
dem botanischen Institut in Göttingen, 1879.)
Ueber die Gröſse der Molecüle.
Zur Verwandlung einer Wassermasse von 0° in Dampf von 100° ist bekanntlich eine
Energiemenge nöthig, die 636c,7 äquivalent ist.
C. Hodges (Chemisches
Centralblatt, 1879 S. 673) betrachtet diese Umwandlung in Dampf als ein
Zerbrechen des Wassers in eine groſse Anzahl kleiner Theilchen, deren
Gesammtoberfläche viel gröſser sein wird, als die des ursprünglichen Wassers. Um die
Oberfläche einer Wassermenge um 1qc zu vermehren,
braucht man 0,000825 Metergramm Arbeit. Die gesammte Oberfläche aller Theilchen,
wenn man sie sphärisch annimmt, wird 4πr2 sein, wenn N die
Anzahl der Theilchen ausdrückt. Die geleistete Arbeit beim Zertheilen des Wassers
wird daher 4πr2
N × 0,000825 sein. Für das Volumen aller Theile haben
wir 4/3
πr2
N. Dieses Volumen ist in Uebereinstimmung mit den
Erfordernissen der kinetischen Gastheorie etwa 1/3000 des ganzen Volumen des Dampfes. Das
Volumen des Dampfes ist 1752 mal die ursprüngliche Volumeinheit des Wassers; somit
ist 4/3
πr3
N × 3000 = 1752 und 4πr2
N × 0,000825 = 636,7423 (eine Wärmeeinheit = 423
Arbeitseinheiten). Löst man diese Gleichungen für r und
N, so erhalten wir r =
0cm,000000005, eine Gröſse, die ziemlich nahe
kommt den früheren Resultaten von W. Thomson, Maxwell
u.a.; ferner ist N gleich 9000 (Million)3, oder für die Zahl in einem Cubikcentimeter 5
bis 6 (Million)3.
Pilzbildung auf Strohstoff.
Ein Strohstofffabrikant schreibt der Papierzeitung (1879
S. 710), daſs ein Hauptübelstand beim Strohstoff die Pilzbildungen sind, welche sich
namentlich im Sommer zeigen und manchen Papierfabrikanten vom Bezüge von Strohstoff
abhalten, weil die zur Beseitung der Pilze nöthige Wäsche und Nachbleiche den Stoff
zu theuer machen. Gröſsere Fabriken lösen den Stoff bei Ankunft sofort auf, lassen
ihn in Kästen und bewahren ihn unter schwachem Chlorwasser auf; wo dies nicht
geschieht, kann im Sommer an eine Verwendung von Strohstoff nicht gedacht
werden.
Zur Vermeidung dieses Uebelstandes wurde der Stoff möglichst rein ausgewaschen und
mit starkem Chlorüberschuſs geliefert; er wurde mit Salicylsäure, mit Alaun, mit
schwefelsaurer Thonerde, Methyl, Kochsalz behandelt, die Wirkung war aber
durchgängig eine ganz unwesentliche, oder der Uebelstand wurde durch ungünstige
Einwirkung auf die Bleiche, Eisenspuren u. dgl. noch erhöht. Ein mit starkem
Chlorüberschuſs gelieferter Strohstoff in Pappenform kam nach 6 Tagen am
Bestimmungsort fast völlig schwarz an. – Es wird daher wohl nöthig sein, den
Strohstoff vor der Versendung völlig zu trocknen.
Bestimmung der Salpetersäure mit Chromoxyd.
Im Anschluſs an seine früheren Versuche (1871 200 120. 201 432) über die Bestimmung der Salpetersäure durch
Glühen mit Chromoxyd und kohlensaurem Alkali im Kohlensäurestrom berichtet A. Wagner in der Zeitschrift
für analytische Chemie, 1879 S. 552, daſs das Chromoxyd weder durch
Kupferoxydul und Mangan Verbindungen, noch durch Schwefel ersetzt werden kann.
Behandlung von Tabak mit Sauerstoff.
C. Hornbostel in New-York (* D. R. P. Nr. 7899 vom 4.
April 1879) will die Entdeckung gemacht haben, daſs unter Zuführung von chemisch
erzeugtem Sauerstoff die in dem Tabak enthaltenen Stickstoff haltigen Körper schnell
oxydirt, dadurch aber Geschmack und Geruch des Tabaks verbessert werden. Dieser
Sauerstoff soll dadurch erhalten werden, daſs Luft durch ein Gemisch von Braunstein
und Schwefelsäure hindurch geleitet wird.
Verfahren zur Herstellung chinesischen Trockenöles.
Nach H. C. Busse in Hannover (D. R. P. Nr. 7175 vom 23.
November 1878) wird Leinöl durch Knochenkohle filtrirt, dann in flache Bleipfannen
gefüllt und auf je 50k Oel mit 10k halbessigsaurem Blei, 10k Mennige und 0k,5 borsaurem Mangan versetzt. Das Gemisch wird mit einer Glasplatte bedeckt,
dem Licht ausgesetzt, auf 122° erwärmt und 6 Stunden lang ein auf 122° erhitzter, 10
Proc. Wasserdampf enthaltender Luftstrom hindurchgeleitet. Das Oel wird nun in
flache Blechkapseln gefüllt, welche in einem Blechcylinder aufgestellt werden, in
dessen oberen Theil sich eine weithalsige Flasche mit je 1k Chloroform für 25k Oel befindet. Nun leitet man in den Cylinder einen 100° warmen Luftstrom
und läſst die Luft durch ein Klappenventil am Boden wieder entweichen, worauf sich
das Oel durch kräftige Oxydation innerhalb 8 bis 10 Stunden in eine dicke, zähe
Masse verwandelt. Inzwischen ist amerikanisches Terpentinöl kurze Zeit in einem
verschlossenen Gefäſse auf 300° erwärmt, dann mit 10 Proc. absoluten Alkohol
vermischt. In diesem Gemisch löst man bei 100° gleiche Theile der elastischen
Oelmasse und läſst absitzen.
Von diesem so genannten chinesischen Trockenöl soll eine geringe Menge genügen,
Leinöl und Oelfarben rasch trocknend zu machen, so daſs schon nach 18 bis 24 Stunden
ein zäher, wie Kautschuk elastischer Ueberzug erhalten wird.
Papier-Rollmaschine von F. Flinsch in Offenbach a. M.
Zur Beurtheilung von Flinsch's Papierrollmaschine (*
1879 233 286) sendet die Fabrik die Berichtigung, daſs
mit diesen Maschinen Rollen von etwa 600 bis 700k
Gewicht auf 1cbm sich herstellen lassen, daſs
diese Maschinen ebenso wohl zum tadellosen Umrollen verlaufener Papierrollen, als
auch zum richtigen Aufrollen ungleich dicker, sowie farbiger (Tapeten-) Papiere mit
Vortheil Verwendung findet.
Die Red.