Titel: Bericht des deutschen Patentamtes für das Jahr 1878.
Fundstelle: Band 235, Jahrgang 1880, Miszellen, S. 160
Bericht des deutschen Patentamtes für das Jahr 1878. Dem vom Vorsitzenden des kais. Patentamtes an den Reichskanzler für das J. 1878 erstatteten BerichteVgl. Patentblatt, 1879 Nr. 49. – Der vollständige Bericht ist auch in Sonderausgabe für 5 M. in Karl Heymann's Verlag in Berlin erschienen. – Vom Neujahr 1880 ab erscheint das Patentblatt in erweiterter Form, indem die ertheilten Reichspatente in auszugsweiser Beschreibung mit erläuternden Abbildungen veröffentlicht werden., welcher mit ausführlichen Ziffertabellen und übersichtlichen Farbendrucktafeln belegt ist, sind nachfolgende Mittheilungen entnommen. Eine Uebersicht der Geschäfte des Patentamtes seit Beginn seiner Thätigkeit (1. Juli 1877) bis Ende 1878 gewährt nachstehende Tabelle: 2. Halbjahr1877 1. Halbjahr1878 2. Halbjahr1878 Summe Anmeldungen von Patenten und Zusatzpatenten 3212   3124   2858   9194 Einsprüche   327     374     366   1067 Beschwerden   105     270     377     752 Anträge auf Nichtigkeitserklärung –       18       41       59 Nachträge, Zwischencorrespondenzen und durchden Geschäftsgang bedingte Vorlagen 2822   7085 12953 22860 Anfragen, Dienstgesuche, innere Angelegenh. u.a.   703     827   1072   2602 –––––––– –––––––– –––––––– –––––––– Summe der Journalnummern 7169 11698 17667 36534 –––––––– –––––––– –––––––– –––––––– Vor Veröffentlichung zurückgewiesene Anmeldgn.   271     647     811   1729 Zur Veröffentlichung zugelassene Anmeldungen 1674   2387   2420   6481 Zurückgezogene Anmeldungen       3       20       43       66 Nach Veröffentlichung der Anmeld. versagte Patente –       50     137     187 Ertheilte Patente   190   1662   2538   4390 Gelöschte Patente –       17     144     161 Nichtig erklärte Patente –    –         2         2 Die Einnahmen betrugen vom 1. Juli 1877 bis 31. December 1878 475 704,93, die Ausgaben 351199,93 M. Aus einer Karte ist zu erkennen, in welcher Weise sich die für die einzelnen Staaten und Landestheile verliehenen Patente auf die verschiedenen Industriegruppen vertheilen. Daraus ersieht man u.a., daſs innerhalb Deutschland die Stadt Berlin (611 Patente) weitaus an erster Stelle steht; demnächst folgt die Rheinprovinz (457), das Königreich Sachsen (397), die Provinzen Westfalen (214), Sachsen (207), Schlesien (195), das Königreich Bayern (159), die Provinz Hessen-Nassau (153), die Stadt Hamburg (111), die Provinz Brandenburg (109), die Provinz Hannover (106), das Groſsherzogthum Baden (99), das Königreich Württemberg (95), das Groſsherzogthum Hessen (66) u.s.w.; die Reichslande zählen 42 Patente. Das Ausland ist betheiligt: England mit 316, Frankreich mit 242, die Vereinigten Staaten von Nordamerika mit 167, Oesterreich-Ungarn mit 139, Belgien und die Schweiz mit je 48, Rufsland mit 25, Schweden mit 18, Italien und Dänemark mit je 12, Holland mit 11 Patenten. In den Procentzahlen nach der Einwohnerzahl steht obenan Berlin mit 63 Patenten auf je 100 000 Einwohner; es folgen Stadt Hamburg 28½, Stadt Bremen 19, Herzogthum Anhalt 159/10, Königreich Sachsen 143/10, Fürstenthum Reuſs (ältere Linie) 127/10, Herzogthum Braunschweig 12½, Freie und Hansestadt Lübeck 123/10, Rheinprovinz 12, Provinz Westfalen 111/5, Provinz Hessen-Nassau 102/5, Provinz Sachsen 9½, Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha 73/5, Groſsherzogthum Hessen 72/5, Groſsherzogthum Baden 6½, Fürstenthum Reuſs (jüngere Linie) 62/5, Provinz Schleswig-Holstein 51/5, Provinz Hannover 51/5, Provinz Brandenburg (ausgen. Berlin) 5, Provinz Schlesien 5, Königreich Württemberg 5, Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt 39/10, Groſsherzogthum Sachsen-Weimar 37/10, Provinz Pommern 31/10, Königreich Bayern 31/10, Groſsherzogthum Oldenburg 31/10. Der interessante Bericht schlieſst mit den Worten: „Nicht allein in den einzelnen Patenten und in der groſsen Zahl, nicht allein in der Befriedigung und Belohnung des einzelnen Erfinders, viel mehr noch in der gemeinsamen, anregenden und fördernden Thätigkeit auf dem gesammten Gebiete der industriellen Thätigkeit wird der wahre Werth und die wahre Bedeutung der noch jungen Institution zu finden sein. Das Patentwesen kann und muſs behilflich sein, das Bewuſstsein der einheitlichen Aufgabe unserer Industrie zu stärken, das letztere selbst deutsch-national zu gestalten und den deutschen Namen als solchen auch auf diesem Gebiete mehr und mehr zur Geltung und zur Ehre zu bringen. Neuere Vorgänge auf dem Gebiete der Vereins thätigkeit lassen in dieser Beziehung erfreuliche Anfänge erkennen.“