Titel: Verfahren zum Bleichen von geschliffenem Holz.
Fundstelle: Band 237, Jahrgang 1880, Miszellen, S. 331
Verfahren zum Bleichen von geschliffenem Holz. Nach dem Patente der Gesellschaft für Holzstoffbereitung in Grellingen bei Basel (D. R. P. Kl. 55 Nr. 9922 vom 7. November 1879) wird der fertige, noch feuchte Holzstoff entweder in Form von Zeug durch einen Kasten geleitet, oder der aus der Maschine kommende Stoff als Brei in den Kasten fallen gelassen, welcher in beiden Fällen mit gasförmiger Schwefligsäure gefüllt ist. Dann muſs der feuchte Holzstoff noch 15 bis 20 Tage lagern.