| Titel: | Verfahren zum Bleichen von geschliffenem Holz. |
| Fundstelle: | Band 237, Jahrgang 1880, Miszellen, S. 331 |
Verfahren zum Bleichen von geschliffenem Holz.
Nach dem Patente der Gesellschaft für Holzstoffbereitung
in Grellingen bei Basel (D. R. P. Kl. 55 Nr. 9922 vom 7. November 1879) wird der
fertige, noch feuchte
Holzstoff entweder in Form von Zeug durch einen Kasten geleitet, oder der aus der
Maschine kommende Stoff als Brei in den Kasten fallen gelassen, welcher in beiden
Fällen mit gasförmiger Schwefligsäure gefüllt ist. Dann muſs der feuchte Holzstoff
noch 15 bis 20 Tage lagern.