Titel: | [Kleinere Mittheilungen.] |
Autor: | C.H. |
Fundstelle: | Band 268, Jahrgang 1888, Miszellen, S. 572 |
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[Kleinere Mittheilungen.]
Kleinere Mittheilungen.
Neue Rauchkappe.
Bei der Berliner Feuerwehr ist, wie Sckerl in der Nummer
des Centralblattes der Bauverwaltung vom 3.
December 1887 mittheilt, augenblicklich die Einführung einer Rauchschutzvorrichtung
im Werke, die dem mit ihr Ausgerüsteten gegen den stärksten Qualm den nöthigen
Schutz gewährt, und den Aufenthalt in mit giftigen Gasen erfüllten Räumen
ermöglicht. Die bisher gebräuchlichen Rauchschutzvorrichtungen sind wie die
gebräuchlichen Wassertauchanzüge eingerichtet und daher nicht billig. Sie erfüllen
aber auch durchaus nicht ihren Zweck, denn sie sind so schwer, daſs der damit
ausgerüstete Feuerwehrmann seine Bewegungsfähigkeit fast verliert, auch kann
derselbe Zurufe schwer
hören und sich selbst nicht verständlich machen. Ein weiterer Uebelstand besteht
darin, daſs er durch die vor seinen Augen befindliche, schnell beschlagende
Glasscheibe fast nichts sieht.
Die neue, von Runge in Bremen in Gemeinschaft mit dem
Berliner Branddirector Stude erfundene Rauchkappe
besitzt diese Uebelstände nicht. Sie besteht aus einer kupfernen Gesichtsmaske, ist
leicht, beschränkt die freie Bewegung der Glieder nicht und läſst Augen, Ohren, Nase
und Mund vollständig frei. Mittels einer auſserhalb des Rauchgebietes aufgestellten
Luftpumpe wird durch einen an der Rauchkappe anzuschlieſsenden Gummischlauch m beständig reine Luft zugeführt, welche in stetigem
Strome durch eine vor den Augen befindliche Oeffnung in der Rauchkappe diese
letztere wieder verläſst und so dem Rauch den Zutritt fortlaufend verwehrt. Hierbei
ist die vordere Hälfte der Kappe durch einen an derselben angebrachten Lederlappen
b, welcher durch zwei Riemen c an den Kopf fest angepreſst wird, rauchdicht
abgeschlossen. In Nackenhöhe theilt sich die Luftzuführung in drei von einander
getrennte Wege. Der eine führt senkrecht in die Höhe über den Scheitel des Kopfes
hinweg und endet bei d in Stirnhöhe, die beiden anderen
führen rechts bezieh. links um den Hals herum und enden bei e in Mundhöhe. Als Nebenbestandtheile der Kappe sind noch ein gewöhnliches
Nackenleder g, ein Lederriemen h, der den Hinterkopf fest umschlieſst, und ein Polsterkissen i zu erwähnen. Der Berichterstatter war bei Benutzung
der Kappe im stärksten Qualm in der Lage, die Vorzüge der neuen Schutzvorrichtung zu
erproben.
Textabbildung Bd. 268, S. 572
Elektrische Straſsenbahn in Hamburg.
Einem Berichte von J.L. Huber in Hamburg, welcher im J.
1886 versuchsweise zwei elektrische Straſsenbahnwagen auf der Strecke
Rathhausmarkt-Mühlendamm-Barmbeck in Hamburg laufen lieſs, entnehmen wir
Folgendes:
Nach den gemachten Erfahrungen schlägt Huber theils
Wagen von 20 Sitzen vor, welche für 30 Fahrgäste Platz bieten (a), theils ähnliche,
jedoch mit Decksitzen versehene Wagen, welche 50 Passagiere aufnehmen können (b). Im
Mittel auf der ganzen, vom 9.
Juni bis zum 25.
December andauernden, Betriebszeit und ebenso im Mittel aus beiden Wagen sind auf
genannter Strecke auf 1km Weg 7,8
Stunden-Voltampère für 100k Wagengewicht
erforderlich gewesen. Es bedarf also ein Wagen
a
b
im Gewicht nebst Ladung von k
8500
10500
Stunden-Voltampère
663
819
Da nun ohne Uebertreibung eine Dynamo für 1 effective
Pferdekraft 600 Voltampère leistet, sind erforderlich für 1km Stunden-Pferdekraft
1,10
1,365
Nach dem Jahresberichte der Straſsenbahngesellschaft hat bei Dampfbetrieb auf der
Strecke Rathhausmarkt–Wandsbeck die Dampfmaschinen-Zugkraft auf 1 Wagenkilometer
14,6 Pfennige gekostet. Es werden auf dieser Strecke täglich 2900 bis 3000
Wagenkilometer gefahren, für welche bei Accumulatorbetrieb rund 4000 Stunden-Pferdekraft
nöthig sein würden. Bei Tag- und Nachtbetrieb der Ladestation würde eine
Dampfmaschine von 200 effectiver Pferdekraft diese Leistung beschaffen, deren
Betrieb auf die Pferdekraft stündlich nicht mehr als 7 Pfg. kosten darf, so daſs auf
1 gefahrenen Wagenkilometer 8 bezieh. 9.3 Pfg. kommen, sowie nach bisheriger
Erfahrung 5 Pfg. für Unterhaltung der Accumulatoren.
Es kostete somit die elektrische Zugkraft für 1 Wagenkilometer 13 bezieh. 14,5 Pfg.
und würde also nicht theurer als Dampfmaschinenbetrieb sein.
F.B.
Ausdehnung der elektrischen Beleuchtung in Berlin.
In dem Verwaltungsberichte der städtischen Gasanstalt in Berlin (vgl. Journal für Gasbeleuchtung und Wasserversorgung, 1888
S. 31) wird der Umfang der elektrischen Beleuchtung in Berlin Ende März 1887 und
Ende März 1886 angegeben, wie folgt:
1887
1886
Zugang
Zahl der Einrichtungen
333
152
181
„ „ Bogenlampen
1554
736
818
„ „ Glühlampen
22363
12705
9658
Durch die Centralanlage der städtischen Elek-
tricitätswerke versorgte Einrichtungen
163
43
120
Durch Dampfmaschinen betriebene Einrich- tungen
124
79
45
Durch Gasmotoren betriebene Einrichtungen
46
30
16
In vorstehender Flammenzahl sind die für die öffentliche Beleuchtung in der
Leipzigerstraſse benutzten 36 Bogenlampen nicht eingerechnet.
Von diesen elektrischen Lampen werden 116 Bogenlampen (gegen 27 im Vorjahre) und 9306
Glühlampen (gegen 5499 im Vorjahre) von den beiden, der Actiengesellschaft „Städtische Elektricitätswerke“ gehörigen Centralstationen versorgt.
Ferner sind vier Blockstationen mit Dampfmaschinenanlagen von 75 bis zu 264
vorhanden, welche gröſsere Häuserbauten mit dem erforderlichen Strome zur
elektrischen Beleuchtung versorgen, ohne dabei das Straſsenterrain zur Legung der
Kabelleitung zu berühren. Unter der Annahme, daſs in gewöhnlichen Fällen eine
Bogenlampe etwa sechs Gasflammen ersetzt, während die Glühlampen gleich einer
Gasflamme zu rechnen sind, Mitspricht die Zahl der vorstehend angegebenen
elektrischen Lampen der Zahl von ungefähr 31687 Gasflammen, beträgt also etwa 4,1
Proc. (gegen 1,5 Proc. im Vorjahre) der Flammenzahl, welche die städtische
Gasanstalt zu speisen hat, und etwa 2½ Proc. aller in Berlin vorhandenen
Gasflammen.
Kraftabgabe der Berliner Elektricitätswerke.
Einen bedeutsamen Schritt zur Verwendung der Elektromotoren für den
Kleingewerbebetrieb haben vor Kurzem die Berliner Elektricitätswerke unternommen.
Das Rundschreiben der Gesellschaft enthält Folgendes:
Zur Erzielung der weitesten Verbreitung der Elektromotoren haben wir uns
entschlossen, nachstehende, besonders günstige Bedingungen für die Verwendung
derselben im Anschluſs an unsere elektrischen Hauptstellen festzusetzen.
Für Elektromotoren ist eine monatliche Grundabgabe von 1 Mk. für Ampère der
Höchstleistung zu zahlen. Diese Abgabe wird nicht erhoben, wenn der Abnehmer sich
bereit erklärt, auf die Lieferung des elektrischen Stromes während der Wintermonate
von Sonnenuntergang bis 11 Uhr Abends zu verzichten, im Falle die Beanspruchung der
Hauptstellen für die elektrische Beleuchtung dies erfordern sollte.
Der Stromverbrauch wird nach der in unserer Preisaufstellung festgesetzten
Stromeinheit berechnet, doch wird auſser den gewöhnlichen Nachlässen ein besonderer
Nachlaſs von 25 Proc. in allen Fällen gewährt, wo für die Messung des Stromes für
Elektromotorenbetrieb ein besonderer Meſsapparat aufgestellt wird, so daſs also nicht der
Strom für Beleuchtung und Kraftübertragung zusammen gemessen wird.
Ueber die hiernach entstehenden Kosten des Betriebes gibt nachfolgende Tabelle
Aufschluſs. Bei Beurtheilung derselben ist zu berücksichtigen, daſs die Anschaffung
der Elektromotoren noch nicht halb so theuer als die anderer Betriebsmaschinen ist;
daſs ferner die Kosten für Bedienung und Wasserverbrauch in Wegfall kommen, daſs die
Auslagen für Schmiermaterial sehr gering sind, und daſs der Motor fast keiner
Abnutzung unterworfen ist. Ferner machen wir darauf aufmerksam, daſs die
Elektromotoren selbstregelnd sind und daſs daher der Stromverbrauch und damit die
Bezahlung sich unmittelbar nach dem Kraftverbrauch richtet; dieser beträgt aber nach
den in Amerika gemachten Erfahrungen wegen der leichten Abstellbarkeit der
Elektromotoren kaum 30 Proc. der nur hin und wieder erforderlichen
Höchstleistung.
Wir sind bereit, in jedem einzelnen Falle Aufschlüsse zu ertheilen, Kostenanschläge
für die Einrichtung unentgeltlich auszuarbeiten und die Zahlungsbedingungen
entgegenkommend zu vereinbaren. Auch die leihweise Ueberlassung von Motoren ist von
uns in Aussicht genommen, sowie die Lieferung des elektrischen Stromes gegen eine
bestimmte Abfindungssumme.
Leistungs desMotors
inPferdestärken
Grundabgabefür den Monatin Mark*
Kosten für dieStunde bei jähr-lich 3000
Be-triebsstundenin Pfennig
Verwendung der Elektromotorenfür
1/15
1
3,8
Nähmaschinen, medicinische Apparate, Comptoir- Tischfächer
u.s.w.
¼
3
11,3
Kaffee- und Reismühlen, Drehbänke, Wohnraum- lüfter, Schleifsteine,
Blasebälge u.s.w.
½
5,50
20,7
Holzbearbeitungsmaschinen, Saallüfter, Wring- maschinen, Pumpen,
kleine Eismaschinen, 3 bis 5 kleine Druckpressen u.s.w.
1
10
38
Gesteinsbohrmaschinen, Hebezeuge, Kreissägen, Bandsägen,
Gesims-Maschinen u.s.w.
2
19
72
Krahne, Waarenaufzüge, groſse Drucker- und Steindruckpressen.
Kleine Werkstätten, Metall- Plattirpressen u.s.w.
3
28
105
Aufzüge, Pferdebahn wagen, Fabrik-Güterbahn- wagen u.s.w.
5812
45 70105
170264396
Kraftübertragungen, groſse Arbeitsmaschinen, Krahne, Elektrische
Eisenbahnen und Fabrik- betrieb u.s.w.
* Fällt fort, wenn während der Zeit von Sonnenuntergang bis 11 Uhr Nachts auf die
Stromlieferung verzichtet wird, im Falle die Beanspruchung der Hauptstellen für die
Beleuchtung in den Wintermonaten dies erfordern sollte.
Siemens und Lanckert's elektrischer Strom-Regulator.
Um die Stromstärke in elektrischen Lampen innerhalb gewisser Grenzen zu erhalten,
treffen A. Siemens in London und E.F.H.H. Lauckert in Charlton, Kent, nach ihrem
englischen Patente Nr. 5637 vom 18.
April 1887 folgende Einrichtung: Die Lampen werden in den Hauptstromkreis der
Dynamomaschine gelegt, deren Feldelektromagnete in einem Nebenschlusse liegen; die
Stromstärke im Nebenschluſs und dadurch zugleich die Stärke des von der Dynamo
gelieferten Hauptstromes wird dadurch regulirt, daſs in den Nebenschluſs durch einen
Contactarm eine gröſsere oder kleinere Anzahl von künstlichen Widerständen
eingeschaltet werden. Letzteres vermittelt ein Schneckenrad, das den Contactarm im
Kreise herumdreht; das Schneckenrad aber sitzt auf der Achse eines kleinen
Elektromotors, dessen Elektromagnet ebenfalls in einem Nebenschlusse der Dynamo
liegt, während ein anderer Zweigstrom von der Dynamo durch den Anker des Motors
gesendet wird, wenn der Hauptstrom zu stark oder zu schwach wird. Zu diesem Zwecke ist in den
Hauptstromkreis noch ein Solenoid eingeschaltet, dessen Kern auf einen Umschalter
(Wippe) wirkt und in zwei Lagen den Zweigstrom durch den Anker des Motors schlieſst,
aber in verschiedenen Richtungen. Wird nun z.B. der Hauptstrom zu stark, so muſs der
Kern den Zweigstrom in einer solchen Richtung schlieſsen, daſs der Motor durch das
Schneckenrad den Contactarm so dreht, daſs mehr Widerstand in den Stromkreis der
Feldelektromagnete eingeschaltet wird. Wird dagegen der Hauptstrom zu schwach, so
müssen der Motor, das Schneckenrad und der Contactarm sich in entgegengesetztem
Sinne drehen, damit Widerstände aus dem Stromkreise der Feldmagnete ausgeschaltet
werden; dazu aber braucht bloſs der Strom in der entgegengesetzten Richtung durch
den Anker des kleinen Elektromotors versendet zu werden (Industries vom 13. April 1888).
Ein einfaches Chromometer.
C.H. Ridsdale, welcher früher ein Chromometer zur
Bestimmung von Kohlenstoff in sehr weichem Stahl angab (1887 263 * 288), hat nun auch einen solchen Apparat zur Vergleichung stark
gefärbter Flüssigkeiten, wie sie z.B. bei der Kohlenstoffbestimmung in Stahl mit 0,1
bis 0,12 Proc. C. erhalten werden, construirt. Nach der Beschreibung, welche Ridsdale im Journal of the
Society of Chemical Industry, 1888 Bd. 7 * S.
70, gibt, besteht der sehr einfache Apparat aus drei graduirten Probirröhren, welche
in einem durchlöcherten Brette hängen. Das Brett selbst wird von zwei senkrecht
aufgestellten Glasstäben, welche unten in einem hölzernen Standbrette befestigt
sind, gehalten. Die mittlere der eingetheilten Röhren, welche zur Aufnahme der
Vergleichsflüssigkeit dient, kann unten geschlossen sein; die beiden seitlichen
Röhren dagegen haben unten Oeffnungen. In alle drei Röhren sind kleine emaillirte
Glascylinder eingesetzt, welche bis zum untersten mit 0 bezeichneten Theilstriche
reichen. An den beiden seitlich angebrachten Glasstäben ist etwas unter der Mitte
eine Vorrichtung angebracht, welche gestattet, drei Glasröhren von etwas gröſserem
Durchmesser über die oben angebrachten Meſsröhren zu schieben und auf jeder
beliebigen Höhe zu halten. Die Vorrichtung besteht, wie aus der Figur zu ersehen
ist, aus drei befestigten Backen und aus drei durch Kautschukbänder gegen sie
gehaltenen an einer horizontalen Achse drehbaren Backen, welche den Röhren
entsprechend ausgehöhlt sind.
Textabbildung Bd. 268, S. 575Zur Vergleichung verschieden stark gefärbter Flüssigkeiten füllt man die
Lösung von bekanntem Gehalt in die mittlere unten geschlossene Röhre, z.B. Dis zum
Theilstriche 10.
Die zu vergleichende Lösung gibt man in eine seitliche Röhre, und von da flieſst sie
durch die Oeffnung in die darunter stehende Röhre. Sobald letztere beinahe voll ist,
blickt man von oben in die beiden eingetheilten Röhren und hebt das gefüllte untere
Rohr, bis die Farbe beider Lösungen gleich erscheint. Um einen Einfluſs der
doppelten Glaswände auf die Farbe auszugleichen, hebt man auch die untere Röhre in
der Mitte, obschon sie leer ist, auf gleiche Höhe. Hierauf liest man die
Theilstriche in der seitlichen Meſsröhre ab und erhält den gesuchten Procentgehalt
durch Multiplikation der Theilstriche Vergleichslösung mit dem Procentgehalte
derselben und Division des Productes durch die Theilstriche der untersuchten
Flüssigkeit.
Wenn die Vergleichsflüssigkeit und die zu untersuchende Lösung stark verschiedene
Farbe zeigen, kann man auch in der Mitte eine unten offene Röhre benutzen und dann
die Flüssigkeitshöhe in beiden Röhren reguliren. Man kann auch eine bestimmte Menge
der zu untersuchenden Flüssigkeit in eine geschlossene Röhre bringen und die Schicht
der Vergleichsflüssigkeit ändern. Wenn dann bei Benutzung von 10 Theilstrichen der
zu untersuchenden Flüssigkeit die Vergleichsflüssigkeit 0,10 Proc. des zu
bestimmenden Körpers enthält, so kann der Procentgehalt direkt an der Skala
abgelesen werden. Dies ist überhaupt immer der Fall, wenn so viel Theilstriche der
zu untersuchenden Flüssigkeit benutzt werden, als die Vergleichslösung hundertstel
Procente des gesuchten Körpers enthält.
Ridsdale hat seinen Apparat namentlich zur Bestimmung
von Kohlenstoff in Stahl nach der Eggertz'schen Probe
benutzt.
0,1 bis 0g,2 Stahlspähne werden in einer
Probirröhre unter Zusatz von Salpetersäure von 1,2 spec. Gew. unter Erwärmen in
heiſsem Wasser gelöst. Hierauf verdünnt man die Lösung auf 10 oder 20cc und vergleicht sie im Chromometer mit einer
Flüssigkeit von bekanntem Gehalte. Ueber die beim Lösen zuzusetzende Salpetersäure,
wie auch über die Verdünnung gibt Ridsdale folgende
Tabelle:
Gewichtder benutztenSubstanz
Zu
erwartenderKohlenstoffgehalt
Zum Lösen benutzteSalpetersäure von1,2 spec.
Gew.
Verdünnung
0,1g0,2
bis
0,08
Proc.
1,2cc2,5
10cc20
0,1
0,08
„
0,19
„
1,5
20
0,1
0,20
„
0,30
„
1,7
40
0,1
0,31
„
0,40
„
2,0
80
Wenn man nach Ridsdale's Vorschrift verfährt, wird
namentlich die bei der gewöhnlichen Eggertz'schen Probe
oft störende Färbung des Eisennitrates durch groſse Verdünnung völlig vermieden.
Der neue Apparat ist bedeutend einfacher als der früher von Ridsdale beschriebene und derselbe liefert bei raschem Arbeiten doch sehr
zuverlässige Zahlen.
P.N.
Kareis und Bondy's Kupfer-Stahl-Draht.
Eine neue Sorte von Kupfer-Stahl-Draht (vgl. 1875 217 *
384) ist für J. Kareis und O. Bondy in Wien patentirt
worden. Ein Eisen- oder Stahldraht wird mit einer Spirale aus Kupferdraht oder einem
sehr dünnen Kupferstreifen umwickelt. Die im elektrotechnischen Institute bis jetzt
mit diesem Drahte angestellten Versuche sind befriedigend. Der Draht steht
gewöhnlichem Eisen- oder Stahldraht an Festigkeit nicht merklich nach, hat aber
weniger Widerstand und Selbstinduktion (vgl. Preece,
1888 267 257). Er soll zu oberirdischen Leitungen mit
schnell wechselnden Stromgebungen verwendet werden, also namentlich für Telephonie
und Schnelltelegraphie.
Erkennung von Samenölen im Olivenöl.
Auſser der bereits in D.p.J., 1888 268 191, angeführten Methode zur Erkennung des Baumwollensamenöles gibt
neuerdings M.R. Brullé folgende allgemeine Reaction zum
Nachweis der Beimischung von Samenölen an. Man bringt in ein Reagirglas eine
Mischung von 0g,1 Albuminpulver, 2cc Salpetersäure und 10cc des zu untersuchenden Oeles, erhitzt bis zum
Kochen und sorgt, daſs gute Mischung in der ganzen Flüssigkeit eintritt. Bereits ein
Gehalt von 5 Proc. an fremden Oelen gibt sich durch die stärkere Gelbfärbung (jaune
d'ambre) zu erkennen. Diese Färbung nimmt mit der Menge fremder Oele zu und ist bei
einem Gehalt von 50 Proc. dunkel orange (orange foncée) (Comptes rendus, 1888 Bd. 106 S. 1017).
C.H.