Titel: | [Kleinere Mittheilungen.] |
Autor: | C.H. |
Fundstelle: | Band 268, Jahrgang 1888, Miszellen, S. 599 |
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[Kleinere Mittheilungen.]
Kleinere Mittheilungen.
Behandlung von Werkzeugstahl.
Hierüber stellt Felix Bischoff, Besitzer der Stahlfabrik
in Duisburg, nachstehende Regeln auf, die, gröſstentheils zwar bekannt, in ihrer
Zusammenstellung bemerkenswerth sind.
Zum Gebrauch bestimmte Stücke sollen niemals von den Stangen kalt abgeschlagen,
sondern warm abgeschrotet werden.
Das Warmmachen des Stahles soll nicht in frischer Steinkohle geschehen, sondern diese
muſs bereits bis zur Entfernung des flüchtigen Schwefels angebrannt sein; besser ist
es, Koks oder Holzkohle zu verwenden, damit der Stahl keinen Schwefel aufnehmen
kann, wodurch Risse bei dem Schmieden und Sprünge bei dem Härten entstehen.
Das Anwärmen soll in nicht zu heiſsem Feuer langsam und ohne Ueberhitzung vorgenommen
werden. Bei dem Schmieden ist, besonders bei den härteren Stahlsorten, jedes
Stauchen zu vermeiden-, man muſs also eine Stahlstange wählen, die der dicksten
Stelle des Werkzeuges entspricht. Nach dem Ausschmieden muſs an derjenigen Stelle,
mit welcher das Werkzeug arbeitet, stets etwas Stoff weggearbeitet werden, weil der
Stahl durch das öftere Warmmachen an der Oberfläche etwas gelitten hat.
Wichtiger, als bei der Formgebung, ist vorsichtiges Anwärmen bei dem Härten der
Werkzeuge. Wird Stahl vor dem Ausschmieden etwas überhitzt, so kann der Fehler
meistens durch das nachfolgende Schmieden in etwas wieder gut gemacht werden; ist
jedoch das Werkzeug bis zum Härten fertig, so ist dies nicht mehr möglich. Das
Werkzeug springt dann leicht bei dem Härten, jedenfalls ist es nicht dauerhaft und
hat keinen scharfen Schnitt.
Wie wichtig das richtige Anwärmen des Stahles behufs des Härtens ist, ersieht man am
besten, wenn man eine Stahlstange an einem Ende in Abständen von 20mm einkerbt, dann an diesem bis zum Abtropfen
überhitzt, in Wasser ablöscht und an den eingekerbten Stellen bricht. – Die am
stärksten überhitzt gewesenen Stücke zeigen einen grobkörnigen Bruch und sind der
Länge nach aufgerissen, jedes folgende Stück hat einen feinkörnigeren Bruch, und
ungefähr da, wo die Härterisse aufhören, erkennt man auf der Bruchfläche fast kein
Korn mehr. – Diese Stelle ist nicht allein vollkommen hart, sondern hat auch die der
Stahlhärte entsprechende höchste Zähigkeit erhalten, weil erstere die richtige Wärme
zum Härten gehabt hat. Nur diese Stelle würde, als Werkzeug benutzt, gut sein und
lange scharf bleiben. – Die vorhergehenden Stücke sind verdorben; die nachfolgenden
sind nicht warm genug gewesen und nicht hart geworden.
Ferner ist zu beachten, daſs der Stahl bei dem Anwärmen für das Härten keinen
oxydirenden Gasen ausgesetzt werde, die ihm an der Oberfläche den Kohlenstoff und
somit die Härte entziehen würden. – Vor dem Einbringen des zu härtenden Werkzeuges
ist das Feuer genügend anzuwärmen, so daſs nachher der Wind möglichst abgestellt
werden kann. Stücke, welche ganz gehärtet werden sollen, müssen gleichmäſsig angewärmt
werden, vor allen Dingen dürfen die Ecken und Enden nicht wärmer sein, als der
übrige Theil.
Bei dem Eintauchen in das Wasser müssen die zu härtenden Werkzeuge senkrecht gehalten
werden, weil sie sich sonst ziehen und springen. Während des Erkaltens im Wasser
bewege man sie auf und ab und etwas hin und her, damit alle Theile gleichmäſsig
abgekühlt werden.
Bei Werkzeugen, welche nur an einer Stelle gehärtet werden müssen, muſs die Hitze
ganz allmählich verlaufen; das Werkzeug ist während des Abkühlens auf und ab zu
bewegen, so daſs ein plötzliches Uebergehen aus dem gehärteten in den ungehärteten
Theil vermieden wird, da sonst an diesem Uebergang das Werkzeug sehr leicht springen
oder brechen würde.
Lange Stücke, z.B. Scherenmesser u.a., müssen von oben nach unten der Länge nach und
ganz senkrecht eingetaucht werden, damit sie sich nicht ziehen.
Dürfen Werkzeuge nach dem Härten nicht angelassen werden, so müssen sie im
Härtewasser, oder noch besser, unter Abschluſs von Luft vollständig erkalten.
Das Anlassen geschieht am einfachsten, indem man das Werkzeug noch hinreichend heiſs
aus dem Wasser zieht, das Erscheinen der gewünschten Anlauffarbe abwartet, nur so
weit mit Wasser abkühlt, daſs ein weiteres Anlaufen verhütet wird, und dann vor
Zugluft geschützt, langsam erkalten läſst. – Wird das Werkzeug nicht früh genug aus
dem Härtewasser genommen, so ist die erforderliche Anlauffarbe sofort, bevor das
Werkzeug weiter erkaltet, über dem Feuer, in heiſsem Sande, auf glühenden
Eisenstücken oder auf irgend eine andere zweckmäſsige Weise hervorzubringen (nach
Eisenzeitung, Nr. 18).
Ueber die Gesundheitsschädlichkeit von Nickel und Zinn.
Anwendung von Nickelblech oder vernickelten Waaren zu
Küchengeräthen. In neuerer Zeit sind von verschiedener Seite Bedenken gegen
die Benutzung von Nickel zu genanntem Zwecke erhoben worden, und die oberste
Sanitätsbehörde in Oesterreich soll selbst mit dem Gedanken umgehen, die Benutzung
des Metalles zu Küchengeräthen, welche mit Speisen in Berührung kommen, ganz zu
verbieten. Es dürfte daher nicht ohne Interesse sein, an die früheren Versuche von
Schulz (Niederrheinische Gesellschaft für
Naturwissenschaft, Bonn) zu erinnern, wonach festgestellt wurde, daſs
selbst Mengen bis zu 10g Nickelacetat (eine Form,
in welcher wohl hauptsächlich das Nickel durch Speisen in den Körper gelangen
dürfte) in täglichen Gaben von 500mg gereicht,
keinerlei nachweisbare schädliche Folgen ergeben haben. In Anbetracht der
Wichtigkeit dieser Frage vom sanitären Standpunkte (auch gleich wichtig im Hinblick
auf die bereits hochentwickelte Nickelindustrie. D. Ref.) hat van Hamel Roos in neuester Zeit diese Versuche in
ähnlicher Weise wiederholt und ist ebenfalls zu gleichen negativen Resultaten
gelangt. Gaben von 166mg Nickel in Form von Acetat
einem Hunde gereicht, lieſsen selbst nach 34 Tagen, entsprechend einer
Gesammtaufnahme von 16g,9 Nickelmetall, keinerlei
Störungen erkennen (Rev. d. fals. d. denrées alim. I.
31). Wenn diese Versuche auch noch nicht als entscheidend zu betrachten sind, so
wäre andererseits nach denselben ein etwaiges Verbot auch noch nicht hinreichend
motivirt.
Zinn und verzinnte Waaren. Während man früher die
Benutzung des Sinnes sowie verzinnter Waaren zur Aufbewahrung von Nahrungsmitteln
allgemein für unbedenklich hielt, scheinen in neuerer Zeit die Ansichten darüber aus
einander zu gehen. Thatsache ist, daſs selbst verdünnte Lösungen schwacher Säuren
lösend auf das Zinn einwirken, wie aus einer Reihe Beobachtungen der letzten Jahre
sich ergibt, 1881 fand P. Smiths dieses Metall in
eingebauten Früchten, welche aus Weiſsblechgefäſsen stammten. In demselben Jahre
fand O. Hehner sowohl in vegetabilischen wie
animalischen Conserven bemerkenswerthe Mengen von Zinn. Besondere Beachtung dürfte
in seinen Versuchen die Bestimmung von Zinn in condensirter Milch verdienen; es
ergab eine Büchse von 1 Pfund 8mg Zinn. Hiernach
wäre die Benutzung einer solchen Milch, besonders als Ersatz der Muttermilch bei
Säuglingen, entschieden als schädlich zu betrachten, um so mehr als Hehner durch Thierversuche feststellte, daſs dem Zinn in seinen
Verbindungen allerdings eine schädliche Wirkung zukommt und zwar ist letztere bei
den Zinnoxydulverbindungen stärker als bei den Oxydverbindungen. A.R. Leeds fand 1883 das Zinn neben Blei in einer
Anzahl Nahrungsmittel, ebenso Francis P. Hall; durch
E. Unger und G.
Bodländer wurde in demselben Jahre der Nachweis geliefert, daſs das Zinn
aus der genossenen Nahrung vom Blute wirklich resorbirt und demgemäſs in
verschiedenen Organen, sowie im Harn dessen Anwesenheit festgestellt werden konnte.
A. Gautier fand 1884 bis zu mehreren Milligramm
Zinn auf 1k verschiedener Nahrungsmittel und Attfield, der einen solchen Zinngehalt allerdings für
unschädlich hält, fand bis zu 0,007 Zehntel Graines auf 0,25 Pfund verschiedener
Conserven. In neuester Zeit fand Th. Sachs in 29 Stück
Spargel – der Inhalt einer Conservenbüchse – 0g,0709 SnO2 (Rev. ind.
d. fals. d.d. alim. 1888 I. 91).
Wenn nun auch, abgesehen von den natürlichen Säuren selbst, solche Nahrungsmittel,
welche bei der Bereitung eines besonderen Säurezusatzes bedürfen, wohl von den
meisten Conservenfabriken nicht in verzinnte Gefäſse verpackt werden, so ist doch
die Anwendung von solchen Mitteln, welche von einigen Fabriken verwandt werden, um
die antiseptische Wirkung zu erhöhen – wie Weinsäure, Kochsalz, Salpeter u.s.w. –
entschieden zu verwerfen, da diese die Löslichkeit des Zinnes wesentlich
erhöhen.
Ueber die Verwendbarkeit verzinnter Gefäſse zur Aufbewahrung saurer Flüssigkeiten und
Speisen hat Leo Liebermann in neuester Zeit
Untersuchungen angestellt, wonach schon ein geringer Säuregrad die Löslichkeit des
Zinneswesentlich befördert.
Es ergaben Stanniolstreifen von 24qcm bei 20° in
200cc einer
10
Proc.
Essigsäure
0,004g
gelöstes
Zinn
5
„
„
0,004
„
„
1
„
„
0,005
„
„
½
„
„
0,0003
„
„
1/10
„
„
Spuren
„
„
Bei schadhaften Blechen, bei welchen in Folge dessen Zinn und Eisen zugleich in
Berührung mit der sauren Flüssigkeit sich befinden, erhöhen sich die Werthe noch
beträchtlich, wie eine zweite Versuchsreihe zeigt.
Unter denselben Bedingungen wie oben, das Stanniol auſserhalb der Flüssigkeit mit
einem eisernen Nagel in Verbindung und beide Metalle in der Flüssigkeit, wurde
erhalten bei
10
Proc.
Essigsäure
0,007g
gelöstes
Zinn
5
„
„
0,007
„
„
1
„
„
0,007
„
„
½
„
„
0,0007
„
„
1/10
„
„
0,0003
„
„
Die erhaltenen Zahlen zeigen zugleich, daſs bereits eine Flüssigkeit von 1 Proc. an
Säure dieselbe lösende Wirkung besitzt, wie eine solche von 10 Proc. freien
Säuregehaltes.
Nach allen diesen hier angeführten Arbeiten wäre eine endgültige Entscheidung über
die Gröſse der Schädlichkeit des Zinnes um so wichtiger, als hier einerseits
gesundheitliche Rücksichten in Frage kommen, andererseits aber durch ein Verbot der
Benutzung des Zinnes die bereits so hoch entwickelte Industrie der
Nahrungsmittelconserven schwer geschädigt würde, da vorläufig für verzinnte Bleche
ein Ersatzmittel von derselben Billigkeit und zweckentsprechenden leichten
Verarbeitung nicht zu finden sein dürfte.
C.H.