Titel: | [Kleinere Mittheilungen.] |
Fundstelle: | Band 304, Jahrgang 1897, Miszellen, S. 47 |
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[Kleinere Mittheilungen.]
Kleinere Mittheilungen.
Preisaufgaben und Honorarausschreibungen des Vereins zur Beförderung des Gewerbefleisses.
Die Honorarausschreibungen des Vereins zur Beförderung des Gewerbefleisses sind zur Zeit folgende:
1) betreffend die Unterscheidung der Fette.
(Lösungstermin verlängert bis 15. November 1897.)
Die silberne Denkmünze und ausserdem 3000 Mark für die beste Untersuchung über die Zuverlässigkeit und Zweckmässigkeit der
Verfahren
zur Unterscheidung der Fette.
2) betreffend das Verhalten mehrerer gleichzeitig vorhandener Metalle bei der
elektrolytischen Lösung und Fällung unter den im Grossbetrieb gegebenen Verhältnissen.
(Lösungstermin: 15. November 1897.)
Die silberne Denkmünze und ausserdem 6000 Mark, wozu der Herr Minister für Handel und Gewerbe die Hälfte beiträgt, für die
beste
Untersuchung über das Verhalten mehrerer gleichzeitig vorhandener Metalle bei der elektrolytischen Lösung und Fällung
unter den im
Grossbetrieb gegebenen Verhältnissen.
3) betreffend die Verfahren und Vorrichtungen zur Messung der eine Rohrleitung
durchströmenden Dampfmenge.
(Lösungstermin: 15. November 1898.)
7000 Mark – und zwar 4000 Mark als erster Preis und 3000 Mark als zweiter Preis, oder getheilt als zweiter und dritter Preis
– für die
zweit- bezieh. drittbesten Darstellungen der Verfahren und Vorrichtungen zur Messung der eine Rohrleitung durchströmenden
Dampfmenge.
Wegen Begründung und nähere Bestimmungen wolle man sich an den genannten Verein in Berlin wenden.
Torfmull als Wärmeschutzmittel bei Eishäusern.
Ein im J. 1894 in Arnsberg erbautes Eishaus besteht über Erdgleiche in seinen Umfassungen aus zwei Doppelbrettwänden, deren
10 cm
breite Hohlräume mit locker eingestampftem Torfmull ausgefüllt sind. Die beiden Doppelbrettwände haben zwischen sich
einen 50 cm
weiten Luftraum, welcher – weil gänzlich unbeweglich – vollständig isolirend wirkt. Auch unter dem flachen, mit Rasen
belegten
Holzcementdach ist für eine isolirende Luftschicht gesorgt, indem etwa 1,50 m unter Dach eine Holzzwischendecke angebracht
ist.
Dieselbe ist unterhalb der Balken mit einer Schalung aus gefederten Brettern geschlossen. Die Fugen dieser Schalung
sind von obenher
mit Holzcement gedichtet; unterhalb ist die Schalung abgehobelt und mit Carbolineum gestrichen. Die Zwischendecke
ist in Form eines
Satteldaches so eingebaut, dass die Fugen und Längsfasern der Bretter mit der Dachneigung parallel laufen. Die sich
ansetzenden
Schwitzwassertropfen können daher nicht auf das Eis herabfallen, sondern ziehen an der Decke entlang nach den seitlich
angebrachten
Abflussrinnen. Die Zwischendecke ist oberhalb zunächst mit Dachpappe bespannt, dann mit Schwarten belegt und schliesslich mit einer 25 bis 30 cm dicken Torfmullschicht bedeckt.
In der Erde bestehen die Umfassungen aus 70 cm starken Bruchsteinmauern. Innerhalb dieser Mauern ist rings herum ein 1,5 m
breiter, 2,5
m hoher Bierlagergang angelegt, welcher nach dem Eisraume hin durch Holzwand und kräftige Holzdecke abgeschlossen
ist. Auch hier ist
das dem Eingang gegenüber liegende Stück Holzwand als Doppelwand mit Torfmullausfüllung hergestellt. In der Holzwand
sind Klappen
angebracht, um die Temperatur regeln zu können; dieselbe beträgt im Sommer wie im Winter 1,5° R.
Der Fussboden des Eishauses (Eisraumes) besteht aus einer 80 cm dicken Schicht Steinkohlenasche; darüber befindet sich eine
Lage von
Reisigbündeln (Faschinen) und auf dieser sind dicht an einander gelegte alte Eisenbahnschwellen aufgebracht. Durch
Drainrohre, welche
unter der Kohlenasche eingelegt sind und in einem Sammelrohr endigen, sollte für eine möglichst rasche Ableitung
des Schmelzwassers
gesorgt werden; es hat sich jedoch, selbst in den heissesten Monaten, noch keine Spur von Schmelzwasser im Sammelschacht
bemerkbar
gemacht. Der Schmelzprocess ist ein kaum nennenswerther; es muss daher angenommen werden, dass die geringe Menge
von Schmelzwasser im
Erdreich versickert. Zur Zeit ist noch vorigjähriges Eis unten im Eisraum vorhanden und es ist an demselben nur ein
geringes
Abschmelzen wahrzunehmen.
Somit dürfte der Torfmull bei richtiger, sachgemässer Anwendung als ein ausgezeichnetes Wärmeschutzmittel zu erachten sein.
(Tonndorf in der Deutschen Bauzeitung.)
Enteisenung des Wassers.
Zwei praktische Verfahrungsweisen zur Enteisenung sind von Oesten und danach von Piefke angegeben worden; beide Verfahren haben grosse Ausbreitung gefunden, wie es scheint, wird aber in neuerer Zeit das –
einfachere – Oesten'sche Verfahren bevorzugt.
Jedoch ist es bis heute noch nicht gelungen, zweifelsfreie Einsicht in den chemischen Vorgang, der sich dabei abspielt, zu
gewinnen.
Die Aufgabe ist immer die: das im Grundwasser in der Form von Eisenoxydul vorkommende Eisen durch weitere Zuführung
von Sauerstoff in
Eisenoxyd umzuwandeln. In den Oesten'schen Anlagen wird dies durch „Belüftung“ des Wassers mittels
einer Brause und Abfiltration des ausfallenden Eisenoxyds erzielt, während Piefke die Brause durch eine
ein paar Meter hohe Packung aus Koks, einen sogen. „Rieseler“ ersetzt, der von dem Wasser passirt werden muss, und im Uebrigen
ebenfalls ein Filter benutzt. Die Aufgabe des Rieselers soll eine mehrfache sein, indem er bestimmt ist, das Eisen
aus seiner –
vorausgesetzten – Verbindung mit Kohlenstoff zu befreien, d.h. die Kohlensäure abzustossen, ferner zur Bildung von
Eisenoxydhydrat zu
dienen, welches Sauerstoff an das Eisenoxydul abzugeben hat, endlich dem Wasser Gelegenheit zu bieten, mit Luft in
ausgiebige
Berührung zu kommen.
Gegen die Auffassung von der Rolle, welche die Kohlensäure bei der Enteisenung spielt, sind mehrfach Einwände erhoben worden,
wie
desgleichen gegen diejenige des Ferrihydrats, von dem sogar behauptet worden ist, dass es im Rieseler überhaupt nicht
gebildet werden
könne, weil der Anfang zu seiner Bildung fehle.
In einer ausgedehnten Arbeit über die Wasserversorgung von Kiel (Zeitschrift für Hygiene, Bd. 13), bei der
über die Enteisenung besonders umfassende Studien gemacht worden sind, hatte Prof. Fischer gefunden, dass
der Kohlensäuregehalt in dem der Behandlung unterworfenen Wasser von derselben unberührt blieb, woraus Nichtbetheiligung
desselben bei
dem Entwässerungsvorgang gefolgert werden könne. Im Gegensatz dazu hat neuerdings Lübbert durch andere
Versuche einen bedeutenden Einfluss der Kohlensäure auf die Enteisenung festgestellt; ein Bericht über die Lübbert'schen Arbeiten ist in der Zeitschrift für Hygiene, Bd. 20, erschienen.
Lübbert fand, dass bei Anwesenheit einer gewissen Kohlensäuremenge im Wasser eine Ueberführung von
Eisenoxydul in Oxyd selbst dann nicht stattfand, wenn ein Vielfaches derjenigen Sauerstoffmenge vorhanden war, die
zu Oxydation des
Oxyduls ausgereicht haben würde. Danach ist es nothwendig, die Kohlensäure zu entfernen, was in verschiedener Weise
geschehen kann. Es
gibt viele Körper, welche die Eigenschaft besitzen, Kohlensäure zu verschlucken, d.h. zu binden. Lübbert
benutzte dazu vier Körper: Eisenoxydhydrat, Holzkohle, Sand, Cellulose, die sich in derselben Reihe als wirksam bei
der
Kohlensäurebindung bezieh. für die Enteisenung erwiesen, in der sie hier mitgetheilt sind.
Nach seinen Erfahrungen muss daher Lübbert dem Ferrihydrat allerdings einen grossen Einfluss auf die
Enteisenung von Wasser beilegen; doch erklärt er die Art dieses Einflusses in anderer Weise als Piefke.
Er nimmt an, dass am Anfang Ferrihydrat in Spuren vorhanden sei, dieses dann etwas Kohlensäure binde und dadurch deren Spannung
erniedrige. Alsdann entstehe neues Ferrihydrat und es setze sich in derselben Weise der Vorgang andauernd fort.
Einerlei, ob dies Bild der Wirklichkeit entspricht oder nicht, so scheint durch dasselbe doch die von Piefke ausgegangene Koksrieselerconstruction – deren Berechtigung oft genug angezweifelt worden ist – ihre Rechtfertigung zu
finden, womit aber keineswegs ausgesprochen sein soll, dass anderweite Enteisenungsvorrichtungen, die (wie die Oesten'sche) keinen Rieseler haben, etwa minderwerthig seien. Diese Folgerung ist durch die
Thatsache ausgeschlossen, dass neuerdings ein Enteisenungsverfahren aufgetaucht ist, welches anscheinend die bisher
bekannten an
Einfachheit übertrifft, indem es darauf hinausgeht, die Abscheidung des Eisens aus Grundwasser auszuführen, noch
bevor dasselbe an die
Erdoberfläche gefördert wird. Dies neue Verfahren rührt von Stecket her, dem dasselbe durch D. R. P. Nr.
74359 geschützt ist. Der Erfinder benutzt einen sogen. Kalkfilterbrunnen, d.h. einen doppelwandigen Röhrenbrunnen,
dessen ringförmiger
Zwischenraum mit Aetzkalkstücken vollgepackt wird; das untere Brunnenende kann entweder geschlossen werden, oder
auch eine Packung aus
Aetzkalkstücken mit Sand gemischt erhalten. Ein solcher Brunnen liefert in der ersten Zeit zwar stark alkalisches
Wasser, doch hört
dies bald auf und es zeigt sich weiter nur noch eine geringe Härtevermehrung des Wassers, bei Freiheit von Eisengehalt.
Lübbert erklärt die Wirksamkeit des Kalkfilters dadurch, dass dasselbe sich bald mit einer Schicht von
Ferrihydrat bedecke und unter derselben durch die im zufliessenden Wasser enthaltene Kohlensäure ein gewisser Theil
der
Kalkschichtdicke in kohlensauren Kalk zurück verwandelt werde. Alle drei Schichten aber, die das Wasser passiren
muss, die
Ferrihydratschicht, der kohlensaure Kalk und der Aetzkalk wirken bindend auf Eisen.
Es kann die Frage entstehen, ob dieser Zustand dauernd bestehen bleibt oder nicht. Wenn letzteres, so würde eine zeitweilige
Erneuerung
des Kalkfilters stattfinden müssen, die keine Schwierigkeiten bereitet. Aber diese Möglichkeit scheint doch in weiter
Ferne zu liegen,
weil die Thatsache besteht, dass in Grundwasser, welches kalkhaltigem Boden entstammt, Eisen nicht angetroffen wird.
Es kann
auffallen, dass diese Thatsache nicht schon längst zu einer Benutzung des Kalks für Wasserenteisenungszwecke Anlass
geboten hat. (B. in der Deutschen Bauzeitung vom 15. Januar 1896.)
Ueber das Ausmaass der Gewölbe.
Für das Ausmaass der Gewölbe (bei Bauanschlägen und Abrechnungen) sind in den Bedingungen für die Ausführung der Staatsbauten
in den
verschiedenen Ländern ganz verschiedene Vorschriften gegeben, die wesentlich von einander abweichen und theilweise
unanwendbar oder
nur für gewisse Gewölbegattungen anwendbar sind.
So bestimmen z.B. die badischen Vorschriften: „Die innere sichtbare abgewickelte Wölbungslinie, von Kämpfer bis zu Kämpfer gemessen,
gibt das Breitenmaass für die kubische Ausrechnung. Für das Dickenmaass gilt die mittlere Gewölbestärke bei abgetreppten
Gewölben.“
Welches ist z.B. bei einem böhmischen Gewölbe über unregelmässigem Grundriss die „innere sichtbare abgewickelte Wölbungslinie“
und welches ist das Längenmaass der zu berechnenden Fläche, um hiernach das Cubikmaass feststellen zu können?
Die württembergischen Vorschriften bestimmen: „Das Gewölbe wird nach seinem wirklichen Cubikmaass berechnet.“ Es wäre sehr
interessant, zu erfahren, in welcher Weise bei einem stark gebusten Kreuzgewölbe oder bei dem erwähnten böhmischen
Gewölbe die
Festsetzung des „wirklichen Cubikinhaltes“ erfolgt und ob die Feststellung der Massen ohne Differenzen zwischen der Bau
Verwaltung und dem Unternehmer abgeht?
Die technischen Vorschriften für die Universitätsbauten in Strassburg bestimmen, dass die Gewölbe für 1 qm der überdeckten
Fläche
bezahlt werden. Dieses Verfahren ist einfach, lässt aber völlig unberücksichtigt, ob das Gewölbe im Stichbogen mit
mehr oder weniger
Pfeilhöhe, im Halbkreis oder im Spitzbogen erstellt wird, so dass selbst bei derselben Gewölbegattung der Preis je
nach der Pfeilhöhe
verschieden ist und sofort ungültig wird, wenn im Laufe der Bauausführung die Pfeilhöhe gegenüber der ursprünglichen
Annahme eine
Aenderung erfahren sollte.
Die preussischen Vorschriften verlangen: „Flache Gewölbe (d. i. Stichbogengewölbe) werden in der durch die Kämpferlinie gelegten
Ebene gemessen, für Halbkreisgewölbe wird das 1½ fache, für Spitzbogengewölbe das doppelte dieser Flächen gerechnet.“ Bezeichnet man die vom Gewölbe überdeckte Fläche mit F, so wird hiernach in Rechnung gestellt:
1)
bei
Stichbogengewölben
die
Fläche
= F,
2)
„
Halbkreisgewölben
„
„
= F (1 + ½),
3)
„
Spitzbogengewölben
„
„
= F (1 + 1).
Hier ist also wohl der Form des Gewölbes Rücksicht getragen, aber nicht den verschiedenen Pfeilhöhen bei den Stichbogen- und
den
Spitzbogengewölben. Auch ist nicht einzusehen, warum bei einem gedrückten, nur wenig vom Halbkreis abweichenden Bogen
die doppelte
Grundfläche, bei einem hohen Stichbogen dagegen nur die einfache Grundfläche der Berechnung zu Grunde gelegt werden
soll, während doch
diese beiden vom Halbkreis wenig abweichenden Bogen diesen bedeutenden Unterschied weder im Materialaufwand noch
im Arbeitslohn
bedingen.
Bei den Halbkreisgewölben bildet die in Rechnung zu stellende Fläche nahezu die abgewickelte Laibungsfläche des Gewölbes,
und es dürfte
sich hiernach empfehlen, die Fläche als Function aus Spannweite und Höhe zu ermitteln, indem die Grundflache multiplicirt
wird mit
\left(1+\frac{Scheitelhöhe}{Spannweite}\right), wobei die Werthe bei dem Tonnen- und dem Klostergewölbe nach
dem grössten Querschnitt, bei allen übrigen Gewölben nach dem grössten Wand- oder Gurtbogen bestimmt werden; dies
ist zulässig, da im
Allgemeinen das Verhältniss zwischen Pfeilhöhe und Spannweite des Gurtbogens nicht wesentlich verschieden ist von
jenem des Gewölbes
selbst (nach der Diagonalen gerechnet), und es hierbei doch nur darauf ankommt, einen Werth festzulegen, mit dem
die Grundfläche zu
vervielfältigen ist, um eine Fläche zu erhalten, die der wirklichen Gewölbelaibungsfläche wenigstens annähernd entspricht.
Zweifel
über die Art der Berechnung sind dabei ausgeschlossen.
Es wären somit beispielsweise in Rechnung zu stellen:
1)
bei einem beliebig gestalteten Flach-bogengewölbe mit einem grösstenWand- oder Gurtbogen von ¼
Pfeil-höhe
= F (1 + 0,25),
2)
bei einem beliebig gestalteten Gewölbemit halbkreisförmigem Wandbogen
= F (1 + 0,50),
3)
bei einem beliebig gestalteten Gewölbemit gleichseitigem Spitzbogen alsWandbogen
= F (1 + 0,87).
Aenderungen in der Pfeilhöhe haben sofort eine Aenderung der in Rechnung zu stellenden Fläche zur Folge, so dass bei gleichen
Gewölbestärken und bei derselben Gewölbegattung ein Grundpreis für die verschiedenen Pfeilhöhen gültig bleibt.
Der Gewölbeputz wird dann ebenso berechnet.
Vielleicht gibt diese Mittheilung den Fachgenossen Veranlassung, sich über den Vorschlag zu äussern, damit die jetzt theilweise
unhaltbaren Bestimmungen verbessert werden.
(Dr. Warth in der Deutschen Bauzeitung.)
Denaturirung von Salz und Spiritus.
Prof. H. Erdmann, Halle a. S., erinnerte in der Sitzung des Vereins deutscher Chemiker an die seiner Zeit
von Knoop angestellten Versuche, den unterirdischen Zusammenhang des Rheins und der Donau durch
Färbeverfahren (Fluoresceinnatrium) nachzuweisen, der glänzend gelang, und führt aus, dass derartige Verfahren auch
in der Technik
sehr wohl angewendet werden könnten, wie ja auch schon einmal der Vorschlag gemacht worden sei, gesetzlich das Färben
von Kunstbutter
mit Phenolphtalein vorzuschreiben, um mit Hilfe leicht auszuführender Versuche Kunst- und Naturbutter von einander
unterscheiden zu
können. Ebenso könnten auch Färbeverfahren eingeführt werden, die es ermöglichten, die jetzige Art der Denaturirung
von Salz und
Spiritus zu vermeiden und dennoch die für den Genuss nicht bestimmten, sondern nur für technische Zwecke zu verwendenden
Körper zu
erkennen. Die bislang übliche Denaturirung bezwecke, die Waaren durch Zusätze für den menschlichen Genuss ungeeignet
zu machen, um sie
steueramtlich frei geben zu können. Man suche also Stoffe auf, welche sich durch hervorragende Scheusslichkeiten
ihres Geschmackes
oder Geruches auszeichnen, und mische sie dem vorher sorgfältig gereinigten Gute bei. Das sei nicht nur eine Rohheit,
sondern auch ein
unwirthschaftliches Verfahren, indem die Waare dadurch theurer und schlechter wird. Die Denaturirungsmittel kosten
Geld und Fracht.
Beim Spiritus betragen die Kosten der Denaturirung an Ort und Stelle 10 bis 15 Proc. seines Werthes; beim Salz sind
sie
verhältnissmässig noch höher, auch spiele hier die Fracht für das zugesetzte unlösliche und unverdauliche Nichtsalz
eine Rolle. Diesen
Unkosten stehe aber nicht, wie man es vom wirthschaftlichen Standpunkt verlangen müsste, eine grössere Brauchbarkeit
gegenüber,
sondern vielmehr eine verminderte. Das mit Wermuth und Eisenoxyd versetzte Salz habe natürlich an Würzkraft und Leichtlöslichkeit
eingebüsst und führe dem Magen der Thiere einen unverdaulichen Bestandtheil zu.
Noch grösser sei die Einbusse an Brauchbarkeit, die der Alkohol durch die übliche Denaturirung mit rohem Allylalkohol und
Pyridinbasen
erfährt. Die ganze Zukunft des Spiritusglühlichtes drohe daran zu scheitern, denn Niemand liebe es, sein Zimmer mit
stinkendem Thieröl
zu räuchern. Ebenso würde der Verbrauch des Spiritus eingedämmt in der Industrie der Farbstoffe und Arzneimittel,
wodurch der
Landwirthschaft jährlich grosse Summen entgingen, da unter gewöhnlichen Verhältnissen dieser Verbrauch ein Mehrfaches
desjenigen zu
Trinkzwecken betragen könne. Bei den ständig sinkenden Preisen und da stets grössere Kapitalien in den gewerblichen
Anlagen zu
verzinsen seien, könne ein Gewinn nur erzielt werden durch vermehrte Herstellung in Folge vermehrten Verbrauchs.
Dieser sei aber nur
zu erreichen durch Aufgeben der bisherigen Denaturirung überhaupt und Ersetzung derselben lediglich durch eine Kennzeichnung
durch
Färbung. Bei der grossen Färbekraft unserer künstlichen Farbstoffe würden hierzu äusserst geringe Mengen genügen,
es handele sich nur
darum, aus der grossen Zahl der zu Gebote stehenden Farbstoffe die für jeden einzelnen Fall geeignetsten auszusuchen.
Für Salz würde
eine Färbung mit einem leicht erkennbaren Farbstoff (z.B. 1 : 10000 Patentblau) genügen. Beim Alkohol könnte ausser
der Färbung noch
ein Stoff zugesetzt werden, z.B. 1 : 1000 Formaldehyd oder auch Methyläthylketon, das mit Alkoholdämpfen leicht flüchtig
sei und daher
auch im Destillat wiedererkannt werden könne; es würden sich hierdurch die Denaturirungskosten auf etwa 1/10 ermässigen. Man solle nicht einwenden, dass es Frauen geben würde, die mit dem z.B.
grün oder blau gefärbten Salz kochen, und Männer, welche den gefärbten Spiritus trinken würden. Auch jetzt schon
kämen Fälle vor, dass
denaturirtes Salz und denaturirter Spiritus zu Genusszwecken verwendet würden, solche Einzelfälle seien belanglos.
Man solle dem
Deutschen mit etwas mehr Vertrauen entgegenkommen und einen Theil der Controle in das Publikum selbst verlegen. (Erdmann in Zeitschrift für angewandte Chemie.)
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