Titel: | [Kleinere Mittheilungen.] |
Fundstelle: | Band 309, Jahrgang 1898, Miszellen, S. 100 |
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[Kleinere Mittheilungen.]
Kleinere Mittheilungen.
Die Schmelzpunkte von Silber und Gold.
Die neueste Bestimmung der Schmelztemperaturen erfolgte von D. Berthelot mittels eines Thermoelementes Platin-Platiniridium (10 Proc.
Platin) in der Art, dass die Löthstelle im elektrischen Ofen unmittelbar neben einem
Stückchen des zu schmelzenden Metalles angeordnet wurde, wobei dies letztere den
Stromschluss zwischen zwei Platindrähten vermittelte. Wird bei steigender Temperatur
im Ofen durch Schmelzen des Metallstückchens der letzterwähnte Strom unterbrochen,
so wird die Temperatur des Ofens auf die gerade herrschende Temperatur constant
eingestellt und diese letztere mittels des Thermoelementes gemessen. Den gefundenen
Schmelztemperaturen stellt Berthelot die von den
anderen Beobachtern ermittelten gegenüber.
E. Bequerel
Violle
Erhard u.
Schertel
Barus
Holborn
u. Wien
D. Berthelot
1863
1879
1879
1894
1895
1898
Silber
960°
954°
954°
986°
971°
962°
Gold
1092°
1035°
1075°
1091°
1072°
1064°
Die von Berthelot gefundenen Werthe liegen für Silber
zwischen 959,2° und 966,2°, für Gold zwischen 1062,1° und 1066,7°. (Comptes rendus, 1898 126 S. 473.)
Rr.
Eingesandt.
In einem Circular des Deutschen Treibriemenfabrikantenverbandes wird geklagt, dass
das Leder theurer geworden, und dass nun ein Theil der Fabrikanten, um für denselben
Preis liefern zu können, die Treibriemen schlechter machen muss. Um dies zu
verhindern, hat der Verband einen Minimalpreis festgesetzt, den jeder Fabrikant
nehmen muss, wenn derselbe seinen Treibriemen den Verbandsstempel aufdrücken will.
Wo der Verbandsstempel aber angewendet wird, ist der Fabrikant verpflichtet,
bestimmte Vorschriften in Bezug auf die Qualität des Leders und der Arbeit zu
beobachten. Wer dieselben nicht befolgt, für den treten schwere Strafen ein. Jeder
Treibriemenconsument, welcher garantirt gute Waare haben will, darf jetzt nur solche
mit dem Verbandsstempel verlangen und, falls er dennoch nicht Ia.-Waare empfängt,
sich bei dem Verband beschweren. Dieses Verfahren scheint uns geeignet, den
deutschen Treibriemen über den Rahmen Deutschlands hinaus einen guten Namen zu
geben.
Die von der Firma Court und Baur in Köln-Ehrenfeld
seither unter dem Namen Mangananstrichfarbe in den Handel gebrachte und jetzt mit
der Bezeichnung „Tegolin“ unter D. R. G. M. Nr. 25469 geschützte
Rostschutzfarbe zeichnet sich dadurch aus, dass sie 100 Proc. specifisch leichter
ist wie Bleifarbe, die vorherige Grundirung mit Mennigen u.s.w. unnöthig macht und
grosse Haltbarkeit gegen Witterungseinflüsse besitzt.