Titel: | Kleinere Mitteilungen. |
Fundstelle: | Band 316, Jahrgang 1901, Miszellen, S. 819 |
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Kleinere Mitteilungen.
Kleinere Mitteilungen.
Mögliche Betriebsgefährdungen durch die
Streckenblockung.
Bei allen Vorzügen, welche die Streckenblockung Siemens und
Halske zwei- oder vierfeldriger Form gegenüber der freien Signalbedienung
und dem Zugmeldeverfahren mittels des Morse-Schreibers darbietet, birgt die
Streckenblockung durch die Möglichkeit, einen Zug unbeabsichtigt und unerlaubt
zurückmelden zu können, eine grosse Betriebsgefahr in sich durch einen Umstand, dem
bislang noch keine Beachtung geschenkt worden ist.
Bei allen Blockstationen, bei denen die Blocktasten ohne die Mitwirkung des Zuges
bedient werden können, besteht die Gefahr, dass, wenn für beide Geleise ein Zug
vorgemeldet und danach für beide Züge das Fahrsignal gestellt worden ist, der Wärter
aus Unachtsamkeit nach erfolgter Vorüberfahrteines Zuges das nicht zutreffende
Signal auf Halt stellt und gewohnheitsgemäss nun auch gleich blockiert, er meldet
die Strecke also frei, obwohl der hierfür gültige Zug sich noch in der Blockstrecke
befindet.
Auf Strecken mit dichter Zugfolge tritt nun sofort die Gefahr ein, dass ein
nachfolgender Zug auf den vor der Blockstation zum Halten gekommenen Zug
auffährt.
Die Mehrzahl aller bis jetzt im Betriebe befindlichen Streckenblocklinien sind nicht
für die Mitwirkung des Zuges, also mit Schienenkontakten und elektrischen
Blocktastensperren ausgerüstet, welche zusammen einschliesslich der Anwendung
isolierter Schienenstrecken derart wirken, dass ein zutreffendes Streckenblockfeld
und somit die Blocktaste nicht eher bedient werden kann, als bis die letzte Zugachse
die Blockstrecke verlassen hat. Damit diese Einrichtung keine Wirkung ausübt bei Haltstellung des
Signals, wird die Schienenkontaktleitung durch einen Signalhebelkontakt geführt, der
nur bei Fahrtstellung geschlossen wird.
Die Streckenblockung, nach der bezeichneten Anordnung eingerichtet, gewährt eine
möglichst grosse Betriebssicherheit; nehmen wir indessen an, dass die
Schienenkontaktanlage so gut wie alle sonstigen elektrischen Anlagen gelegentlich
den Dienst versagen, dass dann auch hier eine vorzeitige, nicht gewollte Freigabe
der Strecke jederzeit erfolgen kann, so müssen wir zugeben, dass das
Morse-Meldeverfahren bei freien Signalen insoweit dem Blockmeldeverfahren gegenüber
einen Vorzug darbietet, weil hierbei ein etwa falsch gestelltes Signal ohne weiteres
richtig gestellt werden kann, was bei einem einmal blockierten Signal zur
Unmöglichkeit gehört.
Bevor ein Unfall unter den hervorgehobenen Umständen eintreten kann, wird der Wärter
stets früh genug und spätestens durch das Herannahen des zum Halten kommenden Zuges
auf sein Versehen aufmerksam gemacht werden, so dass derselbe noch Zeit genug finden
würde, das irrtümlich auf Halt gestellte Signal wieder auf Fahrt zu stellen, wenn er
in der Lage wäre, die Signalkurbel des bereits blockierten Signals frei zu
machen.
Dass derartige menschlich entschuldbare, wenn auch strafbare Versehen zumal bei
Finsternis oder bei starkem Nebel schon öfter vorgekommen sind, ohne dass zufällig
ein nachfolgender Zug in den Bereich der gefährdeten Blockstrecke gelangte, kann man
von vielen Blockwärtern bestätigt erhalten.
Um solchen Betriebsgefahren von unabsehbaren Folgen vorzubeugen, ist es in erster
Linie unbedingt notwendig, dass wenigstens die Block werke der Blockstationen in
ihrer Bedienbarkeit für die Mitwirkung der letzten Zugachse vervollständigt
werden.
Um jedoch auch im Falle des Versagens der Schienenkontaktanlage (Kurzschluss am
Schienenkontakt u.s.w.) und nach vorgekommener falscher Blockung, also im Notfalle dem Wärter ein Mittel in die Hand zu geben,
seine Signalkurbel bezw. seinen Signalhebel frei zu machen, ist es erwünscht, dass
die Blockwerke mit einer Tastenvorrichtung versehen werden, mittels der es möglich
ist, ein falsch blockiertes Signal zu jeder Zeit frei zu blocken. Am zweckmässigsten
würde sich dies dadurch erreichen lassen, dass die bezügliche Vorrichtung auf den
Boden des Blockgehäuses in dem Raum zwischen den Riegelstangen angebracht würde und
dass diese für den Wärter nur durch eine verglaste Oeffnung, etwa wie diejenige des
Blockfensters, zu erreichen wäre. Dieses Fenster müsste fest verschraubt und ein
Eingriff zur Nottaste nur durch Zerschlagen der Glasscheibe möglich sein.
Essen a. d. Ruhr.
Stosberg.
Pockholz in Kohle verwandeltEngineering, Bd.
71 S. 181..
Ueber einen merkwürdigen Fall von Umwandlung von Pockholz (Lignum vitae) in Kohle
berichtet G. Arth im Moniteur
Industriel.
In die metallene Fussspur einer 12 PS Jonval-Turbine war Pockholz eingelegt; dasselbe
stand nicht unter Wasser, wurde aber stets feucht gehalten.
Die Turbine machte 112 Umdrehungen in der Minute und das Gewicht der sich drehenden
Masse betrug 408 kg.
Nachdem die Anlage 6 Monate lang im Betrieb war, wurde ein Auseinandernehmen
derselben notwendig; dabei stellte sich heraus, dass das Pockholz in seiner oberen
Schicht schwarz und kurzbröcklig geworden war und in seinem Aussehen sehr der
Steinkohle ähnelte, auch liessen sich die der Kohle eigentümlichen Längsspaltungen
bemerken. Die untere Holzschicht war unverändert geblieben.
Das schwarz gewordene Holz enthielt 2,74% Feuchtigkeit. Im luftleeren Raum
getrocknet, ergab die Analyse:
Asche 3,9%, Wasserstoff 4,86%, Kohlenstoff 69,76%
bei einem Heizwert der trockenen Bestandteile von 7106 W.-E.
Der vorliegende Stoff wäre also unmittelbar zwischen Braunkohle und Steinkohle
einzuordnen.
Die Umwandlung vollzog sich in der kurzen Frist von sechs Monaten und ohne dass
augenscheinlich eine grosse Wärmeentwickelung vor sich ging; also in erster Linie
unter der Wirkung der gleichmässigen Reibung auf dem nassen Holz bei hohem
spezifischem Druck.
Der Verfasser knüpft daran die Bemerkung, dass es daher kaum nötig sei, für die
Bildung unserer Steinkohlenfelder die langen Zeitabschnitte in Rechnung zu ziehen,
von welchen die Geologen reden.
Dem mag sein, wie ihm will, es frägt sich nur, ob nicht in diesem besonderen Fall
ausserordentlich günstige Verhältnisse geschaffen waren, und ob sich solche in der
Natur wiederholen bezw. nachweisen lassen.
E. A.
Wilson und Bennett's Schutzvorrichtung für
Strassenbahnwagen.
Zu den verhältnismässig so wenigen, beweglichen
Schutzvorrichtungen für Strassenbahnwagen, welche bisher noch nicht das Gegenteil
ihrer Zweckdienlichkeit nachgewiesen, sondern vielmehr wiederholt bei Unfällen sich
bewährt haben, gehört angeblich auch das in Fig. 1
dargestellte Wilson und Bennet'sche Fangnetz. Die
Abbildung stellt die ohne Zweifel den Vorzug grosser Einfachheit besitzende
Schutzvorrichtung in jener Lage dar, in welcher sie sich während ihrer Thätigkeit
befindet; für gewöhnlich ist jedoch das Gitter a
senkrecht nach abwärts und das Netz c1 mit seinem Rahmen schräg nach aufwärts gerichtet.
Aus der Zeichnung lässt sich leicht ersehen, dass die Einrichtung aus zwei
Hauptteilen besteht, die von den Achsen x1x2 und y1y2 getragen werden, die ihrerseits in je zwei am
Wagengestelle befestigten Lagerbügeln l1 und l2, bezw. l'1 und l'2 hängen. Die ebengenannten Drehachsen liegen
natürlich senkrecht zur Längsachse des Fahrgeleises, d.h. parallel zu den Radachsen
des Fahrzeuges; sie sind untereinander mit Hilfe der festsitzenden Speichen v und v1 und durch die Gelenkstange b derart verbunden, dass eine Verschiebung der Stange b im Sinne des Pfeiles p1 das aus Rundeisenstäben gebildete, auf
x1x2 festsitzende Gitter
a hochsteht und den mit den Netzen c1 und c2 ausgefüllten, auf
y1 und y2 festsitzenden
Schutzrahmen nach abwärts kippt. Die Endstellung dieser Drehung ist die in der
Abbildung dargestellte, wobei der Netzrahmen mit dem untersten Teil fast unmittelbar
auf den Fahrschienen liegt und im Geleise auf den beiden Rollen h1 und h2 läuft. Bei dieser
Stellung des Schutznetzes wird dasselbe, falls der Wagen ein im Geleise befindliches
Hindernis überfahren würde, den betreffenden Gegenstand nicht unter den Wagen
gelangen lassen, sondern erfassen und weiter mit sich nehmen. Wird die Stange b in der Richtung des Pfeiles p2 bewegt, so stellt sich der untere Teil
c1 des
Schutzrahmens schräg nach aufwärts, während sich gleichzeitig a nach abwärts senkt. In der Endstellung dieser
Drehrichtung hängt a senkrecht nach abwärts, wobei
zwischen dem unteren Rand des Gitters und den Schienen aus Rücksicht für die
Schwankungen des Wagens immer noch einige Centimeter Raum offen bleiben. Dies ist,
wie schon erwähnt, die gewöhnliche Lage der Teile, aus der sie erst im Bedarfsfalle
gebracht werden, und zwar entweder selbstthätig oder durch den Wagenlenker.
Textabbildung Bd. 316, S. 819
Die selbstthätige Wirksammachung tritt ein, wenn der Wagen während seines Laufes ein
vom Führer übersehenes oder zu spät wahrgenommenes Hindernis überfährt, wobei
letzteres das Gitter a zur Seite drückt, wodurch dank
der Uebertragung vbv1
gleichzeitig das Fangnetz nach abwärts kippt und der überfahrene Gegenstand in
dasselbe gelangen kann. Sollte der Wagenlenker eines solchen Vorfalls nicht schon
durch sonstige Begleitumstände gewahr geworden sein, so macht ihm derselbe die
Vorrichtung selbst sofort erkennbar, indem bei der Drehung des Gitters a bezw. der Achse x1x2 auch das auf letzterer festsitzende Gelenksknie
d sich mitdreht und eine in der Ständersäule e gelagerte Stange f nach
abwärts zieht. Da sich die Säule e unmittelbar vor den
Augen des Wagenlenkers am Führerstande befindet, so kann das Niedergehen der mit
einem Handgriff versehenen Stange f wohl an und für
sich kaum unbemerkbar bleiben; doch ist zur Verschärfung noch eine Abfallscheibe g vorhanden, welche eine Kröpfung der Stange f auslöst, sobald diese sich nach abwärts bewegt. Der
Führer hat daraufhin unverzüglich seine Massnahmen zu treffen, um den Wagen
anzuhalten. Kommt der Führer selber in die Lage die Schutzvorrichtung anzuwenden, so
drückt er einfach den Handgriff der Stange f soweit nach
abwärts, dass die Auslösung der Abfallscheibe g
erfolgt, in welchem Augenblicke das Fangnetz auch schon jene Lage erhalten hat,
welche Fig. 1 kennzeichnet. Die Rückstellung der
Schutzvorrichtung erfolgt einfach dadurch, dass der Wagenführer die Stange f wieder so weit hochzieht, bis die Feder der
Abfallscheibe g einschnappt.
Hinsichtlich dieser Wilson und Bennett'schen Anordnung
lässt sich in der That nicht in Abrede stellen, dass sie alle Eignung besitzt,
namentlich beim Ueberfahren von Personen gute Dienste zu leisten, wenn sie seitens
des Wagenführers mit Ueberlegung benützt und rechtzeitig angewendet wird. Was jedoch die selbstthätige Wirksamkeit anbelangt, so kann das gelegentlich einer
Besprechung dieses Gegenstandes in der Revue
industrielle über das Wilson und Bennett'sche
Sicherheitsnetz zum Ausdruck gebrachte, optimistische Urteil kaum ohne Vorbehalt
hingenommen werden, denn die erst kürzlich hier des näheren beleuchtete, gefährliche
Möglichkeit (vgl. S. 703), dass beispielsweise eine vom Wagen niedergestossene
Person mit einer Hand oder einem Fusse zwischen den Geleiseboden und den
Fangnetzrahmen gelangt, bevor der letztere seine tiefste Lage erreicht hat,
erscheint keineswegs ausgeschlossen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit dafür bei
der in Rede stehenden Vorrichtung weniger naheliegend als bei den meisten ähnlichen
Anordnungen.
Automobilausstellung in Kopenhagen.
In der Zeit vom 11. bis 27. April 1902 wird vom Dänischen
Automobilenklub und dem Industrieverein zu
Kopenhagen in den Ausstellungslokalen des letzteren eine Automobilausstellung
veranstaltet werden.
Diese Ausstellung, welche hauptsächlich Automobilen für Luxus- und Nutzgebrauch
umfassen wird, kann in einem minderenUmfange auch Raum für Motorfahrräder und
zur Automobilenfahrt gehörige Gegenstände geben.
Beteiligung an der Ausstellung findet unter folgenden Bedingungen statt, dass:
von den Ausstellern keine Platzmiete oder andere Abgaben verlangt
werden, das im Industrieverein vorhandene Material an Vitrinen und Tischen zu freier
Verfügung gestellt wird, die ausgestellten Gegenstände in der Ausstellungszeit vom
Ausstellungscomité gegen Feuersgefahr versichert gehalten werden, das Comité die
durch die allgemeine Aufsicht mit den ausgestellten Gegenständen verursachten
Ausgaben bestreitet, dagegen aber keine Verantwortung für eventuellen Schaden,
welche dessenungeachtetentstehen oder für eventuelle Verluste durch Diebstahl
übernimmt, das Comité dafür Sorge tragen wird, dass Ausstellungsgegenstände, welche
nach beendeter Ausstellung wieder ausgeführt werden, zollfrei eingeführt werden
können,
so dass die Aussteller ausser den Ausgaben zur Herbeischaffung
der Gegenstände und des speziellen Installationsmaterials nur diejenigen Kosten zu
tragen haben, welche durch Transport an und von dem Ausstellungslokal, Auspacken,
Aufstellung, Herabnehmen und Einpacken, sowie durch die von den Gegenständen
erforderte besondere Bedienung und das Reinhalten verursacht sind.
Anmeldungen zur Teilnahme an dieser Ausstellung mit möglichst ausführlichen
Darstellungen über die Art, die Grösse, den Preis u.s.w. der Gegenstände, am besten
durch Illustrationen erläutert, sind an das Comité der Ausstellung zu senden unter
Adresse: „Der Industrieverein, Kopenhagen, B.“ vor dem 15. Januar 1902,
wonach im Laufe des Monats Februar Mitteilung vom Umfang, in welchem die
eingegangenen Anmeldungen angenommen sind und von der Zeit, zu welcher die
Ausstellungsgegenstände hier sein müssen, gegeben wird.
Bücherschau.
Électricité et Optique von
H. Poincaré, deuxième edition, revue et complétée.
Paris 1901. Carré et Naud.
Hervorgegangen aus Vorlesungen, welche der weit bekannte Verfasser in den Jahren
1888, 1890 und 1899 über elektromagnetische Lichttheorien an der Sorbonne hielt,
enthält das Werk eine erschöpfende Wiedergabe der seit Maxwell ausgearbeiteten Lichttheorien; obgleich aus diesem Grunde die
Lektüre des Buches die Kenntnis höherer mathematischer Theoreme (Lagrange'sche Gleichungen, Stokes'scher Satz, partielle Differentialgleichungen) erfordert, ist die
Diskussion der physikalischen Grundlagen mit grosser Anschaulichkeit und Klarheit
durchgeführt; in dankenswerter Weise ist namentlich auch mit Erfolg versucht, jene
Begriffe der Maxwell'schen Theorie physikalisch
anschaulich darzustellen, welche im Originalwerk Maxwell's dem Leser besondere Schwierigkeiten bereiten.
Nach Aufstellung der wichtigsten Formeln der Elektrostatik (Potential, Poisson'sche Gleichung, Gauss'scher Satz) werden die Maxwell'sche
Theorie der elektrischen Verschiebung (S. 14 bis 34), die Poisson'sche Theorie der Dielektrika und ihr Zusammenhang mit der Helmholtz'schen (S. 35 bis 65) und die auf Konduktoren
wirkenden Kräfte behandelt. Ein kleines Kapitel über Elektrokinetik gibt die Gesetze
des elektrischen Stromes und den Unterschied zwischen Leitungs- und
Verschiebungsstrom (S. 77 bis 83). Potential und Feldstärke ausserhalb und innerhalb
eines Magneten (S. 84 bis 94), Wirkung von Magneten auf Ströme (S. 95 bis 111) und
die Wirkung von Stromkreisen aufeinander, einschliesslich der Induktion (bis S. 148)
bilden die letzten Kapitel, welche auf die Ableitung der Gleichungen des
magnetischen Feldes vorbereiten, die nun S. 149 bis 154 folgen. An sie schliesst
sich die elektromagnetische Lichttheorie Maxwell's (S.
155 bis 191) und die Erörterung der magnetischen Drehung der Polarisationsebene an
(S. 191 bis 230), die den ersten Teil des Buches zu Ende führen. Im zweiten Teil
sind die elektrodynamischen Theorien von Ampère, Weber
und Helmholtz und der Uebergang von der letztgenannten
zur Maxwell'schen dargelegt (S. 311 bis 344). Im
dritten Hauptteile werden wir mit den neuesten, erst in den letzten Jahren weiter
durchgearbeiteten und an verschiedenen Versuchen erprobten Theorien von Hertz und H. A. Lorentz
eingehend bekannt gemacht; die Hertz'sche
Elektrodynamik erweitert die Maxwell'schen Gleichungen
auf den Fall bewegter Körper (S. 363 bis 420). Die Lorentz'sche geht von wesentlich neuen Gesichtspunkten aus, indem sie aus
der Hypothese von Elektrizitätsatomen und der Auffassung des Magnetismus als Ampère'scher Molekularströme die Maxwell'schen Feldgleichungen ableitet und führte zu
der Voraussage des in den letzten 3 Jahren so wichtig gewordenen Zeemann'schenPhänomens der Aenderung der
Lichtemission im magnetischen Felde (S. 423 bis 570). Selbst den allerjüngsten
Spekulationen Larmor's ist von Poincaré am Schlusse seines Buches ein Kapitel gewidmet (S. 527 bis 632).
Es gewährt somit Poincaré's
„Électricité et Optique“ zur Zeit die beste Uebersicht über die existierenden
Theorien der magnetischen, elektrischen und Lichterscheinungen und zwar in einer dem
Verfasser eigenen klaren und eleganten Form.
Dr. K. Fischer, München.
Die Vermessungskunde – ein Taschenbuch
für Schule und Praxis von Prof. Wilhelm
Miller. Mit 117 in den Text gedruckten Abbildungen. Hannover 1901. Gebrüder
Jänecke.
Unseres Wissens hat es bisher – um es unumwunden zu gestehen – trotz der vielen
vorzüglichen Bücher über Geodäsie, welche die deutsche Litteratur aufweist, doch
keines darunter gegeben, das nebst den Anforderungen der Schule und des
Arbeitszimmers auch den Bedürfnissen des Feldmessers und Topographen bei seiner
Thätigkeit im Freien in so umfassenden, gelungenem Masse gerecht worden wäre, wie
dies dem vorliegenden, in bescheidenem aber handsamen Format erschienenen und auf
engem Raum einen überraschend reichen Inhalt aufweisenden Taschenbuch nachgerühmt
werden darf. Dasselbe behandelt in knappster aber durchwegs vortrefflicher
Darstellung zuförderst das gesamte Gebiet der Instrumentenlehre und sodann die eigentliche Vermessungslehre, wo sich nebst den Methodenbeschreibungen, den
mathematischen Ableitungen und den etwa zugehörigen Zifferntafeln auch noch eine
Menge praktischer Winke und Anleitungen finden, die für den ausübenden Techniker
besonderen Wert besitzen. Prof. Miller's Taschenbuch
der Vermessungskunde wird daher nicht nur den Hörern technischer Lehranstalten,
sondern allen bereits im Berufe stehenden Bau- und Eisenbahningenieuren, sowie all
den Beamten des Berg- und. Forstwesens, der städtischen oder sonstigen Behörden
u.s.w., insoweit dieselben Höhen- oder Planmessungen vorzunehmen haben, oder dem
Mappierungsdienste obliegen, einen höchst willkommenen Behelf abgeben, und dasselbe
kann als solcher in der That wärmstens empfohlen werden. Selbst der
Maschinentechniker findet in den trefflichen Kapiteln „Wassermessinstrumente“ und „Die
Wassermessungen“ alle erforderlichen Anhalte für
Wasserkraftberechnungen, soweit hierfür die Bestimmungen von Gefällen und
Wasserläufen massgebend ist.
L. K.