Titel: | Kleinere Mitteilungen. |
Fundstelle: | Band 317, Jahrgang 1902, Miszellen, S. 115 |
Download: | XML |
Kleinere Mitteilungen.
Kleinere Mitteilungen.
Elektrischer Betrieb auf den Mailänder Vorortbahnen der Mittelmeer-Eisenbahn-Gesellschaft.
In der Versammlung des Vereins Deutscher
Maschineningenieure vom 27. Januar d. J. hielt Regierungsbaumeister a. D.
Pförr von der Union
Elektrizitäts-Gesellschaft einen Vortrag über den elektrischen Betrieb auf den Mailänder Vorortbahnen der
Mittelmeer-Eisenbahn-Gesellschaft.
Da bekanntlich Italien sehr arm an Kohlen, dagegen sehr reich an Wasserkräften ist,
so ist es erklärlich, dass die Erfolge der elektrischen Strassenbahnen in Italien
viel kräftiger als anderswo die Frage anregten, ob es vorteilhaft sei, den
elektrischen Betrieb auch auf den eigenen Vollbahnen, und zwar zunächst auf den
Lokalbahnen einzuführen und hiermit die billigen Wasserkräfte an Stelle der teueren,
vom Auslande zu beziehenden Kohlen für die Arbeitsleistung zu verwerten.
Die italienische Regierung beauftragte denn auch schon im Dezember 1897 einen
Ausschuss mit der Untersuchung über diese Frage und mit der Ausarbeitung geeigneter
Vorschläge. Dieser Ausschuss, der aus Beamten des Staates und der beiden grossen
Eisenbahngesellschaften, der „Mittelmeer-“ und der „Adriatischen
Eisenbahn-Gesellschaft“ zusammengesetzt war, empfahl, mehrere Systeme
praktisch zu erproben. Die genannten beiden Eisenbahngesellschaften erklärten sich
hierzu bereit, und es wurde beschlossen, dass die Mittelmeer-Gesellschaft einen
elektrischen Betrieb mit Akkumulatorenwagen auf der Strecke Mailand-Monza einrichten
sollte. Die Adriatische Gesellschaft übernahm die Einrichtung eines
Akkumulatorenbetriebes auf der Strecke Bologna-St. Felice, eines Drehstrombetriebes
mit Oberleitung auf der Linie Lecco-Colico-Sondrio-Chiavenna, sowie eines
Gleichstrombetriebes mit dritter Schiene und Oberleitung auf der Linie Rom-Frascati.
Bereits am 8. Februar 1899 eröffnete die Mittelmeer-Gesellschaft den elektrischen
Betrieb auf der 13 km langen Linie Mailand-Monza. Alsbald folgte die Adriatische
Gesellschaft mit der 42 km langen Strecke Bologna-St. Felice. Der Ausbau der Linie
Rom-Frascati wurde aufgegeben. Dafür entschloss sich die Mittelmeer-Gesellschaft
dazu, das 130 km lange Netz Mailand-Gallarate-Varese-Porto Ceresio-Laveno-Arona
auszubauen; von diesem Netz ist die Hauptstrecke von Mailand bis Varese am 14.
Oktober v. J. dem Betrieb übergeben worden. – Besonderes Interesse beanspruchen
neben der eigentlichen Bahnkonstruktion die zur Erzeugung des elektrischen Stromes
dienenden Kraftwerke, die teils mit Dampf, teils mit Turbinen betrieben werden.
Auf der Strecke Mailand-Gallarate-Varese ist auf den Vorschlag der ausführenden
Elektrizitätsfirma, der Compagnie Thomson-Houston de la
Mediterranée das Zugsteuerungssystem der General
Electric Company zur Erprobung eingeführt; ein System, das nach Ansicht des
Vortragenden über kurz oder lang auf unseren deutschen Bahnen vorgeführt werden
wird.
Die erste Seeschlacht zwischen Panzerschiffen und Unterseebooten.
Die Reede von Cherbourg ist nach Depeschen vom 6. bis 7. Januar d. J. der Schauplatz
der ersten Operationen einer grösseren Zahl unterseeischer Fahrzeuge gegen
Panzerschiffe gewesen. Nach den vorläufigen Berichten sind die Panzer vernichtet
worden, doch dürften diese sanguinischen Meldungen französischer
Unterseebootenthusiasten noch recht stark abgedämpft werden. Immerhin verdient die
Thatsache, dass nicht weniger als fünf moderne Unterseeboote
gemeinsam operieren konnten, alle Aufmerksamkeit, auch wenn das durch
Zusammenwirken günstiger Faktoren, wie ruhige See, gutes Wetter, naher Hafen,
ermöglicht wurde. Soweit man aus den ziemlich verworrenen Depeschen entnehmen kann,
sollten die Panzerschiffe „Bouvines“ und „Amiral Tréhouart“, rund 6800
t grosse, zehn Jahre alte Küstenverteidiger, nebst dem 1000 t grossen
Torpedobootjäger „Cassini“ einen Punkt der ausgedehnten Position Cherbourg
angreifen. Man sagt „das Arsenal“, doch ist diese Annahme sicher falsch, und
wahrscheinlich handelte es sich um die beiden Einfahrten an den Enden des berühmten,
gewaltigen, stark befestigten Wellenbrechers.
Die Verteidigung hatte fünf Unterseeboote zur Verfügung: „Narval“,
„Morse“, „Triton“, „Espadon“ und „Français“. Es wird
nun behauptet, dass „Cassini“ von „Français“, „Amiral
Tréhouart“ von „Espadon“, „Bouvines“ von „Morse“
erfolgreich torpediert seien, und da die Annahme herrscht, dass ein Torpedotreffer
der Vernichtung des angegriffenen Objekts gleichkommt, also vernichtet
worden. „Triton“ soll zur ungünstigen Zeit aufgetaucht und in das Feuer
von „Tréhouart“ geraten sein, während „Narval“ erfolglos manövrierte.
Die drei angreifenden Schiffe repräsentieren den ungefähren Wert von 25 Millionen
Mark, die fünf Unterseeboote kosten zusammen etwa den zehnten Teil, und sonach wären
sie eine billige und furchtbare Waffe der Hafenverteidigung. Aber ohne Zweifel
spannt man die Hoffnungen auf ihre Verwendbarkeit überhaupt zu hoch, und das ganze
Manöver von Cherbourg hat lediglich den Zweck gehabt zu zeigen, dass ein gemeinsames
Operieren von Unterseebooten mit gegebener Aufgabe in dem Bereich der Möglichkeit
liegt, wobei das Verhalten der die Gegner markierenden Schiffe von dem in der
Wirklichkeit gänzlich abweichen kann, ohne dass die Uebung an Wert einbüsst. Es ist
gelungen, die fünf Fahrzeuge, wie es scheint ohne erhebliche Störungen, in Dienst
für kriegerische Aktion zu halten, und das muss für die Anhänger der unterseeischen
Fahrzeuge als ein sehr erfreuliches Ergebnis bezeichnet werden. Weshalb die
angreifenden Schiffe nicht so viel Fahrt machten, dass sie allen Unterseebooten
davonliefen, was für sie ein Leichtes war, ist nicht gesagt, aber die Panzer haben
in diesem Falle weniger als Angreifer gegolten wie als anzugreifende Objekte und
hatten jedenfalls Befehl, sich sehr langsam und in ganz bestimmtem Kurse zu bewegen.
Ebenso wenig wie es den Torpedobooten gelungen ist, die feindlichen Panzer zur See
ebenbürtiger Gegner verschwinden zu lassen, werden es die Unterseeboote fertig
bringen, wenngleich man sich in Frankreich ohne Zweifel vielfach dem Traum hingeben
wird, im Besitz einer grösseren Zahl unterseeischer Fahrzeuge keinen Gegner fürchten
zu brauchen.
Feuer- und Unfallmelder.
Einer von C. und E. Fein in Stuttgart hierüber
veröffentlichten Druckschrift Das Feuermeldesystem
Fein, entnehmen wir in Kürze folgendes:
Der Feuermelder für Innenräume, welchen Fig. 1 zeigt,
wird durch ein Laufwerk mittels Gewichtsaufzug betrieben, welches durch Drücken auf
den mit der Aufschrift „Feuer“ versehenen Knopf ausgelöst wird. Der
Feuermeldende wird auf die Ausübung dieser seiner Thätigkeit durch eine in kurzen
Worten abgefasste, leicht in die Augen fallende Bedienungsvorschrift hingewiesen und
nach der Meldung durch ein sofort ertönendes Glockensignal von dem Eingang der
Meldung unterrichtet. Damit ist die Thätigkeit des Meldenden beendigt, der übrigens
in der oben erwähnten Bedienungsvorschrift angewiesen wird, nach der Meldung so
lange am Apparat zu bleiben, bis die Feuerwehr kommt.
Die Apparate werden mit oder ohne Mikrotelephon geliefert, welches einen direkten
telephonischen Verkehr des Meldenden mit der Feuerwache nach der selbstthätigen
Meldung zur genaueren Benachrichtigung dieser Stelle ermöglicht und ausser zur
Feuermeldung von Feuerwehr und Polizei auch zu anderen Zwecken benutzt werden kann.
Zu diesem Zweck wird der Telegraphist durch Drücken auf den mit „Anruf“
bezeichneten Knopf angerufen. Die Handhabung des Mikrotelephons wird dem Unkundigen
durch eine an der Feuermelderplatte angebrachte Photographie erläutert.
Textabbildung Bd. 317, S. 116
Fig. 1.
Textabbildung Bd. 317, S. 116
Fig. 2.
Mit genau derselben inneren Einrichtung werden diese Melder für den Gebrauch im
Freien in eiserne Kasten eingebaut (Fig. 3).
Bei den seither üblichen Konstruktionen von Aussenmeldern brachte das umständliche
Oeffnen derselben oft eine Verzögerung der Feuermeldung mit sich, die, so klein sie
auch sein mochte, doch die schwerwiegendsten Folgen haben konnte. Bei dem neuen
Fein'schen Melder genügt ein Schlag gegen die kleine,
aus den Figuren ersichtliche Glasplatte; dieselbe zerbricht, im gleichen Augenblick
springt die Melderthür auf und der Meldende drückt auf den „Feuer“knopf.
Textabbildung Bd. 317, S. 116
Fig. 3.
Die besprochenen Apparate werden nicht nur zur Feuermeldung allein, sondern auch zur
Benutzung als Feuer- und Unfallmelder ausgeführt, wobei das Innere derselben in der
aus der Fig. 2 ersichtlichen Weise eingerichtet ist.
Links von dem Knopf für Feueralarm befindet sich ein mit „Unfall“
bezeichneter weiterer Druckknopf, auf dessen Benutzung eine über demselben
angebrachte, kurzgefasste Aufschrift hindeutet. Die Bedienung ist im übrigen die
nämliche, wie oben beschrieben. Der Telegraphist erkennt beim Ablesen des
einlaufenden Meldezeichens, ob „Feuer“ oder „Unfall“ gemeldet ist,
dadurch, dass in letzterem Falle zwischen den einzelnen Zeichen auf dem
Papierstreifen des Morse-Apparats ein kurzer Strich zum Vorschein kommt und deutlich
zwischen Feuer- und Unfallmeldung unterscheiden lässt. Die Fig. 4 gibt ein vergleichendes Bild beider Zeichen, die sich übrigens
nach jeder Meldung viermal wiederholen, so dass Zweifel über deren Richtigkeit nicht
auftreten können.
Textabbildung Bd. 317, S. 116
Fig. 4. Feuermeldung von Melder Nr. 22. Unfallmeldung von Nr. 22.
Zum Gebrauch für den Prüfungsbeamten sind im Inneren der Melder noch angebracht:
Eine Kurbel zum Aufziehen des Gewichts, wozu derselbe durch das nach dreimaligem
Ablauf des Melders erscheinende Zeichen „Aufziehen“ aufgefordert wird, ferner
ein mit „Probe“ bezeichneter Knopf, mittels dessen jederzeit die Meldelinie
geprüft werden kann. Weiterhin ermöglicht in Verbindung mit diesem eine
Erdschlussvorrichtung die rasche Feststellung eines in der Leitung etwa vorhandenen
Erdschlusses oder einer Leitungsunterbrechung.
Textabbildung Bd. 317, S. 116
Fig. 5.
Diese Feuermelder bieten auch noch die Möglichkeit, eine grössere Anzahl von
Nebenstellen mittels sogen. Nebenmelder (Fig. 5)
anzuschliessen, von welchen aus der öffentliche Melder ausgelöst und die Feuerwache
alarmiert wird; dies kommt besonders bei grossen öffentlichen Gebäuden, wie
Theatern, Hotels, Warenhäusern u.s.w. in Betracht.