Titel: | Kleinere Mitteilungen. |
Fundstelle: | Band 318, Jahrgang 1903, Miszellen, S. 448 |
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Kleinere Mitteilungen.
Kleinere Mitteilungen.
Neues Verfahren zur Prüfung von Eisenbahnschienen.
In der „Revue Industrielle“ vom 24. Januar d. J. berichtet M. Ch. Frémont über ein neues Verfahren zur Prüfung von
Eisenbahnschienen, welches sich besonders zur Abnahme von Schienenlieferungen eignen
soll.
Nach Ansicht Frémonts sind die in Frankreich
gebräuchlichen Versuchsverfahren:
1. der Zugversuch, zur Bestimmung der Bruchfestigkeit und
Dehnung des Materials,
2. der Biegeversuch unter stetig fortschreitender Belastung zur
Ermittlung der Elastizitätsgrenze,
3. der Schlagbiegeversuch, zum Zwecke der Feststellung, in
welchem Masse das Material elastisch ist,
zwar alle drei zur Beurteilung des Materials von erheblicher
Bedeutung, lassen jedoch in vielen Fällen gerade diejenigen Eigenschaften des
Materials nicht zu Tage treten, die oft plötzliche Brüche im Betriebe herbeiführen.
Solche Schienen, die im Betriebe plötzlich zum Bruch kamen, können sehr wohl bei
allen drei Versuchsarten normalen Abnahmebedingungen genügt haben, wohingegen das
Gefüge auf den Bruchflächen der Schienen ohne weiteres erkennen lässt, dass die
Gründe für den plötzlichen Bruch in der Ungleichmässigkeit des Materials, im
Vorhandensein unganzer Stellen oder harter Einlagerungen zu suchen sind. Häufig
pflegt bei solchen Schienen das Material der äusseren Zonen des Profils, die in der
Hauptsache die Belastung aufnehmen, ganz normale Eigenschaften zu haben. Die
ungesunden Stellen im Innern derSchiene werden jedoch durch die
Dauerbeanspruchung im Betriebe Veranlassung zu Anbrüchen, die sich von innen nach
aussen fortpflanzen und schliesslich unerwartet zum Bruch der Schiene führen,
geben.
Um auch durch den Versuch sichere Anhaltspunkte für die Verwendbarkeit des
abzunehmenden Schienenmaterials zu gewinnen, soweit dies überhaupt im Rahmen einer
Abnahmeprüfung möglich ist, schlägt Frémont
Schlagbiegeversuche mit eingekerbten Schienen vor. Er verwendet hierzu
Schienenabschnitte von ½ m Länge, deren Fuss in halber
Länge des Stückes mit einer Rundkerbe versehen ist, die bis in die Mitte des
Fussquerschnittes hineinreicht. Die Schiene wird an beiden Enden auf halbzylindrige,
gehärtete Stahlunterlagen von 14 mm Durchmesser, die 40 cm von einander entfernt
liegen, mit der eingekerbten Seite nach unten aufgelegt. Das Bärgewicht wird so
schwer gewählt, dass Schienen selbst aus bestem Material bei 5 m Fallhöhe zum Bruch
gebracht werden. Nach dem Bruch werden die Bruchflächen aneinander gelegt, und als
Gütemasstab dient entweder die Dehnung des Materials auf der eingekerbten Seite oder
der Biegewinkel oder die Durchbiegung beim Bruch.
Für Schienen aus sonst ganz normalem Material fand Frémont bei diesem Verfahren teilweise Durchbiegungen von 6-20 mm, während
andere gar keine Durchbiegung zeigten.
Zur praktischen Schienenabnahme wäre nach Ansicht Frémonts bei Anwendung dieses Verfahrens nur die Festsetzung der
niedrigsten zulässigen Durchbiegung beim Bruch als Abnahmebedingung
erforderlich.
Mlr.