Titel: | [Kleinere Mitteilungen.] |
Fundstelle: | Band 320, Jahrgang 1905, S. 416 |
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[Kleinere Mitteilungen.]
[Kleinere Mitteilungen.]
Bücherschau.
Patentgesetz vom 7. April
1891. Nebst Ausführungsbestimmungen, völkerrechtlichen Verträgen und der
Patentanwaltsordnung, unter eingehender Berücksichtigung der Rechtsprechung des
Reichsgerichts und der Praxis des Patentamtes. Erläutert von Professor Dr. jur. R. Stephan, Geh. Regierungsrat, Abteilungs-Vorsitzender
im Kaiserl. Patentamt. Sechste vermehrte Auflage. Berlin, 1904. J. Guttentag, G. m.
b. H. Klein 8°, 270 Seiten.
Vorliegender kleiner Kommentar zum Patentgesetz ist nun schon in sechster Auflage
erschienen. Die Unterschiede gegenüber der fünften Auflage sind hauptsächlich darin
begründet, dass das Gesetz bezüglich des Schutzes der Gebrauchsmuster, sowie
dasjenige betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen nicht mehr mit
aufgenommen worden sind. Das Buch behandelt somit nur noch das eigentliche
Patentrecht. Seit dem Erscheinen der letzten Auflage ist der Umfang des hier zu
berücksichtigenden Stoffes erheblich gewachsen. Es mussten die Verträge mit
hineingezogen werden, denen Deutschland seit dem 1. Mai 1903 beigetreten ist, oder
die es mit Rücksicht auf den Anschluss an die Internationale Uebereinkunft zum
Schütze des gewerblichen Eigentums neu umgestaltet hat. Auch die inzwischen
erlassenen Gesetze bezüglich des Schutzes von Erfindungen auf Ausstellungen, sowie
betreffend die Patentanwälte waren zu berücksichtigen.
Leider sind indessen die neuen Gesetze und Verträge ganz ohne Kommentar geblieben,
obschon sie, namentlich der sogen. Unionsvertrag, einen wesentlichen Bestandteil des
gegenwärtigen Patentrechtes bilden. Auch ist der Unionsvertrag nicht in der amtlich
im Reichsgesetzblatt (1903, 148) veröffentlichten Fassung, sondern in dem Wortlaute
einer privaten Uebersetzung aus dem französischen Urtext abgedruckt.
Der Inhalt des eigentlichen Kommentars enthält sich aller weitläufiger theoretischer
Auseinandersetzungen und gibt lediglich eine Zusammenfassung aus den wichtigsten
hierher gehörigen Entscheidungen des Patentamtes und der Gerichte. Es ist hierbei zu
berücksichtigen, dass der Verfasser Abteilungsvorsitzender des Kaiserlichen
Patentamtes ist und daher durchgängig die in dieser Behörde herrschenden
Anschauungen wiedergibt, die freilich durchaus nicht allgemeine Billigung seitens
der gewerblichen Kreise wie seitens der juristischen Schriftsteller oder selbst der
Gerichte gefunden haben.
Ueberdies kann man auch da, wo der Verfasser gelegentlich einmal seine eigene Ansicht
äussert, nicht immer mit dieser einverstanden sein. So z.B. ist zu bezweifeln, dass
der gesetzliche Schutz für eine Erfindung vom Tage der Bekanntmachung an bis
auf den Tag der Anmeldung rückwirkende Kraft gewinnt
und dass damit die Dauer des Patentes tatsächlich fünfzehn Jahre betrage. Auch dass
es gesetzlich zulässig sei, Anmeldungen von Patenten statt schriftlich, zu Protokoll
entgegen zu nehmen (80), darf bezweifelt werden. Dass die verzögerte Zahlung der
Anmeldegebühr die Nichteinleitung des Anmeldeverfahrens zur Folge habe (85), steht
sogar mit der tatsächlichen Praxis in Widerspruch.
Immerhin kann der vorliegende Kommentar für denjenigen, der sich nur im allgemeinen
über die Praxis des Patentamtes unterrichten will, trotz dieser Ausstellungen im
einzelnen wohl empfohlen werden, namentlich auch deshalb, weil, wie bereits bemerkt,
der Verfasser als langjähriges Mitglied des Kaiserlichen: Patentamtes mitten aus der
Praxis heraus schreibt. Leider wird eine spätere Auflage allerdings von anderer
bearbeitet werden müssen, da Stephan kurz nach der
Vollendung dieser letzten Auflage seines Werkes gestorben ist.
Rauter.
Die Appretur der
Baumwollenstoffe. Von Joseph Dépierre. Zweite,
vermehrte und verbesserte Auflage nach der dritten französischen Auflage. Wien,
1905. Karl Gerold & Sohn.
Die vorliegende Arbeit des auf dem Gebiete der praktischen und theoretischen Appretur
durchaus bewanderten Verfassers bringt in erschöpfender Weise alle diejenigen Winke
und Anleitungen, die für die Ausbildung eines Appreteurs erforderlich sind. Im
ersten Teil wird das Allgemeine über Appretur und über die hierbei zur Anwendung
kommenden Körper und Maschinen behandelt. Neu ist dieser Auflage die Mercerisation
und die ihr verwandten Verfahren Bosselés, Creponnage,
Gaufrage (auf chemischem Wege) hinzugefügt, sowie die Herstellung des
Seidenglanzes mit feinen Riffeln. Der zweite Teil zerfällt in vier Kapiteln und
behandelt in den drei ersteren das Chlorieren und Bläuen, die verschiedenen
Appreturverfahren und die Schimmelpilzbildungen. Zur Ergänzung der
Appreturvorschriften und Rezepte dienen 112 Stoff- und 16 Papiermuster. Das vierte
Kapitel bildet einen Anhang und gibt verschiedene Mittel an, die Appretur zu prüfen,
ferner enthält es einige analytische Untersuchungsverfahren für appretierte
Gewebe.
Die Darstellung ist überall klar und verständlich, sowie lichtvoll für jedermann
gehalten, den Maschinenbeschreibungen: sind gut ausgeführte Abbildungen
beigefügt.
Dass das Werk einem vorhandenen Bedürfnis entspricht, wird durch die Tatsache
bestätigt, dass es in seiner ersten deutschen Auflage seit längerer Zeit gänzlich
vergriffen war. Das Werk kann allen Fachleuten und angehenden Appretur-Beflissenen
auf das wärmste empfohlen werden.
Fr. K.