Titel: | Bücherschau. |
Fundstelle: | Band 331, Jahrgang 1916, Miszellen, S. 98 |
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Bücherschau.
Bücherschau.
Bestimmungen für Ausführung von
Bauwerken aus Eisenbeton. Aufgestellt vom Deutschen Ausschuß für
Eisenbeton. Berlin 1915. Wilhelm Ernst & Sohn. Preis geh. 0,50 M.
Diese Neubearbeitung der Eisenbetonvorschriften enthält den inzwischen erreichten
neuen Erkenntnissen entsprechend eine Reihe veränderter Bestimmungen, von denen
jedoch nicht überall von vornherein abzusehen ist, welchen Einfluß sie auf das
Eisenbetonbauwesen üben werden. Wir geben einen kurzen Auszug der für die Praxis
wichtigsten Bestimmungen:
Die Vorbemerkung empfiehlt den Befähigungsnachweis vom Unternehmer zu verlangen. Teil
I. Allgemeine Vorschriften. § 1. Geltungsbereich. § 2. Bauvorlagen: Die genaue
Gestalt und Lage der Eiseneinlagen soll ersichtlich sein (Eisenbiegeplan), ebenso
der Bewegungsfugen, und die gewährleistete Betondruckfestigkeit (28 oder 45 Tage)
ist anzugeben; erfreulicherweise ist von Mischungsverhältnissen keine Rede. § 3.
Vorläufiger Festigkeitsnachweis. § 4. Bauleitung. § 5. Die Baustoffe: Die
Abschnitte 1 bis 3 betreffend Zement, Sand, Kies, Grus, Steinschlag, Wasser
entsprechen den Bestimmungen über Ausführung von Bauwerken aus Beton, aufgestellt
vom Deutschen Ausschuß für Eisenbeton, Oktober 1915. Das Eisen muß den
Mindestforderungen für Bauwerkseisen nach den Vorschriften für die Lieferung von
Eisen und Stahl des Vereines Deutscher Eisenhüttenleute (1911) entsprechen. § 6.
Zubereitung der Betonmasse: Entspricht den Bestimmungen für Bauten aus Beton
gleichfalls; die Zusammensetzung der Mischung muß an der Mischstelle angeschlagen
sein. § 7. Verarbeitung der Betonmasse. § 8. Betonierung bei Frost: Die Frostgrenze
ist jetzt auf – 3° C festgelegt worden. § 9. Einbringen des Eisens. § 10.
Herstellung der Schalungen: Hier sind ausführliche Bestimmungen der großen
Wichtigkeit der Sache entsprechend gegeben. Lehrgerüsteisen als alleinige
Unterstützung von Deckenschalungen sind nur bis zu 2,5 m Stützweite zulässig,
anderenfalls sind End- und Zwischenstützen anzuordnen; besonders genaue Vorschriften gelten für
gestoßene Stützen. Bei Ingenieurbauten und für Hochbauten von mehr als 5 m Höhe kann
rechnerischer Festigkeitsnachweis der Gerüste verlangt werden. § 11.
Schalungsfristen und Ausschalung: Die Ausschalung eines Bauteiles, d.h. die
Beseitigung von Schalung und Stützung mit Ausnahme der Notstützen darf nicht eher
vorgenommen werden, als bis der verantwortliche Bauleiter durch die Untersuchung des
Bauteiles sich von der ausreichenden Erhärtung des Betons und Tragfähigkeit des
Bauteiles überzeugt und die Ausschalung angeordnet hat. Besondere Vorsicht ist bei
Bauteilen (z.B. Dächern und Dachdecken) geboten, die beim Ausschalen nahezu schon
die volle rechnungsmäßige Last haben. Notstützen sollen überall noch wenigstens 14
Tage erhalten bleiben. § 12. Prüfung während der Ausführung, Probebelastungen: Die
Probelast soll das 1,5-fache der gleichmäßig verteilten Nutzlast bei Belastung eines
Deckenfeldes nicht überschreiten; bei Nutzlasten über 1000 kg/m2 kann bis zur einfachen Nutzlast ermäßigt werden;
bei Brücken und dort, wo Zugrisse vermieden werden müssen, ist die rechnungsmäßige
Nutzlast aufzutragen. Die Probelast soll mindestens 12 Stunden liegen, dann erst ist
die größte Durchbiegung zu messen; die bleibende Durchbiegung ist frühestens 12
Stunden nach Entlastung zu messen; diese soll höchstens ein Viertel der
Gesamtdurchbiegung betragen. § 13. Anzeigen an die Baupolizeibehörde.
Teil II gibt die Leitsätze für die statistische Berechnung. § 14. Belastungsannahmen:
Verweis auf die amtlichen Bestimmungen vom 31. Januar 1910. § 15. Einfluß der
Wärmeschwankungen und des Schwindens: Bei gewöhnlichen Hochbauten können
Wärmeschwankungen außer Rechnung bleiben, es genügt im allgemeinen, Schwindfugen in
30 bis 40 m Abstand anzuordnen (hier kann man bezüglich der Auslegungsmöglichkeit
geteilter Meinung sein; Verfasser möchte z.B. nicht empfehlen, eine Dachhaut von
z.B. 30 bis 40 m2 ohne Wärmefugen auszuführen,
obwohl diese bei einem „gewöhnlichen Hochbau“ vorkommen kann; in einem
kürzlich von ihm angetroffenen Falle hatte die fugenlose Ausführung
erklärlicherweise zu den unliebsamsten Rissebildungen in der Dachhaut und vor allem
im Mauerwerk geführt).
Bei Ingenieurbauten sind ± 15° C Wärmeunterschied anzunehmen, wenn bei mittlerer
Jahrestemperatur betoniert wird; das Schwinden ist einem Temperaturabfall von
wiederum 15° C gleich zu achten.
Mit ± 10° C Wärmeschwankung darf bei Bauteilen gerechnet werden, deren geringste
Stärke 70 cm oder mehr beträgt, bzw. die hinreichend geschützt sind
(Ueberschüttungen). § 16. Ermittlung der äußeren Kräfte. Bei statisch unbestimmten
Bauteilen ist mit n = 10 und E
= 210000 kg/cm2 für Zug und Druck bei
Bestimmung der Unbekannten zu rechnen. Im übrigen schließen sich die hierher
gehörigen Bestimmungen im wesentlichen, jedoch in erweiterter Form den amtlichen
Vorschriften an; ausführlicher behandeln sie z.B. kontinuierliche Tragwerke. §
17. Ermittlung der inneren Kräfte: Es ist mit n = 15 zu
rechnen. Schubspannungen sind nachzuweisen und dürfen über 4 kg/cm2 nicht hinausgehen. Ergibt sich die Schubspannung
ohne Rücksicht auf Bügel oder aufgebogene Eisen größer als 14 kg/cm2, so ist zunächst die Rippenstärke zu vergrößern,
bis der Wert 14 erreicht oder unterschritten wird, der Rest ist durch Aufbiegungen
oder Bügel oder beides aufzunehmen. Der Haftspannungsnachweis ist entbehrlich, wenn
Haken vorgesehen sind, und die Eisen nicht stärker als 26 mm sind. Bei
Hauptbahnbrücken sollen die Spannungen 750 bzw. 24 kg/cm2 für Eisen und Beton der Rissesicherheit halber nicht überschritten
werden und in nur auf Biegung beanspruchten Rippenbalken ist ein nicht zu
überschreitendes Bewehrungsverhältnis vorgeschrieben, für welches ein Diagramm
beigegeben ist. Ausführlich sind die Stützen behandelt; bemerkenswert ist, daß
quadratischen und rechteckigen Umschnürungen die Wirkung auf Erhöhung der
Tragfähigkeit aberkannt wird. Ist auf Knicken zu rechnen – bei größerer freier Höhe
als der 15-fachen Querschnittsabmessung – so wird nach Euler 10-fache Sicherheit gefordert (E =
140000 kg/cm2). Für exzentrisch belastete Stützen
findet sich eine besondere Bestimmung. § 18. Zulässige Spannungen; diese sind in
sehr ausführlicher Weise festgelegt, ihre Besprechung gestattet der verfügbare Raum
jedoch nicht; im äußersten Falle ist die Betondruckspannung bei Erfüllung gewisser
Bedingungen auf 60 kg/cm2 gesetzt. Bei zentrischem
Druck in Säulen ist das Geschoß maßgebend, die zugelassenen Spannungen wachsen nach
den unteren Geschossen hin. Die zulässige Verdrehungsspannung für rechteckige
Querschnitte, die hier erstmalig auftritt, ist auf 4 kg/cm2 festgelegt. Diesen Bestimmungen gliedert sich
ein Anhang über Würfeldruckversuche an, in dem das neue die Einführung des 20
cm-Würfels ist (während einer Uebergangzeit gelten noch 30 cm-Würfel) im übrigen
stimmen diese Bestimmungen mit der oben erwähnten für Bauwerke aus Beton sinngemäß
überein.
Aus diesem kurzen Auszuge des Wichtigsten erkennt man schon, in wie eingehender Weise
die neueren Erfahrungen – auch die trüben – bestimmend für die Fassung dieser
ausführlichen Bestimmungen waren, die übrigens in knapper, erläuterungsloser Form
getroffen sind, so daß die Einschätzung ihrer Tragweite sorgfältiger Ueberlegung
bedarf.
Dr. Nitzsche.
Der ewige Kreislauf des Weltalls.
Von L. Zehnder. Braunschweig 1914. Friedrich Vieweg &
Sohn.
Das Zehndersche Buch, nach gelegentlichen Vorlesungen über
physikalische Weltanschauungen an der Technischen Hochschule Berlin entstanden,
zeigt äußerlich eine Dreigliederung. Der erste Teil, „Sichere Ergebnisse“
überschrieben, ist eine gemeinverständlich gehaltene Astronomie, und zwar eine sehr
gute. Daß der Verfasser hier, wie auch in seiner vortrefflichen „Physik“,
keine ausgetretenen Pfade gehen würde, war zu erwarten. Anordnung und Behandlung des
Stoffes sind zum Teil neuartig und bei aller Knappheit erschöpfend. Die Astrophysik
namentlich
erscheint uns ausgezeichnet dargestellt. Man könnte sich diesen ersten Teil
vielleicht für sich allein herausgegeben und im Besitz jedes gebildeten Menschen
wünschen. Der zweite Teil, auf etwa 60 Seiten behandelt, trägt den Titel
„Unsichere Hypothesen“. Die kosmogonischen Hypothesen von Buffon, Kant, Laplace werden erwähnt, die zugehörigen
Analysen Poincarés über das Gleichgewicht rotierender
Massen in sehr klarer Darstellung angegliedert. Auch die berechtigten Einwände gegen
die Kant-Laplacesche Idee, die bekanntlich vom
Vorhandensein eines rotierenden Gleichgewichtssystems ausgeht, werden erwähnt.
Selbstverständlich findet der Leser weiterhin eine ausführlichere Behandlung der
Ansichten von Secchi, Faye, Schmidt und anderen über das
Sonnentheorem, der Arbeiten von Helmholtz und Arrhenius, die Erhaltung der Sonnenenergie betreffend,
schließlich eine Erwähnung der Beiträge von Ebert und Puiseux über die Entstehung der Mondkrater, Mare, Rillen
und Streifen. Bei der Neubearbeitung dieses Teiles wäre es vielleicht wünschenswert,
auch etwas über das Meteoritentheorem Moultons u.a. zu
erfahren, da es zum Teil als Vorläufer der von Zehnder
selbst aufgestellten Welthypothese gelten darf. Mit dieser sehr umfangreichen
Hypothese macht uns der Verfasser im dritten Teile seines Buches, „Meine
Nebularhypothese“ überschrieben, bekannt. Sie ist der Niederschlag etwa
dreißigjähriger Arbeit und wird auch von allen denen achtungsvoll aufgenommen werden
müssen, die – wie der Referent – nicht in allem mit dem Verfasser übereinstimmen
können. Zehnder verlegt die unbesiegbaren
Schwierigkeiten, die jeder umfassenden. Weltenschöpfungs- und Weltenkreislauftheorie
entgegenstehen, um einige Jahrbillionen zurück, ohne sie, wie es uns scheinen will,
zu beseitigen. Laplace setzt zu Anfang einen rotierenden
Gasball hoher Temperatur voraus; weder für die Rotation noch die Temperatur als
Folgeerscheinungen vorangehender Umbildungsprozesse kann es eine Erklärung geben.
Zehnder geht weiter zurück, indem er die Atome und
Moleküle gleichmäßig über den gesamten Raum des Weltalls bei der absoluten
Temperatur Null verteilt und nur die Gravitation voraussetzt. Die chemisch
differenzierten Atome prallen elastisch voneinander ab, und bei steigender aber noch
niedriger Temperatur entstehen aus dem kosmischen Staub Meteorite und
Meteoritenhaufen. Durch exzentrischen Aufsturz weiterer Massen geraten die Systeme
in Rotation, jedoch so, daß – um dem Flächensatz zu genügen – die Summe aller
Rotationen Null bleibt. Aus kugeligen Meteoritenhaufen bilden sich Sonnen und
Sonnensysteme, und zwar durch den exzentrischen Aufsturz zweier oder mehrerer
Meteoritenhaufen. Es folgt dann die Auflösung in eine infolge der Wärmeentwicklung
entstandene Scheibe oder ein Rotationsellipsoid aus glühenden Gasen. Damit ist der
Verfasser über die Meteoritenhypothese beim Laplaceschen
rotierenden Gasball, aus dem die weitere Entwicklung erfolgt, angelangt. Man wolle
darüber das Buch selbst nachlesen.
Bemerkenswert ist nun aber vor allem, welche Rolle beim „ewigen Kreislauf des
Weltalls“
Zehnder dem Aether zuerteilt, den er als brauchbares
Requisit' trotz seiner inneren physikalischen Unstimmigkeiten anerkennt. Er legt dem
Aether die Eigenschaften der ponderablen Materie in verfeinerter Form bei:
Gravitation und Bewegung. Wie die Wärme als Funktion kinetischer Vorgänge hält er
die Elektrizität für die Kinetik der Aetheratome, man könnte auch kurz sagen, für
die Wärme des Aethers. Sobald die Zehndersche Welt im
Augenblick größter Ausdehnung, gleichmäßiger oder doch zentrisch-symmetrischer
Verteilung von Massen- und Aetheratomen im Ruhezustand bei der absoluten Temperatur
Null betrachtet wird, ist also die Elektrizität oder besser das elektrische Feld
Null, die Gravitation ein Maximum. Bei der Zusammenziehung (in dieses Stadium gehört
Bewegung, Wärme, Entstehung der Systeme) wächst das elektrische Feld, die
Gravitationswirkung nimmt ab und wird schließlich zu einem Minimum, während die
elektrischen Kräfte einem Maximum zustreben. Dann jagen die elektrischen Kräfte
Materie und den Aether wieder auseinander, bis das elektrische Feld (und auch die
kinetische Energie) Null ist, und die Gravitation wieder allein besteht. In diesem
Pendelprozeß, bei dem Elektrizität und Gravitation gegeneinander ausgehandelt
werden, sieht der Verfasser den ewigen Kreislauf des Weltalls. Man wird sich mit
vielen Feinheiten, die dieser in dem lesenswerten Buche bis in viele Einzelheiten
geistvoll ausgesponnene Gedanke in sich trägt, gern bekanntmachen, ohne zu
verkennen, daß auch hier die Urfrage nach einem Anfang der Dinge unbeantwortet
blieb.
B. Donath.
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Kriegsanleihe und Bonifikationen. Die Frage, ob die
Vermittelungsstellen der Kriegsanleihen von der Vergütung, die sie als Entgelt für
ihre Dienste bei der Unterbringung der Anleihen erhalten, einen Teil an ihre
Zeichner weitergeben dürfen, hat bei der letzten Kriegsanleihe zu
Meinungsverschiedenheiten geführt und Verstimmungen hervorgerufen. Es galt bisher
allgemein als zulässig, daß nicht nur an Weitervermittler, sondern auch an große
Vermögensverwaltungen ein Teil der Vergütung weitergegeben werden dürfe. War dies
bei den gewöhnlichen Friedensanleihen unbedenklich, so ist anläßlich der
Kriegsanleihen von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen worden, daß bei einer
derartigen allgemeinen Volksanleihe eine verschiedenartige Behandlung der Zeichner
zu vermeiden sei und es sich nicht rechtfertigen lasse, den großen Zeichnern
günstigere Bedingungen als den kleinen zu gewähren. Die zuständigen Behörden haben
die Berechtigung dieser Gründe anerkennen müssen und beschlossen, bei der
bevorstehenden vierten Kriegsanleihe den Vermittlungsstellen jede Weitergabe der
Vergütung außer an berufsmäßige Vermittler von Effektengeschäften strengstens zu
untersagen. Es wird also kein Zeichner, auch nicht der größte, die vierte
Kriegsanleihe unter dem amtlich festgesetzten und öffentlich bekanntgemachten Kurse
erhalten, eine Anordnung, die ohne jeden Zweifel bei allen billig denkenden
Zeichnern Verständnis und Zustimmung finden wird.