Titel: | Bücherschau. |
Fundstelle: | Band 332, Jahrgang 1917, S. 98 |
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Bücherschau.
Bücherschau.
Der Automobilmotor und seine
Konstruktion. Von W. Pfitzner und R. Urtel. Zweite Auflage. Bearbeitet von A. G. von Loewe. 311 Seiten Groß-8° mit 104 Abbildungen. Berlin
1916. M. Krayn. Preis 12,– M.
Nach einem kurzen Ueberblick über die Entwicklung des Automobilbaues werden zunächst
die leitenden Gesichtspunkte für die Konstruktion angegeben. Erschütterung, Gewicht,
Betrieb, Bedienung, Einfachheit, Ausbesserungsmöglichkeit, Massenherstellung,
Geräuschlosigkeit werden behandelt. Nach einer Besprechung der verschiedenen
Baustoffe folgt der mit „Hauptabmessungen“ überschriebene Abschnitt. In ihm
werden behandelt: Leistungsbedarf, Zylinderzahl und -Einheit, Beziehung zwischen
Nutzleistung und Hubvolumen, sowie Verhältnis von Kolbenhub zu Zylinderdurchmesser.
Ein fünfter Abschnitt behandelt die bauliche Ausbildung des Motors, d.h. seine
einzelnen Teile, wie Zylinder, Triebwerk, Schmierung, Steuerung, Rohrleitung usw.
Den Schluß bildet in der Form eines Anhanges eine zeichnerische Darstellung der
freien Massenkräfte und Momente des Automobilmotors.
Das was der Verfasser geben will, sind nicht etwa reine Bauvorschriften oder gar ein
Lehrbuch, nach dem ein Automobilmotor gebaut werden könnte, sondern mehr
Beobachtungen und Untersuchungen, die der Verfasser während seiner Tätigkeit auf
diesem Gebiete angestellt hat und die gewissermaßen die allgemeinen höheren
Gesichtspunkte angeben, die für den Bau solcher Motoren maßgebend sein sollten.
Daß der Inhalt ein ungemein reicher ist, ergibt sich aus dem oben Gesagten. Die
Darstellungsweise ist klar und wird durch gut ausgewählte lehrreiche Abbildungen in
vortrefflicher Weise unterstützt. Das Buch verdient die eingehende Beachtung aller
derjenigen, die mit dem Bau von Automobilmotoren zu tun haben. Die im Anhang
gegebene zeichnerische Darstellung der freien Massenkräfte dürfte auch für
Dampfmaschinentechniker von hohem Interesse sein. Für den Automobilmotor ergibt sich
daraus im besonderen ein äußerst klares Bild über die Vorteile der
Zylindervermehrung. – Druck und Ausstattung des Buches sind gut.
R. Vater.
Die Rechtskunde des Ingenieurs.
Ein Handbuch für Technik, Industrie und Handel. Von Richard
Blum. Berlin 1916. J. Springer.
Das Werk setzt sich eine ungemein hohe Aufgabe, nämlich nicht nur die für den
Ingenieur wichtigen Rechtsgebiete zusammenzustellen, sondern ein vollkommen
umfassendes Lehrbuch des gesamten Rechtes unter besonderer Berücksichtigung der
Interessen des Ingenieurs zu geben.
Es soll nicht verkannt werden, welche große Arbeit ein solches Buch erfordert, und
daß notwendig gewisse Mängel des Buches einfach im Wesen der kaum vollkommen
lösbaren Aufgabe liegen. Andererseits kann man sich der Tatsache nicht
verschließen, daß dieses Buch doch nur ein ziemlich unvollkommener Versuch ist, die
große Aufgabe zu lösen.
Zunächst schon die Auswahl des Stoffes. Es kommt nicht darauf an, möglichst viel zu
geben, und ein lexikonähnliches Allerweltsbuch zu schreiben, sondern eine sehr
sorgfältige Auswahl zu treffen. Diese Aufgabe ist nicht glücklich gelöst. Das Buch
bringt so unendlich viel, was den Interessen der Ingenieure verhältnismäßig fein
liegt, daß notwendig das Ganze unter der Fülle zu leiden hat und an tatsächlich
Gebotenem kaum mehr gibt als jeder Laie auch aus dem Gesetz entnehmen kann. Wenn auf
400 Seiten das gesamte Völkerrecht, das Reichsund Landes-, Staats- und
Verwaltungsrecht, das bürgerliche Recht, der Zivilprozeß, das Konkursrecht,
Strafrecht und Strafprozeß nebst Militär-Strafprozeß, das Handelsrecht, Börsen-,
Versicherungs-, See-, Wertpapierrecht, Reichs- und Preußisches Stempelgesetz,
Erbschaftssteuergesetz usw. behandelt werden, so kommt notwendig ein gar zu geringer
Raum auf das Einzelne, und äußerst wichtige Gebiete sind in einer Kürze behandelt
worden, daß dem Ingenieur nur wenig damit gedient ist.
So soll nur ein Beispiel herausgegriffen werden: Die Unmöglichkeit der Leistung, für
die knapp eine Seite vorgesehen ist; und diese Seite enthält auch kaum mehr als eine
etwas umstilisierte Zusammenfassung der Gesetzesparagraphen. Man braucht nur etwa an
die Fälle zu denken, in denen eine Fabrik ihre Maschinen wegen Kohlenmangels nicht
betreiben kann oder infolge einer Arbeiteraussperrung oder der Erschwerung der
Transportwege wegen nicht rechtzeitig liefern kann, oder in denen Rohmaterialien im
Preise um das Doppelte und Dreifache steigen, um auf Rechtsfragen zu stoßen, die für
den Ingenieur von größter Wichtigkeit sind, und über die das vorliegende Buch kaum
Auskunft gibt. Es ist weder der Rechtsbegriff der Unmöglichkeit der Leistung, noch
seine Abgrenzung zur bloßen Leistungserschwerung, noch der Begriff der Mitwirkungs-
oder Annahmeunmöglichkeit (zum Beispiel der Untergang des Ortes der Aufstellung für
eine Maschine) behandelt.
Demgegenüber ist es nicht ohne Bedeutung, daß der Verfasser für das
Erbschaftssteuerrecht fast zehn Seiten und für das Vormundschaftsrecht über drei
Seiten, für das Verschollenheitsrecht vier Seiten übrig hat und auf diesen Gebieten
Rechtsfragen anschneidet, mit welchen selbst der gewöhnliche Bürger sich kaum zu
befassen hat. Noch mehr muß es dann befremden, daß er selbst die
Sittlichkeitsvergehen und Verbrechen bis ins Einzelnste behandelt, bei den Vergehen
wider das Leben aber für die fahrlässige Tötung weniger Zeilen übrig hat, wie für
die Abtreibung, obwohl die Frage der fahrlässigen Tötung mit Rücksicht auf
Fabrikunfälle, Maschinenunfälle usw. für den Ingenieur keineswegs von so geringer
Bedeutung ist.
Eigenartig ist die Anordnung des Stoffes. Der allgemeinen
Rechtskunde folgt eine besondere Rechtskunde, in der zunächst das Dienstvertragsrecht, dann unter
dem Titel „Gründung einer Fabrik“ das Bau-, Grundstücks-, Wasserrecht und das
Recht der Form der Handelsgesellschaften behandelt wird, sodann unter dem Titel
„Betrieb“ die Rechtsfragen des Gewerbe- und gewerblichen Arbeiterrechtes,
schließlich unter dem Gesamtbegriff „Der Vertrieb“ das Recht des
Handelskaufes, Transportrecht, gewerblichen Rechtsschutz und die einstweilige
Verfügung, Streitgenossenschaft, Schiedsgerichte, Eigentumsvorbehalt usw.
In einem Vorwort versucht der Verfasser zwar, diese logisch ungerechtfertigte
Anordnung damit zu rechtfertigen, daß sie aus praktischen Gesichtspunkten geboten
sei. Ich glaube aber, durch Stichproben festgestellt zu haben, das die einzelnen
Rechtsfragen verhältnismäßig schwer aufzufinden sind, und daß man hier nur von einem
Durcheinander, nicht aber von einer praktischen Anordnung sprechen kann. Als
besonders störend muß man es empfinden, daß gewisse Rechtsgebiete einfach
auseinanderfallen. Der Dienstvertrag beispielsweise ist unter der allgemeinen
Rechtskunde und unter dem Dienstrecht des Ingenieurs und unter dem Recht des
gewerblichen Arbeitsvertrages behandelt worden, so daß es an Einheitlichkeit fehlt
und die Wiederholungen störend wirken.
Auch den einzelnen Abschnitten muß der Vorwurf der unlogischen Behandlung gemacht
werden. Ich greife das Beispiel des Dienstvertragsrechtes heraus. Der Verfasser
behandelt zunächst den Gehaltsanspruch, dann die Kündigung, das Erlöschen des
Dienstverhältnisses, sodann die fristlose Kündigung, Unpfändbarkeit der
Gehaltsforderung – das hätte doch wohl im Zusammenhang mit dem Gehalt und mit dem
Aufrechnungsverbot oder unter dem Zivilprozeßrecht behandelt werden müssen – dann
die Uebertragbarkeit der Leistungen und des Anspruchs darauf, Sontagsarbeit,
Gesundheitsschutz, Zeugnisrecht, Verjährung des Zeugnisrechtes. – Die Verjährung der
Gehaltsforderung findet sich nur in der allgemeinen Rechtskunde unter Verjährung
angedeutet – usw. usw. Ja selbst ganz allgemeine Rechtsfragen werden in diesem
Kapitel angeschnitten, die nur in einen allgemeinen Teil gehören, wie zum Beispiel
die Unmöglichkeit der Dienstleistung durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz des
Angestellten.
Daß bei diesen Wiederholungen wichtige Gesichtspunkte ungenügend behandelt werden,
befremdet dann nicht. So wird zum Beispiel über die ungemein wichtige Frage der
Tantieme und Gratifikation so gut wie nichts gesagt.
In gleicher Weise findet sich im einzelnsten manches Ungenügende.
Ich greife willkürlich eine Bestimmung des Strafrechtes heraus und finde den Satz:
„Einen Kindesmord begeht die Mutter, die ihr uneheliches Kind in oder gleich
nach der Geburt vorsätzlich tötet. Der Kindesmord kann nur in oder gleich nach
der Geburt und an einem unehelichen Kinde verübt werden.“ Der zweite Satz
sagt genau dasselbe wie der erste, und auch der erste ist überflüssig. Es genügte
der bloße Vermerk, daß der Kindesmord privilegiert ist. Die Privilegierung
gerade, das einzig Wichtige, erwähnt der Verfasser nicht.
Ein anderes Beispiel: „Arglistiges Verschweigen eines Mangels bedeutet ein auf
Täuschung gerichtetes und geeignetes Handeln (ungenau: richtiger Unterlassen),
d.h. das Bewußtsein, daß der Mangel erheblich ist und der Wille, den Mangel
trotzdem nicht zu offenbaren, obgleich nach Treu und Glauben eine
Offenbarungspflicht besteht.“ Der Satz ist zwar nicht glücklich gefaßt aber
inhaltlich nicht unrichtig und wäre in einem dogmatischen Rechtslehrbuch für
Studierende angebracht, wenn durch gute Beispiele die Gefahr der Trockenheit
vermieden wird. Für den Ingenieur ist es in der Regel nicht zweifelhaft, was mit
arglistigem Verschweigen gemeint ist. Von Interesse wäre für ihn, nur zu wissen, in
welchen Fällen besteht eine Pflicht zur Mitteilung nach Treu und Glauben, und wie
grenzt sich Arglist von bloßer Fahrlässigkeit ab, und in welchen Fällen hat die
Rechtsprechung Arglist angenommen, in welchen nicht, und die Beantwortung dieser
Fragen sucht man vergebens.
Neben diesen Mängeln des Buches sollen die Vorzüge keineswegs verschwiegen werden.
Einzelne Abschnitte, insbesondere diejenigen, in denen der Verfasser sich auf die
Anführung und Erläuterung des Gesetzestextes beschränkt, sind mit Geschick und
praktischem Verständnis bearbeitet, wie insbesondere Kraftfahrzeuggesetz und das
Recht des gewerblichen Rechtsschutzes.
Ob das Buch bei seinen Mängeln in der Lage ist, dem tatsächlich vorhandenen
praktischen Bedürfnis zu genügen, möchte recht zweifelhaft sein. Vielleicht ist
diese Art der Behandlung einer Rechtskunde des Ingenieurs überhaupt nicht so
angebracht, wie speziellere Behandlungen einzelner technischer Rechtsgebiete. Ich
glaube, daß manchem Ingenieur mit einem Rechtshandbuch des Maschinenbaues und
Maschinenhandels, einem Recht des Fabrikanten, einem Handbuch des Rechtes der
höheren Angestellten und einer Darstellung des gewerblichen Rechtsschutzes, die
zusammen nicht teuerer zu sein brauchen als das Buch von Blum, aber bei weitem eingehender gehalten sein können, mehr gedient ist
als mit dem umfangreichen Buch des Verfassers. Hier dürfte sich für die Verleger
noch manche dankbare Aufgabe finden.
Dr. jur. Eckstein.
Betriebsstörungen in der
Malzfabrikation und Bierbrauerei sowie deren Behebung. Von Ing. Chem. Edm. Weinwurm, k. k. Professor in Brünn. (Bibliothek der
gesamten Technik. 159. Band.) 154 Seiten. Hannover. Dr. Max Jänecke.
Verfasser gibt in dem vorliegenden Bändchen auf Grund seiner in der Praxis
gesammelten Erfahrungen sowie unter eingehender Berücksichtigung der brautechnischen
Literatur eine recht übersichtliche und klare Darstellung der Betriebstörungen in
Mälzereien und Brauereien, ihrer Ursachen sowie der Mittel und Wege zu ihrer
Beseitigung. Im ersten Teile behandelt er die Störungen, die durch schlechtes
Wasser, fehlerhafte Gerste oder verdorbenen Hopfen entstehen können, und die
Anforderungen, die
an diese Rohstoffe zu stellen sind. Im zweiten Teile des Buches werden dann
ausführlicher die möglichen Fehler und ihre Folgen bei unrichtiger Betriebführung,
und zwar bei der Malzbereitung, bei dem Sudprozeß, der Gärung sowie beim Abfüllen
des Bieres, erörtert. Das kleine Buch wird sowohl dem Brauer als auch dem
Brauereichemiker gute Dienste leisten, zumal durch die zahlreichen Literaturhinweise
in besonderen Prallen das Auffinden weiteren Materials zur Beurteilung dieser oder
jener Betriebstörung ohne großen Zeitaufwand ermöglicht wird.
A. Sander.
Die Chemie der Kohle. Von Prof.
Dr. F. W. Hinrichsen † und Dipl.-Ing. S. Taczak. Dritte Auflage von Muck, die Chemie der Steinkohle. 523 Seiten mit 11 Abb. Leipzig 1916.
Wilhelm Engelmann. Preis geh. 15,– M, geb. 16,50 M.
In dem vorliegenden Buche findet das zuletzt im Jahre 1891 erschienene Werk von Muck seine Auferstehung. Diese Tatsache wird zweifellos
von allen Fachleuten mit Freude begrüßt werden, zumal es seitdem niemand unternommen
hat, die Ergebnisse der in den letzten Jahren recht fortgeschrittenen
Kohlenforschung im Zusammenhange darzustellen und kritisch zu würdigen. Die beiden
Verfasser, von denen der erstere schon in den ersten Monaten des Krieges im Kampf
fürs Vaterland gefallen ist, sind durch ihre im Königl. Materialprüfungsamt in
Berlin-Lichterfelde ausgeführten Arbeiten über Brennstoffe in Fachkreisen bestens
bekannt und waren daher zur Uebernahme dieser Arbeit durchaus berufen. Sie haben
sich ihrer Aufgabe mit Geschick unterzogen und haben die Ausführungen Mucks, entsprechend den Fortschritten dieses
Wissensgebietes in den letzten 25 Jahren, ergänzt und darüber hinaus das Werk noch
in technischer und wirtschaftlicher Richtung in sehr willkommener Weise erweitert,
so daß es nicht nur dem Chemiker, sondern auch dem Ingenieur und Industriellen viel
Interessantes bietet. Eine kurze Skizzierung des Inhalts möge dies beweisen.
Im ersten Kapitel geben die Verfasser einen recht instruktiven Ueberblick über die
wirtschaftliche Bedeutung der Kohle, ihr Vorkommen und ihre Gewinnung. Dann
schildern sie die verschiedenen Theorien über die Entstehung der Kohle, die zu ihrer
künstlichen Herstellung unternommenen interessanten Versuche sowie die Arbeiten, die
die Ermittlung der chemischen Konstitution der Kohle zum Ziele hatten. Die folgenden
Kapitel behandeln ausführlich die mechanischen Beimengungen (Wasser, Gase, Asche)
sowie die wichtige Frage der Unterscheidung und Einteilung der natürlichen Kohlen.
Weiter erfahren wir Näheres über die Abhängigkeit der technisch wichtigen
Eigenschaften (zum Beispiel der Koksausbeute) von der prozentischen Zusammensetzung
der Kohlen, über die Verwitterung und Selbstentzündung und über die sich hieraus
ergebenden Lehren für die Lagerung der Kohlen. Ebenfalls von großer praktischer
Bedeutung sind die Abschnitte über die chemische Prüfung der Kohlen, die Bestimmung
ihres Heizwertes und die Umrechnung der Untersuchungsergebnisse. Im Anschluß
hieran wird die vielumstrittene Frage der Heizwertgewähr bei Kohlenlieferungen
näher erörtert, wobei die im Wortlaut abgedruckten Lieferungsverträge, wie sie in
Amerika, Schweden und anderen Ländern bereits seit längerer Zeit in Kraft sind,
besondere Beachtung verdienen. Den Schluß bildet ein Ueberblick über die Verwertung
von Torf, Braunkohle und Steinkohle unter dem Gesichtswinkel ihrer
wirtschaftlichsten Ausnutzung. Als Anhang finden sich Tabellen über die
Zusammensetzung der verschiedensten Kohlenarten, ferner ein Namen- und
Sachverzeichnis.
Wie diese kurze Uebersicht schon zeigt, ist das neue Buch für alle
Kohleninteressenten, möge ihr Interesse nun wissenschaftlicher oder technischer Art
sein, von unschätzbarem Werte, es wird daher ohne Zweifel ebenso wie die früheren
Auflagen des Muckschen Buches eine weite Verbreitung
finden.
A. Sander.
Die Akkumulatoren und galvanischen
Elemente. Theorie, Konstruktion und Anwendung. Von Dr. L. Lucas. Zweite umgearbeitete und erweiterte Auflage. 8°,
VIII und 141 Seiten mit 92 Abb. Leipzig 1917. Dr. Max Jänecke. Preis geb. 6,–
M.
Der Verfasser will eine Abhandlung bringen, die nicht blos für den Studierenden,
sondern auch für den in der Praxis stehenden Ingenieur, der sich über Akkumulatoren
eingehender orientieren will, eine unter einheitlich-wissenschaftliche
Gesichtspunkte zusammengefaßte kurze Beschreibung der Herstellung, Benutzung und
theoretischen Untersuchung der Akkumulatoren geben, ohne an die wissenschaftliche
Vorbildung zu hohe Anforderungen zu stellen. Er behandelt in drei Abschnitten die
Konstruktion (S. 5 bis 28), das Verhalten im Betrieb (S. 29 bis 38) und die
Verwendung (S. 39 bis 91) der Akkumulatoren; daran knüpft er zwei Abschnitte über
allgemeine elektrochemische Theorien (S. 92 bis 110), sowie über die besondere
Theorie des Bleiakkumulators. Die Darstellung ist teils übermäßig knapp, teils
schweift sie zu weit; auch die Anschaulichkeit läßt manchmal zu wünschen übrig. Die
galvanischen Elemente sind nebenbei im dritten Abschnitt auf acht Seiten abgetan;
dagegen sind der Schaltung von Akkumulatoren in Beleuchtungsanlagen 20 Seiten und 16
Abbildungen gewidmet. Auch in den theoretischen Ausführungen wäre manches zu
entbehren, zum Beispiel die Tabelle der Ueberspannungswerte an Platin, Gold usw. Das
ganze Buch macht auf mich einen unerfreulichen Eindruck gleich einer Gebäudegruppe,
welche ohne guten Bauplan errichtet ist. Ebenso willkürlich sind die Anforderungen,
welche der Verfasser an die Vorkenntnisse des Lehrers stellt; bald sind sie ziemlich
groß, bald belehrt er über Anfangsgründe und kramt dabei allerlei Lesefrüchte aus,
die eigentlich garnicht zur Sache gehören. Ich kann daher das Buch nicht
empfehlen.
K. Arndt.
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Berichtigung zu Ritter, Geschmierte Arbeitsräder, in lieft
4 d. Bd. S. 56 linke Spalte Zeile 24 v. o. muß es statt Zykloidenrädern heißen
Evolventenrädern. S. 56 rechte Spalte Zeile 6 v. u. muß es statt r=\frac{200}{2\,Z} heißen
r=\frac{200}{2\,z}\mbox{ mm}.