Titel: | Bücherschau. |
Fundstelle: | Band 332, Jahrgang 1917, S. 328 |
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Bücherschau.
Bücherschau.
Das Urteil des Oberlandesgerichts
Köln vom 28. März 1917. Mit Rücksicht auf seine Feststellungen bezüglich
der Berechnung der Tantieme des Aufsichtsrates von dem Gewinn und von der Tantieme
des Vorstandes. Von Robert Esser, Geheimer Justizrat,
Köln. Bonn 1917. A. Marcus & E. Weber.
In dem Eingang seines Werkes gibt Esser zunächst die
Feststellungen dieses Urteiles in rechtlicher Beziehung wieder, die dahin gehen: 1.
daß trotz der bestrittenen Rücklagenatur des Gewinnvortrages in dem Jahr, worin er
erzielt worden ist, es jetzt wohl überwiegend als in der Rechtsprechung und
Rechtslehre vertretene Ansicht hingestellt werden könne, daß auch dieser Gewinn, der
nicht verteilt, sondern zurückgelegt werde, da er im Vermögen der Gesellschaft
verbleibe und dessen Schicksal teile, einen wirklichen echten Reservefonds darstelle
und deshalb tantiemefrei zu behandeln sei; 2. daß der Gewinnanteil des
Aufsichtsrates nicht aus dem vollen Reingewinn, sondern aus dem um den Gewinnanteil
des Vorstandes verminderten Reingewinn nach Abzug von 4 v. H. Dividende zu berechnen
sei, weil die Sachlage es erfordere, daß bei Berechnung beider Tantiemen eine
zeitliche Aufeinanderfolge eintrete. Zunächst sei nämlich aus dem gemäß § 237
ermittelten Reingewinn die Vorstandstantieme zu ziehen. Erst aus diesem, um den
Betrag der Vorstandstantieme verminderten Reingewinn sei nunmehr die
Aufsichtsratstantieme im Rahmen der Vorschriften des § 245 HGB. mit der Rechnung vom
Hundert, nicht auf Hundert, zu berechnen. Eine Anzahl von Aktiengesellschaften
handhabe bereits diese Art der Berechnung. Esser bekämpft
diese Auffassung als unzutreffend. Aus der Begründung der zu 1 getroffenen
Feststellung ergibt sich nach ihm nicht die Reservefondsnatur des Gewinnvortrages,
sondern höchstens, daß es sich dabei um einen reservierten Gewinn handele, der im
Sinne des Gesetzes keine Rücklage bilde. Die Ansicht des OLG. über die Berechnung
der Gewinnanteile des Vorstandes und Aufsichtsrates hält Esser als den Vorschriften des Gesetzes widersprechend. Nach seiner
Ansicht läßt sich aus den beiden §§ 237 und 245 nicht der Schluß ziehen, daß
zunächst die Berechnung des Gewinnanteiles des Vorstandes und erst dann die des
Aufsichtsrates vorgenommen werden müsse, da eine solche Reihenfolge von dem Gesetz
nicht vorgesehen werde. Meistens werde die Berechnung wohl gleichzeitig erfolgen,
man könne aber auch nach Belieben mit der einen oder anderen beginnen; ja man könne
unter Umständen sogar gezwungen sein, die Berechnung des Gewinnanteiles des
Aufsichtsrates an erster Stelle eintreten zu lassen.
Die Beweisführung Essers zu seinen Ausführungen über diese
jüngst sehr eingehend behandelte Frage ist juristisch sehr scharfsinnig. Für
Mitglieder von Aufsichtsräten und Vorständen von Aktiengesellschaften sowie auch
Aktionären dürfte Essers kleines Werk wohl von Interesse
sein, namentlich bei Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich dieser Frage.
Rechtsanwalt Dr. Werneburg.
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Elektrochemie und ihre physikalisch-chemischen Grundlagen. Von Dr. Heinrich Danneel. (Sammlung Göschen Bd. 252.) Dritte
Auflage. 186 Seiten mit 16 Abbildungen. Berlin und Leipzig 1916. G. J. Göschen.
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Verfasser gibt in zwei Bändchen der bekannten Sammlung eine kurze, aber recht
geschickte Darstellung der Elektrochemie, die sich anscheinend großer Beliebtheit
erfreut. Der bereits in dritter Auflage vorliegende erste Band behandelt in sieben
Abschnitten die wichtigsten Grundgesetze der Elektrochemie und der aufs engste mit
dieser verbundenen allgemeinen Chemie, so zum Beispiel die Begriffe Arbeit,
Stromstärke und Spannung, das chemische Gleichgewicht, die Dissoziationstheorie,
Leitfähigkeit, elektrochemische Stromerzeugung, Polarisation, Elektrolyse und
anderes mehr. Die Ableitung dieser Begriffe und Gesetzmäßigkeiten ist kurz und
präzis und wird durch Abbildungen und mehrfach auch durch Beispiele näher erläutert.
Das Büchlein ist namentlich auch geeignet, den Ingenieur mit den Grundlagen dieses
Gebietes bekannt zu machen, und kann daher bestens empfohlen werden.
A. Sander.
Bei der Schriftleitung eingegangene Bücher.
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Kohlenstoffverbindungen. Von Dr. Hugo Bauer.
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1917. G. J. Göschen. Preis geb. 1,– M.
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Textabbildung Bd. 332