Titel: | Erklärung des dem Abrah. Heinr. Chambers, Esq. in Bond Street in der Grafschaft Middlesex, ertheilten Patentes auf eine Verbesserung in Bereitung oder Erzeugung von Materialien zur Bildung von Chausseen oder anderen Straßen, welche Materialien, auf diese Art bereitet, zugleich auch zu anderen nüzlichen Zweken dienen können. Den 18. März 1820. |
Fundstelle: | Band 6, Jahrgang 1821, Nr. XLIII., S. 257 |
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XLIII.
Erklärung des dem Abrah. Heinr. Chambers, Esq. in Bond Street in der Grafschaft Middlesex, ertheilten Patentes auf eine Verbesserung in Bereitung oder Erzeugung von
Materialien zur Bildung von Chausseen oder anderen Straßen, welche Materialien, auf diese Art bereitet, zugleich auch zu anderen
nüzlichen Zweken dienen können. Den 18. März 1820.
Im Repertory of Arts, Manufactures et Agriculture. II. Series. N. CCXXVI. Maͤrz 1821. S. 193Baiern, Boͤhmen und Wuͤrtemberg sind die Koͤnigreiche in
Deutschland, die die meisten Chausseen besizen; das eigentliche Oesterreich hat deren
nur wenige; Sachsen und Preußen haben sie leider bisher noch
groͤßtentheils nur auf dem Papiere. Nicht fuͤr die
Straßenbau-Inspektoren in den Laͤndern, in welchen die Regierungen
durch Errichtung und Unterhaltung von Chausseen vaͤterlich fuͤr
das Wohl ihrer Unterthanen sorgen, sondern fuͤr einzelne
Guͤterbesizer, die zu ihren Besitzungen fahrbare Straßen herstellen,
fuͤr Gemeinden, die ihre oft grundlosen Wege fuͤr sich und andere
fahrbar machen wollen, haben wir dieses in so mancher Hinsicht lustige Patent
hier uͤbersezen und einruͤken lassen. Allerdings werden manche,
vielleicht sogar viele, Ideen des Hrn. Chambers unter
gewissen Verhaͤltnissen, vorzuͤglich in Gegenden, wo der Boden
thonig und kein Mangel an Brennmaterials ist, ausfuͤhrbar und
nuͤzlich seyn: allein, wie, wenn bei dem besten Materials zum
Straßenbaue, Guͤterbesizer wie Gemeinden, lieber grundlose Wege als
fahrbare Straßen haben, lieber sich Haͤlse und ihren Pferden Kreuz und
Beine brechen wollen, als auf schoͤn geebnetem Wege hinzurollen? Und
endlich, wie, wenn bei uns ein verstaͤndiger Guͤterbesizer, eine
thaͤtige Gemeinde ihre Straßen mit gebranntem Thone und mit Schlaken
bauen und bessern wollte, und ein Hr. Chambers
verdammte sie dafuͤr, kraft eines Privilegiums, zur Strafe fuͤr
ihren Fleiß eine horrende Buße zu bezahlen, und zwaͤnge sie, ihre Straßen
von ihm allein machen zu lassen? A. d. Ueb..
Chamber's Bereitung oder Erzeugung von Materialien zur Bildung der Chausseen etc.
Meine Verbesserung in Bereitung oder Erzeugung von Materialien
zur Bildung von Chausseen und zu anderen nuͤzlichen Zweken besteht im Brennen, Calciniren
und Verglasen gewisser Erden oder erdiger Substanzen, und in Anwendung derselben
nach dem Brennen, Calciniren, und Verglasen auf eine eigene unten beschriebene Weise
zur Bildung und Ausbesserung der Straßen und Fußpfade; ferner in ihrer
Benuͤzung zu anderen neuen und nuͤzlichen unten genannten Zweken. Die
von mir hierzu gewaͤhlten Erden sind: Thon, Lehm, Mergel oder irgend eine
andere, unter was immer fuͤr einem Nahmen vorkommende, Erde, die nicht zu
Staube zerfaͤllt, oder guter lebendiger Kalk wird, nachdem sie in dem Ofen
gebrannt wurde, sondern die in der Hize desselben erhaͤrtet und verglaset:
ein in geringer Menge in
derselben vorkommender Kalk kann nicht schaden. Diese Erden muͤssen in Oefen
oder Meilern gebrannt, und die Oefen selbst so nahe als moͤglich an der
anzulegenden oder auszubessernden Straße, und an der zu brennenden Erde errichtet
werden, aus dem einleuchtenden Grunde, alle Ausgaben fuͤr Zufahren derselben
sowohl durch Pferde als durch Ochsen zu ersparen, worin einer der Hauptvortheile
meines neuen Straßenbau-Systemes, das keine solche Auslagen noͤthig
macht, besteht: denn bei demselben darf nur das noͤthige Feuermateriale und
der wie unten gezeigt werden wird, zum Binden noͤthige Kalk herbeigefahren
werden. Ich will durch meine Erfindung keines Weges den Gebrauch der Steine, des
Schuttes oder anderer guter und harter Materialien, wo man sie an Ort und Stelle
haben kann, und diese daher wohlfeiler als alles andere zu stehen kommen,
uͤberfluͤßig machen; sondern ich beschranke sie vorzuͤglich nur
auf jene schweren kalten lehmigen oder thonigen Gegenden, wo man keine guten und
harten Materialien zum Straßenbaue findet, und diese nur mit vielen Auslagen aus der
weiten Ferne herbeigeschaft werden koͤnnen. Die Vortheile meiner Methode sind
daher einleuchtend, indem durch dieselbe Straßenbau-Materialien von der
besten Art an Ort und Stelle selbst, wo sie am noͤthigsten sind, um einen
verhaͤltnißmaͤßig sehr geringen Preis erzeugt werden; denn nach dieser
Methode kann eine uͤber eine Streke Thonlandes oder uͤberhaupt
uͤber brenn- und verglasbare Erde hinlaufende Straße durch diesen Thon
und durch diese Erde selbst ausgebessert und verbessert werden. Die Mittel, deren
ich mich in dieser Hinsicht bediene, und welche ich hiezu empfehle, sind: parallel
laͤngs der Straße hin einen ungefaͤhr zwei (engl.) Fuß breiten
Graͤben an einer oder an beiden Seiten derselben aufzuwerfen: die Tiefe
dieser Graͤben muß betraͤchtlich genug seyn, um die Straße vollkommen
troken zu legen. Die
aus diesen Graͤben ausgeworfene Erde muß auf Haufen geschlagen und am Rande
derselben entweder auf der Straße selbst, oder wenn nicht Plaz genug da ist, an
irgend einer schiklichen Stelle so aufgeschichtet werden, daß die Basis oder der
Grund des Haufens ungefaͤhr drei Fuß weit wird. In diesem Zustande
laͤßt man die Erde so lang, bis sie an der Luft hinlaͤnglich troken
geworden ist, um in den Ofen oder Meiler zum Brennen oder Verglasen gebracht zu
werden, waͤhrend welcher Zeit sowohl die Straße selbst, als der Theil, aus
welchem die ausgegraͤbene Erde aufgehaͤuft lag, durch die an der Seite
gezogenen Graͤben bedeutend abgetroknet seyn wird. Die Oefen zum Brennen,
Verkalken oder Verglasen der besagten Materialien muͤssen aus derselben
ausgegraͤbenen Erde errichtet werden, und wenn eine neue Straße angelegt
werden soll, so sollen diese Oefen nicht weiter als zehn Poles oder fuͤnf und
fuͤnfzig YardsEin Yard ist 3 engl. Fuß. A. d. Ueb. von einander entfernt stehen, um die Auslagen zu ersparen, die das
Zu- und Abfuͤhren der Materialien zu und von den Oefen verursachen
wuͤrde. Die Oefen koͤnnen von beliebiger Laͤnge, duͤrfen
aber von der Basis nie breiter als sechs Yards seyn (die Dike der
Seitenwaͤnde mit eingerechnet), welche an den ersten drei Fuß ihrer
Hoͤhe zwischen dritthalb und drei Fuß in der Dike halten muͤssen. Der
Grund, warum die Oefen oder Meiler auf diese Breite beschraͤnkt werden, ist,
um sie mit Segeltuch, Flechtwerk oder Brettern bei nasser Witterung oder Plazregen
schuͤzen oder deken zu koͤnnen, was solang hoͤchst
noͤthig ist, bis die Oefen oder Meiler wenigstens vier bis fuͤnf Fuß
hoch mit Feuermateriale und gut durchgehizter Erde angefuͤllt sind, wo man
sie dann fuͤr ziemlich sicher gestellt halten darf. Die Feuer- und
Straßenbau-Materialien koͤnnen in einem Ofen oder Meiler dieser Art
fuͤnf bis sechs Fuß hoch eingetragen werden, und die Weist, wie dieß
geschieht, so wie die Bauart des Ofens selbst ist folgende: Der Meiler oder Ofen
besteht aus einer Hinter- und Vorder-Seite und aus zwei
End-Waͤnden aus Thon oder Erde, wie oben bemerkt wurde. Durch die
Hinter- und Vorder-Seite laufen Feuerloͤcher von
ungefaͤhr neun Zoll Hoͤhe und einen Fuß Breite tiefer als die
Flaͤche der inneren Erde oder die Sohle des Ofens, und ungefaͤhr sechs
(engl.) Fuß von einander. Ein aͤhnliches Loch laͤuft durch den
Mittelpunkt einer jeden der besagten Endwaͤnde. Graͤben oder
Kanaͤle von ungefaͤhr einem (engl.) Fuß Breite und neun Zoll Tiefe
werden in dem Boden innerhalb des Meilers von einem Feuerloche zu dem anderen
gegenuͤber stehenden von der Hinter-Seite zur Vorder-Seite
gezogen, und ein aͤhnlicher Kanal oder Graͤben laͤuft mitten
durch den Meiler von einem Endloche zu dem anderen so, daß er alle vorigen
Kanaͤle unter einem rechten Winkel durchkreuzt. Holz, Steinkohlen, Coks, Torf
(Culm?), Schlaken und Steinkohlen-Asche (cinder-ashes, in London soil and breeze
genannt), koͤnnen als Feuermateriale benuͤzt werden: in jedem Falle
muͤssen aber Holzreiser in Buͤndel gebunden zuerst angewendet werden,
um diese Feuer-Materialien in Gluth zu bringen, und diese Buͤndel
muͤssen in die oberwaͤhnten Canaͤle oder Graͤben gelegt
werden, welche man mit denselben ganz voll fuͤllen muß, und zwar so, daß die
Reiser-Enden einiger dieser Buͤndel aus den besagten
Feuerloͤchern hervorragen. Auf diese Weise wird ein Ofen oder Meiler von
zwoͤlf Yards Laͤnge und sechs Yards Breite (die Waͤnde mit
eingeschlossen) ungefaͤhr hundert trokene ReisebuͤndelIn England, wo Brennholz außerordentlich theuer ist, und alles Steinkohlen
brennt, bedient man sich zum Unterzuͤnden der Reiserbuͤndel
(Faggots), die theils bestimmte Groͤße, theils bestimmte Preise
haben. A. d. Ueb. fordern. Auf diese Buͤndel kommt Scheiterholz oder anderes Brennmateriale, und das Ganze
wird zwei (engl.) Fuß Hoch mit Thon oder anderer tauglicher Erde, die, wie gesagt,
vorher an Luft und Sonne getroknet wurde, bedekt. Auf dieses Lager von zwei Fuß
Maͤchtigkeit wird wieder soviel hartes Holz oder anderes
Feuer-Materiale aufgetragen, als hinreichend ist um, wenn es durch und durch
durchgluͤht, den roͤßten Theil des Eintrages in den Ofen zu brennen,
kalciniren und zu verglasen, welcher immer in Stuͤken von verschiedener Form,
in welchen diese Materialien gewoͤhnlich vorkommen, eingesezt werden muß.
Aller bei dem Troknen erzeugte Staub muß bei Seite gethan werden (damit er nicht das
Feuer ausloͤsche, wie wir unten zeigen werden), indem dieser feine Stoff die
Einwirkung des Feuers hindern wuͤrde, da er alle Zwischenraͤume
verschließt, und hierdurch den Zug verstopft. KelpSehr grobe Soda, die aus der Asche der See-Unkraͤuter
ausgelaugt wird. A. d. Ueb., Farnkraͤuter, Abfaͤlle beim Beschneiden der Reben,
Heu-Abfaͤlle, und andere Pflanzen, welche beim Verbrennen Alkali
erzeugen, koͤnnen so mit der ausgegraͤbenen Erde gemengt werden, daß
sie die Verglasung derselben beguͤnstigen; auch wohl Salz, Barille (Soda oder
Natron), Pottasche oder Seifensiederasche kann zu diesem Zweke angewendet werden, wo
man immer diese Artikel zu hinlaͤnglich niedrigen Preisen erhalten kann.
Sollten Lage oder Umstaͤnde einen groͤßeren Ofen oder Meiler als den
hier beschriebenen erfordern, so kann noch ein Stuͤk von gleichen Dimensionen
daran angesezt werden, und zwar an der Ruͤk- oder Vorder-Seite,
in welchem ersteren Falle die erste oder urspruͤngliche
Ruͤk-Seite nur eine Scheidewand wird, und nicht uͤber achtzehn
Zoll dik zu seyn braucht. Waͤren noch fernere Ansaͤze noͤthig,
so koͤnnen diese dadurch gebildet werden, daß man die Endwaͤnde sechs Yards
weiter ausdehnt, und entweder eine andere Scheidewand achtzehn Zoll dik
auffuͤhrt, oder eine Endwand von dritthalb bis drei Fuß Dike. Diese
Ansaͤze muͤssen jedoch alle gemacht worden seyn, ehe der Meiler
angezuͤndet wird, und auf diese Weise koͤnnen Meiler von beliebigem
Umfange noͤthigen Ortes errichtet werden, jedoch mit der Vorsicht, daß, wo
immer Scheidewaͤnde gebildet werden, auch Loͤcher, gleichsam als
Fenster, von ungefaͤhr achtzehn Zoll im Gevierte, gelassen werden, und zwar
in einer Hoͤhe von beilaͤufig fuͤnfzehn bis achtzehn Zoll
uͤber den unteren Feuerloͤchern, und gerade uͤber denselben zum
leichteren Durchgange und zur Mitteilung des Feuers, welches beinahe an allen diesen
Loͤchern zugleich anzusteken ist, immer jedoch zuerst an jener Seite des
Meilers, welche im Winde (leeward) liegt. Der Einsaz
eines Meilers kann beinahe nie durchaus so gebrannt, calcinirt oder verglast werden,
daß alle Stuͤke gleich hart und von derselben Guͤte waͤren:
denn dieß haͤngt von der Natur der eingesezten Erde, mit welcher man zu thun
hat, von der Menge und Guͤte des Feuer-Materiales, von der
Staͤrke und Richtung des Windes, der auf das Feuer wirkt, und von anderen
Umstaͤnden ab, so daß man in jedem Meiler nach jedem Brande in Hinsicht auf
Guͤte alles erhaͤlt, was zwischen gemeinem Ziegel und der
haͤrtesten verglasten Substanz in der Mitte gelegen ist. Es muß also
ausgeschieden werden, und Farbe und Haͤrte zeigt bald, was zu einander
gehoͤrt. Was roth ist, nenne ich gebrannt; das
hell Karmesin calcinirt; das außen schwaͤrzlich
Rothe, inwendig dunkel Purpurfarbene und Zeitige, wie Bimsstein, geflossen, und das schwaͤrzlich Gruͤne, das
wie Glas aussieht, vollkommen verglaset. Nebst diesen
wird stets noch eine Menge gebrannter Thon-Asche und Staubes erzeugt,
welcher, obschon untauglich zum Straßenbau, nichts desto weniger als Besserungs-Mittel der
Aeker hoͤchst schaͤzenswerth ist; so daß also bei diesem Verfahren
nichts verloren geht und alles die allgemeine Auslage ersezen hilft. Es ist
unvermeidlich, daß nicht eine gewisse Menge Asche und Standes waͤhrend dieser
Arbeit zum Vorscheine kaͤme, indem, nachdem die rohen zur Verglasung
bestimmten Materialien eingesezt wurden, und das Feuer oben an der Deke durchschlug,
dieses zur Vollendung der Operation gedaͤmpft und zuruͤckgehalten
werden muß, was am besten mittelst jener kleinen staubartigen Theile geschieht,
welche bei dem Troknen und Ausnehmen dieser Materialien abfallen, und, wie wir oben
erwaͤhnten, zu diesem Zweke bei Seite gelegt werden.
Nachdem ich meine Methode den Thon oder die Erde auszugraͤben und zu troknen,
und die Weise, wie der Ofen oder Meiler vor Regen geschuͤzt werden kann, um
verglaste und andere harte Materialien zum Straßenbaue zu erhalten, beschrieben
habe, will ich fortfahren die verschiedenen nuͤzlichen Zweke zu entwikeln, zu
welchen die besagten Materialien angewendet werden koͤnnen, und worauf ich
kraft meines Patentes ein ausschließliches Recht in Anspruch nehme: und zwar 1. auf
wissenschaftlichen Bau oͤffentlicher Heerstraßen und anderer Straßen; 2. auf
Trokenlegung der Laͤndereien; 3. auf Gartenwege, Fußpfade und Fahrwege in
Lustgaͤrten; 4. auf Boden in Scheunen, Tennen, Kornboͤden,
Pferde-, Kuͤhe- und Schweinstaͤllen und allen
Oekonomie-Gebaͤuden; 5. auf Pflasterbette, worauf Pflaster mit
Sicherheit ruhen kann; 6. auf Wassergraͤben, um Gebaͤude und
Landungsplaͤze an der Wasserseite zu sichern; 7. endlich auf ein Surrogat
fuͤr Asche oder Sand beim Moͤrtel- oder Porzolanamachen. Was
erstens den wissenschaftlichen Bau oͤffentlicher Heerstraßen und anderen
Straßen betrifft, so sind die nach meinem Patente erbauten Straßen in drei verschiedene Lager
getheilt, wovon das erste ein undurchdringlicher Grund oder Floͤz, das
zweite, ein Mittellager, der Koͤrper der Straße, und das dritte die
aͤußere Bedekung oder Oberflaͤche derselben ist. Stuͤke von
vier bis sechs Quadrat-Zollen der haͤrtesten im Ofen oder Meiler
erzeugten Materialien werden zur Bildung des undurchdringlichen Floͤzes oder
Grundes verwendet. Diese Stuͤke, obschon hoͤchst unregelmaͤßig
in ihren Formen, werden auf einem vollkommen ebenen Bette von kleinen gebrannten
oder kalcinirten Stuͤken, welche man stets bei Eroͤffnung des Ofens
oder Meilers findet, so nahe als moͤglich neben einander gelegt. Die
Zwischenraͤume zwischen diesen groͤßeren Stuͤken werden mit
kleineren ausgefuͤllt, uͤber welche noch kleinere Stuͤke
ausgestreut werden, welche die Loͤcher ausgleichen, und uͤber diese
werden endlich noch feinere gesiebt, bis durch Rechen und Pochen das Floͤz
oder der Grund vollkommen geebnet wurde. Hierauf wird das Ganze mit lebendigem Kalke
und Wasser zusammengekittet, und dadurch undurchdringlich fuͤr den Regen, der
auf seine Oberflaͤche herabfaͤllt, und mittelst der gehoͤrigen
Convenitaͤt derselben seitwaͤrts in die Abzuͤge
ablaͤuft, welche parallel mit der Straße neben derselben hinziehen und sich
in die Seitengraͤben entleeren. Ueberdieß sind unter der Oberflaͤche
des undurchdringlichen Floͤzes noch Unter-Abzuͤge von einem Fuß
bis zu fuͤnfzehn Zoll angebracht, und diese sowohl, als die eben
erwaͤhnten Seiten-Abzuͤge werden durchaus (nicht theilweise)
mit kleinen ausgesuchten Stuͤken der kalcinirten Materialien
ausgefuͤllt, um sie von allem Staube oder kleineren Abfaͤllen frey zu
halten; durch sie wird nicht nur der Moͤglichkeit einer Seiteneinsaugung des
Wassers in die Straße vorgebeugt, sondern auch aller Regen, der auf die
Oberflaͤche desselben fallen oder durch die Oberflaͤche durchsizen
mag, aufgefangen und abgeleitet.
Das mittlere Lager oder der Koͤrper der Straffe wird aus geflossenen und
calcinirten Materialien gebildet, die so klein sind, daß sie durch Loͤcher
von drei Quadratzollen im Wurfgitter durchgehen: die Deke hingegen oder die
Oberflaͤche wird aus den kleineren Theilen der haͤrtesten Materialien
mit Beihuͤlfe eines Theiles von Schutt (!) oder Ballast gebildet, und mit
einer schweren Walze niedergewalzt. Die große Unregelmaͤßigkeit in der Form
der verglasten, geflossenen und calcinirten Materialien, aus welchen der Grund, der
Koͤrper und die Oberflaͤche meiner Straffe besteht, gibt ein solches
System von Widerstand gegen das darauf druͤkende Gewicht, daß jeder Theil
derselben die Eigenschaft und Staͤrke eines Bogens, welcher, auf einem Lager
von Thon ruhend, das im trokenen Zustande erhalten und durch die Seiten (causeways) der Straffe gestuͤzt wird, im Stande
ist, ohne eingedruͤkt zu werden, jedes Gewicht zu ertragen, welches gesezlich
uͤber Straffen gefahren werden darf. 2) Nehme ich als ausschließliches
Privilegium und Recht in Anspruch den Gebrauch und die Anwendung verglaster,
geflossener und calcinirter oder gebrannter Thonerde oder anderer Erde, (leztere. so
stark gebrannt, daß sie unfaͤhig ist Wasser einzusaugen) zum
Auffuͤllen der Abzuggraͤben, die man Unterabzuggraͤben (under-drains) oder Landgraͤben (land-ditches) nennt. Diese Graͤben
muͤssen vollkommen von ihrem Boden an bis hinauf zu ihrer Schulter oder bis
an die oberste Kante, nachdem sie mit der gewoͤhnlichen dreiekigen Schaufel
oder mit dem Spaten ausgestochen wurden, mit den Stuͤken oder
Bruchstuͤken obiger Substanzen ausgefuͤllt werden. Auf diese Weise
werden die inneren Seiten dieser Abzuggraͤben gestuͤzt, und gesichert
gegen das Abfallen in den Graben, den sie sonst ausfuͤllen wuͤrden,
und diese außerordentlich harten und scharf winkeligen Spizen aller dieser Theile
verwehren zugleich den Maulwuͤrfen den Zutritt, die so haͤufig durch solche
Abzuggraͤben durchziehen, wenn diese zum Theile mit kleinem Geroͤlle
oder anderen Steinchen gefuͤllt sind. 3) Nehme ich bei meiner Erfindung als
ausschließliches Recht in Anspruch das Deken der Treppelwege (towing-paths) an der Seite der Canaͤle und Fluͤsse,
der Gaͤnge in den Garten und der Pfade durch Lustanlagen. 4) Nehme ich
gleichfalls in Anspruch die ausschließliche Anwendung meiner Erfindung um in
ScheunenEs heißt im Originale: for the bottoming of ricks et
stacks, d.h. um den Boden fuͤr Heu- und
Getreide-Schober zu machen. Da bei uns, nicht wie in England,
Korn- und Heu-Schober im Freyen gehalten werden, so
uͤbersezten wir dieß durch Scheune. Was wuͤrden unsere
Landsleute sagen, wenn sie nicht mehr das Recht haͤtten den Boden
ihrer Scheune zu machen, wie es ihnen gefaͤllt, und wenn sie hohe
Strafe oder wenigstens endlose Processe daruͤber zu fuͤhren
haͤtten, daß es einem derselben einfiele, (wie es wirklich mehreren
eingefallen ist) seine Scheune mit kleingestampften Ziegeln auszulegen, mit
grobem Ziegelmehle zu uͤberstreuen und dann festzustampfen. A. d.
Ueb., Tennen, Kornboͤden, Pferde-, Kuͤhe- und
Schweinstaͤllen und allen anderen Oekonomie-Gebaͤuden Boden
(mit oder ohne Kalk) zu legen, wodurch das Graben, Bruͤten, und der
Aufenthalt der Ratten und anderer Ungeziefers unmoͤglich gemacht wird. 5)
Nehme ich auch das ausschließliche Recht in Anspruch, meine Erfindung eines mit Kalk
gesezten Floͤzes von verglaster, geflossener, oder calcinirter Thon-
oder anderen Erde auf die Bereitung eines Bettes anzuwenden, auf welchem die
Straffen von London und anderen Staͤdten mit Sicherheit ruhen koͤnnen,
und das staͤte Einsinken und die Nothwendigkeit eines immerwaͤhrenden
Ausbesserns am Fahrpflaster kraͤftig vermieden werden kann. 6) Nehme ich das
ausschließliche Recht in Anspruch meine besagte Erfindung auf Wassergraͤben
um Landungsplaͤze, Waarenhaͤuser und andere Gebaͤude anzuwenden,
indem ich innenwendig an der aͤußeren Wand einen gewissen Raum, er mag mit
Wasser und Kalk ausgesezt seyn oder nicht, mit diesen Materialien ausfuͤlle,
um dem Graben, und Bruͤten der Ratten vorzubeugen, und zu hindern, daß sie
weder in diese Waͤnde, noch in andere Theile des Gebaͤudes kommen. 7)
Nehme ich gleichfalls das ausschließliche Recht in Anspruch, meine verglaste,
geflossenen, oder calcinirten Materialien zur Erzeugung britischer Porzolana und zur
Bildung eines ganz vorzuͤglichen Moͤrtels mit lebendigem Kalke
anzuwenden, indem alle diese Materialien kein Wasser verschlingen, aͤußerst
hart, hoͤchst unregelmaͤßig in Gestalt, und durchaus
unaufloͤslich sind, da sie gar keine Erde besizen, welche nur im Mindesten im
Wasser aufloͤslich waͤre.
Obschon ich in der Beschreibung der Bildung der Oefen oder Meiler, und der Weise der
Bereitung und des Gebrauches der Materialien so umstaͤndlich gewesen bin,
binde ich mich jedoch an keine besondere Form, Dimension und Bauart dieser Oefen
oder Meiler, auch nicht an die Materialien, aus welchen sie erbaut werden sollen,
indem der große Zwek darin besteht, Materialien zu erhalten, welche dem Zustande der
Verglasung so nahe als moͤglich kommen; und obschon das Verfahren, welches
ich beschrieb, diesem Zweke entspricht, so betrachte ich doch, wenn gleich derselbe
Zwek durch andere Mittel erreicht wirdO Patent-Wesen! Ist ein unmenschlicheres Unrecht denkbar, als Hr. Chambers hier in Anspruch nimmt. A. d. Ueb., und die Materialien so, wie ich oben sagte, gebraucht und angewendet
werden, jedes solche Produkt und jeden Gebrauch desselben als zu meinem Patente
gehoͤrig, und von demselben gedekt. Urkunde dessen etc.