Titel: | Programm |
Fundstelle: | Band 42, Jahrgang 1831, Nr. XXV., S. 54 |
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XXV.
Programm
der von der Société
d'encouragement pour I'Industrie nationale in der General-Sizung
vom 29. December 1830 fuͤr die Jahre 1831, 32, 33 und 35 ausgeschriebenen
Preise.
Programm der von der Société d'encouragement
ausgeschriebenen Preise
Preise fuͤr das Jahr 1832.
Mechanische Kuͤnste.
(Fortsezung und Beschluß von Bd.
XLI. S. 465.)
21) Preis von 12,000 Franken
fuͤr Maschinen zum Hecheln des Flachses.
(Wie im polytechn. Journ. Bd. XXXIX. S.
326.)
22) Preis von 6000 Franken auf Anwendung der hydraulischen
Kreisel (turbines hydrauliques) und der Raͤder mit krummen Blaͤttchen des
Belidor (roues à palettes courbes
de Bélidor) im Großen bei
Werkstaͤtten und Fabriken.
(Das Programm ist genau wie jenes im polytechnischen Journale, Bd. XIX, S. 200; nur ist der Termin zur
Einsendung bis auf den 1. Julius 1832 verlaͤngert, und unter den
Bedingungen Folgendes abgeaͤndert. Wo es S. 202 hieß: die Gesellschaft
verlangt ferner etc., heißt es jezt: „die Gesellschaft verlangt, daß
die hydraulischen Kreisel, die zur Preisbewerbung eingeschikt werden,
welches auch immer die Bewegkraft seyn mag, deren Elemente der Fall und das
Volumen des verbrauchten Wassers sind, eine Wirkung geben, die sich jener
naͤhert, welche man mit derselben Kraft durch Eimerraͤder oder
sogenannte roues de coté erhaͤlt.
Die Gesellschaft verlangt ferner, daß sich eines der vorgelegten
Raͤder mit irgend einer Schnelligkeit unter dem Wasser bewegen
koͤnne, und daß es gegen die Wirkungen der Kaͤlte, der
Veraͤnderungen des Wasserstandes und anderer, mehr oder weniger
großen, Nachtheile geschuͤzt sey.)
23) 5 Preise (von 2000, 4000, 3000, 2000 und 2500 Franken) fuͤr
Fabrikation von Roͤhren zu Wasserleitungen.
(Das Programm gibt hier woͤrtlich die interessante Abhandlung mit den
Abbildungen, welche sich bereits im Polytechn. Journale Bd. XXVIII. S. 56 befindet, mit sehr
wenigen Abaͤnderungen, die wir hier beifuͤgen. Die Roͤhren
muͤssen vor dem ersten Julius 1832 eingesendet werden. Alle Rohren
muͤssen 2 Meter lang seyn und 0,33 Meter im Lichten haben; sie werden,
zwei und zwei nach dem, von dem Preisbewerber angenommenen, Systeme mit einander
verbunden, einem inneren Druke von 10 Atmosphaͤren, der als Basis
fuͤr die Wasserleitung zu Paris angenommen wurde, ausgesezt.
Waͤhrend dieses Versuches werden die Enden noch durch ein anderes Mittel,
als durch ihre eigentliche Verbindung, zusammengehalten werden, damit der innere
Druk seine ganze Wirkung, welche sowohl diese Verbindung, als jede andere, an
jeder einzelnen Roͤhre allenfalls befindliche, Zusammenfuͤgung
aufheben konnte, beibehalte. Die Gesellschaft verlangt, daß die, von den
Preisbewerbern vorgelegten, Roͤhrensysteme zu einer Wasserleitung von
wenigstens 30 Meter Laͤnge und 15 bis 25 Centimeter im Lichten mit
Vortheil angewendet wurden, und daß die Kosten derselben nicht hoͤher
kamen, als die gewoͤhnlichen Kosten solcher Unternehmungen. Diese lezte
Bedingung ist jedoch fuͤr den 5ten Preis nicht durchaus
vorgeschrieben.)
S. 66 ist zuzusezen: 10) Roͤhren aus
Hanfgeweben. Von jenen, die einen Durchmesser von 0,054 Meter haben,
kostet der Meter 4 1/2, Frank; von jenen, deren Durchmesser 0,041 Meter
betraͤgt, kostet der Meter 3 Franken.
24) Preis von 3000 Franken fuͤr die Anwendung der
Eisenbahnen auf die gewoͤhnlichen Straßen mit unregelmaͤßigen
Nivellirungen.
(Die Eisenbahnen, die vor 50 Jahren zuerst am Creusot bei Montcenis angewendet
wurden, haben in neuerer Zeit in England, wie allgemein bekannt ist, eine
außerordentliche Vervollkommnung und Ausdehnung erhalten. Die Vortheile der
Eisenbahnen vor den Kanaͤlen, welche das Programm angibt, sind so
bekannt, daß wir sie nicht anzufuͤhren brauchen. Seit der Erfindung
derselben haben in Frankreich drei Compagnien in einer Streke von mehr als 40
Meilen Eisenbahnen in der Hoffnung errichtet, bei denselben eine Dividende von
mehr als 10 Procent zu erhalten, und mehrere neue Vorschlaͤge wurden der
Regierung von anderen Compagnien gemacht. Bis jezt wurden jedoch die Eisenbahnen
nur fuͤr regelmaͤßige Abhaͤnge und gewisse
Localitaͤten vorgeschlagen, und viele, viele Gegenden entbehren der
Wohlthat eines wohlfeilen Transportmittels, so daß sie unter der Masse der
Producte ihres Bodens und ihrer Industrie erdruͤkt werden, indem sie
wegen der Kostspieligkeit des Transportes auf den fernen Maͤrkten nicht
in Concurrenz treten koͤnnen. Waͤre das System der Eisenbahnen
allgemeiner anwendbar, so ließe sich diesem großen Nachtheile leicht abhelfen. Hr. Brard errichtete auf dem Rande einer
gewoͤhnlichen Straße eine Eisenbahn mit Kosten, welche weit unter jenen
der bisher ausgefuͤhrten Eisenbahnen stehen, indem er durch die bereits
errichtete Straße die Arbeiten des Terrassirens etc. ersparte. Um den Zwek der
Gesellschaft zu erreichen, wuͤrde es sich darum handeln, diese Idee auch
an anderen Orten auszufuͤhren, aber auch, ohne Veraͤnderung der
Nivellirung, die Hindernisse zu uͤberwinden, welche die verschiedenen
Abhaͤnge unserer Straßen nothwendig mit sich fuͤhren.
Die gegenwaͤrtig errichteten Eisenbahnen erfordern Terrassirungen,
Durchstiche, verschiedene Kunstwerke, und dazu sind so große Capitalien
nothwendig, daß die Wohlthat derselben bedeutend vermindert wird, und daß ihre
Anwendung nur unter gewissen Local-Verhaͤltnissen Statt finden
kann. Der Preis dieser Arbeiten betraͤgt bei den gegenwaͤrtigen
Eisenbahnen 11/12 der Kosten der eigentlichen Eisenbahnen und ihrer Legung.
Eisenbahnen, welche ohne weitere Vorbereitungen an dem Rande einer großen Straße
gelegt werden, muͤssen mit Ausgleichung der Umstaͤnde das
Fortschaffen in demselben Verhaͤltnisse erleichtern, in welchem es die
gegenwaͤrtigen Eisenbahnen im Vergleiche mit ebenen Wegen erleichtern.
Die, wegen der Ungleichheit des Terrains mehr verschiedenartige, Benuzung von
Kraͤften macht verschiedene Veraͤnderungen an dem
Bespannungssysteme und die Beseitigung mehrerer Hindernisse noͤthig. Die
Mittel, mit welchen alles dieses geschehen kann, bilden den Gegenstand der
Aufgabe.
Die Gesellschaft wuͤnscht, daß die Eisenbahnen auf alle Straßen
Frankreichs angewendet werden koͤnnen, welches auch immer ihre
Nivellirung seyn mag; sie eroͤffnet daher einen Preis von 3000 Frank. zu
Gunsten desjenigen, der durch Arbeiten, Berechnungen und Versuche die
Eisenbahnen auf verschiedene Richtungen und Abhaͤnge, wie sie an unseren
gewoͤhnlichen Straßen vorkommen, angewendet haben wird. Die Abhandlungen
muͤssen vor dem 1. Jul. 1832 eingesendet werden.)
Chemische Kuͤnste.
25) Preis von 3000 Franken
fuͤr Fabrikation von Flaschen fuͤr schaͤumende
Weine.
(Seit langer Zeit beklagen sich die Fabrikanten schaͤumender Weine
uͤber den Verlust, den sie jaͤhrlich an dem Zerspringen der
Flaschen erleiden, und der oft 20 Procent und zuweilen sogar 50 Procent von der
Gesammtzahl der Flaschen betraͤgt. Die Versuche mit Collardeau's Maschine bewiesen, daß die besten im Handel vorkommenden
Weinflaschen im Allgemeinen einem Druke von 12 Atmosphaͤren Widerstand
leisten; allein die Erfahrung der Handelsleute zeigte, daß dieser Widerstand
nicht ausreiche, und daß die besten kaͤuflichen Flaschen dem Druke des Gases
nicht zu widerstehen vermoͤgen, welches sich bei der Gaͤhrung des
schaͤumenden Weines in geschlossenen Gefaͤßen entwikelt.
Untersucht man diese Flaschen, so wird man finden, daß das Glas am Halse diker,
am Boden noch diker, am Bauche hingegen kaum einen Millimeter dik ist. Diese
Ungleichheit der Dike ist ein wesentlicher Fehler, der sich mit dem
unvollkommenen Ausgluͤhen oder mit einer schlechten Verglasung
vergleichen laͤßt. Die schlecht ausgegluͤhten Flaschen brechen
meistens am Boden, und widerstehen kaum 2–3 Atmosphaͤren. D' Arcet und Hachette fanden
unter den Flaschen, welche sie mit Collardeau's
Maschine pruͤften, einige, die einem Druke von 18–20
Atmosphaͤren widerstanden, und dann am Bauche sprangen; an diesen
Flaschen betrug die Dike des Glases am Bauche nicht weniger als 2 Millimeter, so
daß es scheint, daß eine groͤßere Dike des Bauches viel zur
Staͤrke der Flasche beitragen duͤrfte.
Die Gesellschaft sezt einen Preis von 3000 Franken fuͤr denjenigen
Glasfabrikanten aus, der in drei auf einander folgenden Jahren den, mit
schaͤumenden Weinen handelnden, Weinhaͤndlern 5000 Flaschen
geliefert baden wird, unter denen 1) die Zahl der zersprungenen nicht
uͤber 5 Procent steigt; deren Preis 2) den alten Preis nicht um den
vierten Theil uͤbersteige; 3) deren Inhalt, wie an den
gewoͤhnlichen Flaschen, wenigstens 8/10 Liter, und an denen das mittlere
Gewicht des Glases 830 Grammen betraͤgt; 4) an denen die Form des Halses,
Bodens und Bauches regelmaͤßig, und in Hinsicht auf die Achse symmetrisch
sind. Das Fuͤllen der Bouteillen und das Zerspringen muß durch amtliche
Zeugnisse bestaͤtigt werden; das Verfahren bei der Fabrikation ist
gleichfalls zu beschreiben, damit es im Bulletin
eingeruͤkt werden koͤnne, wenn man dasselbe fuͤr
noͤthig haͤlt. Alles muß bis zum 1. Julius eingesendet
werden.)
26) Preis von 6000 Franken fuͤr Ersezung des
Roͤstens des Hanfes und Flachses durch bessere
Verfahrungsarten.
(Wie im polytechn. Journ. Bd. XXXIX. S.
325.)
27) 3 Preise fuͤr die Verfertigung von metallischen
Ruͤstungen und Amianth-Geweben, um gegen die Wirkung der
Flammen zu schuͤzen, und fuͤr ein Verfahren, wodurch die
organischen Gewebe unverbrennlich gemacht werden.
(Die, von dem Cavaliere Aldini angewendeten,
Ruͤstungen aus Metallgeweben, um die Pompiers bei Feuersbruͤnsten
zu schuͤzen, konnten bisher wegen ihrer Schwere, wegen der
Stoͤrung der Bewegungen des Koͤrpers, die sie bewirken, und wegen
verschiedener anderer Nachtheile, noch immer nicht allgemein und mit Vortheil
angewendet werden. Die Gesellschaft sezt daher einen Preis
von 1500 Franken fuͤr denjenigen aus, der die
nuͤtzlichsten Verbesserungen an diesen Apparaten anbringt, wobei
vollkommene Sicherstellung des Koͤrpers, Leichtigkeit und
ungestoͤrte Bewegung die wesentlichen Bedingungen sind. Uebrigens
schreibt die Gesellschaft keine Form und keine besondere Einrichtung der
Apparate vor, von welchen ihr ein vollstaͤndiges Modell, mit der
Beschreibung des Verfahrens bei der Verfertigung desselben, vor dem 1. Julius
eingesendet werden muß.
Aus dem Amianthe erhielt man bisher nur grobe Faͤden, und daher schwere
und dike Gewebe; die Gesellschaft bestimmt deßhalb einen Preis von 1200 Franken fuͤr den Erfinder des besten Verfahrens
zum Spinnen und Weben des Amianthes, wobei ihm die groͤßte Feinheit, und
so viel als moͤglich auch das Markige gegeben werden muͤßte. Die
Preisbewerber muͤssen das Verfahren, welches sie anwendeten, um den
Amianth in duͤnne Faden zu verwandeln, genau angeben; sie muͤssen
ferner angeben, woher man den besten Amianth bezieht, wobei die Gesellschaft
bemerkt, daß man aus Corsica sehr langen und seidenartigen Amianth, und aus dem
Tarentesischen und aus dem Roussillon ziemlich große Quantitaͤten
erhalten koͤnne. Ließe sich Amianth-Pappendekel statt des
Metallgewebes anwenden, so muͤssen die Preisbewerber demselben die
noͤthigen Eigenschaften geben, und die Bereitungsart beschreiben. Sie
muͤssen der Gesellschaft ferner ein Stuͤk Amianth-Gewebe
einsenden, welches groß genug ist, um daraus ein Kleid zu verfertigen.
Die organischen Substanzen werden, wenn man sie mit Salzmassen uͤberzieht
und trankt, mehr oder weniger unverbrennlich; man wendete hierzu Alaun, Borax
und phosphorsaures Ammonium an; lezteres gaͤbe gute Resultate, wenn die
Zeuge, die damit uͤberzogen sind, nicht das Wasser aus der Luft so gierig
anzoͤgen. In neuerer Zeit brachte man das Potaschen-Silicat zu
diesem Behufe in Vorschlag; dieses scheint auch wirklich große Vortheile
darzubieten; allein die Art und Weise, wie dasselbe bisher angewendet wurde,
laͤßt immer noch sehr Vieles zu wuͤnschen uͤbrig. Die
Gesellschaft hat aus diesem Grunde beschlossen, einen Preis von 1500 Franken fuͤr denjenigen auszuschreiben, der das
beste Verfahren angibt, um organische Substanzen unverbrennlich zu machen. Sie
beabsichtigt hierbei zwar vorzuͤglich, ein Schuzmittel fuͤr die
wollenen Kleider der Pompiers gegen die Flammen zu erhalten; allein sie
verlangt, daß die Preisbewerber sich auch in Hinsicht auf die Sicherung des
Holzes mit dieser Frage beschaͤftigen. Alle unverbrennlich gemachten
Substanzen duͤrfen dadurch nicht mehr hygroskopisch werden, als sie es an und
fuͤr sich sind, und duͤrfen, wenn es Gewebe sind, ihre
Geschmeidigkeit nicht verlieren. Von allen muͤssen Muster eingesendet
werden.
Die Abhandlungen des Cavaliere Aldini und der HHrn.
Gay-Lussac und Fuchs, auf welche das Programm verweist, befinden sich auch im
polytechnischen Journale.)
Oekonomische Kuͤnste.
28) Preis von 3000 Franken fuͤr Fabrikation von
Gefaͤßen, in welchen sich Nahrungsmittel durch mehrere Jahre
aufbewahren lassen.
(Vergl. hieruͤber polytechn. Journal Bd.
VII. S. 241; jezt heißt aber das Programm ganz anders. Wir geben es im
Auszuge.
Hr. Appert benuzte die Bemerkung der Gesellschaft, daß
seine Methode Nahrungsmittel laͤngere Zeit aufzubewahren, so lange nicht
allgemeiner anwendbar werden koͤnne, als er die hierzu bestimmten
Gefaͤße nicht groͤßer und dauerhafter mache. Er verfertigte daher
statt der glaͤsernen Gefaͤße, die er fruͤher verwendete,
Gefaͤße aus verzinntem Eisenbleche, deren Groͤße er verschieden
abaͤnderte, und so weit ausdehnte, als sie an 20 Kilogrammen fassen
konnten. Dessen ungeachtet schifft man noch immer bloß fuͤr Kranke, oder
fuͤr Faͤlle, in welchen die anderen Vorraͤthe ausgingen
oder verdarben, solche Appert'sche
Nahrungsbehaͤlter ein, obschon deren großer Vortheil fuͤr die
Gesundheit der Seefahrer erwiesen sind. Die Ursachen dieses beschraͤnkten
Verbrauches scheinen darin zu liegen, daß es 1) sehr schwer ist sich zu
uͤberzeugen, daß die Buͤchsen aus Eisenblech gut verfertigt sind
und keinen Fehler haben. Das Blech ist naͤmlich oft sproͤde,
bruͤchig, schlecht geglaͤttet und voll Risse; das Puzen geschieht
fast immer unvollkommen, so daß fehlerhafte Stellen zuruͤkbleiben, und
die Verzinnung verfielt alle diese Fehler, so daß man dieselben nicht entdekt,
und ihnen daher auch nicht abhelfen kann.
2) daß nur die guten Gefaͤße die Nahrungsmittel mehrere Jahre lang
vollkommen gut erhalten, waͤhrend die schlechten der Luft Zutritt
gestatten, so daß eine Zersezung und Verderbniß Statt hat, wodurch der Preis der
gut gebliebenen Gefaͤße bedeutend erhoͤht wird.
3) daß diese Gefaͤße nur ein einziges Mal gebraucht werden koͤnnen,
weil man den Dekel zerbrechen muß, um die Nahrungsmittel herausnehmen zu
koͤnnen.
Wer diese Hindernisse fuͤr die weitere Verbreitung des Verfahrens Apperts heben, und dauerhafte Gefaͤße
erfaͤnde, die sich luftdicht verschließen ließen, wuͤrde der
haͤuslichen Oekonomie und der Menschheit außerordentliche Dienste
erweisen; denn die Marine koͤnnte sich hinreichend mit gesunden
Nahrungsmitteln versehen, und Reiche, welche auf dem Lande wohnen,
koͤnnten sich aus den Staͤdten gute und ausgezeichnete Kost
kommen, oder Lekerbissen aufbewahren lassen, die sonst bloß zu gewissen
Jahreszeiten zu haben sind.
Die Gesellschaft erkennt daher in der allgemeinen Sizung des 2ten Semesters 1832
demjenigen einen Preis von 3000 Franken zu, der folgende Bedingungen
erfuͤllt:
1) Die Gefaͤße muͤssen aus verzinntem
gehaͤmmerten Eisen, oder aus irgend einem anderen Metalle oder aus
einer Legirung bestehen, die der Gesundheit so wenig schadet wie das Eisen;
sie muͤssen verschiedene Groͤße haben, so daß sie von 2 bis 20
Kilogrammen Nahrungsmittel fassen koͤnnen.
2) Die Gefaͤße muͤssen einen Dekel haben, der
groß genug ist, um Fleisch von einer gewissen Groͤße hinein und
heraus bringen zu koͤnnen.
3) Die Dekel muͤssen zugeloͤthet oder so
verkittet seyn, daß sie so wenig Luft eindringen lassen, als der
uͤbrige Theil des Gefaͤßes. Die Kitte oder Loͤthungen
duͤrfen, wenn man die Gefaͤße in kochendes Wasser bringt,
nicht davon angegriffen oder veraͤndert werden; doch muͤssen
sie einer hoͤheren Temperatur nachgeben, damit man sie, ohne den
Dekel oder das Gefaͤß zu beschaͤdigen, oͤffnen
kann.
4) Die Preisbewerber muͤssen der Gesellschaft 12
Stuͤke ihrer Gefaͤße von verschiedener Groͤße
einsenden, um damit Versuche anstellen zu koͤnnen; 11 davon werden
eingeschifft; das 12te wird von ihnen selbst bis auf den vierten Theil mit
Wasser gefuͤllt, und dann zugeloͤthet oder verkittet. Nach
Beendigung der Versuche erhalten sie die Gefaͤße
zuruͤk.
5) Sie muͤssen diese Modelle mit einer beschreibenden
Abhandlung uͤber die Natur der Gefaͤße und der angewendeten
Kitte oder Loͤthungen vor dem 1. November 1831 einsenden, damit die
Gesellschaft bis zum Julius 1832 Versuche damit anstellen kann.
Den Preis erhaͤlt jener Concurrent, der die vollkommensten Proben
einsendet. Die Gefaͤße, welche aus einem festen Metalle bestehen, und
oͤfer angewendet werden koͤnnen, werden, wenn sie auch drei Mal so
viel kosten, als jene aus verzinntem Eisenbleche, doch noch wohlfeiler seyn, als
diese, da sie sich oͤfter gebrauchen lassen. Unter gleichen
Umstaͤnden werden jedoch die wohlfeilsten den Vorzug haben.)
Akerbau.
29) Preis von 1500 Franken fuͤr Anpflanzung von
Papier-Maulbeerbaͤumen.
(Die Chinesen verfertigen ihr vortreffliches Papier aus dem Bambus und das beste
aus dem Papier-Maulbeerbaume (Broussnetia
papyrifera), der in den meisten Gegenden Frankreichs sehr gut gedeiht.
Selbst um Paris ist dieser Baum schon so acclimatisirt, daß er die
haͤrtesten Winter vertragt; er waͤchst sehr schnell, und treibt
von der Wurzel aus Schoͤßlinge, so daß er leicht in Schlagen gezogen
werden kann. Er soll mit jedem Boden zufrieden seyn; wahrscheinlich ist ihm aber
ein leichter und feuchter Boden am zutraͤglichsten. Da die jungen Triebe
das schoͤnste Papier geben, so soll man ihn so wie die Weiden ziehen, wie
es auch in Japan geschieht. Kann die Anpflanzung in der Naͤhe von
Papierfabriken geschehen, so wird es wohl am vortheilhaftesten seyn.
Die Gesellschaft wird in der 2ten Sizung des 2ten Semesters des Jahres 1832
demjenigen einen Preis von 1500 Franken zuerkennen, welcher die groͤßte
Pflanzung mit dem besten Erfolge angelegt haben wird. Die Pflanzung muß
wenigstens eine halbe Hectare betragen, und die Baumchen muͤssen
hoͤchstens einen Meter von einander entfernt seyn, so daß sich wenigstens
5000 Stuͤke auf einer halben Hectare befinden. Sie muͤssen beim
Pflanzen 2 Jahre alt seyn, und sich in gutem gedeihlichen Zustande befinden. Die
Zeugnisse hieruͤber muͤssen vor dem 1. September 1832 eingesendet
werden. Uebrigens wird die Gesellschaft auch noch goldene und silberne Medaillen
unter diejenigen vertheilen, welche die schoͤnsten und staͤrksten
Pflanzungen angelegt haben.Wir gaben dieses Programm nur in gedraͤngtem Auszuge, da in
Deutschland die Cultur dieses Baumes an wenigen Orten mit Vortheil
gelingen wird. Die edlen Ungarn koͤnnten aber bei ihrem
herrlichen Klima, und ihrem Ueberflusse an unbebauten Boden, leicht
Versuche mit der Cultur dieses Baumes machen, die gewiß nicht
fehlschlagen duͤrfte. A. d. Ue.)
30) 4 Preise, jeder zu 500 Franken, fuͤr den Anbau
der Foͤhre (Pinus sylvestris
L.), der schottischen
Foͤhre (Pinus rubra Mill.),
der corsicanischen Foͤhre (Pinus Laricio Lam.) und der Lerche (Pinus Larix
L.)
(Die Gesellschaft faͤhrt fort in ihrem Bestreben Frankreich wieder die
Waͤlder zu geben, die es fruͤher besaß, und durch
nuzwekmaͤßige und schlechte Forstwirthschaft verlor. Das Programm
enthaͤlt eine weitlaͤufige Auseinandersezung der Vortheile der
Bepflanzung der Sandwuͤsten und des Kreidebodens einiger Gegenden
Frankreichs mit
verschiedenen Foͤhren, welche ebensowenig etwas Neues lehrt, als die
angegebene Charakteristik obiger 4 Nadelhoͤlzer; wir uͤbergehen
sie daher. Eben so uͤbergehen wir die Preisbedingungen, da alle
Pflanzungen in Frankreich geschehen seyn, und wenigstens ein Alter von 3, und
hoͤchstens ein Alter von 6 Jahren haben muͤssen. Unseren
Forstmaͤnnern, die etwas zur Foͤrderung ihres Wissens und der
Forstwissenschaft thun wollen, empfehlen wir aber sowohl dieses Programm, als
die neue Ausgabe von Duhamel's
Traité des arbres et arbustes, Delamarre's
Traité de la culture des pins à grandes
dimensions und Baudrillart's
Dictionnaire général des
forêts, auf welche das Programm verweist, zur Nachlese.)
Preise, welche auf das Jahr 1832 verschoben
wurden.
Mechanische Kuͤnste.
31) Preis von 2000 Franken auf Erzeugung von Ziegeln aller
Art mit Maschinen.
(Das Programm lautet woͤrtlich wie jenes im polytechn. Journale Bd. XXI. S. 83, nur sind folgende
Bedingungen beigefuͤgt. Die Preiswerber muͤssen der Gesellschaft
vor dem 1. Julius 1831 einsenden:
I. Die Beschreibung der Bearbeitung der Erden, in welcher enthalten seyn
muͤssen: 1) Die Plane, Aufrisse, Durchschnitte, Profile der Anstalt nach
einem Maßstabe von einem Centimeter fuͤr einen Meter; dieselben
Zeichnungen der Maschine, welche die Wender (tournans), die Mahlsteine, die Walzen, die Messer, die Model etc. in
Bewegung sezt, nach einem Maßstabe von 4 Centimeter fuͤr einen Meter; die
Angabe der Kraft der Maschine, die Details ihrer Einrichtung, die Kosten ihrer
ersten Anschaffung und jene ihrer jaͤhrlichen Unterhaltung. 2) Die
Beschreibung des mechanischen Verfahrens bei der Zubereitung der Erde, bei dem
Treten, Modeln, Pressen und Glatten derselben, so wie die Beschreibung des
Transportes der verschiedenen Ziegel, er mag mit den Haͤnden oder mit
Maschinen geschehen. 3) Das Aufschichten der verfertigten Stuͤke auf dem
Trokenboden, das Troknen, das nochmalige Glaͤtten (rebattage); und die Beschreibung der, bei jeder dieser Arbeiten
noͤthigen Werkzeuge und Instrumente. 4) Die Menge jeder Art von Ziegeln,
welche im Verhaͤltnisse zur Zahl der Arbeiter, des Tages fabricirt wird;
so wie die Eintheilung und Bezahlung der Arbeiter. II. Die Beschreibung des
Ofens und des Brennens, in welcher wieder enthalten seyn muͤssen: 1) Die
Plane, Aufrisse, Durchschnitte und Profile des Brennofens nach einem Maßstabe
von 5 Centimetern; die Angabe der, zu seinem Baue verwendeten
Materialien, und
zwar sowohl zum Brennen mit Steinkohlen, als zum Brennen mit Torf und Holz. 2)
Das Einrichten oder Einschießen der verschiedenen Ziegel in den Ofen, und die
Zahl der Taufende, welche eingeschossen werden koͤnnen. 3) Die Art des
Brennmateriales, dessen Preis nach dem Kubikmeter oder nach dem Decastere, und
die Menge desselben, welche zu jedem Brande noͤthig ist. 4) Die Leitung
des Feuers, dessen Dauer, die Zufaͤlle, welche das Brennen
verzoͤgern, die Ursachen derselben, und die Mittel, wie denselben
vorgebaut oder abgeholfen werden kann. 5) Das trokene oder nasse Glasiren der
Ziegel und Platten; die Substanzen, welche zu den verschiedenen Glasuren
genommen werden, und die Art der Zubereitung derselben. III. Die Preise der
glasirten und unglasirten Mauerziegel, Dachziegel und Platten, welche niedriger
als die Preise der gewoͤhnlichen Ziegel seyn muͤssen.
Chemische Kuͤnste.
32) Preis von 6000 Franken fuͤr Verbesserung von
Eisengußwerken.
(Genau wie im polytechn. Journ. Bd. XXIII. S.
375.)
Akerbau.
33) 2 Preise, einer von 3000, und einer von 1500 Franken,
fuͤr eine vollstaͤndige Beschreibung der besten Zweige der
Fabrik-Industrie, welche von Landleuten betrieben werden, oder
betrieben werden koͤnnen.
(Wie im polytechn. Journale Bd. XVI. S.
106.)
Preise, die auf das Jahr 1833 verschoben wurden.
Akerbau.
34) 2 Preise, einer zu 3000 und einer zu 1500 Franken,
fuͤr Bepflanzung abschuͤssiger Gruͤnde.
(Wie im polytechn. Journale Bd. VII. S.
250 und Bd. XIII. S. 129.)
Preise, welche auf das Jahr 1835 verschoben
wurden.
35) Preis von 1500 Franken fuͤr Bestimmung der Wirkung
des Kalkes als Duͤnger.
(Wie im polytechn. Journale Bd. XVI. S. 109;
nur ist am Ende noch beigefuͤgt: Um Anspruch auf den Preis zu haben,
muͤssen die
Versuche vergleichsweise gemacht werden; d.h. das Feld, welches zu denselben
bestimmt ist, muß an allen Stellen so viel als moͤglich von gleicher
Beschaffenheit und Guͤte seyn, und muß in zwei gleiche Theile getheilt
werden, wovon der eine mit fettem und der andere mit magerem, oder mit
geloͤschtem Kalke geduͤngt wird. Die Erden muͤssen auf gleichen
Theilen gleich seyn, und dieselben Zubereitungen erhalten. Dieser Versuch muß, so
viel als moͤglich, durch mehrere Jahre, und an verschiedenen Fruͤchten
fortgesezt werden, um die Wirkung des Kalkes waͤhrend einer Reihe von Jahren
kennen zu lernen. Ist es nicht moͤglich, daß man einen Theil des Feldes mit
fettem, den anderen mit magerem, oder einen Theil mit ungeloͤschtem, den
anderen mit geloͤschtem Kalke duͤngen kann, so muß die eine
Haͤlfte wenigstens auf die gewoͤhnliche Weise bebaut werden, um immer
ein Mittel zum Vergleichen an der Hand zu haben. Die Abhandlung muß ebenfalls die
Details der, durch die verschiedenen Operationen veranlaßten Kosten, im Vergleiche
mit einander, so wie die Details des Ertrages enthalten. Endlich muß man Analysen
des angewendeten Kalkes und des Bodens, auf welchem die Versuche gemacht wurden, so
wie die Muster der Kalksteine, aus welchen der Kalk gebrannt wurde, einsenden.
Die Gesellschaft behaͤlt sich vor unter diejenigen Landwirthe, die nur
einzelne Theile der Frage loͤsten, Medaillen zu vertheilen.
––––––––––
Die allgemeinen Bedingungen sind dieselben, wie die, die in den fruͤheren
Programmen angegeben wurden. Alles was zur Preisbewerbung gehoͤrt, muß vor
dem 1. Julius eines jeden Jahres eingesendet werden.
––––––––––
Die Summe der hier ausgeschriebenen Preise betraͤgt 158,300 Franken, wozu die
Regierung nur 6000 Franken beitrug.