Titel: | Verbesserungen an den Apparaten und Methoden Menschenleben und Güter aus Schiffbruch zu retten, indem man Bothe oder kleine Fahrzeuge schnell in Rettungsbothe verwandelt, und Verbesserungen an anderen zu demselben Zweke anwendbaren Vorrichtungen, auf welche sich Heinrich Hope Werninck, Gentleman von North Terrace, Camberwell, Surrey, am 24. September 1831 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 45, Jahrgang 1832, Nr. LXXXVII., S. 351 |
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LXXXVII.
Verbesserungen an den Apparaten und Methoden
Menschenleben und Guͤter aus Schiffbruch zu retten, indem man Bothe oder kleine
Fahrzeuge schnell in Rettungsbothe verwandelt, und Verbesserungen an anderen zu
demselben Zweke anwendbaren Vorrichtungen, auf welche sich Heinrich Hope Werninck, Gentleman von North Terrace,
Camberwell, Surrey, am 24. September 1831 ein
Patent ertheilen ließ.
Aus dem Register of Arts. Mai 1832, S.
97.
Werninck, Apparat zum Retten der Menschenleben.
Diese vermeintlich neue Erfindung, welche der Patent-Traͤger von einem
Auslaͤnder mitgetheilt erhalten haben will, besteht in verschiedenen Methoden
schwimmende Koͤrper zu verfertigen und anzuwenden. Der
Patent-Traͤger beschreibt zuerst die Methode, nach welcher er einen
schwimmenden Ballon aus 50 bis 100 Ochsenblasen verfertigt. Er reinigt die Blasen zu
diesem Behufe, schneidet alles Fett an denselben, so wie deren Haͤlse weg,
kehrt sie dann um, und beoͤhlt sie an beiden Seiten gut mit
Leinsamenoͤhl, worauf er sie mit Luft aufblaͤst, und dadurch
verschließt, daß er in die Oeffnung, bei welcher sie aufgeblasen wurden, eine kurze,
hoͤlzerne Roͤhre bringt, die er mit einem genau passenden Pfropfe
verschließt. Die auf diese Weise zubereiteten Blasen werden an einem Reifen
befestigt, dessen Groͤße dem Gewichte, welches sie an die Kuͤste
schaffen sollen, angemessen ist; und uͤber diesem Reifen und diesen Blasen
wird ein eifoͤrmiger Beutel angebracht, der durch ein leichtes Rohrgeflecht
in seiner ausgedehnten Form erhalten wird.
Einer auf dieselbe Weise zubereiteten Blase soll man sich auch bedienen, um einen
Brief oder eine Nachricht von einem Schiffe, welches sich in mißlicher Lage
befindet, an die Kuͤste zu schaffen. In diesem Falle muß das hoͤlzerne
Rohr, welches in den Hals gestekt wird, aber so weit seyn, daß man einen
zusammengerollten Brief durch dasselbe steken kann. Wenn die Blase gut verschlossen
und in die See geworfen worden, so wird sie darin schwimmen und mit bedeutender
Schnelligkeit fortgetrieben werden.
Einen anderen Schwimm-Apparat verfertigt der Patent-Traͤger aus
Binsen oder anderen aͤhnlichen Substanzen, die man je nach der Groͤße
der Apparate, die man verfertigen will, in Stuͤke von gehoͤriger
Groͤße schneidet. Diese Substanzen werden dann fest zusammengenaͤht,
mit starkem Pakpapier oder Pappendekel bedekt, befeuchtet und so zusammengepappt,
daß keine Luft durchdringen kann. Hierauf wird ein Ueberzug aus Blasen, die gut
zusammengekittet werden, daruͤber gebracht, und zulezt noch ein Ueberzug aus
Cannevaß, der mit Harzfirniß und Kohlentheer uͤberstrichen wird, um den
ganzen Apparat wasserdicht zu machen.
Unter den zahlreichen Faͤllen, in welchen der Patent-Traͤger
seine Schwimm-Apparate, an denen auch gar nichts Neues ist, als die
Unwissenheit und Frechheit, mit welcher man dergleichen laͤngst bekannte
Dinge fuͤr neu erklaͤrt, und mit welcher die Regierung dieselben als
solche patentirt, zeichnen sich besonders folgende aus. Man kann diese Apparate
rings um den Rand eines Bothes, uͤber oder unter den Sizen eines
gewoͤhnlichen Bothes anbringen, um dasselbe in ein Rettungsboth zu
verwandeln; man kann aus ihnen Jaken, Guͤrtel u. dergl. fuͤr Menschen
machen, und man kann endlich ein Pferd mit einem solchen Schwimm-Apparate
versehen, so daß das Thier mit aller Leichtigkeit, und ohne die Last seines eigenen
Koͤrpers oder jene des Reiters zu fuͤhlen, durch jeden Strom und
selbst in der See schwimmen kann!