Titel: | Ueber die Verbesserungen an den Chubb- und Bramah-Schlössern; von H. Kessels, Assistent am k. k. polytechnischen Institute in Wien. |
Autor: | Heinrich Kessels |
Fundstelle: | Band 153, Jahrgang 1859, Nr. XXVII., S. 92 |
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XXVII.
Ueber die Verbesserungen an den Chubb- und Bramah-Schlössern; von H.
Kessels, Assistent am k. k. polytechnischen Institute in
Wien.
Kessel's über Verbesserungen an den Chubb- und
Bramah-Schlössern.
Meinem im niederösterreichischen Gewerbeverein gehaltenen Vortrage „über
Sicherheit- und Combinations-Schlösser“ wurde die Ehre
zu Theil in die gelesensten technischen Journale Deutschlands aufgenommen zu werden.
Berechtiget mich auch diese Thatsache noch nicht, sie als eine Anerkennung des
innern Werthes meiner Arbeit zu betrachten, so darf ich sie doch als Zeugniß ihrer
Zeitgemäßheit ansehen; man fühlt auch in den nicht eigentlich technischen Kreisen das Bedürfniß eines
Haltes gegenüber dem marktschreierischen Charlatanismus vieler Erzeuger sogenannter
„feuer- und einbruchsicherer Cassen.“
Dem Publicum Einsicht in das Wesen der Sicherheitsschlösser zu geben, es vor
allzugroßem Vertrauen in den Werth vieler jetzt gebräuchlichen zu warnen, und ihm
Mittel zu bieten, wie es auch ohne eigentliche Fachkenntnisse die größere oder
geringere Sicherheit einer gegebenen Construction beurtheilen könne, war auch das
eigentliche Ziel meines Vortrages. Wenn meine Arbeit aber auch keinen andern Erfolg
gehabt hätte, als Hrn. Director Carl Karmarsch zu einer
Besprechung derselben Sache anzuregen,Wir haben seine Abhandlung aus den „Mittheilungen des hannoverschen
Gewerbevereins“ im vorhergehenden Heft des polytechn.
Journals S. 5 aufgenommen.A. d. Red. so war sie schon deßhalb etwas werth, und wenn ich hier nochmals auf diesen
Gegenstand zurückkomme, so geschieht es gewiß nicht um die Ansichten des Hrn. Karmarsch zu widerlegen, sondern nur um den Standpunkt zu
präcisiren, von welchem aus ich die Sache besprochen, ein Standpunkt der von
genanntem Herrn nicht ganz richtig aufgefaßt zu seyn scheint.
Hr. Karmarsch meint, ich habe meinen Betrachtungen die
Schlösser von Chubb und Bramah
in einem Zustande zu Grunde gelegt, wie dieselben meist nicht mehr vorhanden sind.
Nun kenne ich zwar die Schlösser nicht, deren sich der Norden von Deutschland
dermalen an seinen einbruch- und feuersicheren Cassen erfreut; das aber weiß
ich, daß die Schlösser der meisten solchen Cassen in Oesterreich und speciell die
meisten in Wien, und von renommirten Firmen hergestellten, so construirt waren, wie
ich sie in meinem Vortrage als ganz leicht aufsperrbar geschildert. Ich habe vor
nicht länger als einem halben Jahre die Schlösser mehrerer solcher Cassen in 30 bis
40 Minuten ohne alle Schwierigkeit geöffnet, und jeder nur halbweg gewandte und mit
der Construction dieser Schlösser vertraute Arbeiter vermag dasselbe.
Es wäre eine Anmaßung von mit gewesen, über Sicherheits- und
Combinations-Schlösser zu sprechen, ohne daß ich Kenntnisse aller der
Fortschritte gehabt hätte, die man in letzter Zeit in der Construction dieser
Schlösser gemacht hat. Ich weiß, daß bereits vor 30 Jahren Verbesserungen an
Combinations-Schlössern angebracht waren, welche deren Aufsperrbarkeit sehr
erschwerten. Hr. J. B. Tosi aus Mailand hat nämlich im
Jahr 1827 ein Patent auf ein Combinationsschloß erhalten, welches sich von dem Chubb-Schlosse bloß durch die Form der Zuhaltungen
unterscheidet, dem Principe nach aber mit demselben identisch ist. Auf die Eröffnung
eines solchen Schlosses hat Hr. Tosi einen Preis gesetzt,
und dasselbe wurde von einem Hrn. A. Nießner in Gegenwart
einer Commission in kurzer Zeit ohne den rechtmäßigen Schlüssel geöffnet; in Folge
dessen nahm Hr. Tosi im Jahr 1828 ein Patent auf eine
Verbesserung an seinem Schlosse, auf dessen Eröffnung er dann nochmals einen Preis
setzte; dieses Schloß ist aber nicht geöffnet worden, und man findet in demselben
ganz dieselbe Sicherheitsvorrichtung (nämlich die falschen Einschnitte), die bei
einigen neueren Chubb-Schlössern vorhanden ist.
Ebenso stammt die Verbesserung an den Bramah-Schlössern nicht aus der Neuzeit, denn diese Erfindung gebührt
dem J. Russel, welcher schon im Jahr 1817, also vor 42
Jahren ein Patent auf diese Verbesserung erhielt. Da man aber die Zweckmäßigkeit
dieser Sicherheitsvorrichtungen nicht gehörig zu schätzen wußte, so sind sie bald in
Vergessenheit gerathen, und wurden früher und jetzt nur in seltenen Fällen
angewendet.
Jedoch gewährt die Verbesserung an den Bramah-Schlössern dennoch keine vollkommene Sicherheit, was der
Amerikaner Hobbs im Jahr 1851 zu London dadurch bewiesen
hat, daß er ein solches Schloß, welches mit dieser Sicherheitsvorrichtung versehen
war, und auf welches ein Preis von 200 Guineen gesetzt war, ohne den rechtmäßigen
Schlüssel öffnete. Allerdings gebrauchte er zur Vollführung dieses Experimentes 52
Stunden, jedoch läßt sich deßhalb noch immer nicht behaupten, daß alle Bramah-Schlösser durch so lange Zeit einem
Eröffnungsversuche widerstehen, denn das Schloß, welches Hr. Hobbs in London öffnete, war ein Musterschloß, und folglich als solches
sehr genau und fleißig gearbeitet, was bei den gewöhnlichen Bramah-Schlössern nur sehr selten der Fall ist. Außerdem befanden
sich in dem genannten Schlosse 18 Zuhaltungen, während bei den gewöhnlichen im
Handel vorkommenden meistens nur 5 oder 7 vorhanden sind, die offenbar nur eine weit
geringere Sicherheit bieten können.
Ueberhaupt kann ein Bramah-Schloß vermöge seiner
Construction durchaus nicht die Sicherheit gewähren, die ein gutes Chubb-Schloß zu bieten im Stande ist, weil an
jedem Bramah-Schlosse die Zuhaltungen, d. i. die,
die Sicherheit bedingenden Theile, von außen sichtbar, und daher sehr leicht
zugänglich sind, während man bei einem Chubb-Schlosse durch eine im Schlüsselloche befindliche drehbare
Scheibe, die das Schlüsselloch verdeckt, so wie durch einen angebrachten
Mittelbruch, oder durch hinter den Riegel gelegte Zuhaltungen den Zugang zu denselben bedeutend erschweren
kann.
Was die neueren von Hrn. Director Karmarsch beschriebenen
Bramah-Schlösser betrifft, in welchen die
Zuhaltungen aus einem cylindrischen Stahlstifte bestehen, so sind die hier in
Oesterreich gebräuchlichen leider größtentheils ganz falsch construirt, nämlich
derart, daß die Angriffslappen der Zuhaltungen im Schlosse nicht in einer Ebene
stehen, sondern genau nach der Gestalt des Schlüssels, so zwar, daß man von Außen
durch das Schlüsselloch die genaue Form des Schlüssels durch Abmessen finden kann,
wovon ich mich zu wiederholten Malen überzeugt habe. Einem solchen Schlosse gebührt
daher nichts weniger als der Name eines Combinations-Schlosses. Uebrigens
findet man den eben beschriebenen Fehler auch bei den meisten Chubb-Schlössern, wo nämlich die Zuhaltungen an der Stelle, wo der
Schlüssel angreift, nicht gleich liegen, sondern genau nach der Form des Schlüssels
gestellt sind. Man kann ein solches Schloß sehr leicht dadurch öffnen, daß man mit
einem breiten Sperrhaken alle Zuhaltungen zu gleicher Zeit aufhebt, jedoch nicht an
der Stelle, wo der Schlüssel angreift, sondern etwas mehr gegen links oder rechts,
wobei natürlicher Weise die Vorrichtung, die den Riegel schiebt, nicht zu vergessen
ist. Solche Fehler an Combinations-Schlössern fallen aber nicht dem Erfinder,
sondern lediglich dem Fabrikanten zur Last.
Mein Vortrag hatte also nicht den Zweck, den Werth des Bramah- und Chubb-Schlosses in
seiner vollkommensten Construction herabzusetzen, sondern das Publicum damit bekannt
zu machen, daß nicht alles, was Chubb- oder Bramah-Schloß heißt, oder darnach aussieht,
unaufsperrbar ist, und es daher vor dem Ankaufe von Cassen zu warnen, an denen nicht
wirklich unaufsperrbare Schlösser angebracht sind.
Und eine solche gedeihliche Folge hatte auch mein Vortrag. Nicht nur wurde die
Regierung darauf aufmerksam, und ordnete eine Untersuchung der vorhandenen Cassen
an; sondern auch solche Fabrikanten, die bis jetzt gewissenlos genug waren, sich
ihre, aller Sicherheit entbehrenden Schlösser zu enormen Preisen bezahlen zu lassen,
haben von jetzt ab solche Verbesserungen daran angebracht, wie sie eben Hr. Karmarsch erwähnt, die sie aber, weil bereits seit langer
Zeit bekannt, auch schon früher hätten anbringen sollen.