Titel: | Ueber das Schlagloth; von Carl Appelbaum. |
Autor: | Carl Appelbaum |
Fundstelle: | Band 153, Jahrgang 1859, Nr. CXII., S. 421 |
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CXII.
Ueber das Schlagloth; von Carl Appelbaum.
Appelbaum, über das Schlagloth.
Da mit das im Handel vorkommende Messingschlagloth zum Löthen feiner Messing-
und Stahlarbeiten nie so recht tauglich erschien, indem ich beinahe nie, selbst bei
der allergrößten Sorgfalt, eine reine und dabei gut hämmerbare Löthnaht erhielt, so
stellte ich verschiedene Versuche mit den bezüglichen Legirungen an, und meine
Arbeiten lieferten mit nachstehende Resultate.
Ein sehr gutes Loth für starkes Messingblech, Kupfer, Eisen und Stahl, erhielt ich
von 85,42 Messing und 13,58 Zink. Dieses Loth fließt zwar schwerer aber sehr
gleichmäßig, und frißt nie an den Rändern der Löthnaht, was sonst bei Anwendung von
strengflüssigem Schlagloth für Messinglöthungen beinahe immer vorzukommen
pflegt.
Ich wandte eine Legirung von 84,65 Messing und 15,35 Zink bei Messingblech an, und
machte hiebei die merkwürdige Erfahrung daß dieses Loth, obgleich sein Schmelzpunkt
niedriger als bei dem vorerwähnten ist, mit bei fünf bis sechs damit angestellten
Versuchen immer eine unreine und an den Rändern mit Gruben behaftete Löthnaht
lieferte.
Eine Legirung von 81,12 Messing und 18,88 Zink eignet sich für Gürtler, Klempner und
Mechaniker in allen Fällen; die mit diesem Lothe gelötheten Arbeiten lassen sich
sehr gut hämmern und treiben. Bei den vielfachen Versuchen, welche ich mit diesem
Lothe anstellte, erhielt ich auch immer eine reine Löthnaht und habe nie ein Fressen
an den Rändern wahrgenommen. Bei langen und starken Löthstücken darf man aber dieses
Loth nie zu fein granulirt anwenden, indem in diesem Falle das Loth sich leichter
als andere Legirungen beim Fluß stopft, und nur dann wird die Löthnaht unrein
erscheinen.
Hat man ein Löthstück, bei welchem es darauf ankommt daß die Löthnaht später bei sehr
anhaltendem Hämmern oder Ziehen mehr als gewöhnlich aushalten kann, so wendet man in
der Regel Silberloth an, entweder sechzehnlöthiges Silber oder auch mit etwas Zink
legirtes. Bei kleinen Arbeiten kommt der Kostenpunkt hiebei wenig in Betracht, bei
größeren Stücken aber, z.B. langen Röhren die zu musikalischen Blechinstrumenten und
anderen verwandt nach dem Löthen noch die Ziehbank passiren müssen, wäre das
Silberloth zu kostspielig, und für solche Fälle benutze ich eine Legirung von 78,26
Messing, 17,41 Zink und 4,33 sechzehnlöthigem Silber. Dieses Loth fließt
außerordentlich sanft und gleichmäßig und kommt in Bezug auf Dehnbarkeit fast dem
Silberlothe gleich. So wie der Borax zu schmelzen beginnt, nimmt das Loth eine
glitzernd goldähnliche Färbung an und fließt dann ähnlich wie geschmolzenes Fett
glatt und schnell bis in die kleinste Stelle der Naht, auch ist die Löthung stets
eine durchaus gelungene. Beim Gebrauch dieses Lothes habe ich dem Borax beiläufig
1/50 höchst fein pulverisirte Glasgalle mit bestem Erfolge zugesetzt. Wie groß die
Dehnbarkeit dieses Schlaglothes ist, lehrte mich folgender Versuch: ich löthete über
einem Dorn von 1/2 Zoll Durchmesser von gutem Messing ein kurzes Rohr und brachte es
durch immerwährendes Hämmern über stärkere Dorne endlich so weit, daß ein solcher
von 1 1/8 Zoll Durchmesser darin Platz fand. Die Löthnaht war nach dem Abdrehen des
Rohrs nur mit starker Vergrößerung zu finden, mit bloßem Auge aber nicht
wahrzunehmen.
Bei allen meinen Legirungen wandte ich wohlgereinigte Schnitzel von bestem
Messingbleche an, indem mit das Legiren von Kupfer und Zink zur Herstellung von
Schlagloth nicht so praktisch erscheinen wollte. Wenn man auch bei bester Vorsicht
das Kupfer und das Zink in besonderen Tiegeln zum Fluß bringt, so verflüchtigt sich
doch immer ein nicht unbedeutender Zinkantheil bei dem Vermischen beider Metalle,
und dieses findet beim Zusammenbringen von Messing und Zink selbstverständlich nur
in bedeutend geringerem
Grade statt. Schnitzel von Zinkblech können wegen ihres Bleigehalts zum Schlagloth
nicht angewandt werden, und ich bediente mich hiezu eines möglichst reinen
Spiauters.
Königsberg i. Pr., 13. September 1859.