Titel: | J. W. und C. Docwra's Fangschloss zum Ausheben abgebrochener Erdbohrgeräthe. |
Autor: | Pr. |
Fundstelle: | Band 271, Jahrgang 1889, S. 249 |
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J. W. und C. Docwra's Fangschloſs zum Ausheben
abgebrochener Erdbohrgeräthe.
Mit Abbildungen auf Tafel
12.
Docwra's Fangschloſs zum Ausheben abgebrochener
Erdbohrgeräthe.
Zum Aufholen abgebrochener Bohrgestänge dient das Fangschloſs von J. W. und C. Docwra in London, welches nach dem
Englischen Patente Nr. 8225 vom 19. Oktober 1888 in zwei Abarten, mit Excenter- und
Keilklemmung, ausgeführt wird.
Im Rohrschuhe i (Fig. 8 und 10) ist eine Riffelplatte
5 eingeschraubt und drei abgeschrägte
Führungsplatten 2 eingenietet, um das Einfinden des
Bruchstückes 6 zu erleichtern, welches zwischen das
Excenter 3 und die Riffelplatte 5 sich einschiebt. Das sonst durch eine Feder 7,
8 nach links gedrückte Excenter preſst das Bruchstück 6 an die Riffelplatte und wird beim Aufholen mittels
ihres gezahnten Umfanges die Bruchstange klemmen. Die Lösung wird durch
Rechtsdrehung des Excenters mittels der Zugleine 9
durch Hand erreicht.
Die zweite Vorrichtung (Fig. 9 und 11) besitzt einen in
Schwalbenschwanzführung 11, 12 geführten Keil 3, der durch den Querstift 10 gegen das Herausschlagen gesichert wird. Beim Aufziehen des
Bruchstückes 6 klemmt der Keil 3 dasselbe an die geriffelte Platte 5 und
bedingt dadurch den Schluſs. Selbstverständlich sind die Feilhiebe oder Riffelzähne
nach oben gerichtet.
Pr.