| Titel: | J. W. und C. Docwra's Fangschloss zum Ausheben abgebrochener Erdbohrgeräthe. | 
| Autor: | Pr. | 
| Fundstelle: | Band 271, Jahrgang 1889, S. 249 | 
| Download: | XML | 
                     
                        J. W. und C. Docwra's Fangschloſs zum Ausheben
                           								abgebrochener Erdbohrgeräthe.
                        Mit Abbildungen auf Tafel
                              									12.
                        Docwra's Fangschloſs zum Ausheben abgebrochener
                           								Erdbohrgeräthe.
                        
                     
                        
                           Zum Aufholen abgebrochener Bohrgestänge dient das Fangschloſs von J. W. und C. Docwra in London, welches nach dem
                              									Englischen Patente Nr. 8225 vom 19. Oktober 1888 in zwei Abarten, mit Excenter- und
                              									Keilklemmung, ausgeführt wird.
                           Im Rohrschuhe i (Fig. 8 und 10) ist eine Riffelplatte
                              										5 eingeschraubt und drei abgeschrägte
                              									Führungsplatten 2 eingenietet, um das Einfinden des
                              									Bruchstückes 6 zu erleichtern, welches zwischen das
                              									Excenter 3 und die Riffelplatte 5 sich einschiebt. Das sonst durch eine Feder 7,
                                 										8 nach links gedrückte Excenter preſst das Bruchstück 6 an die Riffelplatte und wird beim Aufholen mittels
                              									ihres gezahnten Umfanges die Bruchstange klemmen. Die Lösung wird durch
                              									Rechtsdrehung des Excenters mittels der Zugleine 9
                              									durch Hand erreicht.
                           Die zweite Vorrichtung (Fig. 9 und 11) besitzt einen in
                              									Schwalbenschwanzführung 11, 12 geführten Keil 3, der durch den Querstift 10 gegen das Herausschlagen gesichert wird. Beim Aufziehen des
                              									Bruchstückes 6 klemmt der Keil 3 dasselbe an die geriffelte Platte 5 und
                              									bedingt dadurch den Schluſs. Selbstverständlich sind die Feilhiebe oder Riffelzähne
                              									nach oben gerichtet.
                           
                              
                                 Pr.
                                 
                              
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
