Titel: | Baratta's elektrische Wächter-Controluhr. |
Fundstelle: | Band 271, Jahrgang 1889, S. 317 |
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Baratta's elektrische
Wächter-Controluhr.
Baratta's elektrische Wächter-Controluhr.
Die elektrische Wächter-Controluhr von Baratta, welche
in der Lumière Electrique, 1888 Bd. 30 * S. 279 (nach
Il Progresso, Bd. 16 S. 99), beschrieben wird,
schlieſst eine galvanische Batterie jedesmal zu der Zeit, wo der Wächter
vorschriftsmäſsig einen Rundgang zu beginnen hat, und stets auf die
vorschriftsmäſsige Dauer der Runde. Der Batteriestrom wird beim Schlieſsen durch
einen Elektromagnet geführt, welcher das Laufwerk eines Morse-Schreibapparates auslöst. Auſser diesem Stromkreise ist aber noch
ein zweiter vorhanden, der eine Leitung bildet, welche durch alle vom Wächter zu
besuchenden Controlstellen geführt, in jeder Stelle jedoch unterbrochen ist. Der
Wächter hat nun Auftrag, in jeder Controlstelle auf einen Knopf zu drücken, und
schlieſst dadurch die Leitung in dieser Stelle. Bei Ankunft des Wächters in der
letzten Stelle ist daher die zweite Leitung vollständig geschlossen; da nun in diese Leitung der
Elektromagnet des Morse und auſserdem in jeder
Controlstelle ein Elektromagnet eingeschaltet ist, welcher in dieser Stelle bei
Anziehung seines Ankers den Strom wieder unterbricht, so schreibt der Morse am Ende jedes Rundganges nur einen Punkt, und
gleich darauf wird sein Laufwerk angehalten, weil der seither durch den
Auslöseelektromagnet gesendete Strom innerhalb der Controluhr jetzt unterbrochen
wird. Man kann überdies dem Wächter stets ein Signal geben, wenn er seinen Rundgang
anzutreten hat; man braucht dazu nur noch eine elektrische Klingel mit in den von
der Uhr zu schlieſsenden Stromkreis einzuschalten.
Wie bei Adt's Wächter-Controlapparat mit 2 Leitungen
(1887 263 * 378) ist auch bei dem Baratta's nicht zu erkennen, ob der Wächter die Controlstellen in einer
ihm etwa vorgeschriebenen Reihenfolge besucht hat; ja, bei der Schaltung des Morse auf Arbeitsstrom vermag der letztere auch nicht
Verspätungen des Wächters anzuzeigen, sofern dieselben nicht etwa die zwischen zwei
Rundgängen liegende Zeit überschreiten.