Titel: | Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. |
Autor: | Morgen |
Fundstelle: | Band 271, Jahrgang 1889, S. 416 |
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Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
(Patentklasse 6. Schluſs des Berichtes S. 363 d. Bd.)
Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
VIII. Allgemeines und
Theoretisches.
Ueber das Vorkommen von Basen in Flüssigkeiten, die der
alkoholischen Gährung unterlagen, finden sich verschiedene Arbeiten in den
Comptes rendus, 1888. Daselbst berichtet Ed. Ch. Morin S. 360, daſs er im Branntweine eine Base
gefunden habe, welche mit der von Kraemer und Pinner
im Fuselöle
nachgewiesenen übereinstimmt. Das Vorkommen derselben kann in Alkoholen leicht
nachgewiesen werden. Die Base gibt in Lösungen von 1 : 1000 mit Quecksilberchlorid
sofort, in gröſseren Verdünnungen allmählich, einen weiſsen flockigen Niederschlag.
Phosphorwolframsäure erzeugt selbst in Lösungen von 1 : 10000 sofort einen weiſsen
Niederschlag und Phosphormolybdänlösung in Verdünnung 1 : 1000 eine gelbe Fällung.
Tauret (ebendaselbst S. 418) will dieselbe Base
synthetisch dargestellt haben durch Einwirkung von freiem Ammoniak oder den
Ammonsalzen organischer Säuren auf Glycose. Er nannte dieselbe Glycosin und stellte
für sie die Formel βC7H10N2
auf.
Dujardin-Beaumetz und Robert
Wurtz haben die physiologischen Eigenschaften der Base geprüft und dieselbe
als bemerkenswerth giftig befunden. Lindet
(ebendaselbst S. 280) empfiehlt zum Nachweise der Base im Alkohole die Bestimmung
des Stickstoffes nach der Methode von Kjeldahl. Etwa
0,5 bis 1l Alkohol von 50° Gay-Lussac werden mit 20g Schwefelsäure
versetzt, Alkohol und Wasser abdestillirt, der Rückstand verkohlt und nach Kjeldahl's Vorschrift behandelt. Mit dieser Methode
soll man nach Angabe des Verfassers noch 1 Millionstel Base nachweisen können. Die
von Morin aus Alkohol isolirte Base lieferte nach Lindet's Analyse 23,5 Proc. Ammoniak. Lindet hat eine gröſsere Anzahl von Branntweinen,
verschiedener Herkunft und aus verschiedenen Materialien hergestellt, nach seinem
Verfahren untersucht und aus der ermittelten Menge Ammoniak den Gehalt an Basen
berechnet. Er fand folgende Zahlen, aus denen hervorgeht, daſs die Menge der Basen
eine auſserordentlich wechselndeLindet findet nach seiner Methode natürlich den
im Spiritus enthaltenen Gesammtstickstoff; ob dieser ausschlieſslich in
Gestalt der oben beschriebenen Base darin vorhanden ist, dürfte jedoch noch
nicht erwiesen sein.D. Ref. ist.
Ammoniak
Base
Branntwein, alter (Vibrac, Charentes) 45°
1,29
5,48
(im Laboratorium hergestellt) 49°
0,95
4,04
Obstbranntwein (Cleves, Seine-Inférieure) 69°
1,35
5,74
Branntwein aus Traubentrestern (Barletta, Ital.) 53°
1,40
5,95
Rum aus Melasse (Réunion) 60°
3,07
13,05
„ „ „ (Guadeloupe) 63°
2,54
10,79
„ „ „ (Martinique) 55°
5,30
22,52
Spiritus aus Korn, verzuckert durch Säure 59°
0,52
2,21
„ „ „
„ „ „ 60°
0,66
2,80
„ „ „ „ „ Malz
50°
0,40
1,70
Rübenspiritus 74°
0,84
3,57
„ 54°
1,04
4,42
„ 58°
2,86
12,15
Spiritus aus Topinambur 58°
0,93
3,95
„ „ Rübenmelasse 85°
16,23
68,08
„ „ „ 79°
18,09
76,88
„ „ „ 79°
19,24
81,77
„ „ „ 71°
23,05
97,96
Ordonneau, welcher schon vielfach Untersuchungen von
Gährungsproducten ausgeführt hat (vgl. 1887 265 330),
veröffentlicht in der
Rev. Univ. de la Distillerie, vgl. auch Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 183, Untersuchungen über den Vorlauf von Melassespiritus,
welcher durch Vergährung von Melasse mit Bierhefe gewonnen war und welcher sich
durch einen widerwärtigen Geruch und gelbe Farbe auszeichnete. Die Untersuchung
ergab folgende Körper:
Siedepunkt
Acetaldehyd
22°
Ameisensäureäther
55°
Isobutylaldehyd
62°
Essigsäureäther
74°
Amylaldehyd
92°
Ferner lieſsen sich noch geringe Mengen eines Körpers nachweisen, der schwerer als
Wasser ist und welcher dem Alkohol den ihm eigenthümlichen knoblauchartigen Geruch
verlieh. Als derjenige Körper, welcher dem Spiritus den schlechten Geschmack
ertheilt, ist das Valeraldehyd zu betrachten. Das Vorkommen hochsiedender Producte
im Vorlaufe ist dadurch zu erklären, daſs dieselben mit anderen Stoffen Gemische
bilden, welche bei niederer Temperatur übergehen. Die Aldehyde sind wahrscheinlich
durch Bakteriengährung entstanden, wodurch eine Oxydation der durch die Hefe
gebildeten Alkohole stattfindet; hierdurch ist auch das Auftreten der entsprechenden
Säuren erklärlich.
Ueber die Gewinnung reinen Traubenzuckers nach dem Verfahren
von Cords-Virneisen berichtet Edmund O. v.
Lippmann in der Chemiker Zeitung, 1888 Nr.
48.
Ueber Stärke und Diastase. Dieses Thema hat C. J. Lintner zum Gegenstande eines Vortrages auf dem
6. deutschen Brauertage in Stuttgart gewählt, welcher auch in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 213, 221,
227, zum Abdrucke gelangt ist, da die Ausführungen des Verfassers von allgemeinem
Interesse für alle Gährungsgewerbe sind. An der Hand seiner eigenen Untersuchungen
über diesen Gegenstand, über welche wir an dieser Stelle schon mehrfach berichtet
haben (vgl. 1888 268 132), bespricht Verfasser eingehend
die Eigenschaften der Stärke und der Diastase, sowie die Vorgänge beim Maischen und
Mälzen, indem er die Resultate der wissenschaftlichen Forschungen auf die Praxis
überträgt und die Erfahrungen der letzteren durch erstere zu erklären sucht. Der
Raum verbietet uns, auf die hochinteressanten Ausführungen des Verfassers hier näher
einzugehen, wir müssen uns darauf beschränken, die Leetüre des Originales unseren
Lesern zu empfehlen.
Ueber die Gährungsfähigkeit der Galaktose liegen neuere
Beobachtungen von Tollens u.a. (Biedermann's Centralblatt für
Agriculturchemie, Bd. 17 S. 483) vor, wonach im Gegensatze zu den
Beobachtungen von Bourquelot (vgl. 1888 269 428) die Galaktose gährungsfähig sein soll. Tollens ist der Ansicht, daſs das Miſslingen der
Vergährung der Galaktose bei den früheren Versuchen entweder durch die Abwesenheit von
Hefenährstoffen, oder durch nicht richtigen Zusatz der letzteren veranlaſst ist,
denn es gelang ihm, reinste, sehr häufig umkrystallisirte Galaktose mit Hefe und
Hefeabkochung als Nährflüssigkeit sehr gut zu verjähren, wobei die Galaktose 45
Proc. ihres Gewichtes an Alkohol ergab, während dieselbe Galaktose ohne Nährlösung
nur 15 Proc. Alkohol lieferte. Auch die so leicht gährenden Zuckerarten, wie
Rohrzucker und Dextrose, fand Tollem bei Abwesenheit
von Hefenährlösung nur langsam gährend. Als Hefenährlösung eignet sich am besten Pasteur's Hefewasser oder eine filtrirte Abkochung von
5g Hefebrei in 50cc Wasser.
Untersuchungen über die Physiologie und die Morphologie der
alkoholischen Fermente veröffentlicht Emil Chr.
Hansen im 5. Hefte der Meddelelser fra Carlsberg
Laboratoriet. Wir können auf die hochinteressante, sehr umfangreiche Arbeit
hier nur aufmerksam machen.
Die Anaërobiose und die Gährungen lautet der Titel eines
Aufsatzes von M. Nencki in Bern in der Allgemeinen Zeitschrift für Spiritus- und
Preſshefeindustrie, Bd. 9 S. 91 und 147, in welchem der Verfasser
interessante Fragen der Gährungsphysiologie einer Besprechung unterzieht.
Ueber Hefegifte veröffentlicht H. Schulz in Greifswald in dem Archiv für die
gesammte Physiologie, Bd. 42 (vgl. auch Zeitschrift
für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 137) Untersuchungen. Der Verfasser war bei
früheren Arbeiten in Bezug auf die thierische Zelle zu dem Schlusse gekommen, daſs
jeder Reiz auf eine einzelne Zelle sowohl, wie auch auf die aus Zellgruppen
bestehenden Organe, entweder eine Vermehrung oder Verminderung ihrer physiologischen
Leistungen bedinge, entsprechend der gröſseren oder geringeren Intensität des
Reizes. Es schien nun von Interesse, auch die Pflanzenzelle in dieser Richtung zu
prüfen, und der Verfasser wählte hierzu die Hefezelle, auf welche er die
verschiedensten Stoffe einwirken lieſs. Die Versuche führten zu folgenden
Resultaten:
Sublimat ist im Stande, bei genügend
weit getriebener Verdünnung (1 : 500000 bis 1 : 700000) die Thätigkeit der Hefe auf
kürzere oder längere Zeit bedeutend über die Norm zu steigern.
Jod. In allen Fällen, wo die
Jodverbindung (Jod mit Jodkalium) wirkte, setzte die Gährung gleich von vornherein
kräftiger ein. Das Maximum in dieser Hinsicht wurde meist bei der Verdünnung von 1 :
100000 erreicht.
Brom wirkt ebenfalls in genügender
Verdünnung (1 : 300000 bis 1 : 400000) anregend auf die Hefethätigkeit.
Arsenige Säure. Dieselbe ist bei
genügender Verdünnung (1 : 40000) im Stande, die Hefegährung vortheilhaft zu
beeinflussen.
Chromsäure steigert bei genügender
Verdünnung (1 : 7000 bis 1 : 8000) die Anfangsarbeit der Hefe sehr energisch.
Salicylsäure wirkt in einer
Verdünnung von 1 : 2000 bis 1 : 5000 in ebendemselben Sinne wie die vorhergehenden
Substanzen.
Ameisensäure verstärkt gleichfalls in
genügender Verdünnung (Optimum: 1 : 300000) zeitweilig die Hefenarbeit und bedingt
ein schnelleres Einsetzen derselben.
Bemerkt sei noch, daſs der Einfluſs anderer Substanzen, besonders der Säuren, auf die
Hefezelle bereits früher von Hayduck, sowie von
Maercker, Neale und Werenskiold untersucht worden ist (vgl. 1887 263 255) und daſs Hayduck bei seinen
Versuchen auch zu dem Resultate gelangte, daſs sehr geringe Säuremengen einen die
Gährung und die Hefeentwickelung fördernden Einfluſs haben, während gröſsere Mengen
derselben Säuren schädigend wirken.
Die Wirkung der Säuren auf die Hefe, zum Zwecke der
Ausarbeitung einer Methode der Stärkebestimmung in der Preſshefe, hat Chapmann studirt (Zeitschrift
für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 232). Derselbe fand, daſs die Menge
Zucker, welche aus stärkefreier Hefe durch Einwirkung von Salzsäure erhalten wird,
abhängig ist von der Concentration der Salzsäure, denn es wurden im Mittel mehrere
Versuche an Zucker in Procenten der trockenen Hefe gebildet:
Bei
2cc
Salzsäure
auf
100cc
Wasser
=
2,0
Proc.
Zucker
„
5
„
„
„
„
=
11,1
„
„
„
10
„
„
„
„
=
16,3
„
„
„
15
„
„
„
„
=
23,1
„
„
„
20
„
„
„
„
=
24,9
„
„
„
25
„
„
„
„
=
27,5
„
„
„
30
„
„
„
„
=
29,3
„
„
Weitere Versuche zeigten, daſs dieser Zucker fast ausschlieſslich durch Umwandelung
der Hefecellulose entstanden war. Nach dieser Beobachtung erscheint es nicht
ausgeschlossen, daſs sich eine Bestimmungsmethode der Stärke in der Preſshefe auf
Grund der vom Verfasser erhaltenen Resultate wird gründen lassen.
Zum Imprägniren von Spiritus- und Bierfässern wird in
der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 226,
an Stelle des bisher gebräuchlichen Brauerpeches das Paraffin sehr empfohlen. Dasselbe zeichnet sich vortheilhaft dadurch aus,
daſs es vollständig geruchlos und geschmacklos ist, daſs es die Poren des Holzes
sehr vollständig schlieſst und von kaltem und auch warmem Wasser, sobald dieses
nicht über 50° warm ist, ebenso von Säuren und Alkalien bei gewöhnlicher Temperatur
nicht angegriffen wird. Das zu verwendende Paraffin muſs jedoch Hartparaffin sein, dessen Schmelzpunkt nicht unter 56°
liegt, wofür der Verkäufer Garantie leisten muſs. Weichparaffin mit einem
Schmelzpunkte von 40 bis 45° ist für den betreffenden Zweck unbrauchbar. Statt
Paraffin kann man auch Ceresin verwenden. Bedingung
ist, daſs das Holz des Fasses im Inneren vor der Imprägnirung vollkommen trocken und
erwärmt, und zwar etwas wärmer als das betreffende Imprägnirungsmittel sein muſs.
Bei Paraffin muſs daher das Holz auf 60 bis 70°, bei Ceresin auf über 110° erwärmt
sein. Das Erwärmen und Trocknen der Fässer geschieht am besten durch Einblasen eines
in einem geeigneten ApparateIn der Zeitschrift für Spiritusindustrie werden
hierzu die von Ludwig Ramdohr in Gotha
gelieferten Apparate bestens empfohlen. auf 150 bis 170°
erhitzten Luftstromes. Dieses Verfahren des Trocknens hat [noch den groſsen
Vortheil, daſs durch die heiſse Luft alle schädlichen Organismen, welche in dem
Fasse oder in den Poren
des Holzes etwa vorhanden sind, unbedingt getödtet werden. Statt der heiſsen Luft
zum Trocknen Dampf zu verwenden, wie man dieses früher versucht hat, ist natürlich
ganz unrationell, weil dadurch die Poren des Holzes mit Wasser gefüllt werden (vgl.
auch E. Schaal 1880 236
351).
Ein Verfahren zur Abscheidung von Hopfenharz und verharztem
Hopfenöle bei der Darstellung von Spiritus aus Brauereiabfällen ist Wilhelm Gerdes in Dortmund patentirt (D. R. P. Nr.
43346 vom 31. August 1887). Das Verfahren bezweckt bei der Darstellung von Spiritus
aus Hopfenbestandtheile führenden Brauereiabfällen: a) Die Abscheidung von
Hopfenharz aus der Maische durch Abkühlen der auf etwa 13 bis 15° gestiegenen
Maische, auf 5 bis 6°, während der letzten sechsstündigen Gährungsdauer und
Entfernen der sich hierdurch bildenden Decke; b) die Abscheidung von verharztem
Hopfenöle aus dem rectificirten, etwa 85grädigen Destillate durch Versetzen
desselben mit Wasser, Abkühlen auf etwa 1° und nachfolgende Filtration des milchig
trübe gewordenen Productes.
Zwei Mittel zur Entfernung der Pyridinbasen aus denaturirtem
Spiritus werden in der Allgemeinen Zeitschrift für
Spiritus- und Preſshefeindustrie, Bd. 9 S. 155, daselbst nach der Pharmaceutischen Zeitschrift, mitgetheilt. Nach Wilhelm Lange kann man durch Schütteln des Spiritus mit
gepulvertem Chlorzinke, nach W. Kirchmann durch Zusatz
einer Lösung von Aluminiumsulfat, welche noch so viel Schwefelsäure enthält, als zur
Bildung des Alauns erforderlich ist, alles Pyridin, im ersteren Falle als
Zinkchlorid-Pyridin, im letzteren als Pyridinalaune zur Ausscheidung bringen. (Wir
möchten darauf aufmerksam machen, daſs eine derartige Beseitigung des
Denaturirungsmittels voraussichtlich strafbar ist. D. Ref.)
Die Einführung von Gewichtsalkoholometern an Stelle der
Volumalkoholometer ist vom Bundesrathe in der Sitzung vom 12. Juli 1888
beschlossen worden, und werden seit Oktober 1888 von der Normalaichungs-Commission
bereits Gewichtsalkoholometer geaicht. Für die Temperaturangabe ist bei diesen
Instrumenten das hunderttheilige Thermometer gewählt. Durch beide Neuerungen werden
lange gehegte Wünsche befriedigt und dem Spiritushandel groſse Erleichterungen
geschaffen. Die Ausgabe von amtlichen Tabellen für das Gewichtsalkoholometer,
entsprechend den neuerdings erschienenen Tabellen für das Volumalkoholometer, steht
bevor. Erwähnt sei noch, daſs neben dem Gewichtsalkoholometer die Volumalkoholometer
zulässig bleiben und dementsprechend auch geaicht werden. Die auf die Einführung des
Gewichtsalkoholometers bezüglichen Beschlüsse des Bundesrathes lauten nach der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 217, wie
folgt:
Bei den steuerlichen Abfertigungen des inländischen Branntweines
sind von einem durch den Reichskanzler noch näher zu bestimmenden Zeit-Punkte
an:
1) Für alle alkoholometrischen Messungen an Stelle der bisherigen
Volumalkoholometer Gewichtsalkoholometer mit hunderttheiligem (Celsius-) Thermometer
in Gebrauch zu nehmen.
2) Die scheinbaren Alkoholstärken des Branntweines
a) von 0 bis zu ausschlieſslich 10 Gew.-Proc. nach ganzen
Procenten,
b) von 10 bis zu ausschlieſslich 65 Gew.-Proc. nach ganzen und
halben Procenten,
c) bei höheren Stärken nach ganzen und fünftel Procenten;
ferner die Temperaturen des Branntweines: bei
Stärken
a) von 0 bis ausschlieſslich 10 Proc. nach dem hunderttheiligen,
0 bis 25° aufweisenden Thermometer nach ganzen Graden,
b) von 10 bis ausschlieſslich 65 Proc. nach dem hunderttheiligen,
– 12 bis + 30° aufweisenden Thermometer gleichfalls nach ganzen Graden,
c) bei höheren Stärken nach dem hunderttheiligen, gleichfalls –
12 bis + 30° aufweisenden Thermometer nach ganzen und halben Graden
zu bestimmen und nach Maſsgabe solcher Ermittelungen
die wahren Alkoholstärken für Ablesungen
a) von 0 bis ausschlieſslich 10 Proc. nach ganzen
Procenten,
b) von 10 bis ausschlieſslich 65 Proc. nach ganzen und halben
Procenten und
c) von 65 bis zu 100 Proc. nach ganzen und fünftel Procenten
festzusetzen.
3) Hiernach eingerichtete Untersuchungstafeln sind von der
Normalaichungs-Commission zum Gebrauche der Steuerbehörden zu liefern.
4) Wegen Beschaffung der neuen Thermo-Alkoholometer bleibt den
obersten Landesfinanzbehörden das Weitere zu veranlassen.
Im Uebrigen wird die Einrichtung der neuen Instrumente im Wesentlichen wie bisher
sein. Um sie als neue Instrumente kenntlich zu machen, soll die Thermometerscala
durch zwei hellrothe Striche gerändert werden. Als Normalinstrumente werden die
Alkoholometer mit feinerer Scalentheilung nicht mehr bezeichnet sein:, auch ein
besonderes Präcisionsstempelzeichen wird es für sie nicht geben, es werden sich
lediglich Alkoholometer mit den drei verschiedenen Scalentheilungen unterscheiden
lassen, welche im Uebrigen alle den gleichen Stempel tragen. In der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 166, wird
noch darauf aufmerksam gemacht, daſs auch die zum Spindeln dienenden Cylinder bestimmten Vorschriften genügen müssen. Es
sind fortan nur Standgläser zulässig, welche mindestens 40mm Weite, etwa 50cc innere Höhe und gerade abgeschnittene Ränder haben. Die Glasbläserei
des Vereines für Spiritusfabrikanten in Berlin liefert die neuen Alkoholometer zu
folgenden Preisen:
Alkoholometer
bis zu 65 Proc. in ½ Proc. getheilt
12
M.
„
von 65 bis 100 Proc. in 0,2 Proc. getheilt etwa
20
„
Wenn die Alkoholometer mit Cylinder in Lederetui geliefert
werden, erhöht sich der Preis um 6 M.
Auf Fehler und dadurch bedingte Differenzen beim Ablesen
des Alkoholometers wird in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 129, aufmerksam gemacht.
Auf Fehler, welche beim Ablesen an den Spiritussammelgefäſsen
vorkommen, wird in der Zeitschrift für
Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 196, hingewiesen. Dadurch, daſs der an Alkohol
ärmere Spiritus als der schwerere am Boden des Reservoirs lagert, wo sich das
Verbindungsstück mit dem
Standglase befindet, wird nach dem Gesetze der communicirenden Röhren der Spiritus
in dem Standglase höher stehen als in dem Sammelgefäſse. Durch Anbringung von
Verbindungsstutzen in verschiedenen Höhen des Reservoirs kann diesen Ungleichheiten
zum Theile abgeholfen werden.
Morgen.